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Arbeitsmarkt und Honorare

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Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: DDresden ()
Datum: 28. April 2025 18:21


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Re: Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: Anna78 ()
Datum: 08. Mai 2025 15:03

Ich würde es nicht als Luxus bezeichnen, an 5 Tagen die Woche 10 Unterrichtseinheiten zu unterrichten. Plus Vor- und Nachbereitung, Korrekturen von Texten etc. bleibt da keine Zeit mehr zum Leben.

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Re: Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: Waldek ()
Datum: 03. Juni 2025 20:36

Da wird angegeben, ihre wöchentliche Arbeitszeit würde bei 50 UE / Woche bei 50 Stunden liegen. Wenn Sie Ihre Arbeit richtig machen würde, müsste die Arbeitszeit bei 60 Stunden pro Woche liegen. Und dann wird uns sowas noch im Fernsehen als Vorbild gezeigt und die Politiker sehen das und denken sich, denen geht es doch richtig gut, den Deutschdozenten, da sollten wir die Honorare nicht weiter erhöhen, kürzen wäre angesagt, die haben's zu gut.

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Re: Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 04. Juni 2025 15:49

Ich stimme Anna78 und Waldek zu und mache dieses Rechenbeispiel:
Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz: 20 U-Tage + durchschnittlich 8 Feiertage im Jahr = 28 Tage = 4 Wochen. Alles Minimum!
20 U + 8 F = 28 Tage = 4 Wochen. Ohne evt. Krankheitstage!
91.719,25 € : 43,92 € BAMF-Mindesthonorar (aktuell seit 2023) = 2.088,33 UE : 48 Wochen = 43,51 UE pro Woche : 5 Tage = 8,7 UE pro Tag ;-) Niemals 5 Tage mit engagiertem Unterricht!
43,51 UE/Wo. hochgerechnet auf 50 Arbeitsstunden = 6,49 Vor- und Nachbereitungszeit pro 5-Tage-Woche. Pro Tag: 1,3 Stunden Vz + Nz. Niemals bei engagiertem Unterricht.

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Re: Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 05. Juni 2025 00:46

Roswitha Haala schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich stimme Anna78 und Waldek zu und mache dieses
> Rechenbeispiel:
> Mindesturlaubsanspruch gemäß Bundesurlaubsgesetz:
> 20 U-Tage + durchschnittlich 8 Feiertage im Jahr
> = 28 Tage = 4 Wochen.

Dein Rechenbeispiel ist falsch: Nach BUrlG hat man 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, bei einer 6-Tage-Woche, die im BUrlG die Norm ist, sogar 24 Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche entsprechen 20 Urlaubstage also bereits 4 vollen Wochen. Die Feiertage kommen noch hinzu. Man hat also bei durchschnittlich 8 Feiertagen effektiv 5,6 Wochen frei, im Falle eines Behinderungsgrades von 50_% oder mehr nach SGB 9, wo eine 5-Tage-Woche die Norm ist, sogar eine Woche mehr.

Das alles ist freilich nur Wasser auf deine Mühlen: Du hast noch viel zu arbeit- bzw. auftraggeberfreundlich gerechnet.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.06.25 15:18.

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Re: Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 05. Juni 2025 16:51

Hallo Gernot,

danke für deine Team-Korrektur! Mir war nachträglich auch aufgefallen, dass ich die durchschnittlichen 8 Feiertage zwar genannt, jedoch nicht mit eingerechnet hatte. Habe eine Korrektur bereits erwartet ;-)
So kann die Rechnung mit "deinen" mindestens 5,6 freien Wochen gemacht werden!

Viel Spaß damit!

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Re: Luxuriöse (?) Parallelwelt einer DaF - Lehrkraft ( Umsatz: 91.719,25€)
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 07. Juni 2025 13:37

Roswitha Haala schrieb:
-------------------------------------------------------
> So kann die Rechnung mit "deinen" mindestens 5,6
> freien Wochen gemacht werden!

