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Honorar Zahlungsziel in IK / BSK
geschrieben von: james han goldberg ()
Datum: 09. Januar 2025 18:46

Liebe IK- und BSK-Lehrende,

ich wollte mal nach euren Erfahrungen fragen, wie hoch das Zahlungsziel eurer Träger bei euren Honorarzahlungen in IK-/BSK ist. Also wann zahlt euer Träger das Honorar nach Eingang der Rechnung? Nach den neusten BAMF Regeln zahlt das BAMF den Trägern nun erst nach 90 Tagen und mein Träger will das so übernehmen. Unfassbar! Wie ist es bei euch?

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Re: Honorar Zahlungsziel in IK / BSK
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 14. Januar 2025 17:29

Hallo James,

welches BAMF-Trägeranschreiben zeigt die Regel "Zahlung erst nach 90 Tagen"? Sag das mal anderen Rechnungsschreibenden! ;-)
Ich fand "auf die Schnelle" nur dies, ganz gemäß des staatlichen Auftrages "Planwirtschaft mit Ausbeutung":„Bisher waren im Haushaltsansatz des Integrationskurstitels 1,068 Mrd. € vorgesehen. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags am 9. Oktober 2024 einer nachträglichen Erhöhung der Haushaltsmittel um bis zu rd. 175 Mio. € zugestimmt hat. Der Mittelabfluss im Integrationskurstitel wird gemonitort und das Auszahlungsvolumen dynamisch nach dem Abrechnungsaufkommen
gesteuert.
Dies hat dazu geführt, dass sich die Auszahlung von fertig
bearbeiteten Abrechnungsvorgängen zuletzt teilweise verzögert hatte, vor
allem dann, wenn eine besonders hohe Zahl von Abrechnungsunterlagen
zum gleichen Zeitpunkt eingereicht wurde. Ab der kommenden Woche wird das BAMF dafür sorgen, dass das Auszahlungsvolumen und das Bearbeitungstempo noch einmal deutlich gesteigert werden. - Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich für den Haushalt 2025 noch keine
Aussage treffen kann. Die finanzielle Ausstattung des Integrationskursbereichs
ist Gegenstand der laufenden parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2025. (...)“, s.: [www.bamf.de] GZ.: 82A-9500-12-20-11 Nürnberg, 14.10.2024

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Re: Honorar Zahlungsziel in IK / BSK
geschrieben von: steffi2o@yahoo.de ()
Datum: 17. Januar 2025 20:40

Ich arbeite seit 2 Jahren als Honorarkraft für eine private Sprachschule in Sachsen Anhalt. Im Honorarvertrag hatten wir eine Zahlung bis spätestens 15. des Folgemonats festgelegt, was noch nie überschritten wurde, auch nicht als das Bamf nicht zahlte.
Die Direktorin hatte mir erst mehrere Monate später davon erzählt, dass das Budget des Bundes aufgebraucht war und die Schule die Löhne aus eigener Tasche vorgeschossen hat, was ich ihr sehr hoch anrechne.

Dass der Kursveranstaltesr als Puffer fungiert, wäre also durchaus möglich.
Von anderen Branchen weis ich, dass öffentliche Einrichtungen unzuverlässige Kunden und Zahler sind.

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Re: Honorar Zahlungsziel in IK / BSK
geschrieben von: Michael Herbers ()
Datum: 17. Januar 2025 23:26

Hallo Roswitha,

die Erhöhung des Zahlungsziels in BSK von 30 auf 90 Tage wurde mit folgendem Trägerrundschreiben mitgeteilt (siehe Seite 2, Punkt 4): [www.bamf.de]

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Re: Honorar Zahlungsziel in IK / BSK
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. Januar 2025 16:46

Hallo Michael und herzlichen Dank!

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