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"Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 21. April 2010 21:46

Hallo Kollegen,

mir wurde von einem potenziellen Arbeitgeber (im Auftrag der Rentenversicherung) ein "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status" in die Hand gedrückt - in dem ich dann einzutragen hätte, dass ich meiner Rentenversicherungspflicht (besteht die eigentlich?) nicht nachgekommen bin. Ich habe nämlich bisher meinem tatsächlichen Einkommen entsprechend - das unter dem von der Rentenversicherung angesetzten Mindesteinkommen von 1800 Euro liegt - eingezahlt. Und dann auch noch in die KSK, wo ich sowieso nicht drin sein dürfte.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Formular? Müsste nicht eigentlich der ganze Laden hochgehen, wenn alle ihre 20% zahlen müssten?

Grüße
c.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 23. April 2010 14:42

Hallo,

es ist noch gar nicht geklärt, ob Dozenten im Bereich DaZ tatsächlich "Freiberufler" sind. Sie arbeiten weisungsgebunden, und in Räumen, die ihnen zur Verfügung gestellt werden.

Siehe hier:
[www.ihre-vorsorge.de]

Die Rentenversicherung glaubt ja selbst nicht an unsere Freiberuflichkeit!

Genau diese Frage wird gerade vom Sozialgericht Hannover geprüft. Wenn die Deutsche Rentenversicherung Beiträge sehen will, dann kann man sich an die Klage von Roswitha Haala andocken, was dann, sowie ich das verstanden habe, aufschiebende Wirkung für die Beitragszahlung hat.

Also entweder zahlt dein potentieller Arbeitgeber 50% deines Sozialversicherungsanteils, oder es geht ihn gar nichts an, welche Rentenbeiträge du zahlst.

Viele Grüße

Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 24. April 2010 14:58

Das Lustige ist ja, dass die Träger nun auch noch zum Agenten der Sozialversicherung werden. Es ist dabei nur konsequent, dass ein Plünderer dem anderen kein Auge aushackt. Ein naiver Mensch hätte sonst gedacht, dass Geld ja nur dort zu holen ist, wo welches ist. So greift die RV am Träger ganz penibel vorbei und über den Dozenten direkt hinein ins Portemonnaie des Sozialamtes. Logischerweise ist dann da auch kein Geld mehr.
Das Traurige an den Anstrengungen der Kollegin Haala und den rührigen Aktivitäten der verschiedenen Projektgruppen ist nur, dass evtl. Veränderungen - als neue Kostenfaktoren - gleich wieder eingespeist werden in die Rationalität der Maschine. Tja, aber immerhin.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: aw ()
Datum: 24. April 2010 15:28

Seit wann "greift die RV gezielt am Träger vorbei"? Die haben doch im Gegenteil Interesse daran, dass SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE Jobs entstehen, wo sie u. U. mehr Geld bekommen als von Freiberuflern. Die Freiberufler können ja z. B. in den ersten 3 Jahren den halben Beitragssatz zahlen, das geht bei SV-pflichtigen Jobs nicht, denn der Arbeitgeber muss auf jeden Fall zahlen.
Außerdem weiß die RV genau, dass fast alle Dozenten "schwarz" arbeiten (im Hinblick auf die RV-Pflicht). Dass es ihr Interesse ist, möglichst viele Scheinselbständige als solche zu behalten und noch dazu viele Beitragszahler dadurch zu verlieren, dass diese sich die Beiträge nicht leisten können, ist eine Unterstellung. Das "Aufspüren" dieser Dozenten kostet die RV ja auch wieder Zeit und Geld.
Die RV hat wohl kaum selbst Interesse an diesem System... Wie Georg gesagt hat, die "Kontrolle" durch die Träger kann für die Träger auch nach hinten losgehen, denn die RV kann sehr wohl feststellen, ob jemand scheinselbständig ist.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 24. April 2010 16:51

Die RV weiß ganz genau, dass wir scheinselbständig sind, aber solange die Dozenten zahlen (wenn auch nur erst den halben Satz) ist es der RV nur Recht.

Wie wäre es denn, wenn sich Dozenten, die in die RV einzahlen, an die Klage von Frau Haala andocken und ihre Zahlungen erstmal aussetzen?

Solange der Status nicht geklärt ist, kann man schlecht Beiträge zahlen. Die anderen 50% unseres Arbeitgebers (wer immer das ist) werden ja auch nicht gezahlt.

