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Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Martha ()
Datum: 18. Januar 2019 20:54

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen: Ich hatte 2017 mit meiner Tätigkeit als DaF-Dozentin an einer VHS ein Arbeitseinkommen von rund 32.570 EUR und heute den neuen Beitragsbescheid der Rentenversicherung (Bund) erhalten.

Ich muss nunmehr mtl. 530 EUR (!) bezahlen und bin regelrecht geschockt darüber. Am liebsten würde ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und die Summe privat sparen, allerdings scheint diese Entbindung nach eigenen Recherchen unmöglich.

Einige Kollegen sprachen nunmehr von einem juristischen Passus, der bis vor einigen Jahren gegolten haben soll und die Befreiung der Versicherungspflicht z. B. bei Besitz (Eigenheim) ermöglichte. Kennt jemand Ähnliches oder kann mir sonst irgendeinen Tipp geben, wie ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Viele Grüße
Martha

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 22. Januar 2019 16:46

Zitat
Martha
ich habe folgendes Anliegen: Ich hatte 2017 mit meiner Tätigkeit als DaF-Dozentin an einer VHS ein Arbeitseinkommen von rund 32.570 EUR und heute den neuen Beitragsbescheid der Rentenversicherung (Bund) erhalten.
Warst du denn ausschließlich bei dieser VHS als Honorarlehrerin tätig? Dann könntest du das der Rentenversicherung mitteilen. Es handelt sich dann höchstwahrscheinlich um eine Scheinselbständigkeit. Warst du denn weisungs- und an Unterrichtsort und -zeiten gebunden?

In diesem Fall solltest du prüfen, ob du bei dieser VHS nicht hättest eingestellt werden müssen. Dann schuldet diese VHS dir die Übernahme von 50% der Beiträge zur Sozialversicherung, nicht nur zur Rentenversicherung! Ich würde mich an deiner Stelle mal arbeitsrechtlich beraten lassen.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Martha ()
Datum: 28. Januar 2019 14:30

"Arbeitsrechtlich vorzugehen" ist wohl mit "Suchen einer neuen Stelle da kein neuer Vertrag" gleichzusetzen. Da ich jedoch sowohl die Tätigkeit als auch die VHS mag, kommt diese Option für mich nicht infrage.

Dennoch vielen Dank für die Antwort.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: daznrw ()
Datum: 30. Januar 2019 17:37

Hallo,

soweit ich informiert bin, gilt die Versicherungspflicht nicht für Personen, die 1 versicherungspflichtigen Angestellten oder 2 versicherte Minijobber beschäftigen. Wenn man also selbst "Arbeitgeber" ist (z.B. mit eigener Firma) kann man das umgehen.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 30. Januar 2019 20:03

Das heißt: jetzt lügen und in ein paar Jahren Sozialhilfe beantragen wegen zu geringer Rente und Bedürftigkeit.

Ich finde solche moralfreien und sozialschädlichen Ratschläge absolut inakzeptabel.

Wenn wir eine Änderung für die DAF-Lehrer erreichen wollen, schaffen wir das nur durch eine gemeinsame Aktion. Das heißt, alle sollten mit offenem Visier kämpfen, sich auf legalem Boden bewegen und von da aus für eine Änderung eintreten.

Solange so viele DAF-ler Sozialbetrug begehen, werden wir nie genug Unterstützung für eine Änderung bekommen.

Zur Selbständigkeit gehört nun einmal dazu, dass man in der Lage ist zu überleben und vorzusorgen. Wer das nicht schafft, ist falsch in dem Beruf.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 31. Januar 2019 12:18

Zitat
daznrw
Wenn man also selbst "Arbeitgeber" ist (z.B. mit eigener Firma) kann man das umgehen.

Es geht hier nicht darum, selbst etwas zu "umgehen", sondern darum, zu verhindern, dass sich eine VHS unter Umgehung ihrer Pflichten gegenüber de facto abhängig Beschäftigten um ihren Anteil an der Sozialversicherung drückt.

