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Arbeitsmarkt und Honorare

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: F. Geyer ()
Datum: 09. August 2012 22:30

Es ist ungeheuer wichtig, sich NICHT an EINEN Auftraggeber zu binden. Das schafft nur unnötige Abhängigkeit. Ein Selbstständiger braucht GRUNDSÄTZLICH mehrere Standbeine. Dann kann man zumindest in einem beschränkten Rahmen die Auftraggeber ein wenig gegeneinander ausspielen; man geht halt dahin, wo es das meist Geld gibt.
Der Markt bietet uns auch noch andere Chancen: Sprachcoaching, Rhetorik, Stilberatung, ... alles Geschäftsfelder, in denen man als Deutschlehrer mitmischen könnte.
Dazu eine kleine Anekdote: Ich habe einem B2-Schüler einen Lebenslauf korrigiert (bzw. neu geschrieben, da er zu schlecht war); Arbeitszeit 20 Minuten; einige Tage später präsentiert mir ein anderer Schüler einen Lebenslauf, den er von einem professionellen Dienstleistungsunternehmen hat erstellen lassen. Das hat ihn € 75,- + MWSt gekostet. Bei mir fiel das damals unter "übliche Korrekturarbeiten" im Rahmen des Unterrichtshonorars. Aber damit ist jetzt Schluss.Ich mache das jetzt für € 90,- von der MWST befreit (20% Rabatt für Arbeitslose und Studenten).

Dies nur als Anregung.

MfG F. Geyer

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 10. August 2012 12:36

Hallo Josef,

welche Art Kammer ist hier gemeint? Welche Funktion soll diese haben?

Gruß

Dieter Müller

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 10. August 2012 15:30

Hi,

lieber F.geyer, deine Honorare (€ 75,- und mehr) sind schön für dich, nur solltest du erwähnen, dass diese bei der üblichen Klientel, die Integrationskurse besucht, nicht gerade die Regel sind. Diese Leute sind in der Regel arm. Da hattest du wohl mal das seltene Glück, an einen Schüler zu geraten, der Geld hat. In der Regel zahlen nur Firmenkunden diese Honorare, bei denen man solche Höhen erreicht. Bei einen Privatkunden kannst du froh sein, wenn dieser € 20,- pro Unterrichtseinheit zahlt. Hast du schon mal die Mühsal der Aquise von Privat- oder Geschäftkunden auf dich genommen? Dich im Markt des Sprachcoachings oder Rhetoriktrainings behauptet unter zig Anbietern? Dieser Markt ist knallhart, dort ein Standing zu bekommen, ist ein sehr steiniger Weg. Das nichtsubventionierte Deutschtraining als Markt wird auch wieder von Firmen bevölkert, die dann freiberufliche Dozenten zu Dumpinglöhnen (€ 15,- UE + vielleicht Fahrtkosten) beschäftigen und dies unter noch schlechteren Bedingungen als die Integrationsklitschen dies tun. Denk mal darüber nach, bevor du derart schönfärberische Artikel in diesem Forum veröffentlichst.

Gruß Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: DaF-Dozent ()
Datum: 10. August 2012 20:10

Die Idee, eine Kammer zu gründen und sich auf eine Art Qualitätsstandard - wie auch immer das aussehen wird - zu einigen, ist sicher für eine bestimmte Personengruppe gut.
Gut sind auch die Ideen, ein Mindesthonorar für eine solche "Kammer" festzulegen - bei Firmenkursen! - und in dieser Branche gegen die Billiganbieter vorzugehen, die den Kunden letztendlich ja genauso viel kosten, den Dozenten aber nur schaden.

Ein Problem an der Sache ist aber:
- Nicht jeder, der sich für den Lehrerberuf entscheidet, ist auch gut in Selbstvermarktung. Bis zu einem gewissen Grad setzt sich Qualität mit der Zeit auf dem "Markt" durch, aber eben nicht immer. Und nicht immer haben die lautesten Marktschreier die besten Produkte anzubieten.
Wer beides kann, für den sind Firmenkurse als Einzelkämpfer sicher ein gutes Geschäftsmodell, diese "Nische" aber auf den gesamten Fremdsprachenbereich in der Erwachsenenbildung anzuwenden ist fraglich.

