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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Angelo ()
Datum: 12. März 2012 22:48

Hallo Leute,

wenn man sich den ganzen Paragrafen 32 im SGB 1 mal genau ansieht:

"Verbot nachteiliger Vereinbarungen

Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig."


Nun, die sog. Honorarverträge sind privatrechtliche Vereinbarungen, die so hinkonstruiert sind, dass der Sozialversicherungsberechtigte (Dozent) davon einen Nachteil erleidet. Konsequenz: Honorarverträge sind in ihrer ganzen Form nichtig. Somit taugen sie vor Gericht nicht als Beweismittel. Und damit ist das ganze Schwarzarbeit, ergo strafbar.

Irgendwie habe ich das Gefühl, die Schlinge um den Hals der "Träger" zieht sich zu.

Gruß!

Angelo

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 13. März 2012 16:02

Hallo Angelo,

Eigenartigerweise bibbern die meisten Dozenten vor der Statusprüfung, wenn sie vom "Auftraggeber diktiert wird! Da aber die meisten der "freien" Mitarbeiterjobs in den Sprachschulen ohnehin scheinselbständig sind und hundertfach Sozialversicherungsbetrug, teils bewusst, teils unbewusst, begangen wird, ist es von Seiten der Auftragnehmer, die aber eigentlich ganz normale Angestellte sind, viel sinnvoller, ihren Status aus eigenem Antrieb bei der Clearingstelle prüfen zu lassen.
Es werden da von der DR keine sehr großen Hürden gestellt, die Ausgestaltung der
Jobs, wahrheitsgemäss dargelegt, reicht aus, um dem vormaligen "freien" Mitarbeiter eine Angestelltentätigkeit in seinem Job zu bescheinigen. Im Klartext heißt das, dass allein der Auftraggeber alle Versicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) für die gesamte Beschäftigungszeit mit Zinsen an die DR nachzahlen muss. Der Auftragnehmer ist dann Angestellter mit Kündigungsschutz (natürlich erst nach 6 Monaten) und allen Arbeitnehmerrechten. Außerdem hat der dann als Angestellter anerkannte Dozent auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er/sie mindestens 1 Jahr an Beschäftigungszeit zusammen bekommt.
Der Auftraggeber kann zwar noch Widerspruch und Klage einlegen, nur ist der Job erst einmal von der Clearingstelle geprüft worden, -dies tun die sehr ausgiebig und langwierig,- dann unterliegt der AG auch meist im Sozialgerichtsverfahren.
Im Grunde wissen es die Auftraggeber: Die Dozentenjobs sind von so vielen Vorgaben der Ausschreiber wie Argen, Jobcenter, etc. gespickt, dass nur noch die Scheinselbständigkeit durch Antrag aufgedeckt werden muss.

An alle Dozenten: Stellt massenhaft Anträge auf Statusfeststellung bei der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung in Berlin!
Euer Rentenkonto wird es euch danken!
Wenn die eine oder andere Sprachschulklitsche darüber Pleite geht- ist nicht schlimm! Sind sowieso nur kriminelles Ausbeuter- und Erpresserpack!

Viele Grüße

Der Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: aw ()
Datum: 14. März 2012 10:47

Nach dem, was in den letzten Jahren hier geschrieben wurde, erscheint mir das irgendwie immer noch sehr heikel. Denn es gab doch schon etliche Klagen, die alle abgelehnt wurden.
Ich sehe ein, dass es hier um eine andere Klage (Zivilklage) geht und es deshalb anders verlaufen könnte.

Ich würde das jederzeit unterstützen, aber ich habe nie nur für 1 Auftraggeber gearbeitet, sondern mindestens 3 oder 4 - gerade wegen der Scheinselbständigkeit, zur "Selbstachtung" (wenn schon nicht angestellt, dann auch nicht abhängig vom Gutdünken einer einzigen Institution, wo die Aufträge jederzeit wegbrechen können) und auch um mich abzusichern. Zwischendurch war ich auch hauptberuflich angestellt und habe nur nebenbei unterrichtet. Das alles wird sich wohl jetzt rächen, da ich ja dann wohl als tatsächlich "freiberuflich" gelte??? Außerdem war ich nie bei einem einzigen privaten Träger, nur bei VHS und Unis.