Ich kann daher @Martha nur noch einmal empfehlen, sich tatsächlich mal bei der Gewerkschaft oder einem von ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlten Anwalt beraten zu lassen, ansonsten ist ihr nicht zu helfen.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: daznrw ()
Datum: 01. Februar 2019 11:28

Hallo,

natürlich muss die VHS ihre Pflichten erfüllen und den Sozialversicherungsbeitrag bezahlen. Wenn man allerdings selbst eine Firma hat (so wie ich) und Sozialversicherung für seine Mitarbeiter bezahlt (so wie ich) braucht man- und das ganz und gar legal- keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Und das ist auch gut so.
Wenn Martha über 30.000 Euro/Jahr bei EINER VHS erwirtschaftet hat, ist sie nur "scheinselbstständig" und kann dies per Antrag bei der Rentenversicherung auch klären lassen.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 01. Februar 2019 19:49

Meines Wissens hat es noch niemand geschafft, als DAF-ler (also z.B. als Leiter von Integrationskursen) die Zahlung von Sozialleistungen durchzusetzen.
Wohlfeile Sprüche wie: "Die VHS muss ihren Verpflichtungen nachkommen" helfen gar nix, wenn niemand die VHS verpflichtet.

Solange das Bundesinnenministerium dem BAMF nicht vorschreibt, dass es nur Kurse an VHSen und andere Einrichtungen vergeben darf, die ihren Sozialversicherungspflichten nachkommen (dazu gehört auch die Gewährung des Urlaubsentgeltes), wird sich nix ändern.

Die derzeitige Situation ist eine staatlich unterstützte Ausbeutung. Aber da so viele DAF-ler die Illegalität vorziehen und Sozialversicherungsbetrug begehen, werden wir nie stark genug sein, um uns zu wehren.

Und besonders perfide finde ich, dass sowohl die Rentenversicherungsanstalt als auch die Krankenkassen als auch die Finanzämter bei dem Betrug mitspielen und auf Prüfungen verzichten. Damit wird dem Betrug Tür und Tor geöffnet und zugleich garantiert, dass alles beim Alten bleibt. Wer von der Lösung profitiert, hält den Mund, und die anderen verraten ihre Kollegen nicht.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: michaela_daf ()
Datum: 08. Februar 2019 13:39

Hallo integral1960,

ich stimme Ihnen im Allgemeinen zu. Lediglich diese Ansicht kann ich nicht unterstützen:

"Zur Selbständigkeit gehört nun einmal dazu, dass man in der Lage ist zu überleben und vorzusorgen. Wer das nicht schafft, ist falsch in dem Beruf."

Wenn der Staat mir monatlich 500 Euro Euro quasi aus der Tasche zieht (als Verheiratete zusätzlich dann auch noch das Mehr an Steuer) und ich die sehr wahrscheinlich im Alter nicht mehr wiedersehe, dann geht mir dieser Betrag dauerhaft abhanden. Und Solidargemeinschaft hin oder her: Ich erwarte bei der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht, von diesem Geld nochmal einen gerechten Teil wiederzusehen und würde meine Rente gern selbst in die Hand nehmen.

Ganz ehrlich, am liebsten würde ich mich irgendwie rausklagen...bin aber skeptisch bezüglich des Ausgangs...

Wie sehen Sie das?

Viele Grüße
Michaela

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 08. Februar 2019 19:43

Ich sehe das einfach sehr realistisch:

- die Arbeit ist per Gesetz als rentenversicherungspflichtige Arbeit eingestuft. Also muss ich Rentenbeiträge entrichten (oder betrügen).

- sich "herauszuklagen" hat bis jetzt niemand geschafft. Wie sollte das denn gehen? Seit wann unterliegen Sozialabgaben dem Lustprinzip? "Der Staat zieht mir Geld aus der Tasche", ist das echt Ihre Einstellung zu unserem Rechtsstaat und unserem Sozialsystem?

- wenn wir der Meinung sind, dass Integrationskursleiter einen Beitrag zur Rente und den KV-Beiträgen von den VHSen oder vom BAMF bekommen sollten (das ist meine Meinung), dann müssen wir darum gemeinsam kämpfen. Das funktioniert nicht, solange wir nicht an einem Strang ziehen. Das Gleiche gilt für das Urlaubsentgelt.

- die Ansiedlung der Integrationskurse an den VHSen ist der eigentliche Geburtsfehler der I-Kurse. Eine hoheitliche Aufgabe, die Integration von Ausländern in unser Bildungssystem und unser Sozialsystem gehört nicht an eine VHS. Die üblichen Dozenten an VHSen haben einen Brotberuf und geben so nebenher ein paar nette Kurse. Wir IK-Leiterinnen LEBEN von unseren Kursen. Auf solche Mitarbeiter ist eine normale VHS nicht vorbereitet.