- Viele, die Philologien/Linguistik/Sprachen studieren, haben eben nicht BWL o.ä. studiert. Sie hatten nie das Ziel, eine eigene Firma zu gründen bzw. selbständig zu sein.
Ich finde es deshalb nach wie vor legitim zu fordern, dass in der Erwachsenenbildung mehr Angestelltenverhältnisse üblich werden - wie bei anderen Lehrern auch.
Wie gesagt - nicht jeder ist Einzelkämpfer, kann und will ständig Akquise betreiben, sich selbst vermarkten, Buchhaltung machen, Werbematerial erstellen usw, usw. Manche wollen einfach nur fachlich gute Arbeit leisten, sich auf die Inhalte und fachliche Qualität konzentrieren und dafür ein "anständiges" Gehalt bekommen, von dem man leben kann.

Wenn der 1. und 2. Bildungsweg sozusagen in staatlicher Hand ist und Lehrer dort normalerweise in sicheren Arbeitsverhältnissen sind, warum soll die gesamte Erwachsenenbildung den Gesetzen des freien Marktes unterliegen und ausschließlich von privaten Dienstleistungsanbietern betrieben werden? Zur Erwachsenenbildung gehören ja nicht nur die Freizeit-Sprachkurse, Kochkurse usw. - da kann man eher auf private Dienstleister zurückgreifen, weil es hier ja auch eher um individuelle Kundenwünsche usw. geht.

Dagegen sollten "normale" Lehrergehälter und -arbeitsverträge im Pflicht-/"Wahlpflicht"-Bereich (d.h. dazu gehören Universitäten und Zuwandererkurse) durchaus möglich sein - die Inhalte dieser Lehrveranstaltungen und Kurse unterliegen schließlich Landes- oder Bundesgesetzen.

Kurz gesagt: Es gibt sicher Leute, die gute Qualität UND gutes Marketing leisten (und Interesse an Einzel- bzw. Minigruppenunterricht haben, was ja bei Privat- und Firmenkunden häufiger mal vorkommt). Es gibt aber auch die "Marktschreier" sowie andererseits fachlich gute Leute, die sich nicht ständig mit Selbstvermarktung beschäftigen wollen.

Bei den Kunden gibt es die gut zahlenden, aber eben eine große Gruppe, von denen man nicht erwarten kann, dass sie hohe Honorare zahlen (eben Studenten und viele Zuwanderer). Und denen außerdem eine gewisse Bildungsqualität zusteht, für die der Staat eigentlich garantieren soll.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.08.12 10:04.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 12. August 2012 15:05

"Wenn der 1. und 2. Bildungsweg sozusagen in staatlicher Hand ist und Lehrer dort normalerweise in sicheren Arbeitsverhältnissen sind, warum soll die gesamte Erwachsenenbildung den Gesetzen des freien Marktes unterliegen und ausschließlich von privaten Dienstleistungsanbietern betrieben werden? Zur Erwachsenenbildung gehören ja nicht nur die Freizeit-Sprachkurse, Kochkurse usw. - da kann man eher auf private Dienstleister zurückgreifen, weil es hier ja auch eher um individuelle Kundenwünsche usw. geht.

Dagegen sollten "normale" Lehrergehälter und -arbeitsverträge im Pflicht-/"Wahlpflicht"-Bereich (d.h. dazu gehören Universitäten und Zuwandererkurse) durchaus möglich sein - die Inhalte dieser Lehrveranstaltungen und Kurse unterliegen schließlich Landes- oder Bundesgesetzen."