Wie ist es eigentlich, wenn man den RV-Beitrag zahlt und damit wieder so wenig Einkommen hat, dass man Anspruch auf ALG II hat? Bei der KV ist das ja so: wenn man nach Abzug des KV-Beitrages nur 1 Euro Anspruch auf ALG II hat, dann zahlt die ARGE den gesamten KV-Beitrag.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 24. April 2010 17:54

Ich möchte mit dem gezielten Vorbeigreifen der RV an den Trägern auch eher in den Vordergrund rücken, dass die Träger oder wer diesen die Gesetze schmiedet, es sich ja immer so einrichten können, dass sie eben gerade nicht zu Zahlungen herangezogen werden können. Das Interesse der RV ist doch hochlöblich, aber in der Praxis bewirkt es nur, Träger auf ihre Schwachstellen hinzuweisen, wo sich Dozenten evtl. doch noch in Angestelltenverhältnisse reinklagen könnten.
Mit der gleichen Sorgfalt, die man jetzt ins Abfischen der Freiberufler steckt, könnte man rein theoretisch ja auch nach Gesetzen suchen, um die Lohnnebenkosten, so heißt das glaube ich, nach dem Verursacherprinzip - Entschuldigung: gerecht - aufzuteilen.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: aw ()
Datum: 25. April 2010 13:52

Ja, leider ist das nicht die (politische) Aufgabe der RV, das wär natürlich das Beste, wenn diese verstärkte "Kontrolle" bewirken würde, dass sich das ganze System der Scheinselbständigkeit auflöst. Ich weiß auch nicht, ob die ganzen Klagen, die hier erwähnt werden, etwas bringen werden, aber ich hoffe es sehr. Viel zu lange hat niemand etwas getan oder bewirkt.
Es stimmt, dass sich letztendlich die Träger vor den Abgaben drücken (der RV ist ja egal, woher das Geld kommt). Eigentlich würde dann auch endlich die Qualitätsdiskussion weitergeführt - wenn alle Träger plötzlich Dozenten ANSTELLEN müssen, würden viele schließen, weil sie nicht das Geld hierfür haben ("Billiganbieter"), der DaF-Markt käme von der "Masse statt Klasse" weg und es würde sich wieder lohnen, DaF zu studieren und dies als BERUF, nicht als Notlösung anzusehen... Dann würden die Träger nämlich vorher überlegen, wie viele Kurse sie durchführen und mit wem.
Aber diese Diskussion gab es hier ja schon so oft...

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 28. April 2010 18:39

Wenn die RV nun dieses Formular erhält und dort steht, dass man seine Beiträge zahlt, aber in die KSK - meint ihr, dass das denen reicht? Oder schießen die einen dann da raus?
Übrigens werden diese Formulare nicht bei allen Trägern ausgegeben und bei einigen, die sie ausgeben, werden sie bei Glaubhaftmachung der Selbstständigkeit auch gleich wieder eingesammelt.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 04. Juni 2010 18:53

Weiß eigentlich jemand, wie der offizielle Weg dieses Formulars ist?
Beantragt der Träger von sich aus das Formular bei der RV, oder schickt die RV es unaufgefordert an die Träger, die es dann im Falle einer Auftragstellung wieder zurückzuschicken hätten?



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 08.06.10 16:40.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Hellenna ()
Datum: 07. November 2010 16:45

Zitat

das unter dem von der Rentenversicherung angesetzten Mindesteinkommen von 1800 Euro liegt
in welchem Zeitraum? pro Monat? Pro Jahr?
Was ist mit dem Mindesteinkommen gemeint? Welche Wirkung hat es?

Ab welchem Einkommen muss man RV zahlen? Wenn man mehr als 400¤ im Monat hat? Stimmt das? (Also ab 401¤?)
20%?

Welche Versicherungen muss man noch zahlen und in welcher Höhe?

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 13. Juli 2011 14:03

Vergleich BAMF-Integrationskurse und Ganztagsbetreuung Niedersachsen


3 Bundesregierungen und das Bundesinnenministerium fördern Scheinselbstständigkeit
und vernichten Angestelltenverhältnisse.

Bundesweit ca. 16 000 Betroffene.