- und ich bin tatsächlich der Meinung, dass, wer mit der Selbständigkeit nicht zurechtkommt, besser ein Angestelltenverhältnis eingeht. Nur findet man da als Sprachlehrer nicht viel Interessantes außerhalb der Sprachschulen und VHSen.

- "Rente selber in die Hand nehmen", sorry, wir leben in einem Sozialstaat. Rente ist ein Solidarkonstrukt. Da kann nicht jeder entscheiden, wie er es gestalten will.

- dass Sie als Doppelverdiener viel Steuer bezahlen und die Rentenbeiträge aufgrund Ihres Verdienstes hoch sind, zeigt doch, dass Sie auf der Gewinnerseite des Lebens in Deutschland sind. Reden Sie mal mit den Alleinerziehenden und Geschiedenen unter Ihren Kollegen.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Andres Ehmann ()
Datum: 23. Februar 2019 03:48

Interessanter Fall. Funktionieren müsste das. Du gründest eine GmbH oder Mini-GmbH. Die Verträge macht die GmbH und du stellst dich bei der GmbH an, allerdings musst du dann noch jemanden finden, der Geschäftsführer spielt. Die GmbH bezahlt dann dich und du bezahlst dir einen Hungerlohn, von dem werden die Versicherungsbeiträge bezahlt. Der Rest bleibt in der GmbH. Wenn Du Dir wenig bezahlst, dann wird dich die Rentenversicherung gerne rauswerfen. Und ja. Wahrscheinlich fährst du besser, wenn Du das Geld, das du in die Rentenversicherung einzahlst sparst, bzw. über die GmbH anlegst. Das Modell ist im Grunde auch für die VHS günstiger.

Zu den Moralaposteln hier: Die Rente ist schon seit Jahren zu einem Drittel steuerfinanziert, macht 100 Milliarden Euro im Jahr. Das heißt auch Leute, die wie ich nichts aus dem Topf bekommen, zahlen in den Topf ein. Das System ist tot, töter, am tötesten. Die Kommentare zeigen aber die etwas beschränkte, für DAF Dozenten typische, Betrachtungsweise. Also ein bisschen von Wirtschaft kann man schon verstehen wollen, zumindest soviel, das man ungefähr das System versteht, in dem man lebt.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Dozentin72 ()
Datum: 20. März 2019 08:23

Hallo Andreas,


es ist schon interessant, dass man als IK-Lehrer, mit dem ach so gesellschaftlich relevanten Auftrag, zu solchen Mitteln greifen muss.

Ich zahle aktuell einfach keine RV-Beiträge und da das Einkommen eh zu gering ist, sollen sie nochmals den Vollzieher schicken.

Eine Frage: Wenn sich deine GmbH auflöst, wer erhält dann den Restgewinn?


Gruß!

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 25. März 2019 07:09

Die eingangs erwähnte Möglichkeit der Befreiung bei anderweitiger Vorsorge musste bis zum 30.9.2001 beantragt werden, seitdem geht es nicht mehr.

Und das ist auch ganz gut so - denn andernfalls könnten z.B. Lehrkräfte die wegen Besitz eines Eigenheimes versicherungsfrei sind ihre Arbeit weit billiger anbieten als andere und würden noch mehr zu Dumpinghonoraren beitragen. Mindesthonorare gibt es bekanntlich nur in Integrationskursen, und gerade in den sonstigen VHS-Kursen sind die Honorare aus ähnlichen Gründen so schlecht (z.B. weil viele Nebenberufler das "nur zum Spaß" machen, von dem Geld nicht leben müssen und auch noch versicherungsfrei sind).

Man braucht nicht Schlupflöcher für einige, sondern eine Lösung für alle.

E.D.

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Re: Rentenversicherung befreien?
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 25. März 2019 14:37

"Schlupflöcher": Rentenversicherungsbeiträge nicht zu bezahlen ist und bleibt ein Betrug.

Da helfen Euphemismen nicht weiter. Ansonsten haben Sie völlig recht, wir brauchen eine Lösung für alle.

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