Dieses Zitat umschreibt die Situation durchaus richtig. Mein vordringliches Ziel ist sowieso nur ein Etappenziel: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei allen Anbietern, die Integrationskurse anbieten, herzustellen. Aber noch nicht einmal dies regelt der Staat mit berechenbaren Gesetzen. Wer die Rechtssprechung im Bereich Statusprüfung einigermaßen kennt, sieht sehr schnell, das auch die Richter am Bundesarbeitsgericht in ihren Begründungen bei ablehnenden Urteilen aus anderen Urteile nur abschreiben. Die Behauptung, dass Lehrer an Privatschulen einem viel dichteren Gesetzes- und Regelwerk als die Integrationskurslehrer unterstünden, bedarf der genauen Überprüfung und Abwägung.
Mittlerweile sind auch die Lehrpläne an den allgemeinbildenen Schulen nicht mehr so rigide abgefasst, wie vor vielleicht noch in den 80ziger Jahren.
Und obwohl es damals kein Rahmencurriculum des BAMF und keine Integrationskursverordnung des Innenministeriums gab, beruft man sich auf BAG-Urteile aus dieser Zeit, um den Angestelltenstatus von Dozenten in Integrationskursen zu verneinen. Dies kann nur politische Gründe haben. Man gängelt die Dozenten mit diversen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu ihrer Vorbildung und Durchführung der Kurse, sprich, man tritt ganz genau wie ein Dienstherr auf, will aber nicht die Fürsorgepflicht, die dem einher geht, erfüllen. Diese Haltung ist mehr als schizophren- sie ist einfach nur unanständig. Gleichzeitig wird der Stundensatz für eine UE in den Integrationskursen auch noch vorgeschrieben. Beauftragt werden aber private Träger. Dass diese Stundensätze nicht kostendeckend sind, steht auf einem Blatt.
Bei Privatschulen der Allgemeinbildung ist die Rechtslage eigenartigerwesie klar: Alle Lehrer sind per se Angestellte. Den Lehrern in Integrationskursen wird dies eigenartigerweise verwehrt, obwohl diese ebenfalls einen dichten Gesetzes- und Regelwerk, nämlich dem des BAMF, unterliegen. Gleichzeitig behaupten die Träger, dei Dozenten müssten keinerlei Nebenpflichten erfüllen, alles war freiwillig. Oder sie behaupten, sie gaben nur Vorschriften des BAMF an ihre "freien" Dozenten weiter.
Diese Ignoranz von Seiten der Gerichte ist nicht mehr länger hinzunehmen, die massenweise Überprüfung der Beschäftigungverhältnisse in Integrationskursen muss mit einer breiten gewerkschaftlichen und politischen Kampagne in die Wege geleitet werden. Ich werde alle meine Kraft darauf verwenden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden.

So lang
Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 12. August 2012 19:04

Hi Dieter,

ich mache auch mit, bin eh schon längst dabei.

Der nächste Schritt ist, dass die SPD nicht ihren faulen Budenzauber (Mindesthonorar von 26 €) vorschlagen soll. Dazu haben wir der SPD schon geschrieben, dass sie damit illegale (strafbar nach § 266 a StGB) Arbeitsverhältnisse, und außerdem Dumpinghonorare fördert. Der Antrag sollte noch vor der Sommerpause eingebracht werden, ist er aber nicht. Zum Glück!

Dann sollten wir bei den Grünen nachfragen, ob die immer noch bei 24 € Dumpinghonorar stehen. Bei denen hat es vor Kurzem ein Fachgespräch gegeben, aber es ist nichts über die Inhalte des Gesprächs nach außen gedrungen.

Drittens sollten wir bei der GEW nachfragen, ob die immer noch für 30 € Mindesthonorar stehen.

Dein Fall ist exemplarisch für die meisten Lehrkräfte. Frage: darf ich deinen Bescheid an die RV Bund schicken? Die sind seit 8 Monaten dabei, meinen Antrag auf Statusfeststellung zu bearbeiten, deshalb würde ich denen gerne deinen Bescheid zuschicken, um ihnen zu sagen, dass der Fall bei mir genau so liegt. Bist du damit einverstanden?

Noch eine Frage: darf ich deinen Bescheid an die 400 Lehrkräfte im Verteiler weiterleiten? Es gibt bestimmt einige, denen dieser Präzedenzfall helfen könnte.

