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Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Audray ()
Datum: 15. Oktober 2005 13:28

Hallo,

ich habe gerade ein Problem und suche jemanden, der sich mit der arbeitsrechtlichen Seite von Honorarvertägen auskennt.

Ich habe vor 2 Wochen bei einer Sprachschule begonnen einen Intensivkurs zu unterrichten, wobei dieser, wie vielerorts üblich von 2 Lehrern unterrichtet wird. d.h ich 3 Tage, meine Kollegin 2 Tage die Woche.

Einen schriftlichen Arbeitsvertrag gab es nicht. Mir wurde gesagt, dass ich diesen Kurs übernehmen soll, mir natürlich bei der heutigen Situation (wenig Schüler usw) nicht garantiert werden könne, wie lange der Kurs bestehe, aber für mindestens einen MOnat könne ich mir schon sicher sein. Wenn der Kurs aufgelöst wird oder es auch sonst weniger Arbeit an der Schule gebe, können sie mich natürlich nicht weiterbeschäftigen.
Es wurde weder explizit eine Probezeit noch eine Kündigungsfrist vereinbart.
Und das alles wurde auch nur mündlich besprochen.


Nun wurde mir Freitag nachmittag nach dem Unterricht gesagt, dass wir nicht zusammenarbeiten können, da die "Chemie" nicht stimme. Und ich soll doch bitte meine REchnung schicken. Die Gruppe besteht übrigens weiter und wird wohl von einem anderen Lehrer unterrichtet.

Normalerweise hätte ich nächste Woche Monat bis Mittwoch unterrichten sollen.

Nun meine Fragen:

Soweit ich weiss, bedarf es bei Verträgen nicht unbedingt der Schriftform, d.h. auch mündliche Verträge sind genauso rechtsgültig wie schriftliche. Die Kündigungsfristen bei "normalen" Arbeitsverträgen betragen ja während einer Probezeit (die bei mir ja nicht explizit ausgesprochen wurde ) 2 Wochen und sonst 4 Wochen.

Gilt dies auch für Honorarverträge???

Anders gefragt, ist die Kündigung eigentlich rechtskräftig???

Würde mich freuen, wenn ihr mir schreiben würdet, ob ihr vielleicht schon mal eine ähnliche 'Situation hattet und was ihr gemacht habt bzw. darüber wisst.

Vielen DAnk schon mal im Voraus.

Herzliche Grüsse,

Audray

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Natascha ()
Datum: 16. Oktober 2005 20:04

Hallo Audrey,

ich habe schon für viele Sprachschulen gearbeitet und hatte nie einen Vertrag( außer bei der Volkshochschule). Alles wurde immer nur mündlich besprochen. Dennoch hat man natürlich Rechte, so kann man ja schließlich nachweisen, dass man unterrichtet hat. Wie das aber in deinem Fall bezüglich einer vorzeitigen "Kündigung" aussieht, weiß ich nicht.
Gruß
Natascha

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Levent Kilic ()
Datum: 16. Oktober 2005 21:50


Hallo Audrey,

es ist schon richtig: auch mündliche Verträge gelten. Das Problem aber ist: Wie kannst du beweisen, was abgesprochen wurde? Hast du ZeugInnen, die in deinem Sinne d.h. die Wahrheit aussagen würden, oder sind alle, die zugegen waren, existentiell von dieser Sprachschule abhängig? Dann fürchte ich, hast du keine Chance, deine Rechte einzuklagen.
Solche Umgangsformen mit den DozentInnen kann man dann nur öffentlich machen und alle potentiellen KollegInnen vor diesem Etablissement warnen.
Tut mir Leid, liebe Grüße
Levent


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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: ellihamouda ()
Datum: 18. Oktober 2005 11:15

Hallo Audrey,
helfen kann ich dir auch nicht, aber als Tipp für die Zukunft - ich hatte bisher immer entweder schriftliche Honorarverträge oder wenigstens Auftragsvereinbarungen, in denen die Zeit und das Honorar festgeschrieben worden war. Sowas ist durchaus gängig und du solltest das auch einfordern.
Sorry, hinterher ist man natürlich immer klüger.
Ansonsten haben wohl die Recht, die sagen, dass du die mündliche Vereinbarung nicht nachweisen kannst.
Viele Grüße

Elisabeth

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Audrey ()
Datum: 19. Oktober 2005 12:47

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, wahrscheinlich sollte man wirklich auf einem schriftlicheen Vertrag bestehen. Bisher hatte ich damit keine Probleme. Aber irgendwann erwischt es einem ja immer:-)
Ich bin nur echt geschockt von den Umgangsformen, die da herrschen. Hoffe, dass die wenigstens das Geld zahlen.

