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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 18. März 2013 14:27

Liebe KollegInnen,

vor allem aus Celle/Niedersachsen/Bremen, wenn ihr Zeit und Lust habt, freue ich mich über eure Anwesenheit bei der Berufung gegen die Rentenversicherung!
(Ich hoffe, dass eine Terminverschiebung nicht noch kurzfristig geschieht.)

Termin zur mündlichen Verhandlung am:

Mittwoch, den 20. März, 10:30 Uhr Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

in 29223 Celle, Georg-Wilhelm-Str. 1

im Saal 22 (Erdgeschoss), Haala./.DRV Bund. Beigeladen 1 VHS, mich vertritt RA Otte

Ich bin gespannt auf diese Verhandlung... und freue mich auch über "Daumen drücken".

Roswitha Haala

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Ex-Dozent ()
Datum: 20. März 2013 09:54

... bitte poste uns doch das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem LSG,
damit sich andere an das Verfahren ranhängen können bzw. ggf. auf das Urteil Bezug nehmen, unabhängig vom Ausgang. Danke!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 20. März 2013 20:36

Liebe KollegInnen,

leider wurde die Klage abgewiesen. Auf die schriftliche Begründung bin ich gespannt, dann sehen wir weiter. Selbige werde ich nach Zugang übers "DaZ-Netzwerk NRW", "Aktion Butterbrot" und "Initiative Prekär" weiterposten lassen. Also anmelden, falls noch nicht.

Zur gewogenen Info:

"Antrag auf Erstzulassung als Kursträger gem. § 18 Abs. 1 Integrationskursverordnung (IntV) aus Dez. 2012, S. 6:

Angaben zur Lehrorganisation, § 19 Abs. 2 Nr. 2 IntV

Welche der folgenden Maßnahmen führen Sie durch bzw. gewährleisten Sie?

Hospitationen im Unterricht durch Trägerverantwortliche mit anschließender Auswertung?

Regelmäßiger fachlicher Austausch der Lehrkräfte untereinander?

Beschwerdemanagement für Teilnehmende?

Regelmäßige Unterrichtsevaluation durch die Teilnehmenden?

Einarbeitung neuer Lehrkräfte?

Über oben stehende Aktivitäten sind schriftliche Nachweise vorzuhalten.

Bereitstellung eines Vorbereitungsraums für die Lehrkräfte?

Bereitstellung einer Fachbibliothek für die Lehrkräfte?

Regelmäßige Informationsveranstaltungen für die Lehrkräfte über Neuerungen im Integrationskursverfahren?"

Natürlich vom BAMF und hallo?! Soooo viel "Selbstständigkeit" verträgt kein Mensch! Besser Finger weg von Integrationskursen...

Solidarische Grüße, Roswitha Haala

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Oliver Ziegler ()
Datum: 24. Juni 2013 19:13

Hallo Frau Haala,

mit Bedauern lese ich Ihren letzten Beitrag vom 20. März 2013. Meine Situation ist ganz ähnlich, mittlerweile warte ich seit 4 Jahren auf die Gerichtsverhandlung über die Feststellung der Scheinselbständigkeit. Dabei hat die Deutsche Rentenversicherung meinem Antrag auf Statusfeststellung zunächst zugestimmt - und ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt. Nach einer Klage meines damaligen Auftraggebers gegen die DRV, den Bescheid jedoch wieder revidiert und das Vorliegen einer selbständige Lehrtätigkeit beschlossen. Gegen diesen geänderten Bescheid habe ich wiederum Klage erhoben.
Es kann doch nicht sein, daß uns Dozenten die Pflichten des Staates ohne entsprechend angemessenem Ausgleich aufgebürdet werden. Ich bin der Verzweiflung nahe - grundsätzlich aber zu kämpfen bereit. Wenn Sie trotz Ihres negativen Verfahrensausgangs Rat wissen, vielleicht auch ein paar Worte der Hoffnung hätten, wäre ich Ihnen zutiefst dankbar. Falls Sie Initiativen kennen, die diese Problematik in größerem Rahmen bekämpfen, bin ich Ihr interessierter Leser.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Ziegler

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 25. Juni 2013 10:30

Zitat

Es kann doch nicht sein, daß uns Dozenten die Pflichten des Staates ohne entsprechend angemessenem Ausgleich aufgebürdet werden. Ich bin der Verzweiflung nahe - grundsätzlich aber zu kämpfen bereit.