Überall fahndet der Zoll nach Sozialversicherungsbetrügern. Arbeitgebern drohen außer der Nachzahlung satte Strafen.
Arbeitsministerin Frau von der Leyen stoppte Schleckers Auslagerungstaktik zur Dumpinglohn-Wiedereinstellung.
Das "Ganztags-Billigmodell" niedersächsischer Schulen (Ländersache) scheiterte durch Kontrollen der Rentenversicherung und füllt demnächst die Bundeskasse. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen Sozialversicherungsbetrug gegen Schulleitungen und im Ministerium. "Für nahezu alle Honorarkräfte der Ganztagsbetreuung legen Schulleitungen Ort und Zeit, Dauer, Umfang und Inhalt der Tätigkeiten fest und füllen dadurch bereits ihr Direktionsrecht aus." (E&W Niedersachsen, 2/2010). Ebenso und weitaus strenger in Integrationskursen:"Für den Unterricht in Sprachkursen gelten grundsätzlich die Vorgaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die im "Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs" und im "Rahmencurriculum für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache" niedergelegt sind. Für die speziellen Integrationskurse sind darüber hinaus die entsprechenden Kurskonzepte zu beachten." (BAMF, "Zugelassene Lehrwerke in Integrationskursen", April 2011) Auch Qualitätskontrollen werden durch die Bundesbehörde BAMF durchgeführt. Das BAMF-Mindesthonorar (IntV § 20 (5)) soll 15 ¤ betragen und wird von einigen Trägern unterschritten. 15 ¤ Honorar entsprechen einem Bruttolohn von 7,37 ¤ ohne Krankheitsfall (Berechnungsmodel GEW Hessen). Zuzüglich mind. 50% unbezahlter Vor- und Nachbereitungszeit (Kurzgutachten Dez. 2009, Ramboll), macht 3, 69 ¤ brutto. Dafür sollte niemand ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Berufserfahrung benötigen. Arbeitsministerien Frau von der Leyen verkündete Stolz den Mindestlohn für Pflegehilfskräfte von 8,50 ¤ mit Krankheitsabsicherung ohne unbezahlte Überstunden.Klar,keine Bundeskasse betroffen.
Die Lohnuntergrenze für Leiharbeit beträgt ab 1. Mai 2011 im Westen 7,79 ¤. Keine Bundeskasse muss zahlen.
Bereits 2004 – vor Beginn der Integrationskurse – forderte der Sachverständigenrat und der Deutsche Volkshochschulverband 900 Unterrichtsstunden bis zur 3. Sprachniveaustufe B1 (GER), "da bei den KursteilnehmerInnen von heterogenen Bildungsprofilen auszugehen sei". (Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, Drucksache 16/6043)
Seit 1. Januar 2005 müssen wir Lehrkräfte der Integrationskurse die KursteilnehmerInnen in gekürzten 600 Unterrichtsstunden auf B1 trimmen. In dieser Zeit – z.B. 15. Februar bis 22. November abzüglich üblicher, unbezahlter Schulferien - auf 3 Modellprüfungen (A1 – A2 – B1) vorbereiten. Bei bestandener B1-Sprachprüfung und bestandenem bundeseinheitlichen Orientierungskurstest (weitere zu kurze 45 Unterrichtsstunden) erhalten die TeilnehmerInnen das "Zertifikat Integrationskurs", mit dem sie sich 1 Jahr früher einbürgern lassen können. Es besteht Anwesenheitspflicht. Für ALG II-EmpfängerInnen gelten die gängigen Sanktionen (§ 44a Abs. 3 Satz 2 AufenthG, § 31 SGB II und § 32 SGB II). Der Verlauf der Integrationskursteilnahme besitzt Auswirkungen auf die Niederlassungserlaubnis (§ 44a Abs. 3 Satz 1 AufenthG). Strenge Regeln für Lehrkräfte und TeilnehmerInnen zeichnen den behördlichen Integrationskurs aus..

