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Durchführung von Online-Integrationskursen und Berufssprachkursen aus dem EU-Ausland (Spanien)
geschrieben von: Julia B. ()
Datum: 16. Juni 2025 16:05

Liebe Kollegen,

wissen Sie, ob man aus dem europäischen Ausland Integrations- und Berufssprachkurse online leiten darf, ohne eine Meldeadresse in Deutschland zu haben?
Ich habe bisher unterschiedliche Informationen bekommen, auch vom BAMF.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldungen!
Julia

Re: Durchführung von Online-Integrationskursen und Berufssprachkursen aus dem EU-Ausland (Spanien)
geschrieben von: DaFler92 ()
Datum: 19. Juni 2025 13:29

Das würde mich auch sehr interessieren, da ich unter anderem aufgrund der unverschämt hohen Abgaben und Lebenshaltungskosten auswandern möchte. Laut BAMF-Regularien aus einem Trägerrundschreiben ist der Unterricht aus dem Ausland ohne deutsche Meldeadresse offiziell eigentlich nicht erlaubt. Dort steht:

"Unterricht von Lehrkräften außerhalb von Deutschland Lehrkräfte sollen grundsätzlich aus Deutschland unterrichten. Um einen ausreichenden Bezug zu
Deutschland herzustellen, und das Ziel des Integrationskurses zu erreichen, ist eine
Unterrichtstätigkeit außerhalb von Deutschland nur dann zulässig, wenn
• die Lehrkraft ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat und
• die Unterrichtstätigkeit im virtuellen Klassenzimmer in einem EU-Mitgliedstaat
stattfindet.
Zukünftig sind entsprechende Unterrichtstätigkeiten außerhalb von Deutschland der zuständigen
Regionalstelle formlos vor Kursbeginn zu melden."

(https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/Anlagen/2023/traegerrundschreiben-20230823-08-anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Am Telefon hat man mir das bestätigt, wenngleich eine Lockerung in Aussicht gestellt worden ist. Die Begründung ist natürlich bürokratischer Quatsch. Ich vermute eher, dass es darum geht, das Geld nicht ins Ausland fließen zu lassen. Zumal man laut der Regeln ja explizit im Ausland dauerhaft leben kann, solange man nur in Deutschland eine Meldeadresse hat (gewöhnlicher Aufenthalt) - und entsprechend steuerpflichtig ist. Das BAMF möchte uns scheinbar an Deutschland ketten.

Ob und wie genau das BAMF das überprüft, weiß ich nicht. Ich kenne zumindest Lehrkräfte, die aus dem Ausland unterrichten ohne deutsche Meldeadresse. Vermutlich könnten aber die Schulen Stress machen. Deshalb suche ich ja Unterrichtsmöglichkeiten auf dem gleichen Lohnniveau nur außerhalb des BAMF-Systems, aber leider habe ich bis jetzt nur mies bezahlte Gelegenheiten gesehen.

Vielleicht weiß ja jemand mehr. Das BAMF liest ja auch hier mit und kann bestimmt dazu mal was sagen.

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