Ich nehme mit Respekt zur Kenntnis, dass Sie zu kämpfen bereit sind. Allerdings kann man sich das Leben damit ganz schön schwer machen und vielleicht die besten Jahre seines Lebens mit solchen einen persönlich belastenden Themen vergeuden.

Man muss für eine allgemeine Grundsatzänderung eintreten, wonach bei dieser Art von Beschäftigung nicht die Lehrkraft alleine diese Kosten zu tragen hat. M. a. W.: Der Scheinselbständigkeit gehört allgemein der Riegel vorgeschoben. Dieser Missbrauch ist auch aus anderen Branchen bekannt, z.B. der Fleischindustrie im Oldenburger Land, wo rumämische umnd bulgarische Lohnsklaven von Subunternehmern angeheuert werden und zu horrenden Bedingungen, u.a. eben auch als Scheinselbständige, arbeiten müssen. Steuern und Sozialabgaben werden natürlich auch nicht gezahlt.

Da und andernorts, wo es so etwas gibt, muss mal gründlich aufgeräumt werden. Das ist eigentlich alles.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 28. Juni 2013 00:15

Credentia:"Da und andernorts, wo es so etwas gibt, muss mal gründlich aufgeräumt werden. Das ist eigentlich alles."

Genau und leider kosten diese eigentlich "rechtsstaatlichen" Selbstverständlichkeiten sehr viel Energie + Zeit. "Humor ist, wenn mensch trotzdem lacht."

Bei "rechtsstaatlich" komme ich immer wieder auf rechts - staatlich. Das BAMF diktiert den Preis, die Bedingungen ... Ach, die "geschredderten Verfassungschutz-Akten" sind fast vollständig wiederhergestellt, von daher wird die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln.

Den Wahnsinn dieser Zivilisation auszuhalten, ist eine Aufgabe an sich! Und doch ist alles nur menschliches Theater... Worauf sich einige ganz schön was einbilden. Besonders die Drohnen...
Diese ver - lustigen Millionen könnten locker die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge aller Integrationskurslehrkräfte tilgen und Edel- oder Vegan-Salami aktuell aufs Brot bringen. Werte bewertend gewertet, ab.

Mit Oliver stehe ich inzwischen im direkten Klage-Kontakt.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 28. Juni 2013 01:14

Zitat

Bei "rechtsstaatlich" komme ich immer wieder auf rechts - staatlich. Das BAMF diktiert den Preis, die Bedingungen ... Ach, die "geschredderten Verfassungschutz-Akten" sind fast vollständig wiederhergestellt, von daher wird die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln.

Manchmal habe ich auch den Eindruck, dass man nicht nur die Systemfrage in Bezug auf den DaF-"Markt" stellen muss, sondern auch in Betzug auf das politische und gesellschaftliche System, das so etwas zulässt. Aber eigentlich sind die "wilden" 1968+er Jahre schon lange vorbei, und zumindest in Europa sind die Ideen einer Revolution weitgehend out. In Nepal gibt es noch eine relativ starke maoistische Partei, die im Bürgerkrieg gegen den früheren König und seine Truppen hier gekämpft hat...

Zitat

Den Wahnsinn dieser Zivilisation auszuhalten, ist eine Aufgabe an sich! Und doch ist alles nur menschliches Theater... Worauf sich einige ganz schön was einbilden.

Genau wegen diesem und anderem Wahnsinn hatte ich seinerzeit beschlossen, mir das nicht (mehr) anzutun und bin ins Ausland gegangen.

Trotzdem wünsche ich Dir noch starke Nerven und Kraft zum Durchhalten!
Venceremos!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 28. Juni 2013 22:29

Danke für die Kraftwünsche Credentia!

Zitat aus dem "Mindener Tageblatt" vom 22. Juni 2013, aussagekräftiger Titel:

"Risiko für Arbeitgeber und Unternehmer
Scheinselbstständigkeit - immer noch ein brisantes Thema / .....