@Dieter: Da der größte Teil der Dozenten keine Rentenversicherungsbeiträge zahlt, kann ich mir vorstellen, dass die meisten sich nicht trauen. Denn wenn sie vor Gericht doch nicht Recht bekommen, sind sie "erwischt".
Obwohl ich mir vorstellen kann, dass es sich allein wegen der Krankenversicherung lohnt. Was man an KV-Beiträgen zurückbekommen würde, dürfte bei so manchem reichen, um die RV-Schulden zu bezahlen... Mal ganz abgesehen vom "moralischen" Gewinn.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 20. März 2012 11:00

Hallo Dieter,

danke für deinen Beitrag und die detaillierten Tipps zur Statusfeststellung bei der RV!

Um es vorsichtig auszudrücken, es entsteht der Eindruck, dass die RV mit zweierlei Maß misst. Während sie bei privaten Trägern der Integrationskurse durchaus selbst für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis entscheidet, zückt sie bei Volkshochschulen
- wie bei einer Kollegin geschehen - u. a. Urteile aus den 90-zigern bzgl. VHSen, bei mir ein Leipziger Urteil aus 2002, um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis abzulehnen bzw. die Klage abweisen zu lassen. Vor dem 1. Januar 2005 gab es keine weisungsgebundenen Integrationskurse!

Über ein Drittel der Träger von Integrationkursen sind Volkshochschulen ...

Außerdem müsst ihr bei der Statusfeststellung das Risiko keinen weiteren Integrationskurs beim bisherigen Träger zu erhalten, miteinbeziehen.

Herzliche Grüße!

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 20. März 2012 17:57

Zitat

Außerdem müsst ihr bei der Statusfeststellung das Risiko keinen weiteren Integrationskurs beim bisherigen Träger zu erhalten, miteinbeziehen.

Darum geht es wohl zuerst. Und nicht nur beim bisherigen, sondern auch schon als Einstellungskriterium beim nächsten. Was nützt einem der schönste Prozess, wenn man keine Aufträge mehr hat.

Dumme Idee: eine Art Fond gründen, der für die Dauer einer bundesweit, gleichzeitig, von möglichst vielen Dozenten beantragten Statusfeststellung (symbolisch) Kosten deckt.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: aw ()
Datum: 20. März 2012 19:33

cxyrz schrieb:
-------------------------------------------------------
> Außerdem müsst ihr bei der Statusfeststellung das
> Risiko keinen weiteren Integrationskurs beim
> bisherigen Träger zu erhalten, miteinbeziehen.
>
> Darum geht es wohl zuerst. Und nicht nur beim
> bisherigen, sondern auch schon als
> Einstellungskriterium beim nächsten. Was nützt
> einem der schönste Prozess, wenn man keine
> Aufträge mehr hat.

Ja, aber was nützt es umgekehrt, wenn man alles beim Alten lässt und das System weiter unterstützt? Es MUSS sich doch etwas ändern und jeder, der noch Selbstachtung hat, sollte dieses System einfach nicht mehr mitmachen.
Also: entweder nur noch ANGESTELLT sein oder die "Branche" verlassen. Vielleicht ist es immer noch utopisch - wie schon vor Jahren diskutiert -, dass tatsächlich alle mitmachen. Denn nur dann funktioniert es - wenn die Träger KEINE Dozenten mehr finden. Wenn nur EINIGE mitmachen, nützt es wohl nichts und die wenigen, die mitmachen, sind ihre Aufträge los ...

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Angelo ()
Datum: 20. März 2012 21:48

> Außerdem müsst ihr bei der Statusfeststellung das
> Risiko keinen weiteren Integrationskurs beim
> bisherigen Träger zu erhalten, miteinbeziehen.

