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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 15. September 2018 14:56
Liebe*r boboka,
herzlichen Dank für die guten Wünsche! Anhand der Klicks besteht ja doch ein großes Interesse ;-) und wer da alles klicken mag... ;-) 23.8.: 47.225,
15.9.: 48.147
Gewonnen! ;-)
hat die beklagte DRV Bund ;-)
Nein, es verwundert mich nicht ;-) und es gab ein Vor-Urteil (ja, doppelsinnig... ;-) ), s.: L 1 R 162/11 beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, weshalb die mündliche Verhandlung eigentlich ausfallen sollte. Ich bestand allerdings darauf. Immerhin wurde u.a. mein diesbzgl. folgender Einwand in meinem, aktuellen LSG-Urteil berücksichtigt:"Vielleicht hat die Klägerin des Verfahrens L 1 R 162/11 nicht auf die Unterschiede zu den früheren VHS DaF-Kursen hingewiesen, denn a.a.O. auf S. 2 steht:“Ferner geht die Klägerin seit 01.10.1994 (…) Tätigkeit als Dozentin bei der Volkshochschule (…) nach. Als zugelassene Lehrkraft unterrichtet sie Deutsch als Zweitsprache im Rahmen von Integrationskursen, die von Seiten des (…) BAMF gefördert werden (…).“ Jene Klägerin hat vom 01.10.1994 bis 31.12.2004 „normale“ DaF-Kurse gegeben. Erst ab 01.01.2005 den BAMF-Vorgaben entsprechende IntV-Integrationskurse."
Eine Revision wurde auch bei mir per LSG-Urteil abgelehnt. Wir werden sehen ;-)
herzlichen Dank für die guten Wünsche! Anhand der Klicks besteht ja doch ein großes Interesse ;-) und wer da alles klicken mag... ;-) 23.8.: 47.225,
15.9.: 48.147
Gewonnen! ;-)
hat die beklagte DRV Bund ;-)
Nein, es verwundert mich nicht ;-) und es gab ein Vor-Urteil (ja, doppelsinnig... ;-) ), s.: L 1 R 162/11 beim Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, weshalb die mündliche Verhandlung eigentlich ausfallen sollte. Ich bestand allerdings darauf. Immerhin wurde u.a. mein diesbzgl. folgender Einwand in meinem, aktuellen LSG-Urteil berücksichtigt:"Vielleicht hat die Klägerin des Verfahrens L 1 R 162/11 nicht auf die Unterschiede zu den früheren VHS DaF-Kursen hingewiesen, denn a.a.O. auf S. 2 steht:“Ferner geht die Klägerin seit 01.10.1994 (…) Tätigkeit als Dozentin bei der Volkshochschule (…) nach. Als zugelassene Lehrkraft unterrichtet sie Deutsch als Zweitsprache im Rahmen von Integrationskursen, die von Seiten des (…) BAMF gefördert werden (…).“ Jene Klägerin hat vom 01.10.1994 bis 31.12.2004 „normale“ DaF-Kurse gegeben. Erst ab 01.01.2005 den BAMF-Vorgaben entsprechende IntV-Integrationskurse."
Eine Revision wurde auch bei mir per LSG-Urteil abgelehnt. Wir werden sehen ;-)
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
bobaka
()
Datum: 17. September 2018 09:45
Liebe Roswitha!
La lotta continua!
Venceremos!
La lotta continua!
Venceremos!