Audrey

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Anja Wolk ()
Datum: 15. November 2005 23:44

Hallo,

habe einige Erfahrungen mit Bildungsträgern gemacht.

Mail mir doch einfach.

Gruß

Anja

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Taugenichts ()
Datum: 26. Mai 2006 19:40

Mein Job bei einer privaten Träger durch Mobbing habe ich verloren. Ich hatte einen Vertrag.
Könntest du deine Erfahrungen mir mitteilen Anja?

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: DaFteacher ()
Datum: 12. Juni 2006 00:21

ellihamouda schrieb:
-------------------------------------------------------
> ich hatte bisher immer entweder
> schriftliche Honorarverträge oder wenigstens
> Auftragsvereinbarungen, in denen die Zeit und das
> Honorar festgeschrieben worden war.

Hier reden alle von einem schriftl. Vertrag - der ist ja auch gut, um das Honorar schriftl. fixiert zu haben, aber bei der Kündigungszeit nützt er ja rein gar nichts, denn der §627 ist meiner Erfahrung nach immer in dem Papier enthalten oder habt ihr den nicht drin?
Was die Zeiten anbetrifft: Stehen bei euch in den Verträgen genaue Zeiträume, also:
Kursleiter x tätig für Kurs X vom .... bis zum ...?

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Kündigung von Honorarverträgen
geschrieben von: Sandy ()
Datum: 20. Juli 2006 13:56

Hallo,

ich bin eine französische Dozentin und Unterrischtet in Deutschland.

Ich habe ein schriftliches Vertrag aber möchte gern wissen ob ich ein Kündigungsfrist habe.

Danke

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Bianca ()
Datum: 21. Juli 2006 13:20

Hallo Sandy,
ist Dein Vertrag ein Honorarvertrag? Oder ein Angestelltenvertrag (sehr unwahrscheinlich, ich weiß)?
Im Honorarvertrag steht vermutlich eine befristete Zeitdauer. Aber es sollte im Vertrag auch stehen, mit welcher Frist er zu kündigen wäre.
Z.B.: "Das freie Mitarbeiterverhältnis wird zum ... eingegangen. Es endet am ..., ohne dass es einer Kündigung bedarf." Und z.B.: "Jede Vertragspartei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen kündigen."

Und noch ein Zitat:
§ 3 Beginn, Vertragsdauer, Beendigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem ersten Tag der Kurszusammenkunft (s. Vorderseite). Er kann aus schwerwiegenden Gründen beiderseitig fristlos gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der im Honorarvertrag bestimmten Frist. Es kommt nicht zustande, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das Dienstverhältnis richtet sich soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist nach dem Dienstvertragsrecht der §§ 611 ff. BGB.
(kreisvolkshochschule des landkreises osterode am harz, im Internet zu finden)

Ich hoffe, das hilft Dir weiter

Viele Grüße

Bianca

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: danahh ()
Datum: 01. August 2006 10:53

Hallo,

ja, so schnell kanns gehen, aber generell kann man doch bei Honorarverträgen nie sicher sein...Bisher (über 10 Jahre) hatte ich keine Probleme mit so einer Situation. Fehlende TN-Zahl kann auch schon mal dazu führen. Deshalb habe ich immer ein finanzielles Polster im Rücken, d.h. ich arbeite über 40h/Woche. So stehe ich dann nicht da, wenn einmal was nicht stattfinden kann oder sich anders entwickelt.