Hallo Leute,

leider, leider kann ich nur den Kopf schütteln. Ihr unterstüzt das System, das euch ausbeutet, aushungert und sich um euch als Menschen einen Sch.... schert.

Was oder wer hindert euch daran, eure Träger - anonym - wegen Schwarzarbeit zu verklagen? Dabei habt ihr nichts, rein gar nichts, zu verlueren. Ich wundere mich, warum ich auf meine Postings kaum sachdienliche Hinweise bekommen, ich würde gerne ein paar Träger richtig schön hochgehen lassen.

Grüße!


Angelo

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. März 2012 12:29

Hallo Angelo,

Zitat: "Hallo Leute,

leider, leider kann ich nur den Kopf schütteln. Ihr unterstüzt das System, das euch ausbeutet, aushungert und sich um euch als Menschen einen Sch.... schert."

Da hast du vollkommen Recht.
Dadurch, dass das BAMF am 1.1.2005 sein Staatsmonopol auf die ersten 3 Sprachniveaustufen errichtete, blieb den darin unterrichtenden Dozent/innen und deren Träger nur die Möglichkeit, entweder Integrationskurse (A1-A2-B1) zu BAMF-Bedingungen oder Konkurs.
Ca. 16.000 Lehrkräfte + ca. 1400 Träger bis 20012 ca. 1 Millionen Teilnehmer/innen.

Während die RV, das Hauptzollamt, die Agentur für Arbeit, letztendlich die Staatsanwaltschaft Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug in der privaten Wirtschaft, im priv. Haushalt massiv verfolgt, bleibt die "Erfolgsgeschichte Integrationskurse" (O-Ton Bundesregierung jedes Jahr), die "Erfolgsgeschichte der sittenwidrigen Ausbeutung" (ich) politisch gewollt unbehelligt.

Nach meinem Statusfeststellungsantrag Anfang 2007 bei der RV, begab sich ein RV-Vertreter zu einer VHS und beschied "alles in Ordnung bei der VHS", mein Antrag wurde abgewiesen, grins. Ich musste für etwas Selbstverständliches klagen. Die RV bat all die Jahre das Sozialgericht um Abweisung meiner Klage.

Durch meine Klage erfahre ich die Verzögerungs- und Ablenkungstaktiken z.B. der RV. Ich unterrichte nicht mehr in Integrationskursen solange diese unrechtsstaatliche Ausbeutung weiterhin besteht.

Herzliche Grüße!

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 23. März 2012 02:34

Liebe KollegInnen

dies war Anlage 2 des Trägerrundschreibens vom 1.3.12 (BAMF Portal). Dahinter verbirgt sich die "Verordnung der Bundesregierung - Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung". Schaut mal hinter S. 10, dort kommt dann Teil 2: "Begründung A. Allgemeiner Teil
1. Problem und Ziel" auf dessen S. 16 und 17 steht u.a. z.B.

S. 16 Nummer 12 (§15):

"Im Hinblick auf die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit aus Art. 12 Absatz 1 Grundgesetz durch die Anforderungen an die Lehrkräfte und Prüfer sind diese nun gesetzlich normiert.

Der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit ist gerechtfertigt durch die besondere Wichtigkeit der gesellschaftspolitischen Aufgabe der Integration, die nur von entsprechend qualifizierten Lehrkräften und Prüfern geleistet werden kann."




S. 17 Nummer 15 (§19) und Nummer 16 (§ 20):

"Bei Erteilung der Zulassung weist das Bundesamt den Träger auf die Rechte seiner Lehrkräfte, beispielsweise die Rechtsprechung zu Ansprüchen von freiberuflich, aber arbeitnehmerähnlich Tätigen auf Urlaubsentgelt, hin."




Na denn..