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 27. November 2018 14:46
Über 900 Vhsen zählen zum Deutschen Volkshochschul-Verband/DVV. So auch die beiden, bei denen ich IntV-Integrationskurse unterrichtete. Der DVV-Justiziar vertritt die beigeladene VHS. Präsidentin des DVV ist zzt. Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalsekretärin der CDU. Vielleicht bald Parteivorsitzende. Dies zeigt wie eng Politik (Geldgeber der IntV-Integrationskurse) und DVV miteinander verwoben sind, s.: [www.dvv-vhs.de]
Während VHS-Dozentinnen bei den VHSen keine Werbung in eigener Sache (z.B. Flyer) auslegen dürfen, lag das Programm der VHS Celle beim Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen (Ort: Celle) in den Warteräumen... Vielleicht ist es ja bald weg ;-)
Die GEW fordert zzt. ein Honorar von 55 € pro UE ( orientiert an der Entgeltgruppe 11 des TvöD). Als Vollzeit gelten 25 UE pro Woche. Entsprechend der Vollzeitstelle an einer Realschule (Ferien! Und nicht 30 Urlaubstage.), deren Ziel (z.B. in NDS und NRW) im Fach Englisch ebenfalls B1/GER ist. Das ergibt bei Entgeltgruppe 11 Stufe 1 – 6 (Unterrichtserfahrungen) einen Angestellten-Bruttolohn (nicht Honorar!) von:
E 11 3312.60 €, 3656.01 €, 3941.33 €, 4311.77 €, 4836.69 €, 5099.20 €
s.: [oeffentlicher-dienst.info]
s.a.: [www.gew-nrw.de] Hier E 13 bei Sonderpädagogik, was im ländlichen Raum auf IntV-Alphabetisierungskurse bzgl. Sonderpädagogik samt Inklusion (als einzige Lehrkraft!) durchaus zutrifft.
GEW-Forderung 55 €, s.: [www.gew.de]
25 UE/Wo. bei derzeitigen 35 € ergeben z.B. unter Einbeziehung von 14 Krankheitstagen und 30 Urlaubstagen, ein Angestelltenbrutto von 2.454,38 €. Dies ist weit unter dem Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe 11, Stufe 1 = 3.312,60 €.
Während VHS-Dozentinnen bei den VHSen keine Werbung in eigener Sache (z.B. Flyer) auslegen dürfen, lag das Programm der VHS Celle beim Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen (Ort: Celle) in den Warteräumen... Vielleicht ist es ja bald weg ;-)
Die GEW fordert zzt. ein Honorar von 55 € pro UE ( orientiert an der Entgeltgruppe 11 des TvöD). Als Vollzeit gelten 25 UE pro Woche. Entsprechend der Vollzeitstelle an einer Realschule (Ferien! Und nicht 30 Urlaubstage.), deren Ziel (z.B. in NDS und NRW) im Fach Englisch ebenfalls B1/GER ist. Das ergibt bei Entgeltgruppe 11 Stufe 1 – 6 (Unterrichtserfahrungen) einen Angestellten-Bruttolohn (nicht Honorar!) von:
E 11 3312.60 €, 3656.01 €, 3941.33 €, 4311.77 €, 4836.69 €, 5099.20 €
s.: [oeffentlicher-dienst.info]
s.a.: [www.gew-nrw.de] Hier E 13 bei Sonderpädagogik, was im ländlichen Raum auf IntV-Alphabetisierungskurse bzgl. Sonderpädagogik samt Inklusion (als einzige Lehrkraft!) durchaus zutrifft.
GEW-Forderung 55 €, s.: [www.gew.de]
25 UE/Wo. bei derzeitigen 35 € ergeben z.B. unter Einbeziehung von 14 Krankheitstagen und 30 Urlaubstagen, ein Angestelltenbrutto von 2.454,38 €. Dies ist weit unter dem Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe 11, Stufe 1 = 3.312,60 €.
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Mueller Dieter
()
Datum: 21. März 2019 10:18
Hallo Roswitha,
ich war lange nicht hier im Forum.
Manchmal denke ich, Du verbringst den Großteil Deiner Zeit hier. Es ist schade, dass eine so kompetente und eloquente Aktivistin ihre Fähigkeiten nur hier? einbringen kann.
Aber da ich als Ex-Aktivist von Ver.di weiß, wie Sozi-Gewerkschafter z.B. eine Telefonkette unter Honorarkräften zwecks gemeinsam abgesprochenem Streik zur Durchsetzung von besseren Arbeitsbedingungen und Honoraren massiv verhinderten, kann ich Dir dort eine Mitarbeit nicht ans Herz legen.
Ich wollte vor Jahren als Agitator vor den Eingängen der Trägergebäude für meine Kollegen auftreten- nur bekam ich weder Material noch Geld für Spesen oder Kraftstoff ersetzt.
Ich schlug vor, dass man mich mit einer halben Stelle als Agitator bei Ver.di beschäftigt.Das wurde natürlich abgelehnt, Geldmangel, zu wenig Mitglieder!
