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Gewinn ermitteln (Rentenversicherung)
geschrieben von: Online-DaF ()
Datum: 06. Juli 2015 10:27

Hallo!
Ich bräuchte mal Hilfe.
Ich arbeite neben dem Studium als Daf-Lehrer (hauptsächlich online).
Bisher hatte ich immer so wenig gearbeitet/verdient, dass ich von der RV befreit war.

Nun möchte ich das erstmal bis zum Abschluss des Studiums (ca. 1 Jahr) beibehalten, da ich einfach bis dahin nicht so viel arbeiten kann, mir eine RV zu leisten. Ich kann die Einnahmen auch ein bißchen steuern, indem ich dann Aufträge eben nicht annehme. Aber trotzdem würde ich gern errechnen, wieviel genau ich brutto verdienen "darf", da ich in letzter Zeit auch immer mehr Schüler habe..

Nun einige Fragen dazu:
man darf ja 450 Euro "Gewinn" haben, dann ist man von der RV befreit
- ist es richtig, dass ich hierbei NICHT die KV-Beiträge abziehen kann? Also für die Einkommenssteuer ja (als Sonderausgaben), aber nicht für den Gewinn an sich?
-abziehen kann ich aber z.B. Miete (arbeite zu Hause), ca. 100 Euro im Monat, und dann Kosten wie Internet (komplett oder anteilig?), Ausgaben für die website etc.

Mich würde dann noch interessieren, was ihr anderen DaF-Lehrer noch so absetzt, was jetzt nicht Sonderausgaben sind. Vielleicht vergesse ich wichtige Dinge.
Wäre für jede Hilfe dankbar!

LG

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Re: Gewinn ermitteln (Rentenversicherung)
geschrieben von: Online-DaF ()
Datum: 08. Juli 2015 10:16

Wäre wirklich dankbar, wenn jemand weiterhelfen könnte! Werde einfach nicht fündig, was für die RV dann der Gewinn bedeutet,mit oder ohne Sonderausgaben..danke

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Re: Gewinn ermitteln (Rentenversicherung)
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 08. Juli 2015 13:38

Es zählt der Gewinn nach dem Einkommensteuergesetz. Du machst eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).

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Re: Gewinn ermitteln (Rentenversicherung)
geschrieben von: Online-DaF ()
Datum: 09. Juli 2015 11:23

Danke, aber ich seh immer noch nicht durch. Krankenkassenbeiträge zählen NICHT als Betriebsaugaben, richtig oder falsch? (ich hatte irgendwo gelesen, sie zählen als Sonderausgaben, und die werden irgendwie anders verbucht)

h nicht, ob ich die draufrechnen kann..ich hoffe man versteht ws ich meine

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Re: Gewinn ermitteln (Rentenversicherung)
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 09. Juli 2015 17:41

Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge sind keine Betriebsausgaben, das sind Vorsorgeaufwendungen.

Ehrlich: Besorg dir einen Ratgeber für Existenzgründer im Buchhandel, lies diesen aufmerksam durch und du wirst schlauer. Wenn du den Inhalt verinnerlicht hast, wirst du nicht mehr für so eine Sprachschule arbeiten, wenn du rechnen kannst.

Liebe Grüße!


Benjamin Kühn

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