... Wenn demnach Subunternehmerleistungen rechtlich sicher von der Scheinselbstständigkeit abgegrenzt werden sollen, müssen definitv folgende Punkte sichergestellt sein:

Der Subunternehmer

1. darf nicht in den eigenen Betriebsablauf eingegliedert werden
2. muss seine Leistung völlig weisungsfrei und eigenständig erbringen
3. muss ein eigenes Unternehmerrisiko tragen.

Ein Scheinselbstständiger ist eine Erwerbsperson, die die Pflichten eines Arbeitnehmers mit den Risiken eines Unternehmers in sich vereint."

Von Brigitte Pommelmann a.a.O.. Alles Männer bei der männlichen Schreibweise! Frauen gibt es in dieser Arbeitswelt der Frau Pommelmann nicht.
Sind sie bereits ausgestorben? Dann stirbt auch bald der Rest. Hodenschwangerschaft funktioniert eindeutig nicht. Ah oder, bis auf Frau Pommelmann alle zurück am Herd und Hartz IV?!

Ansonsten 3 bemerkenswerte Punkte zur Scheinselbstständigkeit. Gut übertragbar auf BAMF-Integrationskurse.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 29. Juni 2013 07:11

Zitat

Von Brigitte Pommelmann a.a.O.. Alles Männer bei der männlichen Schreibweise! Frauen gibt es in dieser Arbeitswelt der Frau Pommelmann nicht.
Sind sie bereits ausgestorben?

Jaja, die deutsche Sprache mit ihren (immer noch in der Verwendung) obligatorischen Genus- und (natürlichen) Geschlechtsunterschieden....

Und dann das dahinter stehende gesellschaftliche Bewusstsein.,..

Minden ist ja nun nicht gerade der Nabel der Welt, da kann eine Frau Pommelmann immer noch Frau (oder Mann?) sein...LOL

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 29. Juni 2013 10:07

Hi Roswitha,

WENN entschieden würde, dass die Lehrkräfte in I-Kursen scheinselbstständig wären, dann könnten sämtliche Weiterbildungsträger dicht machen! :-) Das muss man sich wirklich mal reinziehen: das gesamte staatliche Weiterbildungssystem basiert darauf, dass die Lehrkräfte abgezockt werden, wie SchülerInnen, die anderen Nachhilfe geben!
Eine Schülerin von mir bekommt Nachhilfe in Englisch und zahlt dafür 10 €, soviel wie ich damals bei meinem ersten Träger. Aber natürlich steuerfrei!
Und die RV Bund verschleppt die Prozesse mal eben um vier Jahre, wie bei dem einen Kollegen hier. Über die Gewerkschaften habe ich gerade bei Heise einen interessanten Artikel gelesen, hier: [www.heise.de]
Es geht zwar um Leiharbeit, aber das Thema ist vergleichbar mit unserem Thema hier. Die Gewerkschaften sehen den Niedriglohnsektor nicht als ihre Aufgabe an, weil ihre Mitglieder nicht aus diesem Sektor kommen. Bei der GEW (Bereich Weiterbildung) gehört anscheinend ein großer Teil der Aktiven zu den VHSn, also eigentlich zu den Arbeitgebern! Pardon, ich meinte "Auftraggebern", denn NOCH ist das mit der Scheinselbstständigkeit ja noch nicht bewiesen. :-)
Bei Heise steht:
"Er sagt, es habe zur Zeit der Agenda-Politik Kanzler Schröders eine Absprache zwischen den Gewerkschaften und der Politik gegeben, wonach die Gewerkschaften die Hartz-Politik mit entsprechenden Tarifverträgen mittragen würden.

Offensichtlich haben heute eine Reihe wichtiger und führender Gewerkschafter Angst davor, sich mit der Politik anzulegen. Darüber hinaus stellt sich ihnen auch die Frage, für wen sie das eigentlich tun sollten. Leiharbeiter spielen in den Gewerkschaften nur eine sehr untergeordnete oder gar keine Rolle. Ein Umstand, der sich wohl nur dann ändern wird, wenn sich die Leiharbeiter entweder in einer der vorhandenen Gewerkschaften organisieren oder sie schlicht eine neue, eigene Gewerkschaft gründen."