Mit Einführung der bundesweiten Integrationskurse am 1. Januar 2005 stellten fast 40% der Sprachkursträger (ca. 37%) ihre festangestellten Lehrkräfte auf Honorarkräfte um. Bereits 2006 (Evaluation) waren in Integrationskursen 72% der Lehrkräfte als Honorarkräfte beschäftigt (Kurzgutachten Dez. 2009, S. 9 4.2, Ramboll). Im Internetauftritt "Fragen an den neuen Bundesinnenminister Dr. Friedrich" fragte am 8.3.2011 eine Kollegin:"Warum muss ich nach 20 Jahren Lehrtätigkeit in Deutschkursen für Erwachsene – wohlgemerkt mit Arbeitsvertrag, sozialer Absicherung, Betriebsrat – ab 2005 (Zuwanderungsgesetz) für ein Honoraralmosen arbeiten?" Die indirekte Minister-Antwort schamlos, umgerechnet 3,69 ¤ brutto seien eine "anständige Bezahlung". "Bereits am 9.2.2010 wies der vorhergehende Bundesinnenminister de Maiziere im Innenausschuss darauf hin:""...dass das Hauptinteresse eindeutig darin liegen müsse möglichst viele Interessierte an den Kursen teilnehmen zu lassen und nicht eine gute Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen." ( Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode, Drucksache 17/2992, Antwort der Bundesregierung auf Frage 16) Klar!
Ständig befristete Honorarverträge. Der Kündigungsschutz damit abgeschafft. 2010 wurde eine "Planwirtschaft" amtlich verfügt: weniger Kurse. Träger, Lehrkräfte, TeilnehmerInnen dem Kostendiktat des BMI extrem ausgeliefert. Immer wieder werden wir auf die angespannte Haushaltslage hingewiesen. Eine Frage der Umverteilung.
Was keinem freien Unternehmen möglich ist, der Bundesregierung und ihren Behörden gelingt`s.
Im Juli 2010 schrieb Innenminister de Maiziere über die "Erfolgsgeschichte der Integrationskurse". Eine Erfolgsgeschichte der sittenwidrigen Ausbeutung auf höchster Ebene.
Oder auch: In Wirklichkeit will und kann sich die Bundesregierung keine Integrationskurse zu angemessenen Arbeitsbedingungen leisten.
Es ist nicht Aufgabe der politisch Verantwortlichen ihre Machtposition zu nutzen, um Rechtsstaatsprinzipien zu beugen.
Andere ArbeitgeberInnen, die kein Geld für die Sozialabgaben ihrer Angestellten aufbringen können oder die Scheinselbstständige beschäftigen, begehen die Straftat des Sozialversicherungsbetruges. Die Staatsanwaltschaft schaltet sich ein (siehe Ganztagsbetreuung NDS). Aber bei 16 000 Lehrkräften (BAMF-Angabe 2011) in Bundes-Integrationskursen wird wie es scheint (ziemlich grell!) von "oben" blockiert. Das ist keine Machtausübung, sondern Machtmissbrauch, Herrschaft.

Seit 4 Jahren (Juli 2007!) klage ich gegen meinen abschlägigen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund bezüglich meiner/unserer Scheinselbstständigkeit. Die RV Bund ist Bund und darf im Gegensatz zu ihrer Entscheidung Ganztagsbetreuung Niedersachsen, kein Interesse daran haben die Bundeskasse zu schröpfen. Unsere Scheinselbstständigkeit im Auftrag einer Behörde des BMI interessiert bisher auch weder Zoll noch Staatsanwaltschaft.
Immer noch warte ich auf meinen 1. Gerichtstermin. "Politischer Sprengstoff" meinte mein neuer Anwalt. Na und? Politische Verantwortung muss her.
Aufgrund meiner detaillierten Stellungnahme aus November 2010 auf die über 50 Fragen der engagierten Richterin, erhalte ich bei "meiner" Volkshochschule keinen Kurs mehr. Prinzip der Aussperrung und Abschreckung, frühes Industriezeitalter. Die Angst der VHS, sie müsse u.a. rückwirkend 100% meiner Sozilaversicherungsbeiträge übernehmen. Das Verfahren bearbeitet nun ein anderer Richter. Ob der 1. Gerichtstermin dieses Jahr noch stattfindet ist fragwürdig. Ab dem 1. Urteil dauert es weitere 6 Jahre bis das Urteil des Bundessozialgerichtes feststeht.
"Wer klagt muss einen langen Atem haben." soll die BAMF-Rechtsanwältin Frau Wolff-Gorky vor ca. 2 Jahren geäußert haben. Nun denn, ich grüße sie auch aus der Gruft!


