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Möglicher Widerspruch nach der mündlichen Prüfung
geschrieben von: Aygul Asmus ()
Datum: 28. November 2024 19:29

Guten Abend!

Eine schwere Frage an alle, die mit den DTB Prüfungen Erfahrungen haben. Angenommen hat eine Person an der DTB-Prüfung teilgenommen. In den Subteilen "Hören" und "Lesen" erhielt sie weit über 40 Punkte (fürs Bestehen braucht man min. 39 Punkte). Im Subteil "Schreiben" wurde das Niveau B2 auch erfolgreich nachgewiesen. Allerdings ist diese Personen in der mündlichen Prüfung so schlecht bewertet worden, dass sie nicht mal erforderliche 39 Punkte erreichen konnte. Ist die Diskrepanz zwischen den Ergebnissen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung auffällig? Könnte man in diesem Fall den Widerspruch einlegen?

VG
Aygul

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