Mein Einwand, dass man mit meinen Aktionen auch wieder Mitglieder einwirbt, wurde nicht goutiert. Die Gewerkschhaften sind eben nur Bremser und Stiefellecker der Großen Koalition. Aber weißt Du, der Leidensdruck der Honorarkräfte ist eben immer noch nicht groß genug, als dass sie eine eigene Gewerkschaft gründen sollten.
Mir schwebte immer der Gedanke vor, etwas wie Cockpit für Piloten oder den Hartmannbund für angestellte Ärzte zu gründen. Aber als ich Kollegen für eine Mitarbeit ansprach,
sagten diese ab. Sie meinten, wenn diese Orga gegründet sei, würden sie beitreten!
So ist leider die Realität! Kein Arsch in der Hose aber hinterm Rücken der Ausbeuter über diese meckern. Im Grunde sind die Honorarkräfte auch nicht mehr wert als die paar Kröten, die man ihnen vor die Füße wirft!
Es war übrigens der Gewerkschaftssekretär Roland Kohsiek bei Ver.di in Hamburg, der mich ausbremste.
Vielleicht erinnerst Du Dich an meine Statusklagen gegen zwei Träger in Hamburg und Schleswig-Holstein?
Ich bin mit beiden Klagen nach drei Jahren Verfahrensdauer vor den Landessozialgerichten gescheitert. Rechtsschutz für das Bundessozialgericht wollte mir Ver.di nicht geben.
Also kann man Statusklagen sowieso vergessen- reine Zeitverschwendung. Das würde die kleinen Sprachschulen sowieso liquidieren und die Bildungskonzerne würden den Markt unter sich dann aufteilen.
Es ist interessant, dass die GEW 55,- € Honorar pro UE verlangt.
Ich muss noch mal ganz doof fragen: Was bekommen die Träger pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer eigentlich zur Zeit? War es nicht früher so, dass ein Alphakurs auf 12 Teilnehmer begrenzt war? Wurde das nach 2015 nach oben geändert?
Alles Gute für Dich
Dieter
ich war lange nicht hier im Forum.
Manchmal denke ich, Du verbringst den Großteil Deiner Zeit hier. Es ist schade, dass eine so kompetente und eloquente Aktivistin ihre Fähigkeiten nur hier? einbringen kann.
Aber da ich als Ex-Aktivist von Ver.di weiß, wie Sozi-Gewerkschafter z.B. eine Telefonkette unter Honorarkräften zwecks gemeinsam abgesprochenem Streik zur Durchsetzung von besseren Arbeitsbedingungen und Honoraren massiv verhinderten, kann ich Dir dort eine Mitarbeit nicht ans Herz legen.
Ich wollte vor Jahren als Agitator vor den Eingängen der Trägergebäude für meine Kollegen auftreten- nur bekam ich weder Material noch Geld für Spesen oder Kraftstoff ersetzt.
Ich schlug vor, dass man mich mit einer halben Stelle als Agitator bei Ver.di beschäftigt.Das wurde natürlich abgelehnt, Geldmangel, zu wenig Mitglieder!
Mein Einwand, dass man mit meinen Aktionen auch wieder Mitglieder einwirbt, wurde nicht goutiert. Die Gewerkschhaften sind eben nur Bremser und Stiefellecker der Großen Koalition. Aber weißt Du, der Leidensdruck der Honorarkräfte ist eben immer noch nicht groß genug, als dass sie eine eigene Gewerkschaft gründen sollten.
Mir schwebte immer der Gedanke vor, etwas wie Cockpit für Piloten oder den Hartmannbund für angestellte Ärzte zu gründen. Aber als ich Kollegen für eine Mitarbeit ansprach,
sagten diese ab. Sie meinten, wenn diese Orga gegründet sei, würden sie beitreten!
So ist leider die Realität! Kein Arsch in der Hose aber hinterm Rücken der Ausbeuter über diese meckern. Im Grunde sind die Honorarkräfte auch nicht mehr wert als die paar Kröten, die man ihnen vor die Füße wirft!
Es war übrigens der Gewerkschaftssekretär Roland Kohsiek bei Ver.di in Hamburg, der mich ausbremste.