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 23. März 2012 11:41

Hallo Roswitha,

dein zitiertes Urteil ist meines Wissens von 1991, in dem festgestellt wird, dass Lehrkräfte in VHSn nur dann als angestellt gelten, wenn ihnen weisungen zu Didaktik und Methodik des Unterrichts erteilt werden. Andere Indizien für Scheinselbständigkeit wie fester Stundenplan, etc. lassen die Richter eigenartigerweise nicht gelten. Allerdings ist das Urteil von 1991, dass heißt die Integrationskursverordnung von 2005 gab es noch gar nicht. Also sollte ein schmieriger Winkeladvokat des Trägers dieses Urteil einmal anführen, so sollte man die Spinnenweben erwähnen, die sich um dieses Urteil ranken! Ich habe es in diversen Arbeitsgerichtsprozessen erlebt, dass dieses Urteil von annodunnemals angeführt wird- doch seit dem sind 20 Jahre vergangen, und auch dem verschnarchtesten Richter oder Richterin sollte aufgefallen sein, dass sich die Welt seit dem weiter gedreht hat.
Ein Gedanke kommt mir bei deinem Ärger mit der RV: Vielleicht sollte man die Statusprüfung gar nicht in die Hände der Clearingstelle geben, sondern sofort Klage beim Sozialgericht erheben- man spart das gesamte Verwaltungsverfahren der RV, die zeitraubenden Anhörungen, Widersprüche und alle anderen miesen Volten, mit denen sich die Betrügerträger aus ihrer Pflicht herauszuwinden versuchen. Außerdem ist die RV außen vor und kann nicht mehr reinquatschen, wenn von oben die Weisung kommt: gegen die VHSn darf keine Scheinselbständigkeit ihrer Dozenten festgestellt werden.
Man darf nicht vergessen: Alle Beamte sind weisungsgebunden- auch die Staatsanwälte und die Derzernenten der Clearingstelle der Rentenver-sicherung!
Das Verfahren beim Sozialgericht kostet im 1. Rechtszug nichts- sollte man unterliegen, ist man allerdings die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und die des eigenen Rechtsanwaltes schuldig.
Das Beste ist es in die Gewerkschaft einzustreten- entweder Ver.di oder die GEW. Dort genießt man Rechtsschutz nach 3 Monaten Karenzzeit.

So long,

Der Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 24. März 2012 12:35

Hallo Dieter,

Klage beim Sozialgericht kann nur gegen einen Ablehnungsbescheid der RV erhoben werden. Keine Einsparung des Verwaltungsweges möglich, leider.

Die Alternative wäre eine Klage gegen den Träger beim Arbeitsgericht = höhere Kosten.

LG

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 13. Juni 2012 10:12

Hallo Kollegen,

ich kann einen weiteren Erfolg gegen eine Sprachschule vermelden:
Die Clearingstelle in Berlin hat im letzten Monat einen weiteren Antrag auf Statusfeststellung als Angestellter von mir positiv beschieden. Somit bin ich auch hier in der XYZ Sprachschule in XY-Stadt normaler Angestellter und nicht freier Mitarbeiter, wie die Sprachschule glaubt. Diese muss jetzt für die zurückliegenden Monate alle Beiträge für die Sozialversicherung nachzahlen. Die Einzugstelle holt mir meine zuviel bereits gezahlten Beiträge zurück. Hier bei dürfte es sich um ca. 4000-5000 Euro handeln, natürlich plus 6 Prozent Zinsen ( 1% z. Zt. üblicher Zins plus 5% darüber). Dazu lasse ich die Sektkorken knallen!!!
Ihr seht, Ihr müsst nur den Mut haben, den Antrag bei der Clearingstelle zu stellen!
Eine Broschürenempfehlung kann ich noch abgeben: Das genaue Verfahren bei der Clearingstelle mit Musterschreiben zur Antragstellung findet Ihr auch in "Umgang mit der Beschäftigung von Dozenten" eine Arbeitshilfe für Betriebsräte in Bildungsunternehmen, herausgegeben von der Gewerkschaft Ver.di. Kann ich nur wärmstens empfehlen!!

