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Rechtsfrage zu mündlichen Verträgen
geschrieben von: shianzhen ()
Datum: 10. September 2014 15:12

Hallo,

ist ein Jurist unter euch, der mir etwas über die rechtliche Situation bei Nichteinhaltung mündlichen Verträgen durch den Arbeitgeber sagen kann?

Hintergrund: Absprache zwischen Kursträger und Kursleiter war den Kurs bis zur DTZ-Prüfung zu unterrichten. Dann hieß es plötzlich, dass der Kurs geschlossen werden muss, da sich angeblich mehrere Teilnehmern vom Kurs abgemeldet hätten,er also unwirtschaftlich sei.

Jetzt habe ich von den Teilnehmern erfahren, dass sich niemand abgemeldet hatte, und der Kurs von einem anderen Kursleiter, der wohl weniger Honorar fordert als ich, durchgeführt wird.

Ich habe immerhin einige Angebote für diesen Kurs abgelehnt und finde nun auf die Schnelle nichts. Kann ich den Arbeitgeber auf das entgangene Honorar erfolgreich verklagen? Kann jemand hierzu evt. Urteile nennen?

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Re: Rechtsfrage zu mündlichen Verträgen
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 10. September 2014 17:05

Bin zwar kein Jurist, versuche aber trotzdem so weit wie möglich zu helfen.

Grunsätzlich gilt: Auch mündliche Verträge sind bindend.

Dabei besteht aber das Problem, dass Aussage gegen Aussage steht, wenn Du nichts Nachweisbares in den Händen hast. Gibt es Mails, Lehrpläne o.ä., aus denen hervorgeht, dass Du den Kurs bis zur Prüfung leiten solltest?

Falls ja, such Dir einen guten Anwalt. Auch die Aussagen der Kursteilnehmer wären dann wichtig, der Beweis, dass der Kurs fortgesetzt worden ist, und natürlich die Aussage, dass er eingestellt worden sei, sowie das geringere Honorar Deines Nachfolgers. Zu allen diesen Punkten wäre Nachweisbares hilfreich. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird der Kursträger natürlich mit allen Mitteln versuchen, Dir Deine Fähigkeiten und Qualitäten abzusprechen.

Falls nein, würde ich es nicht probieren.

Ich arbeite ausschließlich mit von mir aufgesetzten oder genau überprüften Verträgen in Schriftform mit jeweils klaren Zeiträumen, Umfang etc.

Viel Glück!

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