Noch ungefähr 5 Jahre braucht Bundeskanzlerin Merkel (Äußerung Ende 2010), um die BestandsausländerInnen (ca. 1 Millionen) mit einem Integrationskurs zum Billigtarif versorgen zu können. Danach können Lehrkräfte reduziert werden.Es lohnt sich also Zeit zu verzögern. Fällt das 1. Urteil vielleicht 2012 plus 6 Jahre macht frühestens 2018. Später wäre noch besser. Die rückwirkenden Sozialversicherungsbeiträge fallen für die Behörden nicht mehr so hoch aus. Politischer Pragmatismus?

Roswitha Haala

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Ex-Dozent ()
Datum: 31. Juli 2011 16:14

....das ist doch alles ein Kampf gegen Windmühlen. Nutzt eure Kraft und Lebenszeit für wichtigere Dinge als den Kampf gegen eine Bürokratie und politisch gewollte Zustände, die sich nie ändern werden....

Es bringt einfach nichts, für den Stundenlohn einer Putzfrau ohne Schulabschluss zu arbeiten. DaF auf Honorarbasis ist und bleibt ein Hausfrauenjob, keine Erwerbstätigkeit zur Sicherung der eigenen materiellen Existenz.

Schau euch doch mal um, es gibt kaum jd., der das über Jahrzehnte macht und diejenigen, die es tun, leben nicht davon. Sie sind in der Regel anderweitig finanziell abgesichert, über den Ehepartner kranken-versichert, versteuern ihre Honorare nicht und unterrichten oftmals,
weil Ihnen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt und nicht weil sie davon leben müssen. Die wenigen, die wirklich versuchen, davon zu leben, geben sehr schnell auf, weil es einfach nicht geht. -

liebe Grüsse

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Ex-Dozent ()
Datum: 02. August 2011 11:36

...und ohne hier irgendjemandem nahetreten zu wollen: ein nicht geringer Teil der Dozenten, die sich zu Sklavenbedingungen und deutlich unter Wert verkaufen, sind recht naive Gutmenschen, die gar nicht merken, dass sie ausgenutzt werden ohne Ende und im wesentlichen andere Dritte von Ihrer Arbeit profitieren, bwz. dies einfach nicht wahrhaben wollen - aus welchen Gründen auch immer, darüber masse ich mir kein Urteil an.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 04. März 2012 15:04

RV andocken, Ergebnis Gerichtstermin am 22.02.2012, Aktenzeichen S 37 R 774/07

(Vorläufige Andockmöglichkeit nun unter Aktenzeichen S 6 R 119/08)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anwesend waren: Ein Vertreter für die Beklagte: Deutsche Rentenversicherung Bund (kurz RV); eine Vertreterin des BAMF; der Gegenanwalt der VHS 1 sowie deren Geschäftsführer. Gemeinsam ein einig Team gegen mich und meinen Anwalt.

Bereits mit Schreiben und neuerlichen Fragen vom 24.01.2012 äußerte der zuständige Richter:
„... mangels eines vorliegenden Arbeits- oder Dienstvertrages ist eine Eingliederung in eine Arbeitsorganisation des BAMF von vornherein abwegig.“ (Wir dürfen die IntV sprengen!)
Für mich ist u.a. die konsequente Schlussfolgerung daraus: Kein Arbeits-/Dienstvertrag – kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis, öffnet der Scheinselbstständigkeit Tür und Tor.
Damit stehe ich jedoch alleine, denn auch mein Anwalt will ein Grundsatzurteil pur über die VHSen erreichen. Unser Streitpunkt aus Januar 2011 (erinnert Netzwerktreffen in Frankfurt 2011). Bzgl. BAMF werde ich mir jetzt eine andere Möglichkeit suchen.

Der Richter hätte gerne am 22.02.2012 ein Urteil gesprochen, das war leider nicht möglich. Die RV hatte es seit spätestens Sept. 2010 versäumt, einen Aufhebungsbescheid bzgl. VHS 1 schriftlich abzugeben. Per Telefonkurzschluss mit der RV holte dies der Vertreter der RV während der Verhandlung am 22.02.2012 nach.

Ohne mich mit langwierigen Details aufhalten zu wollen: Beim Statusfeststellungsantrag im Febr. 2007 unterrichtete ich pur bei der
VHS 2. Deswegen lehnte die RV 2007 meinen Antrag für die VHS 1 ab. Ich musste dies damals akzeptieren.
Durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 04.06.2009 (B 12 KR 31/07 R) unterliegt allerdings ein Antrag nach § 7a SGB IV keinen Fristen mehr. Die VHS 1 war wieder drinnen. Der RV hätte dies auch seit 04.06.2009 bekannt sein müssen.