Das ist das Zitat des Tages!

Viele Grüße
Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 29. Juni 2013 12:53

Hallo Georg,

ich stimme dir voll und ganz zu!

Nachdem ich im Februar 2007 mein Statusfeststellungsverfahren bei der RV gestellt hatte, schrieb ich im März 2007 dem damaligen Arbeitsminister Müntefering/SPD. Schilderte unsere Situation, verwies auf mein Statusfeststellungsverfahren bei der RV. In der Hoffnung, auf einen "alten" SPD-ler für soziale Gerechtigkeit zu treffen.
Wie ich bald darauf vermutete und heute zu wissen gedenke (nicht "nur" glaube), machte ich damit "den Bock zum Gärtner".

Wir können also nur auf gerechte, Gewissen-hafte Personen innerhalb der Behörden hoffen, die sich nicht von namhaften, Macht missbrauchenden "Vorgesetzten" einschüchtern lassen. Siehe die Finanzbeamten aus Hessen, die erst massiv unter Druck gesetzt, als dieser nichts half, sogar per Falschgutachten (heute nachgewiesen) als "psychisch krank" beurteilt wurden.

Das Spiel des Jahres: "Das Aufdeckspiel"(ab 12 Jahre), hebe eine Karte, benenne die Person und ihr politisches Fehlverhalten. Gewinn: Ein besseres Leben für alle Wesen.

Liebe Grüße

Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 30. Juni 2013 17:08

Zur allgemeinen Info:

Landesarbeitsgerichts/LAG- und Landessozialgerichts/LSG-Urteile sind noch Einzelfallentscheidungen.

Dies erfuhr ich nicht etwa von meinem GEW-Anwalt, sondern erneut von meinem
1. Arbeitsrechtler, der mich bereits 2007 kostenlos und engagiert vertrat.

Erst BAG- und BSG-Urteile (Bundesurteile) sind Grundsatzurteile!
Bisher gibt es hier keine, die Integrationskurse nach IntV betreffen.

Gern wird das LAG-Urteil Schleswig-Holstein bzgl. VHS Kiel Aktenzeichen: 4 Sa 234/10 verkündet am 03.02.2011, von der Gegenseite herangezogen. Wie beschrieben eine Einzelfallentscheidung.

Zitat aus dem o.g. LAG-Urteil, letzte Seite:

"5. Die Berufung ist deshalb mit der Kostenfolge des § 97 ZPO zurückzuweisen. Anlass zur Zulassung der Revision besteht nicht. Es handelt sich vorliegend um eine Entscheidung, die auf der Beurteilung des Einzelfalles beruht, nämlich auf den konkreten Verhältnissen bei der Volkshochschule K… im Bereich der Unterrichtung von Integrationskursen. Dass sich im Bundesgebiet möglicherweise auch andere Dozenten in diesem Bereich einer Arbeitnehmereigenschaft berühmen, ist unerheblich.
Denn die Beurteilung, ob ein Vertragsverhältnis als freie Mitarbeit oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist, richtet sich immer nach dem tatsächlichen Vollzug im Einzelfall. Diese tatsächliche Ausgestaltung kann aber je nach Veranstalter und Träger der Integrationskurse unterschiedlich sein. Angesichts der hier getroffenen Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung des konkreten Vortrages der Parteien bezogen auf die Verhältnisse in der Volkshochschule der beklagten Stadt liegt ein Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung nicht vor. Das Berufungsgericht hat lediglich den Einzelfall im Rahmen der bekannten und feststehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur typisierenden Betrachtung von Unterrichtstätigkeiten geprüft."

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 13. Juli 2013 20:25

Auszug aus "gegen-hartz.de":

"09.07. 2013
Änderungen der Prozesskostenhilfe abgemildert aber nachteilig für einkommensschwache Menschen

Am 5. Juli 2013 verständigten sich Bundesrat und Bundestag auf eine Reform der Prozesskostenhilfe....

