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Arbeitsmarkt und Honorare

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vhs unterschrift
geschrieben von: ursula kärcher ()
Datum: 29. Juli 2025 19:15

"Ich erkläre hiermit, dass ich in Bezug auf meine bisherige Tätigkeit als Honorarkraft an der [Name der Einrichtung] dem Eintritt einer etwaigen Sozialversicherungspflicht durch die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung gemäß § 127 Abs. 1 SGB IV nicht vor dem 31.12.2026 ausdrücklich zustimme. Darüber hinaus gehe ich weiterhin davon aus, dass das der vorgenannten Tätigkeit zugrundeliegende Vertragsverhältnis vor und nach dem 1.1.2027 als freiberuflich zu beurteilen ist."


Gibt es einen guten Grund, das zu unterschreiben?

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Re: vhs unterschrift
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 31. Juli 2025 00:37

Meines Erachtens kannst du das getrost unterschreiben, denn es wirkt sich nicht im Sinne des § 127 Abs. 1 SGB IV aus.

Nach § 127 Abs. 1 SGB IV ist es ja nicht erforderlich, dass du dem Eintritt einer Sozialversicherungs-pflicht durch die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung ausdrücklich zustimmst, damit diese vor dem 01.01.2027 eintritt, sondern dass du einer vom Auftrag- bzw. Arbeitgeber vorgelegten Erklärung ausdrücklich zustimmst, dass diese nicht vor dem 01.01.2027 eintreten soll, damit sie vorher nicht eintritt.

Die VHS-Hobby-Juristen, die sich diese Formulierung ausgedacht haben, haben offensichtlich – anders als Germanisten – keine Ahnung vom adverbiell-attributiven Bezug auf Satzglieder im Allgemeinen und insbesondere keine solche in Bezug auf Satzteilnegation gegenüber Satznegation.

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Re: vhs unterschrift
geschrieben von: grevels ()
Datum: 31. Juli 2025 12:25

xxx



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.08.25 21:44.

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