Beim 2. RV-Problem, nicht nur meine Unterrichtszeit 2005 – 2006 bei der VHS 1, sondern auch nach Unterbrechung meinen Unterricht bei der VHS 1 ab Ende 2008 – 2010 mit einzubeziehen, wollte der RV-Vertreter nicht noch einmal zum „Telefonjoker“ (Zuschauerinnenkommentar) greifen.
Deshalb konnte der Richter kein Urteil sprechen.
Die Beklagte RV musste die Kosten für meinen Anwalt übernehmen. Daraufhin meldeten sich auch der Gegenanwalt und die BAMF-Vertreterin für die Kostenübernahme durch die RV.
Der RV-Vertreter schien verwirrt. Das einig Team per Kostenübernahme aufgelöst?

Sicher, die gewohnte Verzögerungstaktik für das Billigmodell Integrationskurse hat funktioniert. Ich muss jetzt erneut Statusklage gegen die VHS 1 bzgl. oben genannter Zeiträume führen. Dies könnte nochmals 2 – 3 Jahre bis zum 1. Gerichtstermin dauern.
Oder die RV hat wie bei der niedersächsischen Ganztagsbetreuung von sich aus das Einsehen, dass die bundesweiten Integrationskurse per IntV etc. in ihrer bundesweit einheitlichen Durchführung, Organisation und Kontrolle dem Prinzip eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses entsprechen. Ausreichendes Informationsmaterial liegt im Übermaß vor.

Allerdings wurde damit jetzt auch meine Klage gegen die VHS 2 aktiviert. Dieser 1. Gerichtstermin dürfte eher stattfinden. Von daher könnt ihr beim Andocken nun das Aktenzeichen S 6 R 119/08 angeben.

Wenn ihr zu gleichen Kostenbedingungen wie normal eine engagierte Rechtsanwältin/einen engagierten Rechtsanwalt sucht, empfehle ich euch für euren Ort bzw. eure Umgebung unter „RAV e.V. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte“ zu googeln.

Außerdem erinnere ich euch an das BAMF-Trägerrundschreiben vom 27.07.2011 mit Wirkung zum 01.08.2011 die Anwesenheitsliste „Tägliche Signatur“ betreffend. Darin steht u.a.auf S. 1:

“Die Lehrkräfte sind umgehend nochmals anzuweisen, die Anwesenheitsliste korrekt zu führen. Die Anweisung gegenüber den Lehrkräften ist in Ihren Geschäftsunterlagen zu dokumentieren.“

Anweisen, Anweisung, Dokumentation, die bekannte Weisung für uns „Selbstständige“...

Herzliche Grüße

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 04. März 2012 15:09

Woher dieses komische "&x8222" "&x8220" im obigen Text kommt, kann ich euch nicht erklären...

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Redaktion ()
Datum: 05. März 2012 13:34

Roswitha Haala schrieb:
-------------------------------------------------------
> Woher dieses komische "&x8222" "&x8220" im obigen
> Text kommt, kann ich euch nicht erklären...


hast du den Text aus einem Windows-Dokument per Copy&Paste kopiert? Das sind Sonderzeichen aus dem Windows-Zeichensatz (cp 1252), wenn ich mich grad nicht vertue. Die Webseite (und das Eingabeforumlar) laufen aber unter ISO-8859-1.
Zeichen, die nicht aus diesem Zeichensatz stammen, werden dann von deinem Browser bei der Übermittlung des Forumulars automatisch in HTML-Code übersetzt. HTML-Code in den Beiträgen aber gibt das Forum (um Cross-Site-Scripting etc. zu verhindern) nicht als HTML wieder.

Jürgen

Online-Redaktion deutsch-als-fremdsprache.de
[www.iik-duesseldorf.de]

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 12. März 2012 15:31

Hallo liebe Nutzer des Forums!

