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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 05. Februar 2015 19:47

Ich hab keine Ahnung, warum die dortige VHS meint, diese ständige Rechtsprechung würde bei ihr nicht gelten. Es war ja nicht nur dieses eine Urteil von 1996. Der Prozessbevollmächtigte der VHS vertritt nicht unbedingt das was er als Fachmann für richtig hält, sondern das was seinem Mandat entspricht.

Mir ist mindestens ein weiterer Fall einer VHS einer Millionenstadt - also kein ehrenamtlich geführter Verein, sondern ein Großbetrieb - bekannt, wo das auch immer noch gemacht wird. Da wollte halt noch keiner dagegen klagen.

Ob in dem neuen Fall die VHS irgendein Argument vorgebracht hat, warum für sie etwas anderes gelten sollte als sonst, wird man sehen wenn das Urteil veröffentlicht ist. Davon kann auch die strafrechtliche Frage abhängen, z.B. ob Vorsatz gegeben war.

E.D.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 06. Februar 2015 13:57

Hallo Erwin,

meine Fragen auf S. 5 waren "Schulmeisterinnen" (GEW-Anwalt zu mir) -Fragen zur allgemeinen, geistigen Anregung :-) ...

Habe ich persönlich Fragen, stelle ich sie direkt mit Anrede an die betreffende Person :-) .

Aber danke, dass du deinen Beitrag dazu abgabst!
Ja, es gibt noch andere VHSen, die die Urteile aus 1996 und 2003 bewusst ignorieren. Und die staatlichen Organe halten sich im Gegensatz zu Fällen aus der Privatwirtschaft bedeckt.
Ich esse jeden Morgen eine halbe Banane im Müsli, ziehe dabei keinen Vergleich zu politischen Systemen, sondern zur Mutter Natur.

Liebe Grüße, Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 15. Februar 2015 14:09

Ein interessanter Link von Marion IBP zum Thema Rechtsstaat und Rechtsbeugung:

[de.wikipedia.org]

Das kommt uns doch bekannt vor ;-) !

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 16. Februar 2015 23:38

Dieses erhielt ich und die Netzwerker_innen von der Initiative Bildung Prekär/IBP


BAMF-Anschreiben an die Lehrkräfte der Integrationskurse – via Mailverteiler -, sprich über die Träger:

Aktualisierung der Adressdatei

320-9500.12.11.1

Nürnberg, 04. Februar 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind vom Bundesamt als Lehrkraft zum Unterricht in Integrationskursen zugelassen. Wir aktualisieren zur Zeit die Adressdatei der zugelassenen Lehrkräfte. Sofern Sie als Lehrkraft in Integrationskursen eingesetzt werden bzw. weiterhin eingesetzt werden möchten, bitte ich Sie, uns Ihre aktuelle Adresse mitzuteilen bzw. die vorhandene Adresse zu bestätigen, bis spätestens 20. Februar 2015 per Mail an LK-Integration@bamf.bund.de

Sofern wir keine Rückantwort erhalten, werden wir Ihre Daten deaktivieren. Ihre Zulassung als Lehrkraft ist hiervon nicht berührt. Es geht allein um die Aktualisierung der Erreichbarkeit.
Sollten Sie die Frist versäumen, aber weiterhin in Integrationskursen eingesetzt werden wollen, aktivieren wir Ihre Daten selbstverständlich wieder.

Ich möchte Sie bitten, das Bundesamt stets über künftige Adressänderungen unter o.g. Mailadresse zu unterrichten.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag gez. Dr. Friederike von Andrian-Werburg“


"Ich möchte Sie bitten, das Bundesamt stets über künftige Adressänderungen unter o.g. Mailadresse zu unterrichten."

Ohje! Die Kontrolle über angeblich selbstständige Lehrkräfte, die angeblich rein gar nix mit dem BAMF zu tun haben, ist alles ;-) .
Das Vertragsverhältnis besteht angeblich nur zwischen Träger und BAMF. Deswegen ja auch dieses höfliche Bittgesuch ;-) .