Viele Grüße
Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 13. August 2012 18:28

Hallo Georg,

8 Monate Bearbeitungszeit sind etwas lang, aber wenn die Sozialversicherungsbetrüger das Recht auf ihre Anhörung zu reagieren möglichst lange hinauszögern und Akteneinsicht beantragen, kann dies etwas länger dauern. Du kannst im Übrigen auch während des Verfahrens noch weitere Indizien der Clearingstelle zusenden.
Die Indizien für eine Angestelltentätigkeit können wie du ja sicher weißt, recht weit gespannt sein: Dies kann von der Abmahnung bis zum Nötigung, Exkursionen mit dem Teilnehmern zu unternehmen, gehen.
Ich habe mir insb. über die Beweissicherung dieser Indizien viele Gedanken gemacht, und wie man den Falschaussagen der Sozialversicherungsbetrüger ( nach dem Motto: "Nein, die/der Dozent/in xy ist freiwillig zu den Teamsitzungen gekommen!") begegnen kann.
Diesen und anderen Lügen der Träger vor Gericht gilt es vorzubeugen. Ich plane eine Datenbank mit allen mir bekannten Indizien und ihre Beweissicherung anzulegen. Zugang haben nur ausgewählte Leute, um Spitzel und Desinfortions-agenturen der Träger auszusieben.
Desweiteren eine Datenbank, um Bescheide der Clearingstelle ausgewählten Nutzern zugänglich zu machen. Andere Nutzer können, so vorhanden, dann auch ihre Bescheide dort einstellen.
Ferner werde ich alle bisher relevanten Urteile in punkto Statusprüfung des BAG und der Obergerichte sammeln, und die Begründungen mit Kommentaren versehen, da diese oftmals von unbewiesenen Annahmen ausgehen und diese oft den Tenor des Urteils ausmachen.
Diese Urteilskritik halte ich für sehr wichtig, da eben auch die Richter fast wortgleich aus anderen Urteilen abschreiben, und die "unumstößlichen" Annahmen, wie z.B., dass Lehrer an allgemeinbildenden Schulen stärker in den Betrieb eingebunden sind, als Dozenten in Integrationskursen. Zuletzt gesehen im Urteil des LAG Kiel von Anfang Juli 2012. Auch hier haben nur ausgewählte Nutzer Zugang.
Du wirst in Kürze von mir hören.

Gruß

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: deutschlehrkraft ()
Datum: 14. August 2012 10:48

Hallo,

die Begründung LAG Kiel ist nicht einfach von er Hand zu weisen, das
aber auch z.T. deshalb, weil immer mehr Aufgaben, Arbeitsdichte, Anwesenheitspflichten in immer größerem Ausmaß, Klassenfahrten usw.
ohne "murren" von den meist beamteten Kräften übernommen werden "müssen"
und kaum eine richtige Lobby, die stark genug ist, vorhanden ist.

Die voresehene Sammlung ist ein interessanter Ansatz, sollte aber rechtlich
auf einem guten Fundament stehen, damit es nicht als "Rechtsberatung" gedeutet
werden kann, die in Deutschland kostenfei verboten ist, damit die
Honorare ... geschützt bleiben.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. August 2012 16:04

Hallo Dieter,

Superidee und immens viel ehrenamtliche Arbeit!

"Rechtsberatung"? Sind nicht nur die Honorare von Rechtsbeiständen geschützt? Können wir nicht eine Austauschgruppe Betroffener sein?

@ deutschlehrkraft:
Was mich besonders bei diesen Urteilsbegründungen mit Vergleich zu verbeamteten Lehrkräften nervt, ist die unbeschreiblich enorme Differenz des Einkommens samt arbeitnehmer- bzw. beamtinnenrechtlichen Absicherungen. (Ich war selbst 6 Jahre Beamtin, freier in meiner Unterrichtsgestaltung als je in I-Kursen und konnte nicht verpflichtet werden an einer Klassenfahrt teilzunehmen)

Die Behördenwillkür des Staates schlägt allerdings nicht nur durch die Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit nach § 12 Abs. 1 Grundgesetz, sondern auch sonst bei den I-Kurs-Lehrkräften zu. Siehe BAMF-Trägerrundschreiben vom 27.07.2011 mit Wirkung zum 01.08.2011! Die aufwändige Anwesenheitsliste "Tägliche Signatur" (der TN) zusätzlich zur normalen BAMF-Anwesenheitsliste betreffend. Oder 2010 die kurzfristige Kürzung der Alphabetisierungskurspauschale (15.03. zum 01.04.10) und und und.