Bundestag und Bundesrat verständigten sich am vergangenen Freitag auf eine Reform, nach der zumindest weder eine Absenkung der Freibeträge noch der Zeitrum für Änderungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe verlängert wurde, so dass die Rechtsuchenden schneller Rechtssicherheit bekommen und keine Rückzahlung bewilligter Leistungen fürchten müssen.

Nachteilig werden sich die Änderungen bei der Prozesskostenhilfe dennoch für einkommensschwache Menschen auswirken, denn sie sollen zukünftig stärker an der Finanzierung beteiligt werden. Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. (ag)"

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 10. August 2013 09:13

DRV-Bund, Internetauftritt:
"„4. Selbstständig oder nicht
Besteht Unsicherheit, ob eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit vorliegt, so hilft die Deutsche Rentenversicherung bei der Aufklärung.
Scheinselbstständigkeit
Personen mit einem Auftraggeber
Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit
Werden Sie zwar vertraglich als selbstständig bezeichnet, müssen aber wie ein Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis handeln, dann gelten Sie als scheinselbstständig. Denn tatsächlich sind Sie abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.

Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit

Dass Sie kein echter Selbstständiger, sonder nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien:

- die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten
- die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten
- die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen
- die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten
- die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind

Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss.
Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.
Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an.
Tatsächlich selbstständig sind Sie, wenn Sie das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst tragen und Ihre Arbeitszeit frei gestalten können. Der Erfolg Ihres finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab.
Wir beraten Sie gerne
Prüfen Sie, ob Ihre Situation einer Scheinselbstständigkeit entspricht. Lassen Sie sich bei Unklarheiten beraten. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung stehen für Sie gerne zur Verfügung."

"Wir beraten Sie gerne" bedeutet bei BAMF-Integrationskursen wir boy-kot-tieren Sie gerne...

Dem genannten "unternehmerischen Risiko" muss immer auch die Chance eines Unternehmensgewinnes gegenüberstehen. BAMF-Integrationskurse: Nullchance!

Für die Statusfeststellung gilt wiederum - entgegen der Darstellung im RV-Portal - nach der Entscheidung des BSG vom 04.08.2009 (Aktenzeichen: B 12 KR 31/07 R), dass ein Antrag nach § 7a SGB IV keinen Fristen unterliegt. Eine Statusfeststellung durch die RV ist damit auch nach Beendigung einer Tätigkeit möglich!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 17. August 2013 23:17

„Der Hase und der Igel“ einmal anders oder auch: „In neuzeitlicher Form?“

Ich veröffentliche erst jetzt, weil ich gewisse Personen noch eine Zeit lang ihrer persönlichen Phantasie überlassen wollte.

Da Bundessozialgerichts- / BSG-Urteile – wie bereits mehrfach erwähnt - Grundsatzurteile sind, zog ich aktuell mit dem Statusfeststellungsverfahren ehemals Sozialgericht / SG Hannover Az.: S 6 R 119/08 am 13.07.2012, folgend Landessozialgericht / LSG NDS/HB Az.: L 2 R 372/12 am 20.03.2013 bzgl. VHS 2 / NDS nicht vors BSG.

LSG / LAG*-Urteile sind noch Einzelfallentscheidungen.

Grund: Vor dem BSG werden keine weiteren Beweismittel zugelassen! Dies erfuhr ich nicht etwa von meinem GEW-Anwalt, sondern von der erneut kostenlosen Rechtsberatung aus der Kanzlei meines 1. Anwalts/Arbeitsrecht. Er erhob im Juli 2007 Klage gegen die DRV Bund. Sah keine Chance per Arbeitsrecht gegen das BAMF vorzugehen, was er schriftlich ausführlich erklärte. Verwies mich ans Sozialrecht ohne meine Rechtsschutzversicherung oder Geld in Anspruch zu nehmen, um mir alle Wege offen zu halten. Das nenne ich wirkliches, ehrenamtliches Engagement und darüber wird im Gegensatz zum späteren GEW-Anwalt kein einziges Wort verloren!