"Allgemeine Nebenbestimmungen" zur Trägerzulassung, BAMF 13.11.2008, S. 2, 2.2.:"Ein Wechsel der Lehrkraft/Lk ist dem Bundesamt unverzüglich mitzuteilen." Unbezahlte Krankheit, unbezahlter Urlaub, jeder wie immer unbezahlte Fehltag der "selbstständigen Lk" muss vom Träger an das BAMF unverzüglich weitergeleitet werden. Dies erzähl mal einer wirklich selbstständigen Person!

Dass von dieser unerlaubten Datenweitergabe die meisten LK nichts wussten/wissen, für sie somit kein Datenschutz besteht, ist diesem "Rechtsstaat" und seinen dafür zuständigen Behörden mehr als egal, da politisch gewollt. Siehe oben Link zur Rechtsbeugung.

Das einzig Zutreffende, was "mein" damaliger GEW-Anwalt äußerte, war seine an mich gerichtete Frage beim 1. Treffen Dez. 2010 in seiner Kanzlei:

"Wissen Sie, was das für ein politischer Sprengstoff ist?"

Ja, und ich weiß auch, wer immer wieder seinen politischen Einfluss missbräuchlich nutzt, um diesen "Sprengstoff" zu vertuschen:TTT.

Mehr als 3 Igel fragen sich:"Wo bleibt der Hase???"

Die Häsin wiederum mümmelt derweil genüsslich ihren Streifen ;-) ...

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Dima Steklov ()
Datum: 17. Februar 2015 20:53

Liebe Kollegen,

die Lektüre unseres Forums nervt zunehmend. Nicht, weil die Kritik unberechtigt wäre, sondern weil sie zu kurz greift. Seit über 10 Jahren werden hier berechtigterweise Fehlentwicklungen und hausgemachte Probleme thematisiert - was fehlt sind Lösungsansätze! Alle diesbezüglcihen Versuche verliefen im Sand. Stattdessen werden wieder Regularien angeführt, die längst keine Gültigkeit mehr haben - ganz ehrlich, unsere Probleme liegen doch nicht zuvorderst in einer nicht mehr existenten Meldepflicht!

Warum fällt uns die Vernetzung so schwer? Wo sind Regionalkoordinatoren?

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 20. Februar 2015 06:59

Liebe Kollegin,

es besteht immer die Möglichkeit, selbst etwas ins Leben zu rufen!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 20. Februar 2015 12:47

Lieber Kollege Dima,

schon mehrmals und an verschiedenen Stellen in diesem Forum habe ich Lösungsansätze gezeigt.

Noch einmal:

1.) Nicht für eine Klitsche, das GI, eine VHS oder ähnliche Institutionen arbeiten. Also 98 % der Stellenangebote in diesem Forum ignorieren.

2.) Eigene Firma anmelden und konsequent selbständig arbeiten. Dazu gibt es massenhaft Tipps im Internet und in Ratgebern. Kundenstamm aufbauen, Honorar verhandeln, Spezialisierungen.

3.) Alternativen für Durststrecken überlegen. Jeder qualifizierte DaFler sollte in der Lage sein zu übersetzen, lektorieren, texten, Korrektur zu lesen.

4.) Sich am verdienten Geld freuen und endlich vernünftig haushalten und vorsorgen können.

So schwer ist das nicht. Man muss es nur wollen.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 20. Februar 2015 15:22

Joseph Roth und ich haben es mehrfach versucht, estwas ins Leben zu rufen. Wir wollten uns vernetzen, haben Leute angeschrieben, Möglichkeiten zur Diskussion gestellt, zum Teil lange Telefonate geführt, etc.

Was ist dabei rausgekommen?

Viele (vielleicht nicht alle) DaFler wollen einfach nur "bessere" Auftraggeber, aber keinen Deut dafür tun, sprich sich Gedanken machen über Marketing, das eigene Profil als Dozent(in) etc.

Auch der Versuch mehrere Einzelkämpfer unter einen Hut zu bekommen, schlug fehl, zu einem Vernetzungstreffen im Januar 2014 kamen gerade mal zwei (!), die auch nur einfach was Besseres suchten als Berlitz, Inlingua und Co., aber nicht bereit waren, eigene Kunden an Land zu ziehen, und das in einer Stadt wie Frankfurt (M).