Greife ich wieder den vom RV-Anwalt am 13.7.12 vor Gericht zuletzt genannten Handwerksmeister auf, dann lässt sich zusätzlich feststellen, dass ein Handwerksmeister, der in einem zugelassenen Handwerksbetrieb arbeitet (nicht als Co-Partner), garantiert immer von der RV als scheinselbstständig eingestuft werden würde (s. unsere Situation: I-Kurs-Unterricht nur bei einem zugelassenen Träger, privat/selbstständig nicht gestattet).

Aber, hier geht`s nicht um Recht haben, sondern um Recht bekommen: Lektionen bzgl. "Unabhängige Justiz".

Solidargrüße

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 27. September 2012 12:17

Liebe Kollegen,

muss eine Warnung über einen Träger aussprechen:
Die Türkische Gemeinde in Pinneberg begehen offenbar ebenfalls Sozialversicherungsbetrug. Sie teilen einen Integrationskurs mit zwei Lehrern, von denen einer an zwei Tagen der/die andere an drei Tagen unterrichtet. Auch das läppische Honorar von 18 €/Ustd. finden sie in Ordnung. Man sagte mir, dass die Lehrkräfte dies o.k. finden, alle hätten andere Jobs und sie wollten es so.
Diese Dreistigkeit ist kaum noch zu überbieten!!!!
Die Lehrkräfte sollten sich in einer Genossenschaft zusammenschließen, selbst Träger werden und diesem etablierten Trägerpack in den Arsch treten!!!!

So long

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Kristin26 ()
Datum: 27. September 2012 15:26

Mich würde interessieren, ob schon jemand Erfahrungen mit Unis gemacht hat? Ich bin Lehrbeauftragte an einem Sprachenzentrum und habe dort im Schnitt 30 SWS/Woche. Damit man nicht scheinselbständig ist, läuft die Hälfte der Stunden über einen privaten Ableger der Uni. Der Unterricht findet aber komplett im Sprachenzentrum statt, es gibt keinerlei Unterschied zwischen dem, was ich für die Uni und dem, was ich für die GmbH tue.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 28. September 2012 06:19

Hallo Kristin,

das ist ja eine interessante Variante: "Damit man nicht scheinselbständig ist, läuft die Hälfte der Stunden über einen privaten Ableger der Uni."

Verstehe ich das richtig: du hast formal gesehen zwei "Auftraggeber", wovon der eine ein Ableger des anderen ist? Nur, damit du nicht sagen kannst, dass du nur einen Auftraggeber hast?

Es ist aber so, dass Scheinselbstständigkeit nichts mit der Anzahl der Auftraggeber zu tun hat. Du kannst auch 10 Auftraggeber haben und trotzdem bei einigen davon abhängig beschäftigt sein. Wichtig ist, ob du in den Betriebsablauf eingegliedert bist und ob du nach Anweisungen handelts. Wahrscheinlich bist du bei beiden Auftraggebern abhängig beschäftigt, denn du unterrichtest ja Studierende, die dir vorgesetzt werden (und suchst sie dir nicht selbst zusammen), du unterrichtest in den Räumen der Unis und zu den vorgegebenen Zeiten.

Aber es ist doch gut zu sehen, dass die Uni wenigstens weiß, dass Scheinselbstständigkeit vorliegt, sonst würde sie solche Tricks ja gar nicht nötig haben.

