Foren für E-Mail-Partnersuche, DaF-Diskussionen und -Jobsuche
Arbeitsmarkt und Honorare
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.
aktivrente nicht für selbständige?
geschrieben von:
Ursula Kärcher
()
Datum: 14. Oktober 2025 08:38
Wer sich wie ich auf die Aktivrente gefreut hat, erlebte gestern einen Schock:
Die Aktivrente ist nur für Angestellte!
D.h. wir als Sprachdozenten und Sprachdozentinnen profitieren nicht von diesem tollen Angebot.
Bitte meldet euch bei euren Abgeordneten, Gewerkschaftern, bekannten Politikern und Politikerinnen und fordert die Ausweitung der Aktivrente auf Lehrende aller Sparten.
Die Aktivrente ist nur für Angestellte!
D.h. wir als Sprachdozenten und Sprachdozentinnen profitieren nicht von diesem tollen Angebot.
Bitte meldet euch bei euren Abgeordneten, Gewerkschaftern, bekannten Politikern und Politikerinnen und fordert die Ausweitung der Aktivrente auf Lehrende aller Sparten.
Re: aktivrente nicht für selbständige?
geschrieben von:
Gernot Back
()
Datum: 14. Oktober 2025 23:15
Ursula Kärcher schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Aktivrente ist nur für Angestellte!
>
> D.h. wir als Sprachdozenten und Sprachdozentinnen
> profitieren nicht von diesem tollen Angebot.
Wer sagt denn, dass du selbständig bist? Initiiere doch einfach mal online ein Statusfeststellungs-verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. In meinem Fall kam jetzt jüngst, mit Bescheid vom 30.09.2025, heraus, dass die zwei ersten meiner »Auftraggeber« seit meinem Wiedereintritt in die vermeintliche Selbständigkeit in Wahrheit Arbeitgeber waren und ich abhängig beschäftigt.
Bei drei weiteren, späteren »Auftraggebern« werde ich das nun ebenfalls peu à peu prüfen lassen, bis einschließlich zu meinem jetzigen.
Der erste »Auftraggeber« war ein Studienkolleg an einer privaten Hochschule, der zweite ein freier Integrationskursträger. Als Nächstes werde ich öffentliche Integrationskursträger (Volkshochschulen) überprüfen lassen. Für den Fall, dass eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird, schulden all diese Träger den Sozialversicherungen Beiträge für mich, und zwar zur Strafe dafür, dass sie mich nicht angemeldet haben, zu 100_% und nicht nur, wie sonst üblich, zu 50_%. Ich selbst darf mich deshalb demnächst wahrscheinlich über eine komplette Rückerstattung meiner Beiträge für die entsprechenden Zeiträume freuen. Möglicherweise habe ich dann rückwirkend auch bald Anspruch auf Arbeitslosengeld_1 statt auf Bürgergeld, vielleicht sogar rückwirkend auch auf Krankengeld.
Soweit ich das verstanden habe, sind Beamte und Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen, weil sie in aller Regel ja auch nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind.
Als Lehrer sind wir das aber sehr wohl, auch wenn wir selbständig sind, vorausgesetzt, wir beschäftigen nicht unsererseits als Arbeitgeber Mitarbeiter, was bei den wenigsten der Fall sein dürfte.
Selbst wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Sprachdozenten bei Altersrentenbezug nur unter der Voraussetzung, dass sie angestellt werden, in den Genuss der Steuerfreiheit kommen, werden viele von uns dann ja auch nur unter dieser Voraussetzung bereit sein, weiterhin als solche tätig zu sein.
Bei meinem derzeitigen Deputat von nicht mehr als 6_UE pro Woche, regelmäßigen (Volkshochschul-) Ferien und damit nicht mehr als 70_Arbeitstagen im Jahr, wäre es für mich übrigens sogar attraktiv, dies auf Basis eines Minijobs zu tun. Vielleicht bewirkt die Aktivrente auf diese Weise ja sogar zusammen mit den nach dem Herrenbergurteil reihenweise zu unseren Gunsten ausfallenden Statusfeststellungsverfahren den Paradigmenwechsel weg vom Honorarvertrag und hin zum Anstellungsvertrag als Normalfall bei Sprachdozenten.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.10.25 09:58.
-------------------------------------------------------
> Die Aktivrente ist nur für Angestellte!
>
> D.h. wir als Sprachdozenten und Sprachdozentinnen
> profitieren nicht von diesem tollen Angebot.
Wer sagt denn, dass du selbständig bist? Initiiere doch einfach mal online ein Statusfeststellungs-verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. In meinem Fall kam jetzt jüngst, mit Bescheid vom 30.09.2025, heraus, dass die zwei ersten meiner »Auftraggeber« seit meinem Wiedereintritt in die vermeintliche Selbständigkeit in Wahrheit Arbeitgeber waren und ich abhängig beschäftigt.
Bei drei weiteren, späteren »Auftraggebern« werde ich das nun ebenfalls peu à peu prüfen lassen, bis einschließlich zu meinem jetzigen.
Der erste »Auftraggeber« war ein Studienkolleg an einer privaten Hochschule, der zweite ein freier Integrationskursträger. Als Nächstes werde ich öffentliche Integrationskursträger (Volkshochschulen) überprüfen lassen. Für den Fall, dass eine abhängige Beschäftigung festgestellt wird, schulden all diese Träger den Sozialversicherungen Beiträge für mich, und zwar zur Strafe dafür, dass sie mich nicht angemeldet haben, zu 100_% und nicht nur, wie sonst üblich, zu 50_%. Ich selbst darf mich deshalb demnächst wahrscheinlich über eine komplette Rückerstattung meiner Beiträge für die entsprechenden Zeiträume freuen. Möglicherweise habe ich dann rückwirkend auch bald Anspruch auf Arbeitslosengeld_1 statt auf Bürgergeld, vielleicht sogar rückwirkend auch auf Krankengeld.
Soweit ich das verstanden habe, sind Beamte und Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen, weil sie in aller Regel ja auch nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sind.
Als Lehrer sind wir das aber sehr wohl, auch wenn wir selbständig sind, vorausgesetzt, wir beschäftigen nicht unsererseits als Arbeitgeber Mitarbeiter, was bei den wenigsten der Fall sein dürfte.
Selbst wenn es tatsächlich so sein sollte, dass Sprachdozenten bei Altersrentenbezug nur unter der Voraussetzung, dass sie angestellt werden, in den Genuss der Steuerfreiheit kommen, werden viele von uns dann ja auch nur unter dieser Voraussetzung bereit sein, weiterhin als solche tätig zu sein.
Bei meinem derzeitigen Deputat von nicht mehr als 6_UE pro Woche, regelmäßigen (Volkshochschul-) Ferien und damit nicht mehr als 70_Arbeitstagen im Jahr, wäre es für mich übrigens sogar attraktiv, dies auf Basis eines Minijobs zu tun. Vielleicht bewirkt die Aktivrente auf diese Weise ja sogar zusammen mit den nach dem Herrenbergurteil reihenweise zu unseren Gunsten ausfallenden Statusfeststellungsverfahren den Paradigmenwechsel weg vom Honorarvertrag und hin zum Anstellungsvertrag als Normalfall bei Sprachdozenten.
2-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.10.25 09:58.
Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!
Auch fremdsprachliche Beiträge (d. h. Beiträge über andere Sprachen) müssen wir leider löschen.