Der GEW-Anwalt/Arbeitsrecht entgegnete mir im ersten Telefonat, Sept. 2010 aufgrund meines Zweifels „BAMF per Arbeitsrecht“: „...auch per Arbeitsrecht kann gegen das BAMF vorgegangen werden.“ Allein, weil er für die GEW arbeitete, der ich vertraute, übertrug ich ihm das Mandat. Um dann im 1. persönlichen Gespräch am 3.12.2010 in seiner Kanzlei von ihm zu hören, dass er entgegen seines Auftrages, pur gegen die VHSen vorgehen wolle. Finanziell besser ausgestattet hätte ich ihm das Mandat sofort wieder entzogen. Es folgten weitere Streitigkeiten. Da ich noch immer der GEW vertrauen wollte und natürlich auch aus finanziellen Gründen, hielt ich von nun an den Ball flach. Überließ dem GEW-Anwalt das weitere Vorgehen. Arbeitete ihm wie gehabt intensiv zu.

Der 2. anwaltliche Patzer - übersehener Formfehler. Entdeckt ein paar Tage vor dem Gerichtstermin am 22.02.2012 bzgl. VHS 1 / NRW, Az.: S 37 R 774/07. Verschieben wollte der GEW-Anwalt nicht, da „gute Chancen bestanden Recht zu bekommen“. Die politische „Berliner Runde“, an der er als GEW-IntV-Kurs-Vertreter teilnehmen wollte, stand kurz bevor.
Dieser übersehene Formfehler - die Möglichkeit für die Verzögerungstaktik der DRV Bund: der geplatzte Gerichtstermin. Abschließender Kommentar des DVV-Anwalts:“Wir haben gewonnen!“
Ein Jahr später, am 03.05.2013 der GEW-Anwalt auf meine Anfrage per E-Mail: „... leider messe ich dem noch anhängigen Verfahren, keine große Bedeutung zu.“ Bravo!

Bzgl. LSG L 2 R 372/12 am 20.03.2013 ignorierte der GEW-Anwalt den wiederholten Hinweis des LSG-Richters vom 01.03.2013 auf das Schreiben des DVV-Anwalts vom 26.02.2013 „evt. Stellung zu beziehen“. Reichte nicht die von mir zur Verfügung gestellten weiteren Beweismittel ein. Verwandte nicht meine Ausführungen bzgl. Falschbehauptungen des DVV-Anwalts, z.B. einfach als Textbausteine. Somit blieben sie unwidersprochen.
Gerade von einem Gewerkschaftsanwalt kann ich ein sicheres bis kämpferisches, ein inhaltlich gut vorbereitetes, strukturiertes Auftreten während dieser wichtigen LSG-Verhandlung am 20.03.2013 erwarten. Doch leider - auch zum „Entsetzen“ (O-Ton) meiner Begleiterinnen - weit gefehlt!

Der DVV-Anwalt freut sich schon auf die nächste „Berliner Runde“ mit ihm:“Aber den Zoll lassen wir draußen!“

Diesem für uns negativen LSG-Urteil wird hauptsächlich das BSG-Urteil vom
12. Februar 2004, B 12 KR 26/02 R (könnt ihr googeln) zu Grunde gelegt. Da der GEW-Anwalt damals die Klägerin vertrat, hätte es ihm mit meiner Hilfe ein Leichtes sein können, konkret die Unterschiede zu IntV-Lehrkräften hervorzuheben. Er beließ es bei „himmelweiter Unterschied“. Leider muss ich rückblickend an dieser Stelle dem DVV-Anwalt Recht geben, der dies bereits mit Schreiben vom 02.07.2012 als „unsubstantiiert und schlagwortartig“ bezeichnete.

Ich musste mich – wieder auch aus finanziellen Gründen – seit dem 20.03.2013 bis zum 08.05.2013 (Mandatskündigung bzgl. VHS 1 / NRW, „anhängiges Verfahren“) in „zorniger Geduld“ üben! Die Übergabe meiner Prozessunterlagen war miserabel. Sprich der GEW-Anwalt wollte sämtliche von mir selbst finanzierten Kopien, alle Schriftsätze behalten! Als Schlusssatz seine Konjunktivdrohung, sinngemäß:“Falls Sie gegenüber Dritten in Bezug auf meine Person Ehrenrühriges äußern, könnte ich gerichtliche Schritte gegen Sie unternehmen.“ Meine Antwort:“Wenn Sie mir die Wahrheit verbieten wollen, können Sie mich gerne verklagen.“, mit erneutem Hinweis, dass ich aufgrund der unvollständigen Mandatsübergabe von einer weiteren, bewussten Behinderung ausgehen müsse. Daraufhin erhielt ich meine Unterlagen als verärgertes Durcheinander übersandt.