Vielleicht erinnerst Du Dich an meine Statusklagen gegen zwei Träger in Hamburg und Schleswig-Holstein?
Ich bin mit beiden Klagen nach drei Jahren Verfahrensdauer vor den Landessozialgerichten gescheitert. Rechtsschutz für das Bundessozialgericht wollte mir Ver.di nicht geben.
Also kann man Statusklagen sowieso vergessen- reine Zeitverschwendung. Das würde die kleinen Sprachschulen sowieso liquidieren und die Bildungskonzerne würden den Markt unter sich dann aufteilen.
Es ist interessant, dass die GEW 55,- € Honorar pro UE verlangt.
Ich muss noch mal ganz doof fragen: Was bekommen die Träger pro Unterrichtsstunde und Teilnehmer eigentlich zur Zeit? War es nicht früher so, dass ein Alphakurs auf 12 Teilnehmer begrenzt war? Wurde das nach 2015 nach oben geändert?
Alles Gute für Dich
Dieter
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
bobaka
()
Datum: 28. März 2019 08:23
Das ist leider auch meine Erfahrung - im DaF-Bereih ist sich jeder "Kollege" selbst der Nächste. Das kenne ich schon seit Langem so. Ich setze daher auf individuelle Lösungen wie Ausstieg aus DaF und berufliche Alternativen dazu, die wirtschaftlicher sind, weil besser bezahlt....so lange sich strukturell in DaF und ähnlichen Bereichen nichts ändert. Wirtschaftlich heißt dabei für mich, dass ich bei freibeuflichen Einsätzen nicht ohne 300-400 Euro pro Tag als Minimum und nicht ohne Spesenersatz für Fahrt und Unterkunft nach Hause gehe.
Zudem bin ich seit einingen Jahren im Ruhestand und kann es mir ohnehin leisten, bei irgendwelchen Angeboten solcher Träger sehr, sehr wählerisch zu sein.
Es fühlt sich gut an und stärkt das Selbstbewustsein, wenn man nicht für jede Klitsche aus dem Bett aufstehen muss!
Zudem bin ich seit einingen Jahren im Ruhestand und kann es mir ohnehin leisten, bei irgendwelchen Angeboten solcher Träger sehr, sehr wählerisch zu sein.
Es fühlt sich gut an und stärkt das Selbstbewustsein, wenn man nicht für jede Klitsche aus dem Bett aufstehen muss!
Zitat
So ist leider die Realität! Kein Arsch in der Hose aber hinterm Rücken der Ausbeuter über diese meckern. Im Grunde sind die Honorarkräfte auch nicht mehr wert als die paar Kröten, die man ihnen vor die Füße wirft!
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 20. Mai 2019 15:09
Hallo Dieter,
schön wieder einmal von dir zu lesen! Nein, ich verbringe nicht die meiste Zeit hier im Forum ;-) Aber – wie du selbst weißt – sind die Klageverfahren durchaus sehr aufwändig. Ich erinnere mich, dass die RV dein Statusfeststellungsverfahren als „abhängig beschäftigt“ bestätigte und ich betrachte es im Nachhinein – vor allem bzgl. meines Mandatswechsels zum damaligen GEW-Anwalt – als falsch, es mit deinem Einverständnis in meinem Verfahren eingesetzt zu haben. Du kannst dir vorstellen warum...
Nun, der damalige GEW-Anwalt fragte mich bei der persönlichen Mandatsunterzeichnung Anfang Dez. 2010 im Beisein einer VHS-Kollegin mit Recht:“Wissen Sie, was das für ein politischer Sprengstoff ist...?“ „Ja, aber ich habe den Sprengstoff nicht ausgelegt, sondern die Regierung.“ Also kein Wunder, dass wir scheitern!!! Sprüchle: Scheiter heiter und mach weiter, so lange du willst.