Langsam aber sicher kristallisiert sich bei mir die Auffassung heraus, dass die Leistung so mancher DaFler vielleicht wirklich nur 20,- €/Stunde wert ist.

Warum finden sich immer noch Leute, die in BAMF-Kursen unterrichten - wider besseres Wissen, wobei es dem BAMF wurscht ist, wie es den Dozenten geht, Hauptsache, man kann sich die tollen Kurse auf die Fahne schreiben?

Warum gehen immer noch Leute für einen Hungerlohn und ohne jegliche Sicherheit irgendwohin ins Ausland?

Warum finden diverse Institute immer noch Dozenten für Inhouse-Kurse in Firmen, wobei die Institute nix machen, außer einen Freelancer zum Kunden zu schicken und 100% Marge einzustreichen?

Es ist ungefähr so, als würde meine zwanzig Monate alte Tochter immer wieder zu einem anderen Kind hingehen, das ihr eine runterhaut, sich dann beim Papa ausweinen um sich daraufhin die nächste Ohrfeige bei dem anderen Kind abzuholen.

Solange es immer noch genug Gutmenasch-DaFler gibt, die alles, aber auch wirklich alles mitmachen, wird sich nix ändern. So, dass musste mal gesagt sein, als Wort zum Freitag!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.15 16:10.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. Februar 2015 10:42

Ganz genau Benjamin!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 21. Februar 2015 11:39

Dima Steklov schrieb:
-------------------------------------------------------
> Liebe Kollegen,
>
> die Lektüre unseres Forums nervt zunehmend. Nicht,
> weil die Kritik unberechtigt wäre, sondern weil
> sie zu kurz greift. Seit über 10 Jahren werden
> hier berechtigterweise Fehlentwicklungen und
> hausgemachte Probleme thematisiert - was fehlt
> sind Lösungsansätze! Alle diesbezüglcihen Versuche
> verliefen im Sand. Stattdessen werden wieder
> Regularien angeführt, die längst keine Gültigkeit
> mehr haben - ganz ehrlich, unsere Probleme liegen
> doch nicht zuvorderst in einer nicht mehr
> existenten Meldepflicht!
>
> Warum fällt uns die Vernetzung so schwer? Wo sind
> Regionalkoordinatoren?


Hallo,
Lösungsansätze gibt es schon: man könnte die Integrationskurse in das staatliche Schulsystem "integrieren" und die DaZ-Lehrer als "richtige" Lehrer fest anstellen. Man könnte sie auch an den weiterführenden Schulen gut gebrauchen, besonders an den Hauptschulen. Das Problem ist nur, dass die Schulministerien keine Lust haben, dafür Geld auszugeben. Was soll man da machen?
Integrationskurse sind Bundessache, sie werden bezahlt von einem Innenausschuss, also von unseren Volksvertretern. Und die bestimmen nunmal, dass ein bestimmter Betrag für ein Jahr ausreichen muss. Wie das umgesetzt wird ist Aufgabe der Träger, die die Unterfinanzierung einfach an die Lehrkräfte weitergeben.
Man müsste im Innenausschuss andere Mehrheitsverhältnisse haben, dann wird sich vielleicht was ändern. Aber CDU und SPD werden wohl noch in nächster Zukunft die Mehrheit haben, und es ist illusorisch zu glauben, dass die etwas ändern würden.
Entweder macht man auf eigene Faust ein Sprachangebot und spezialisiert sich, oder man sucht sich einen ganz anderen Arbeitsbereich.
Es gibt auch andere, völlig untaugliche Lösungsansätze wie das, was der Deutsche Gewerkschaftsbund vorgeschlagen hat: ein Honorar von 30 € und später vielleicht mal irgendwann ein richtiges Arbeitsverhältnis. So eine Steilvorlage im Sinne der Arbeitgeber (Träger) ist genau der Grund, warum sich in der Politik nichts bewegt.