Viele Grüße
Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: aw ()
Datum: 28. September 2012 20:52

Hier geht es eher um die Tatsache, dass es illegal ist, wenn man an einer Uni mehr als 10 SWS pro Semester unterrichtet. Weil das per Landeshochschulgesetz verboten ist.
Natürlich zum Schutz der Uni, weil man sich sonst einklagen kann bzw. auf Sozialversicherungspflicht klagen kann.
Wenn es eine Hochschule in NRW ist, wird das der Fall sein. Ich weiß nicht, wie die max. Stundenzahl an Unis in anderen Landeshochschulgesetzen geregelt ist.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 01. Oktober 2012 18:38

Liebe KollegInnen,

vor kurzem erreichte mich folgende E-Mail einer Kollegin:


"Sehr geehrte Frau Haala,
.... Bei der Rentenversicherung habe ich mich selbst im Juni 2012 angemeldet und habe eine Aufforderung zur Nachzahlung von 6.379, 12 Euro bekommen. Da ich die Summe nicht zahlen kann, habe ich Widerspruch eingelegt und mich dabei auf Ihr laufendes Verfahren berufen
(Rechtsstreit Roswitha Haala, RA Otte gegen Deutsche
Rentenversicherung Bund beim Sozialgericht Hannover, 6. Kammer 37, Postfach 229,
30002 Hannover, Az. S 37 R 774/07.
Heute habe ich von der Rentenversicherung folgende Antwort bekommen:

"Sehr geehrte Frau ...,
zwischenzeitlich soll das Sozialgericht Hannover die Rechtsauffasung der DRV Bund in Sachen Haala, Roswitha bestätigt haben. Die Versicherungspflicht wurde zu Recht festgestellt. Wir bitten deshalb um kurze schriftliche Mitteilung, ob bzw. mit welcher Begründung Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten möchten.
Mit freundlchen Grüßen
...."

Ich möchte Sie fragen, ob es stimmt und um einen Tipp bitten, wie ich jetzt weiter vorgehen könnte..."

Ich gab ihr den Tipp, sich auf unsere Berufung (VHS 2 bestreffend) beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 29261 Celle, Az.: L 2 R 372/12 zu beziehen.

Und liebe KollegInnen, ich bin stinkesauer auf die RV! "Az. S 37 R 774/07" da wurde überhaupt kein Urteil gefällt! Da der RV-Anwalt verhinderte, dass meine Unterrichtstätigkeit bei der VHS 1 aus den Jahren 2008 - 2010 miteinbezogen werden konnte. Zur Erinnerung: 2005 - 2006 unterrichtete ich bei der VHS 1, wechselte 2006 auch zur VHS 2. Stellte meinen Statusfeststellungsantrag bei der RV im Febr. 2007. Deswegen schmiss die RV die VHS 1 raus, da ich 2007 dort nicht unterrichtete, sondern pur VHS 2. Erst die Richterin machte die Beteiligten darauf aufmerksam, dass es ein neues Urteil gibt, dass auch frühere Beschäftigungen miteinbezieht. VHS 1 war wieder dabei. Dies hätte der RV, die als Bundesbehörde u.a. Scheinselbstständigkeit aufzudecken hat, bereits früher bekannt sein müssen.

Der RV-Anwalt hätte beim Gerichtstermin im Februar 2012 bzgl. Az. S 37 R 774/07
wie vom Richter darauf angesprochen, einfach dem Zeitraum Nov. 2008 - Dez. 2010 zustimmen können und der Richter hätte ein Urteil fällen können.

Der RV-Anwalt verweigerte und ich muss/te erneut ein Statusfeststellungsverfahren bzgl. beider Zeiträume bei der VHS 1 bei der RV beantragen. Warum einfach, wenn`s umständlich und Zeit verzögerbar geht?
Die RV wollte bisher auch nicht die bereits vorliegenden Akten dazu verwenden. Nein, alles nochmals auf "Start". Dagegen legte mein Anwalt vor kurzem Widerspruch ein.

Die Bundesbehörde Deutsche Rentenversicherung Bund hat auch - wie erwähnt - die Aufgabe scheinselbstständige Arbeitsverhältnisse aufzudecken und nicht deren Aufdeckung mit dubiosen Mitteln zu verhindern!