Gruß! d

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Svenja ()
Datum: 14. April 2008 16:47

Hallo,

ich hab auch eine Frage zu einem Honorarvertrag.
Hab für eine Sprachförderung in einem Kindergarten eine Honorarkraftstelle.
Habe aber keinen wirklichen Vertrag sondern eine Honorar Abrechnung bekommen. Wo mein Name Bankverbindung, der Zeitraum und das Gehalt steht.
Nun möchte ich aus diesem Vertrag raus, weil ich einen andere Stelle angeboten bekommen habe. Geht das so einfach?
Bitte schnellstmöglich eine Antwort.

Gruß Svenja

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Cazzone ()
Datum: 15. April 2008 02:43

Zum ersten alten Beitrag eine Empfehlung, falls so etwas vorkommt.

Bei Kündigung am Freitag und ursprünglicher mündlicher Vereinbarung für die Weiterarbeit am Montag wie gehabt am Montag erscheinen und den Unterricht machen, falls keine schwerwiegende Vertragsverletzung oder gravierende Gründe einer mündlichen Kündigung entgegenstehen. Wäre interessant, wie ein AG dieses Problem mit 2 Lehrern auf einmal spontan löst (ggf. vor den Schülern).
Und/Oder: Ebenfalls die Vorbereitung für die Tage der nächsten Woche mit in Rechnung stellen, ist schließlich auch Arbeit.

Außerdem: Mündliche Verträge sind wirksam. Sollte es auch von AG-Seite keine Zeugen geben, wie der Vertrag zu Stande kam bzw. die kündigende Person (der AG) die gleiche sein wie die vertragsanbietende... würde bedeuten Aussage gegen Aussage.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 15.04.08 02:50.

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Angelo ()
Datum: 15. April 2008 09:17

Das mit dem am Mo Erscheinen halte ich für gut. Es ist nämlich m.E. wichtig, dass Schüler so etwas auch mitkriegen. Also, eine ordentliche Auseinandersetzung vor der Kundschaft (Schüler), und das Image des AG ist gleich angekratzt, sowas ist schließich unprofessionell. Und beim nächsten Honorarlehrer überlegt AG sich schon genauer, wie er mit ihm/ihr umgeht.

Angelo

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Fredriksson ()
Datum: 25. November 2008 17:21

Hallo zusammen!

Ich habe ein ähnliches Problem und bin unsicher ob einer Lösung.

Ich arbeite als freiberuflicher Dozent für eine private Sprachschule eines 12- malig stattfindenne Schwedisch-Kurses in einem größeren Betrieb.
Ich habe einen ordentlichen Honorarvertrag abgeschlossen, jedoch mit einer mir undeutlichen Kündigungsregelung, die da lautet:
" Unberührt bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung des Auftraggebers".
Dies ist alles, was zur Kündigung vermerkt ist.

Ich habe die erste Unterrichtsstunde geben können, danach musste ich studiums-bedingt immer wieder absagen und habe ergo keinen regelmäßigen Unterricht erteilen können. Jetzt musste ich wieder eine Stunde absagen und ich kann einfach nicht garantieren, dass ich die restlichen Stunden auch regelmäßig geben kann.

Jetzt habe ich eine Email des Auftraggebers ( des Betriebes ) erhalten, mit der Bitte, den Unterricht demnächst bitte regelmäßig zu erteilen.
Ich finde die Frage klar gerechtfertigt, die Chefin der Sprachschule zeigt sich auch verständlich für meine Situation.

Jetzt möchte aus diesem Vertrag ( sofort ) aussteigen, um ein für alle Seiten befriedigendes und einvernehmliches vorzeitiges Ende herbei zu führen, ganz einfach, weil ich keinen regelmäßigen Unterricht mehr geben kann ( was eine vollkommen unbefriedigende Situation ist ).

Hat jemand eine Idee? Ich wäre für jeden Vorschlag dankbar

Danke!

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 25. November 2008 20:21

Wenn sich deine Chefin bis jetzt so verständnisvoll gezeigt hat, versuch doch erst einmal mit ihr zu reden bevor du andere Schritte unternimmst. Vielleicht lässt sich das schon so klären.