So long

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 06. August 2012 18:51

Liebe Kollegen,

da inzwischen wohl die meisten Dozenten dieses Formular ausgefüllt haben, müsste doch eigentlich auch jemand wissen, wie es danach weitergeht. Speziell natürlich in dem Fall, wo vorher keine RV gezahlt wurde.

Nach welchen Zeiträumen meldet sich die RV, kann man der RV erklären, zu bestimmten Angaben vom Arbeitgeber genötigt worden zu sein? Und vor allem: Gibt es irgendeine Stelle außer der RV, die einem verlässliche Informationen zu diesem Verfahren geben kann???

Grüße
c.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 07. August 2012 04:49

Liebe KollegInnen,

in 1. Instanz vor dem Sozialgericht Hannover Az. S 6 R 119/08 bzgl. VHS 2 wurde meine Klage gegen die Rentenversicherung (RV) abgewiesen. Aufgrund der politischen Brisanz rechneten allerdings alle 3 meiner bisherigen Rechtsbeistände damit.

Was mich jedoch erstaunte, waren die mündlichen Ausführungen der beigeladenen, zuständigen Fachbereichsleiterin: Unterrichtszeiten, Pausen frei wählbar. Unsere Kurshefte („Klassenbücher“) landeten direkt nach Erhalt im Papierkorb der Fachbereichsleiterin. Ohne uns davon in Kenntnis zu setzen, wäre eine Arbeitsersparnis gewesen. Kein verbindliches Curriculum. Konferenzen rein freiwillig. Bei ständiger Nichtteilnahme keine negativen Folgen. Wir mussten/müssen keine Tests, nicht die per IntV und von der Bewertungskommission vorgeschriebenen Zwischentest/s (A1) A2 verbindlich, Modellprüfung DTZ (früher B1; 4 Wochen vor Kursende), keinen Orientierungskurstest durchführen. Die KursteilnehmerInnen sind Erwachsene und tragen selbst die Verantwortung für ihre Prüfungsvorbereitung. Ihr Problem auch die knallharten Sanktionsmöglichkeiten per Aufenthaltsgesetz § 44 a. Auf die Frage der Richterin, ob es dann keine Probleme mit dem BAMF gegeben hätte, kam:“Nein, Wir beantragten am 15.5.12 die erneute Trägerzulassung, die wir am 16.5.12 auch per FAX erhielten.“ VHS macht`s möglich.

Ich wünsche meinen Ex-Kolleginnen dieser VHS den Mut sich nach Erhalt des mündlichen Verhandlungsprotokolls all diese Freiheiten zu nehmen. Allein dafür lohnt sich mein Aufwand.

Im Schlussplädoyer erwähnte der RV-Anwalt wieder den Handwerksmeister, der sich auch an DIN-Normen halten müsse. Quatsch. Ein/e Meister/in meldet einfach das Gewerbe an und legt los. Wir Integrationskurslehrkräfte erhalten unsere Zulassung zum Unterrichten nur über einen zugelassenen Träger. Dürfen nicht allein mit dem BAMF-Zertifikat (auf Widerruf wohlgemerkt) in unseren Räumen Integrationskurse geben. Dies hatte meine vorherige Anwältin bereits 2008 mit der RV geklärt.
Der/die MeisterIn bestimmt Preis, Zeit, Zeitaufwand, die ausführende Person. Wir rein gar nix.

Der gut bezahlte Justitiar des Deutschen Volkshochschul-Verbandes e.V. vertritt beide Volkshochschulen. Für die aufwändige Klagebegründung erhält mein Rechtsbeistand max. 460 €. Eher ein Ehrenamt.
Wir gehen in Berufung. Dazu bedarf es der „Zustimmung des Gegners“ = RV. Wir wissen, mit wem wir`s zu tun haben. Welches Ziel verfolgt wird. Ich höre immer wieder von Insolvenzen privater Träger. Wen wundert`s?