Ich muss doch hier einmal meine Erfahrungen mitteilen bezüglich der Statusprüfung.
Offenbar haben sehr viele Dozenten Angst davor und betrachten diese Frage oder die Verpflichtung des Auftragsgebers als unbotmässigen Eingriff in ihre "unternehmerische" Freiheit.
Mal abgesehen davon, dass es gar keine "Freiheit" in dem Job gibt, sondern nur das Diktat der Auftraggeber, kann die Statusprüfung bei der Clearingstelle der Beutschen Rentenversicherung in Berlin zu einer sehr scharfen Waffe der Dozenten gegen die Träger werden. Wenn man seine/ihre Arbeitssituation bei den Trägern wahrheitsgemäss schildert, diese noch mit genügend Belegen, Telefon- und Gesprächsnotizen, nachträglichen Bestätigungen von Gesprächen und Telefonaten, die man zur Kenntnisnahme an den Auftraggeber mailt, glaubhaft macht, und beantragt, dass das eigene Vertragsverhältnis das eines Angestellten ist, so wird die Clearingstelle nach längerer Prüfung auch deinen Antrag so bescheiden, dass du ein Angestellter bist und kein freier Mitarbeiter, der du sowieso nie warst.
Das Schöne an dem Verfahren ist aber, dass es für den Dozenten/ die Dozentin keinen Cent kostet, kein teurer Rechtsanwalt, keine Rechtsschutzversicherung mit Haftungsausschluss ist von Nöten, allein die Clearingstelle zieht das Verfahren durch, den eventuellen Widerspruch des "Auftraggebers" und auch eine mögliche Klage vor dem Sozialgericht bezahlt alles die Claeringstelle. Und am Schönsten ist es, dass in den meisten Fällen die Träger auf die Fresse fliegen und alle, aber auch alle Beiträge zur Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung seit deinem Arbeitsbeginn nachzahlen müssen!!!
Nicht genug damit: Auch deine von dir gezahlten Beiträge an Renten- oder Krankenkasse kannst du zurückfordern!
Sollte in deinem Knebelvertrag eine Klausel stehen, dass bei Feststellung der Angestelltentätigkeit der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht hat oder du die Beiträge zahlen muss oder ähnliche Schweinereien, kann ich dich nur beruhigen: nach § 32 SGB II sind alle zu Nachteil des Dozenten getroffenen Klauseln bezüglich der Statusprüfung nichtig! Soll heißen, der Auftraggeber kann seinen Knebelvertrag als Ersatztoilettenpapier benutzen!
Also, die Hürden zur Anerkennung als angestellter Dozent sind von der Claeringstelle nicht sehr hoch gelegt, im Gegensatz zu den Arbeitsgerichten.
Aber auch eine nachträgliche Statusprüfung nach Ausscheiden beim Träger ist zulässig, sie macht vielliecht sogar mehr Sinn als während des Jobs.
Stellt man den Antarg deutsch später als einen Monat nach arbeitsbeginn, so muss der Träger beide Teile der Sozailversicherungsbeiträge nachzahlen!
Die Kriterien für eine Angestelltentätigkeit sind:

Nach festen Dienstzeiten zu unterrichten, z. B. einem Stundenplan;
Dozenten/Dozentin ist in Dienstplänen fest und im Folgemonat eingeplant;
Verflichtung an Konferenzen, Teamsitzungen teilzunehmen;
Verpflichtung Teilnehmer zu beurteilen;
Tests und Evaluationen o.Ä. durchführen zu müssen;
Über sich eine/mehrere Hospititation oder andere Bespitzelungen ergehen lassen;
Ausfallhonorare werden an Dozenten/Dozentin gezahlt;
Dozenten/Dozentin unterrichtet in Räumen des Auftragggebers
Dozenten/Dozentinmuss Rahmenlehrplan des BAMF einhalten;
Lehrwerk wird vom Auftraggeber vorgeschrieben;
Beim Auftarggeber unterrichten auch festangestellte Dozenten;
Dozenten/Dozentin hat eigenes Fach( z.B. für Abrechnungen) beim Träger;
Dozenten/Dozentin muss nach den Qualitätsstandards des AG unterrichten;

Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend und es müssen auch nicht alle der Kriterien erfüllt sein, es zählt das Gesamtbild:je mehr Kriterien vorkommen, desto besser! Also alles aufzählen und sei das Indiz vielleich noch so klein!

