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Reduzierung der KV-Beiträge
geschrieben von:
theteacher
()
Datum: 15. Juni 2014 17:03
Hallo zusammen,
seit einiger Zeit arbeite ich als freiberuflicher Deutschlehrer bei einer VHS. Folglich sind meine DRV- & KV-Zahlungen enorm hoch (Letztere betragen monatlich ca. 290 EUR).
Nun erzählte mir eine Freundin, dass sie jemanden kenne, der ebenfalls hauptberuflich selbstständig/freiberuflich sei (als Energieberater), aber ein- bis zweimal im Monat in einem Seniorenheim, das ihn festangestellt habe, Pflege leiste. Da er dadurch in der Hauptsache durch das Seniorenheim versichert sei, seien auch seine Zahlungen an die KV wesentlich geringer - als im Normalfall mit 100%-iger Selbstständigkeit (also wie bei mir).
Kann hier jemand bestätigen, dass man durch eine parallele nebenberufliche Festanstellung seine KV-Beiträge reduzieren kann?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
LG
Michael
seit einiger Zeit arbeite ich als freiberuflicher Deutschlehrer bei einer VHS. Folglich sind meine DRV- & KV-Zahlungen enorm hoch (Letztere betragen monatlich ca. 290 EUR).
Nun erzählte mir eine Freundin, dass sie jemanden kenne, der ebenfalls hauptberuflich selbstständig/freiberuflich sei (als Energieberater), aber ein- bis zweimal im Monat in einem Seniorenheim, das ihn festangestellt habe, Pflege leiste. Da er dadurch in der Hauptsache durch das Seniorenheim versichert sei, seien auch seine Zahlungen an die KV wesentlich geringer - als im Normalfall mit 100%-iger Selbstständigkeit (also wie bei mir).
Kann hier jemand bestätigen, dass man durch eine parallele nebenberufliche Festanstellung seine KV-Beiträge reduzieren kann?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
LG
Michael
Re: Reduzierung der KV-Beiträge
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 15. Juni 2014 17:47
Das funktioniert nur dann, wenn die Tätigkeit als Angestellter als Hauptberuf gilt - bei ein- bis zweimal im Monat ist aber kaum vorstellbar, dass es überhaupt mehr als geringfügig (450 Euro) ist.
Wenn Du allerdings als hauptberuflich Angestellter pflichtversichert bist (was aber auch bei mehr als 450 Euro entfällt, wenn die Selbständigkeit überwiegt), ist die Kranken- und Pflegeversicherung damit bereits erledigt, das sonstige Einkommen ist dann beitragsfrei. Anders in der RV, hier zählt jede Tätigkeit einzeln.
Viele Grüße
Erwin Denzler
Wenn Du allerdings als hauptberuflich Angestellter pflichtversichert bist (was aber auch bei mehr als 450 Euro entfällt, wenn die Selbständigkeit überwiegt), ist die Kranken- und Pflegeversicherung damit bereits erledigt, das sonstige Einkommen ist dann beitragsfrei. Anders in der RV, hier zählt jede Tätigkeit einzeln.
Viele Grüße
Erwin Denzler
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