Übrigens, die Bundesregierung sagt:“Zwischen dem BAMF und den Lehrkräften besteht keine direkte Rechtsbeziehung. Daher obliegt den Lehrkräften auch keine Auskunftspflicht gegenüber dem BAMF. Da die Rechtsbeziehung des BAMF ausschließlich zu den Kursträgern besteht, werden vor Ort Unterlagen und Belege des Kursträgers geprüft.“ (Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode, Drucksache 17/10067 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, S. 11)

„Keine direkte Rechtsbeziehung zwischen BAMF und Lehrkräften...“, was sollt ihr da noch dulden? Gewiss keine Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit gemäß § 12 Abs. 1 GG, keine BAMF-Reko-Unterrichtskontrollen, keine aufwändigen BAMF-Anwesenheitslisten etc..

Viel Erfolg!

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: MuellerderDieter ()
Datum: 07. August 2012 14:28

Hallo Roswitha,

habe deinen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Was ich mich allerdings frage: Gibt es von Dir oder vom Träger denn gar keine Belege darüber, dass du von deiner VHS verpflichtet wurdest, Klassenbücher und Anwesenheitslisten zu führen und an Konferenzen teilzunehmen?
Dein Beitrag ist sehr erhellend für mich, je länger ich darüber nachdenke.

Ich habe noch diverse Fragen zu deinem Prozess, weil bei mir Ähnliches ansteht.
Bitte melde dich doch einmal unter meiner e-mail-Adesse: muellerderdieter@gmx.de

freundliche Grüße

Dieter Müller

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 07. August 2012 21:26

Hallo Kollegen,

kürzlich mailte ich euch, dass mein Job bei einer Sprachschulklitsche von der Clearingstelle in Berlin im vorvorletzten Monat als Angestelltentätigkeit eingeordnet wurde.


Ich möchte an dieser Stelle kurz die Punkte aufführen, die die Clearinstelle bewogen hat, mich als Angestellten einzuordnen. Ich habe großes Interesse an vielen Nachahmern, damit den Sozialversicherungsbetrügern, gemeint sind natürlich die Träger, endlich der Garaus gemacht wird und diese hinter Schloss und Riegel landen.

Es trafen hier alle klassischen Indizien für eine Scheinselbständigkeit zu:

1. Lehrwerk: "Schritte plus 1+2" wurde vom Träger festgelegt und musste obendrein von mir an die Teilnehmer verteilt werden. Ich konnte die Festlegung auf diese Buch vor Lehrgangsbeginn damit belegen, in dem ich die Kaufquittungen der Lehrbücher (in denen sie sich noch bei der Verteilung befanden) der Clearingstelle vorlegte.

2. Lerntempo und Methodik: wurde von mir durch Gesprächsnotiz glaubhaft gemacht, dass ich nur die Abschnitte A in Schritte plus machen sollte, keine Zusatzübungen
(B+C), keine Zwischenspiele und mir nicht mehr als eine Woche pro Lektion
an Zeit nehmen durfte. In der Weihnachtszeit, wollte er mich nötigen, mit meiner Gruppe Weihnachslieder zu singen- mit Moslems!! Ha,ha, ha, ha! Ja, er meinte es ernst, der Trottel!

3. Außerschulische Veranstaltungen: Ich musste an einem gemeinsamen Frühstück mit den Teilnehmern teilnehmen, worauf ich keinerlei Lust hatte.
Aber fand während der Arbeitszeit statt, so dass ich sonst ohne Honorar dagestanden hätte.

4. Beurteilung der Teilnehmer in ihrem Lernverhalten, Stärken, Schwächen:
Eine "Kollegin", die auch bei diesem Träger tätig war und sicher auch noch ist, verlangte von mir eine Beurteilung aller Teilnehmer, da sie nach über 200 UE die Gruppe übernehmen sollte. Dies geschah vermutlich auf Anweisung des Inhabers, zumindest musste ich davon ausgehen. Konnte ich mit der von mir erstellten Liste über das Lernverhalten der Teilnehmer glaubhaft machen.