Es war ein Test.

Direkt nach dem Urteil am 20.03.2013 hatte ich Kontakt zur 1. Kanzlei aufgenommen, sämtliche die VHS 1 / NRW betreffenden Unterlagen bereits erneut kopiert, geordnet (Heidenarbeit!!!), denn ich ging von einem wie oben beschriebenen Testergebnis aus.
Typisch Lehrerin oder wie der GEW-Anwalt mich bzgl. meiner Formfehlerreflexion 2012 unter Androhung der Mandatsniederlegung schriftlich, ehrenvoll betitelte: (typisch) „Schulmeisterin“.

„Zornige Geduld“ auch, weil ich ich u.a. die Meinung des GEW-Hauptvorstandes einholen wollte:“Die Richter sind leider noch sehr Arbeitgeber freundlich.“
Ade Justitia?
Willkommen Maat (altägyptische Göttin)!
Es ist nicht „bitter“ (GEW-Hauptvorstand) zu verlieren, wenn alle vorhandenen Beweismittel eingesetzt werden. „Bitter“ ist eh nicht mein Geschmack.
Es geht hier auch nicht um „Macht“ (GEW-Hauptvorstand) - Machtverhältnisse sind immer eindeutig. Es geht um die Aufdeckung von Machtmissbrauch. Wer Macht missbraucht, eignet sich nicht für verantwortungsvolle Positionen, verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Ist im ursprünglichen Sinne bestenfalls krank. So weit sollte der Erkenntnisstand im Jahr 2013 gediehen sein.
Tja, für das anfangs positiv gestartete, anhängige 1. Verfahren (VHS 1 / NRW, Az.: S 37 R 774/07) bestehen jetzt dank GEW-Anwalt erschwerte Bedingungen. Ein Test in der Einzelfallentscheidung.
6 Jahre (2007 – 2013) sowie „gute Chancen" zugunsten der Berliner Runde sind jedenfalls in den Sand gesetzt. Die DRV Bund verzögert/e zwischenzeitlich fleißig weiter. Ob mit Recht und ob der GEW-Anwalt in diesem per Gericht am 22.02.2012 angeordneten, erneuten Statusfeststellungsverfahren richtig agierte..., schau`n wir mal.

Test it.

Bei all diesen Widrigkeiten bin ich heilfroh zum Energietanken durch die wunderschöne Natur der Mutter Erde hoppeln zu können!

Solidarische Grüße!

Roswitha, die Fabel-Häsin mit zig Fabel-Igeln, schier fabelhaft!


Sozialgericht / SG = 1. Instanz

Landessozialgericht / LSG = 2. Instanz, bis hier Einzelfallentscheidungen, - urteile

Bundessozialgericht / BSG = „letzte“ Instanz, Grundsatzurteile

*LAG = Landesarbeitsgericht

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 22. November 2013 00:38

Sodele, nun ist der frische, ablehnende Widerspruchsbescheid der RV da und es kann endlich erneut gegen die VHS 1 geklagt werden.

Zur Erinnerung: Die RV hatte beim Gerichtstermin am 22.02.2010 ein Urteil bzgl.
VHS 1 verhindert. Möglich durch den übersehenen Formfehler des GEW-Anwalts, s.o..

Scheiter heiter und mach weiter... auf verschiedenen Ebenen.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 22. November 2013 19:51

Sorry, Versehen:

Der besagte Gerichtstermin war am 22.02.2012!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 29. Dezember 2013 19:37

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

kann jedem, der oder die als Sprachlehrer tätig ist, nur raten sich wirklich selbständig zu machen. Soll heißen, nicht für lachhachfte Honorare im Bereich von 15 bis 22 Euro, sondern, je nach Klientel erst ab 30 Euro für Privatpersonen, ab 65,- EUR für Firmen. Ihr werdet staunen, wie viele Kunden Ihr habt, wenn Ihr regelmässig auf Euch aufmerksam macht!