Allerdings besteht natürlich das Problem, dass es Schwedischlehrer nicht wie Sand am Meer gibt und deine Cheffin dich nicht so einfach gehen lassen will.

Grundsätzlich ist es ja schon so, dass du, wenn du dich für 12 Termine verpflichtet hast, diese auch abhalten musst. Normale Kündigungsfristen, wie sie mir aus meinen Verträgen bekannt sind, sind 4 Wochen.

Der von dir angegeben Passus aus dem Vertrag hat mit einer Kündigung deinerseits nichts zu tun, da geht es um das Recht der Sprachschule, dir unter gewissen Umständen ohne eine Einhaltung einer Frist zu kündigen.

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Jürgen Winter ()
Datum: 07. Dezember 2008 23:15

Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir jemand in dieser Sache weiterhelfen bzw.Tips geben,danke
Ich bin Musiklehrer und arbeitete als freier Mitarbeiter mit einem Honorarvertrag an einer Musikschule, nun wurde mir bei einer Sonntäglichen Vorführung bei der die Anwesenheit laut Vertrag freiwillig ist,vorgeworfen in der letzten Stunde nicht mehr beim Abbau der Anlage mitgeholfen zu haben(lächerlich),aus diesem Grund wurde das Leistungsverhältnis erheblich gestört und man wollte mir mein fälliges Honorar nicht bezahlen,daraufhin kündigte ich fristlos mit dem Zusatz"vorsorglich zum nächstmöglichen Termin",dies wurde ignoriert und die erste Reaktion kam nach fünf Wochen,jetzt will man mich wegen des Ausfalls zur Kasse bitten,weil laut Schulleitung ich meinen Vertrag bis 31.12.2008 noch zu erfüllen hätte,Der vorfall war im anfangJuli>zum September hatte ich gekündigt und mein Honorar von JULI+AUGUST2008 wurde bis heute nicht bezahlt,wer kann mir da weiterhelfen und bin ich im Recht wenn ich Klage einreiche?

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Samsen ()
Datum: 08. Dezember 2008 10:18

@Jürgen Winter

Schauen Sie sich doch mal auf der Seite www.recht.de um, vielleicht finden Sie dort Hilfe.

Samsen

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Jürgen Winter ()
Datum: 08. Dezember 2008 13:08

Vielen Dank,Samsen

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Re: Hilfe!! Kündigung von Honorarverträgen - Arbeitsrecht
geschrieben von: Argon Doriel Noxixel ()
Datum: 16. Dezember 2008 19:08

Hallo an alle, die sich mit diesen arbeitsrechtlichen Fragen rumschlagen!
Ich kann euch nur empfehlen mal einen Gesetzestext in die Hand zu nehmen!
Wir haben nämlich mehr Rechte als wir meinen.
Nach einer fristlosen Kündigung durch einen meiner Ex- "Brötchengeber" habe ich beim Arbeisgericht geklagt; Recht bekommen und er musste mir 3 Monate durchschnittliches Monatshonorar nachzahlen!
Meiner letzen Arbeitgeberin widerfuhr das Gleiche. Arrogant wie sie war, dachte sie nach dem "hire and fire"-Prinzip arbeiten zu können. Das Arbeitsgericht war da anderer Meinung!
Mehr noch hat sie nun eine Strafanzeige wegen vors.Betrugs am Hals, da sie meinte meine letzten Abrechnungen nach unten korrigieren zu können. Diese Anzeige wird vermutlich ihre Lizenz kosten, wie mir mein Anwalt sagte. Leute! Wir brauchen keinen Streik! Wir müssen uns nur der rechtlichen Mittel bedienen, die uns zur Verfügung stehen. Und da gilt es für jede individuelle Situation die Gesetzestexte genau zu studieren und Fristen, Formalien etc. einzuhalten.
Ich habe sogar frecherweise Mahngebühren, Auslagen und Zinsen geltend gemacht und das Gericht hat für mich entschieden!!!
Ihr seid Unternehmer, nicht Angestellte! Also benehmt euch auch so!!! Kein Mitgefühl. Schließlich verklagt euch auch der Insallateur, wenn ihr seine Rechnung nicht bezahlt - und er bekommt Recht!

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