5. Test: Ich musste nach jeder Lektion mit den Teilnehmern einen Test schreiben und diesen korrigieren. Jetzt weigert sich dieses Arschloch von einem Sprachschulklitscheninhaber auch noch, diese zu bezahlen. Er argumentiert so, dass die unentgeldliche Korrektur bei anderen Trägern auch üblich sei! Von mir glaubhaft gemacht mit einem Test eines Teilnehmers.

6. Arbeitszeit und Pausen: Wurden vom Inhaber festgelegt. Eine 5. UE wurde mir, der mehr Geld verdienen wollte, nicht zugestanden. Grund sei angeblich, dass die Schüler 5 UE nicht aushalten würden.
Die Clearingstelle wertete den Stundenplan so, dass der Träger damit über meine Arbeitskraft verfügen konnte, was er ja auch ( siehe Abmahnungen!) tat.
Träger wollte mich zwingen, 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (unbezahlt) zu erscheinen, sollte Kopierarbeiten vor dem Unterricht erledigen! Problem war allerdings, das sein Kopierer ungefähr 10 Minuten pro Kopie brauchte! (Ha, ha, Ha, ja so gut war diese Klitsche ausgestattet!)
Außerdem wollte er mich in diesen 10 Minuten über die Teilnehmer ausquetschen. Ich lehnte das ab, aber diesen penetranten Kleinstunternehmer wurde ich nicht los: Er nervte mich nach dem Unterricht und in den Pausen, so oft er mich antraf. Konnte ich durch minutöse Gesprächsnotizen belegen.
Als ich einige Male die Pause aufgrund von Telefonaten überzogen hatte, schrieb er mir 2 Abmahnungen, wobei er die 2. als Vorwand für fristlose Kündigung nahm.

7. Nebenpflichten: Führen von Klassenbuch und Anwesenheitsliste wurden mir ebenfalls auferlegt. Inhaber bemerkt in seiner Anhörung der Clearingstelle dazu, dass dies schließlich das BAMF ihm diese Pflichten auferlegt habe, er könne nichts dafür. Nützte ihm aber gar nichts, war unerheblich, dass diese von ihm an mich weitergegeben wurden.

8. Rahmenlehrplan des BAMF: gab ich als verbindlich an, Träger monierte diesen in Anhörung vor dem Bescheid der Cleringstelle, wieder mit dem Argument, sei vom BAMF vorgegeben, nützte ihm aber nichts, Rahmenlehrplan ist nun mal verpflichtend für alle zugelassenen Intergrationsträger.

9. Teilnahme Lehrerkonferenzen, Berichterstattung: Siehe auch 6. Waren keine offiziell einberufenen Konferenzen, aber faktisch waren es solche, auch wenn sie zwischen Tür und Angel stattfanden, oder wenn ich in "netter" Runde nach dem Unterricht belästigt und aufgehalten wurde. Natürlich auch unbezahlt.

10. Unterricht in Räumen des Trägers: Ich musste den Unterricht in einem viel zu kleinen Raum mit 18 Schülern vornehmen, einen anderen Raum konnte ich nicht benutzen, da alle zeitgleich besetzt waren.

11. Staatlich anerkannter Abschluss (DTZ): da der Träger auf die DTZ-Prüfung vorbereitet, ist auch dies ein starkes Indiz für eine abhängige Beschäftigung.

Zu bemerken aus der Begründung der Clearingstelle ist noch, dass es unerheblich ist, wenn die Übernahme von Tätigkeiten, die über die reine Vermittlung des Unterriches hinausgehen, im gegenseitigen Einvernehmen getroffen worden ist.
Es reicht die Tatsache, dass sie statt gefunden haben.