Ich kann allen Kollegen, die den Gedanken haben, einen solchen Antrag zu stellen nur raten, alle schriftlichen Anweisungen, Verfügungen, Nachrichten, e-mails, etc, aber auch alles, was mündlich "vereinbart" wurde, genau zu dokumentieren, sorgfältig aufzubewahren und zu archivieren. Für den Antrag auf Statusprüfung sind diese Unterlagen wichtig und werden nachgefragt.
Die Antragsformulare gibt es im Downoadbereich der webite der Deutschen Rentenversicherung.
Liebe Kollegen, denkt an eure Rente, vor allem daran, dass ihr sie nicht alleine finanzieren müsst!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 12. März 2012 15:39

Liebe Nutzer des Forums,

mein letzter Beitrag war nicht ganz vollständig, da mir nur begrenzter Raum eingeräumt wurde, also hier der Rest meine Beitrages:

Also, die Hürden zur Anerkennung als angestellter Dozent sind von der Claeringstelle nicht sehr hoch gelegt, im Gegensatz zu den Arbeitsgerichten.
Aber auch eine nachträgliche Statusprüfung nach Ausscheiden beim Träger ist zulässig, sie macht vielliecht sogar mehr Sinn als während des Jobs.
Stellt man den Antarg deutsch später als einen Monat nach arbeitsbeginn, so muss der Träger beide Teile der Sozailversicherungsbeiträge nachzahlen!
Die Kriterien für eine Angestelltentätigkeit sind:

Nach festen Dienstzeiten zu unterrichten, z. B. einem Stundenplan;
Dozenten/Dozentin ist in Dienstplänen fest und im Folgemonat eingeplant;
Verflichtung an Konferenzen, Teamsitzungen teilzunehmen;
Verpflichtung Teilnehmer zu beurteilen;
Tests und Evaluationen o.Ä. durchführen zu müssen;
Über sich eine/mehrere Hospititation oder andere Bespitzelungen ergehen lassen;
Ausfallhonorare werden an Dozenten/Dozentin gezahlt;
Dozenten/Dozentin unterrichtet in Räumen des Auftragggebers
Dozenten/Dozentinmuss Rahmenlehrplan des BAMF einhalten;
Lehrwerk wird vom Auftraggeber vorgeschrieben;
Beim Auftarggeber unterrichten auch festangestellte Dozenten;
Dozenten/Dozentin hat eigenes Fach( z.B. für Abrechnungen) beim Träger;
Dozenten/Dozentin muss nach den Qualitätsstandards des AG unterrichten;

Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend und es müssen auch nicht alle der Kriterien erfüllt sein, es zählt das Gesamtbild:je mehr Kriterien vorkommen, desto besser! Also alles aufzählen und sei das Indiz vielleich noch so klein!

Ich kann allen Kollegen, die den Gedanken haben, einen solchen Antrag zu stellen nur raten, alle schriftlichen Anweisungen, Verfügungen, Nachrichten, e-mails, etc, aber auch alles, was mündlich "vereinbart" wurde, genau zu dokumentieren, sorgfältig aufzubewahren und zu archivieren. Für den Antrag auf Statusprüfung sind diese Unterlagen wichtig und werden nachgefragt.
Die Antragsformulare gibt es im Downoadbereich der webite der Deutschen Rentenversicherung.
Liebe Kollegen, denkt an eure Rente, vor allem daran, dass ihr sie nicht alleine finanzieren müsst!
Auf in den Kampf gegen die Träger-Mafia!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 12. März 2012 15:48

Liebe Nutzer des Forums,

mir ist ein kleiner Tippfehler in meinem letzten Beitrag unterlaufen:

Die Klausel in Bezug auf nachteilige Vereinbarungen im Dienstvertrag zum sozialversicherungsrechtlichen Status des "freien" Mitarbeiters ist natürlich nach § 32 SGB I (Allgemeine Vorschriften zu allen 10 Sozialgesetzbüchern) nichtig und nicht nach SGB II( das ist das Gesetz zum Arbeitslosengeld II).

Sorry, viele Grüße

Der Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: huangdi ()
Datum: 12. März 2012 18:26

@Dieter Müller: Vielen Dank für Deine Beiträge mit den Informationen. Du hast den Kollegen eine gute "Waffe" an die Hand gegeben. Wenn das immer mehr Leute nutzen würden und die Träger dabei auf die Nase fallen, ist sehr bald Schluss mit Lustig!

Es gibt Nichts, das wirklich Nichts ist, denn selbst das Nichts ist auch ein Etwas - nämlich "Nichts".

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