Aber, bzgl. Bund und BAMF-Integrationskurse sind wir ja viel Skandalöses gewöhnt. Z.B. von einem Honorar, für das kein Meister den Finger krümmen bzw. noch nicht mal `nen Helfer schicken würde, - außer Steuern, fast 20 % wieder an den Bund zurückzahlen zu müssen! 6.379,12 € für die letzten 4 Jahre!
Und wir dürfen gespannt sein, was diverse Behörden sich noch alles einfallen lassen.

Von einer anderen Ebene betrachtet, ist dies alles allerdings Schirnscharndudelnudelschmudel. Till Eulenspiegel hätt` seinen Spaß.

Herzliche Grüße

Roswitha Haala

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 08. Januar 2013 01:19

bzgl. RV / Az. S 37 R 774/07 geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 01. Oktober 2012 18:38, siehe oben

Die Kollegin legte wie empfohlen erneut Widerspruch bei der RV ein und informierte mich zum Jahreswechsel darüber, dass die RV seitdem die Nachforderung ohne Kommentar ruhen lässt.

Herzliche Grüße, Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 08. Januar 2013 08:11

Hi Roswitha,

nett ist auch der Fall einer Kollegin, deren Statusfeststellungsverfahren einfach eingestellt wurde, weil der Träger nicht auf die Briefe der RV Bund reagierte!

Viele Grüße
Georg

Kennt jemand noch andere Fälle?

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 09. Januar 2013 23:17

Hallo Georg,

weißt du, was die Kollegin daraufhin unternahm?

Die Bundesbehörde RV hat ihre Aufgabe zu erledigen! (sonst muss "sie" und ihre ArbeitnehmerInnen mit gut bezahlten und abgesicherten Arbeitsplätzen daran erinnert werden...)

Herzliche Grüße

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 31. Januar 2013 00:09

ARD-Politmagazin "Monitor" vom 24.01.13:

"Kein Recht für Arme - Bundesregierung will Prozesskostenhilfe kürzen"

Link zum Artikel:
-----------------------
www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0124/arme.php5

Bravo! Die lieben VolksvertreterInnen lassen sich immer wieder Interessantes fürs Volk einfallen...

Aufwachen!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 10. Februar 2013 13:01

Hallo Leute,

auf diesem Wege möchte ich hier Spenden einwerben für mein Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht wg. Statusfeststellung als Arbeitnehmer. Ich bin in den voran gegeangenen Instanzen gescheitert, u.a. auch weil vor dem LAG der Richter die Tatsache, dass Lehrer in Integrationskursen durch das BAMF einen ähnlich dichtem, wenn nicht sogar dichterem, Regelwerk wie die Lehrer an allgemeinbildenden Schulen unterliegen, nicht akzeptieren. Die Rechtsprechung unterscheidet den Leherer an allgemeinbildenden Schulen als abhängig beschäftigt an, den Dozenten an Volkshochschulen nicht. In der Vergangenheit traf dies vielleich einmal zu (vor ca. 30 Jahren), aber heute ist die Welt eine andere. Nur haben das einige Richter offenbar in ihrer Ignoranz noch nicht mit bekommen. Ich kann das Urteil nur als ein politisches sehen- würden die Sprachschulklitschen die Dozenten zu vernünftigen Gehaltern als Angestellte beschäftigen, würden viele wahrscheinlich pleite gehen. Wäre aber auch nicht schade drum. Auch müsste das BAMF sich mal Gedanken über vermünftige Stundensätze pro Teilnehmer und Stunde machen. Alles unter 3,- Euro rechnet sich nicht.
Also Leute, um ein Fanal zu setzen, spendet! Es würden schon reichen, wenn sehr kleine Beträge von unter 5 Euro pro Spender überwiesen werden.
Ich werde in diesem Forum noch weitere Infos hierzu geben.

So long

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 10. Februar 2013 19:33

Hallo Dieter,

hast du keinen Rechtsschutz? Melde dich mal über meine E-Mail-Adresse.

Herzliche Grüße, Roswitha

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