Auch wundert`s mich nicht, dass ver.di, dein BSG ablehnte. Schließlich meinte dies auch bei mir der GEW-Anwalt samt GEW. Weshalb ich zu meiner 1. Kanzlei aus Juli 2007 zurückkehrte. Dank meiner privaten Rechtsschutzvers. zurückkehren konnte. Allerdings konnte ich auch mit ihr nicht diesem GEW-Anwalt im Dez. 2010 sofort das Mandat wieder entziehen, da er entgegen unserer Absprache plötzlich doch gegen die VHSen statt gegen das BAMF vorgehen wollte/vorging. Mir fehlte das Geld, bei dem Honorar! 17,80 € entsprachen bei 20 UE/pro Wo. einem Bruttolohn (nicht Honorar!) von 998,58 €, netto 791,62 € (bei 30 Urlaubstagen, nicht VHS-Ferien, dann wesentlich weniger!). Eine Ausbildungsvergütung und kein Entgelt für eine BAMF-gefordert hochqualifizierte Arbeit! Meine Verfahren geben mir tiefe Einblicke in unsere „unabhängige Justiz“ und in unser System der „Machtverteilung“. ;-) Meine Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG abgelehnt. Die Begründung kannst du/könnt ihr unter B12 R51/18 B nachlesen. Also weiter auf anderen Wegen… ;-)
Liebe*r boboka, mir geht`s nicht um „Venceremos!“, sondern um Gerechtigkeit ;-)
Liebe Grüße! Roswitha
schön wieder einmal von dir zu lesen! Nein, ich verbringe nicht die meiste Zeit hier im Forum ;-) Aber – wie du selbst weißt – sind die Klageverfahren durchaus sehr aufwändig. Ich erinnere mich, dass die RV dein Statusfeststellungsverfahren als „abhängig beschäftigt“ bestätigte und ich betrachte es im Nachhinein – vor allem bzgl. meines Mandatswechsels zum damaligen GEW-Anwalt – als falsch, es mit deinem Einverständnis in meinem Verfahren eingesetzt zu haben. Du kannst dir vorstellen warum...
Nun, der damalige GEW-Anwalt fragte mich bei der persönlichen Mandatsunterzeichnung Anfang Dez. 2010 im Beisein einer VHS-Kollegin mit Recht:“Wissen Sie, was das für ein politischer Sprengstoff ist...?“ „Ja, aber ich habe den Sprengstoff nicht ausgelegt, sondern die Regierung.“ Also kein Wunder, dass wir scheitern!!! Sprüchle: Scheiter heiter und mach weiter, so lange du willst.
Auch wundert`s mich nicht, dass ver.di, dein BSG ablehnte. Schließlich meinte dies auch bei mir der GEW-Anwalt samt GEW. Weshalb ich zu meiner 1. Kanzlei aus Juli 2007 zurückkehrte. Dank meiner privaten Rechtsschutzvers. zurückkehren konnte. Allerdings konnte ich auch mit ihr nicht diesem GEW-Anwalt im Dez. 2010 sofort das Mandat wieder entziehen, da er entgegen unserer Absprache plötzlich doch gegen die VHSen statt gegen das BAMF vorgehen wollte/vorging. Mir fehlte das Geld, bei dem Honorar! 17,80 € entsprachen bei 20 UE/pro Wo. einem Bruttolohn (nicht Honorar!) von 998,58 €, netto 791,62 € (bei 30 Urlaubstagen, nicht VHS-Ferien, dann wesentlich weniger!). Eine Ausbildungsvergütung und kein Entgelt für eine BAMF-gefordert hochqualifizierte Arbeit! Meine Verfahren geben mir tiefe Einblicke in unsere „unabhängige Justiz“ und in unser System der „Machtverteilung“. ;-) Meine Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BSG abgelehnt. Die Begründung kannst du/könnt ihr unter B12 R51/18 B nachlesen. Also weiter auf anderen Wegen… ;-)
Liebe*r boboka, mir geht`s nicht um „Venceremos!“, sondern um Gerechtigkeit ;-)
Liebe Grüße! Roswitha
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
cxyrz
()
Datum: 12. September 2019 20:43
Liebe Kollegen,
... dass die RV dein Statusfeststellungsverfahren als „abhängig beschäftigt“ bestätigte ...
Darf man fragen, wie es weiterging?
Grüße
c.
... dass die RV dein Statusfeststellungsverfahren als „abhängig beschäftigt“ bestätigte ...
Darf man fragen, wie es weiterging?
Grüße
c.
