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Honorarvertrag: Nutzungrechte
geschrieben von: thomei ()
Datum: 09. Juli 2020 13:08

In meinen letzten Honorar- und Rahmenverträgen fand sich sinngemäß folgender Passus:

"Der Auftragnehmer räumt dem Unternehmen sämtliche Nutzungsrechte ... die ihm als Urheber an Leistungen / Werken zustehen, die von ihm im Rahmen des Vertrages ... erbracht werden, ... stillschweigend und ohne besondere Vereinbarung ein."

Ich halte dies für juristisch nicht haltbar, denn dies würde bedeuten, dass das Urheberrecht für mein Unterrichtsmaterial, das ich für und in einem Kurs entwickle, an den Auftraggeber übergeht, ohne dass ich ihm dafür eine Rechnung stellen kann.

Wie haltet ihr es mit solchen Vertragsklauseln? Hat jemand diesbezüglich schon juristischen Rat eingeholt?

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Re: Honorarvertrag: Nutzungrechte
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 13. Juli 2020 08:11

Ich würde jetzt nicht absolut darauf vertrauen, dass es unwirksam ist. Wenn man es unterschrieben hat besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht sagt "Sie waren doch ausdrücklich einverstanden, das ist im Gesamthonorar enthalten."

Es gibt aber in § 32 Urheberrechtsgesetz die Regelung: "Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird." Auf der Basis könnte man dann klagen, mit einem hohen Prozessrisiko, weil gar nicht so einfach zu beziffern ist was man verlangen kann. Dazu könnte ein Sachverständigengutachten nötig sein.

Man darf bei Vertragsverhandlungen durchaus Änderungen verlangen. Natürlich kann es passieren, dass dann keine Einigung zustande kommt.

E.D.

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Re: Honorarvertrag: Nutzungrechte
geschrieben von: thomei ()
Datum: 18. Juli 2020 12:56

Danke, ED, für den Hinweis auf den §32 Urheberrechtsgesetz.

Ich sehe mittlerweile noch zwei andere Auswege:

1. Das Unterrichtsmaterial verändern - dann müsste der Auftraggeber ggf. klagen.
2. Das Ganze über ver.di oder die GEW einmal auf die gewerkschaftliche Agenda setzen, denn Vertragsverhandlungen bei Honorarverträgen zugunsten der Kolleginnen und Kollegen kommen de facto nicht vor.

t.

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Re: Honorarvertrag: Nutzungrechte
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 20. Juli 2020 14:23

Ich erinnere mich, ähnliche Formulierungen in Vertragen gesehen zu haben. Ich habe mir - ich sage aber nicht, das reiche - mündlich erklären lassen, was damit genau gemeint war, oft war nur gemeint, wenn wirklich EXTRA für den Unterricht z. B. umfangreichere Lehrmaterialien (Bücher etc.) erstellt wurden. Juristisch hätte ich freilich Zweifel, wenn dann ein Sprachinstitut entgegen der mündlichen Auskunft, auch für andere verwendete Materialien Ansprüche erhöbe, damit auf der sicheren Seite zu sein, denn faktisch hätte ich ja keinen Nachweis über eine entsprechende Definition.

Soweit es um Online-Unterricht geht, findet man teilweise auch Klauseln, meine ich, die so interpretiert werden könnten (oder auch nicht), daß jedwedes Material, was man über die Onlineplattform übermittelt, Eigentum des Sprachanbieters wird. Wenn ich daher Schülern dort von mir erstellte Materialien zukommen lassen möchte, tue ich das, indem ich Ihnen einen Link schicke, unter dem sie das Dokument außerhalb der Plattform finden können. Dabei sollte man natürlich auf Einhaltung der DSGVO achten.

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Re: Honorarvertrag: Nutzungrechte
geschrieben von: thomei ()
Datum: 24. Juli 2020 13:08

Danke, lichtundheil: Interessante Variante mit dem Bereitstellen eines Links jenseits der Plattform des Auftraggebers.

Ich meine, dass von uns erstelltes Unterrichtsmaterial natürlich extra vergütet werden muss, wenn es in das Eigentum des Auftraggebers übergeht. Bei meinem letzten Auftraggeber habe ich den Passus einfach mündlich moniert, weil ich sicher war, dass er damit nicht durchkommt.

Ich werde demnächst mal meine Gewerkschaft ver.di um Infos dazu bitten. 'Klar, dass wir als Scheinselbständige erst einmal am kürzeren Hebel sitzen. Allerdings kann der Passus ja auch - im Nachhinein - juristisch unwirksam sein und wäre dann ggf. zu vergüten.
t.

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Re: Honorarvertrag: Nutzungrechte
geschrieben von: lichtundheil ()
Datum: 24. August 2020 12:07

Hallo Thomei, mir kommt es dabei vor allem darauf an, daß ich nicht die rechte an meinen eigenen Materialien verliere. Daß man allerdings sogar extra vergütet werden müßte, wenn man sich dafür entschiede, das dennoch für den Auftraggeber zu tun, wußte ich gar nicht. Aber mir käme es eher darauf an, daß von mir erstellte Materialien nicht einfach so in "Beschlag" genommen würden. Aber die Interessen von Lehrern mögen hier verscheiden sein.

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