Ich fürchte, auch das stimmt nicht, denn viele »freie Träger« machen ja -- abgesehen von zwei Wochen um Weihnachten und Neujahr herum -- überhaupt keine Schulferien und arbeiten ansonsten durch. Im Jahr 2023 (dem im BR-Beitrag »Lohnt sich das?« genannten Jahr) fielen Heiligabend und Silvester jeweils auf einen Sonntag, wodurch womöglich bei diesem einen privatwirtschaftlichen Träger in Rastatt, bei dem unsere Kollegin Faina ausschließlich tätig ist, nur die 52. Kalenderwoche als Unterrichtswoche entfiel. Von den 249 baden-württembergischen Arbeitstagen im Jahr 2023 verbleiben also (abzüglich der drei Werktage in KW 52) nur 246.

Honorardozenten wie Faina stellen oft keine Anträge auf bezahlten Urlaub, auch wenn sie als »arbeitnehmerähnliche Personen« nach §_2 BUrlG Anspruch darauf haben, -- aus Angst sonst keinen Anschlussauftrag von ihrem Träger mehr zu erhalten, von dem sie per definitionem zu mehr als 50_% wirtschaftlich abhängig sind. Dass Faina sogar nur bei einem Träger unterrichtet, kann man ihrem LinkedIn-Profil und dem BR-Beitrag selbst entnehmen: Sie hat nach ihrem vormittäglichen Integrationskurs eine halbe Stunde Zeit für die Mittagspause, in der sie ihr mitgebrachtes Essen verzehrt, bevor sie als zweite Schicht einen Berufssprachkurs unterrichtet, der um 17:00 Uhr endet.

Im BR-Beitrag spricht Kollegin Faina von durchschnittlich 50 »Stunden« Arbeitszeit pro Woche.
Es steht zu befürchten, dass sie damit 50 UE mit jeweils nur 15 Minuten Zeit für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung meint, die zu einem großen Teil alleine schon für die Kursdokumentation gegenüber dem BAMF und die Wartezeit in der Kollegenschlange am Kopierer draufgehen.

Die Honorarerhöhung für Berufssprachkurse von 42,23 EUR auf 43,92 EUR trat erst zum 1. November jenes Jahres in Kraft, ist also zu vernachlässigen. Es ist andererseits im BR-Beitrag davon die Rede, dass Kollegin Faina auch als Prüferin für A1- bis C1-Niveau tätig ist. Vorausgesetzt, sie hatte keinen Tag krankheitsbedingten Ausfall, hätte Faina bei 246 Schultagen ihres Trägers in Baden-Württemberg also maximal 2460 jeweils mit 42,23 EUR vergütete Unterrichtseinheiten leisten können, sofern sie nicht in BSK-Modulen unterrichtet hat, die ab dem 01.11.2023 begannen und um 1,69 EUR pro UE besser vergütet wurden. Das wären 103.885,80 EUR. Im Beitrag ist aber nur von einem Jahresumsatz von 91.719,25 EUR die Rede, was doch darauf schließen lässt, dass sie sehr wohl -- wenn auch unbezahlten -- Urlaub gemacht hat und/oder Ausfalltage durch Krankheit hatte.

Unterstellen wir also, Faina hätte im fraglichen Fiskaljahr 2.160 Unterrichtseinheiten geleistet, so hätten diese mit 91.216,80 EUR zu ihrem Umsatz beigetragen. Die restlichen 502,45 EUR hätte sie als Prüferin erwirtschaftet. Aber auch ohne diese ganzen Spekulationen über Fainas Gesamtjahresumsatz und ihre Gesamtarbeitszeit stellt sich die Frage, wann sie bei zehn täglichen Unterrichtseinheiten von 8:30 Uhr morgens bis 17:00 Uhr abends ihren Unterricht überhaupt ordentlich vor- und nachbereitet. Ich befürchte: Überhaupt nicht, wenn sie sich am Wochenende auch noch als Prüferin verdingt!

Glücklicherweise wurde ja nun zumindest bei sozialversicherungspflichtig angestellten Dozenten dem Unwesen, mit mehr als 29 Unterrichtseinheiten pro Woche den Unterricht nicht mehr ordentlich vor- und nachbereiten zu können, ein Riegel vorgeschoben.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 10.06.25 14:35.

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