Gruß

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 07. August 2012 21:45

Hallo,

Eine Broschürenempfehlung kann ich noch abgeben: Das genaue Verfahren bei der Clearingstelle mit Musterschreiben zur Antragstellung findet Ihr auch in "Umgang mit der Beschäftigung von Dozenten" eine Arbeitshilfe für Betriebsräte in Bildungsunternehmen, herausgegeben von der Gewerkschaft Ver.di.
Zu bestellen bei: IVB Direktmarketing Gmb, Behatonstr. 1, 67279 Marnheim, kostet etwa € 5,-

Gruß

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 08. August 2012 18:04

Hallo Dieter,

Belege, BAMF-TN-Formulare, E-Mails mit Aufforderungen z.B. SGB II-Bescheide zu kopieren, Bücherausgabe, curriculare und sonstige Anhänge, Anwesenheitslisten (doppelt geführt, sprich beim 2. Mal saubere VHS X und E, wir mussten nochmals alles abzeichnen), Konferenzeinladungen alles BAMF - nach meiner Statusfeststellungsklage (Juli 2007) mit dem Zusatz "wie immer freiwillig" versehen... Insgesamt über 70 - somit reduzierte - Anlagen allerdings für beide VHSen. Alles da und laut Fachbereichsleiterin vor Gericht: unnötig.

Laut Ramboll Kurzgutachten Dez. 2009 brauchen wir mindestens 50% Vor- und Nachbereitungszeit, klar unbezahlt. Dann dieser ganze Formularkram, der nichts mit unserer Unterrichtstätigkeit zu tun hat. Unsere sozialpädagogischen Gespräche nach dem Unterricht aufgrund der Probleme der TN. Bei den DaF-Kursen für SpätaussiedlerInnen, wo ich früher als Angestellte (priv. Träger) unterrichtete, gab`s dafür eine extra bezahlte Sozpäd.-Stelle. Laut Richterin alles "als nebensächlich, geringfügig zu erachten". Jipiih! "Ich mache mir die Welt wie sie mir gefällt."

Ich gebe zwar viel Energie in die Gerichtsverfahren, aber unter diesen ausbeuterischen, letztlich irrealen Bedingungen unterrichte ich keinen einzigen Integrationskurs mehr.

Herzliche Grüße!

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: deutschlehrkraft ()
Datum: 09. August 2012 10:34

Hallo,

wie soll / kann der Lösungsansatz für eine kurzfristige tragfähige
Arbeitsbasis sein?

Wäre das die schon mehrfach diskutierte Kammer?

Gibt es Bedarf, bzw. dazu Umfrageergebnisse?

Und wer soll so etwas aufleben lassen?

Nicht unterrichten heißt doch ansonsten als Lösung nur noch
den Beruf wechseln und Berufsänderung als Lösungsansatz, ist es das?

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 09. August 2012 16:10

Hallo,

kann es eine kurzfristige tragfähige Arbeitsbasis geben?

Ganz klar: nein!

Eine Kammer kann nicht kurzfristig ins Leben gerufen werden und hat nicht unbedingt direkt etwas mit den Integrationskursen zu tun.

Eine Lösung für die Integrationskurse kann es (leider) nur zusammen mit dem Bamf bzw. mit den politischen Entscheidungsträgern geben. Denn sie sind es, die die Kurse bezahlen müssen und dies müsste mindestens im doppelten Umfang stattfinden.

Da dort kein Umdenken erkennbar ist, heißt es "Finger weg von den Integrationskursen" . Roswithas Entscheidung unter diesen Bedingungen keine Integrationskurse mehr zu geben ist m.E. die einzig richtige Entscheidung und verdient meinen Respekt.
Dies heißt nicht, den Beruf wechseln, denn der Beruf ist DaF bzw. DaZ-Lehrer und nicht Integrationskursleiter.

Sollten viele Roswithas Schritt folgen muss die Politik reagieren und außerdem gibt es ja bald wieder Bundestagswahlen und es ist eher unwahrscheinlich, dass sich an der Regierungskoalition nichts ändert. Schlimmer kann es in diesem Bereich ja nicht mehr werden.

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