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 13. September 2019 13:39
Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesforschungsministeriums Thomas Rachel/CDU:“Der Staat kann nicht das Geschehen des Marktes bestimmen oder außer Kraft setzen.“, ich musste schallend lachen!!! ;-) Denn wie wir betroffenen IntV-Lehrkräfte und vor allem private IntV-Träger wissen, macht der Staat dies seit 1.1.2005 bzgl. der IntV-Integrationskurse mit seiner engmaschigen Planwirtschaft sehr wohl! Doch keine staatliche Behörde, kein Gericht verfolgte meine diesbezüglichen Hin- und Nachweise... Häsin hüpf ;-)
Thomas Rachel im Video ab ca. 12. Minute: [daserste.ndr.de]
Thomas Rachel im Video ab ca. 12. Minute: [daserste.ndr.de]
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
cxyrz
()
Datum: 13. September 2019 19:26
Entschuldigung - ich meinte, welche Auswirkungen dieses Urteil auf das Beschäftigungsverhältnis hatte!
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 15. September 2019 16:37
Liebe*r cxyrz,
schau mal weiter oben unter: Mueller Dieter, Datum: 21. März 2019 10:18 ... ;-) LG
schau mal weiter oben unter: Mueller Dieter, Datum: 21. März 2019 10:18 ... ;-) LG
Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 11. Februar 2020 13:49
Mich wundert dies – aufgrund eigener Erfahrungen ;-) - nicht:"Am 16. Januar 2020 verkündete der Vorstand des Goethe-Instituts in einer Rundmail, dass die Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) abgeschlossen sei - nach drei Jahren zähen Verhandelns. Das überraschende Ergebnis: Entgegen der ursprünglichen Annahme der DRV, dass nahezu alle Honorarlehrkräfte „scheinselbständig“ gewesen seien, kommt sie nun zum gegenteiligen Urteil. Kurz darauf flatterten den ehemaligen Lehrkräften entsprechende Mitteilungen der Rentenversicherung ins Haus. Jetzt droht ihnen eine individuelle Überprüfung, ob sie ihrer Versicherungspflicht als selbständige Lehrkräfte nachgekommen sind – mit womöglich hohen Beitragsforderungen. Die GEW bewertet das Prüfergebnis als fragwürdig und wirft der DRV „Tatsachenverdrehung“ und „Realitätsverleugnung“ vor – zu Lasten der Honorarlehrkräfte." (...)", s.: [www.dafdaz-lehrkraefte.de] Dies gilt wohl immer, wenn der jeweilige Staat sich in seinen Interessen "bedroht" fühlt. Bei den IntV-Lehrkräften wäre es der politische Skandal der Scheinselbstständigkeit im Auftrag der Bundesregierung mit horrenden Kosten für ca. 20.000 IntV-Lehrkräfte bzgl. angemessener Bezahlung sowie sozialer Absicherung gemäß einer Sozialen Marktwirtschaft statt gegebener Planwirtschaft. Anderes Beispiel: Der UN-Sonderberichterstatter und Schweizer Rechtswissenschaftler Melzer klagt über massive Rechtsbeugung, ca. 3. Min.:„Medien sollen keine Informationen veröffentlichen über Missverhalten von Staaten (…) Rechtsstaatlichkeit ist in unseren Ländern durchaus gegeben, so lange die essentiellen Staatsinteressen nicht betroffen sind. Sobald der Staat sich allerdings bedroht fühlt (…) funktioniert dies nicht mehr.“, s.: [www.zdf.de]
Stand der Dinge "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 25. Juli 2020 13:25
Was ist Stand der Dinge im Juli 2020?
Es würde vielleicht Sinn machen, die Rechtssprechung(en) /Urteile hier kurz zusammenzufassen und zu überlegen, wie es weiter gehen könnte.
Auch die Deutsche Rentenversicherung muss ja nicht letzte Wort haben.
Kollegialer Gruß
T.
Es würde vielleicht Sinn machen, die Rechtssprechung(en) /Urteile hier kurz zusammenzufassen und zu überlegen, wie es weiter gehen könnte.
Auch die Deutsche Rentenversicherung muss ja nicht letzte Wort haben.
Kollegialer Gruß
T.
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