Die Verfahren zur Statusfeststellung vor Arbeits- und Sozialgerichten sind reine Zeitverschwendung, ich habe dies bei mehreren Verfahren selbst erlebt.
Diese dauern unendlich lang und fallen meist zu Eurem Nachteil aus. Die Clearingstelle in Berlin ist ein Papiertiger. Kein Mensch nimmt deren Bescheide ernst. Die Ignoranz von Richtern und natürlich auch Richterinnen, die unter ihrer von der Wirklichkeit abgeschotteten Käseglocke leben, ist kaum noch zu überbieten.

Lebt lieber eine zeitlang von Hartz 4, besinnt Euch in dieser Zeit, was Eure Arbeit tatsächlich wert ist. Kalkuliert Eure Preise, so dass Ihr davon leben könnt, orientiert Euch an dem was marktüblich ist und diese von Euren Kunden bezahlbar sind. Informiert Euch, was das Goetheinstitut, Inlingua und andere für Einzel- und Gruppenunterricht nehmen. Ganz wichtig: Verplempert Eure kostbare Arbeitszeit nicht in Integrations- oder Alphakursen, die mit Armutshonoraren vergütet werden.

So long, habt endlich Arsch in der Hose und legt auf, wenn ein schmieriger Klitschenbetreiber anruft.

Dieter

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 02. Januar 2014 16:05

Hallo Dieter,

vielen Dank für deinen Beitrag! Ich stimme in fast allen Punkten zu, wobei ich allerdings ein Honorar von 30 Euro für Privatkunden für eindeutig zu niedrig halte. Auch hier muss man nämlich mit den Preisen des Goetheinstituts, Inlingua und Co. vergleichen und die wären dann teilweise doppelt so hoch und das bei minderer Qualität.

Natürlich spielt es aber eine Rollen, an welchem Ort der Unterricht gegeben wird. In Görlitz kann ich nicht die gleichen Preise verlangen wie in Stuttgart, München oder Frankfurt. Dafür wird man dort allerdings entschädigt, dass man supergünstig eine wunderschöne Wohnung mieten kann.

Bei den Klitschenbetreibern muss man auch nicht gleich auflegen, sondern kann ihnen einfach die Preise mitteilen. So ist das ja auch üblich, dass der potenzielle Kunde sich nach den Preisen erkundigt und nicht umgekehrt. Auflegen wird der Klitschenbetreiber schon schnell genug.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 16. März 2014 14:59

Hallo Dieter,

raus aus den IntV-Kursen, rein in eine wirkliche Selbstständigkeit - unbedingt!

Zitat:"Die Verfahren zur Statusfeststellung vor Arbeits- und Sozialgerichten sind reine Zeitverschwendung, ich habe dies bei mehreren Verfahren selbst erlebt.
Diese dauern unendlich lang und fallen meist zu Eurem Nachteil aus. Die Clearingstelle in Berlin ist ein Papiertiger. Kein Mensch nimmt deren Bescheide ernst."

Ich finde hierbei auffallend, be - merkens - wert, dass die sachbearbeitende Person der DRV Bund der Buchstaben "R und S" anfangs ein gut begründetes, "abhängiges Beschäftigungsverhältnis" bescheinigte (3 Bescheide "R.,S.,S."liegen mir vor) und "warum auch immer..." der nächste Bescheid auf "Selbstständigkeit" lautete. Wir haben es hier mit der großpolitischen "Erfolgsgeschichte Integrationskurs" zu tun und diese darf offiziell nicht "blamiert" werden.

"Des Kaisers neue Kleider".

Wie ich just erfuhr, ging das für uns positive Arbeitsgerichtsurteil München (v. 21.12.2012) in 2. Instanz per Vergleich aus. Ich werde keinen Vergleich zulassen.

Herzliche Grüße

Roswitha

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