LG, Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 23. Februar 2015 11:56

@ Georg: Hast ja Recht, nur solange mit "könnte" und "müsste" argumentiert wird, passiert eben nix. Ihr müsst (Indikativ!) die Kurse boykottieren, und zwar gestern, dann bewegt sich schneller was, als ihr mit Petitionen und Forderungen je erreichen werdet.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Credentia ()
Datum: 03. März 2015 12:15

Hier wird die mangelnde Solidarität und die Bereitschaft, selber das eigene Schicksal in die Hand zu nehmen bzw. aktien Widerstand zu leisten, beklagt.

Das ist sicher wahr. Vor dreißig Jahren, als ich in den Beruf ging, war es genau das Gleiche. Ich habe dann nur noch nach einer Individuallösung für mich selber gesucht, und ich habe dann irgendwann einmal meinen Weg gefunden. Jetzt bin ich pensioniert und arbeite nicht mehr, sondern mache nur noch das, worauf ich selber Lust habe.

Davon einmal abgesehen, ist eine wahre (und nioht nur Schein-) Selbständigkeit nicht immer die optimale Lösung. Für mich z.B. ist sie das nicht, da ich nicht von der Vermischung von Ausbuildung und Geschäftsprofit nicht überzeugt bin demzufolge zweitens weder Interesse noch Bock habe, wie ein Geschäftsinhaber aufzutreten. Mein persönlicher Ansatz war immer, an einer ordentlichen Uni zu arbeiten und/oder Schulen/Colleges zu gründen und aufzubauen, die sich dem Non-Profit-Prinzip verschreiben, die üblichen akademischen Standards strikrt wahren und anerkannte Abschlüsse vergeben können im Rahmen einer Sponsoring-Finanzierung genau für solche Zwecke in den Ländern der sich entwickelnden Welt. Genau das habe ich mehr oder weniger bis zu meiner Pensionierung gemachtm, und ich würde es wieder tun.

Ich habe nun das Ganze meinen Nachfolgern übergeben, die das Ganze unabhängig von mir weiterführen. Ich bin froh und dankbar, solche Erfahrungen gemacht zu haben, dass man selber etwas Sinnvolles in seinem Leben tun kann, und die Gelegenheit dazu. Den Klitschenmarkt mit seine prekären Jobs brauche ich auf jeden Fall nicht! Gur so!

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 14. April 2015 14:19

Heutige Anfrage eines Büromitgliedes der GEW-Bayern zu meinen Gerichtsverfahren:“(...) Wenn Du mir da was neues sagen kannst, tät das vielleicht anderen helfen.“

Hallo (...),

nein, ich traue der GEW rundum nicht mehr!

Gründe:

1. Mein geplatztes Verfahren - VHS 1:"übersehener" Formfehler des GEW-Anwalts.

2. Behindertes Verfahren - VHS 2: Trotz 2-er Aufforderungen des LSG-Richters übersandte der GEW-Anwalt nicht meine diesbezügliche Stellungnahme sowie gerichtsrelevante Unterlagen. Beim LSG-Termin selbst wirkte der GEW-Anwalt unvorbereitet und verhielt sich mehr als defensiv.

3. Androhung der GEW sowie des GEW-Anwalts, bei Veröffentlichung dieser berechtigten Vorwürfe evt. gerichtliche Schritte gegen mich zu unternehmen. Wer mir die Wahrheit verbieten will, kann dies gerne versuchen!

4. Im Verfahren gegen die VHS Lüneburg (2. Bildungsweg, freiwillige Erwachsene) gewann die Klägerin Linda Sulimma - vertreten durch einen von ihr privat bezahlten Anwalt, den die GEW nicht akzeptierte - auch in 2. Instanz. Während ihre Kollegin, vertreten durch einen GEW-Anwalt - gleich in 1. Instanz verlor. In ihren Veröffentlichungen darüber weist die GEW nicht auf diesen Anwaltsunterschied hin. Sodass für Uninformierte der Eindruck entsteht, beide Fälle - der eine erfolgreich, der andere erfolglos - würden durch die GEW vertreten.

Ich helfe anderen wirklich gerne, indem ich selbst aktiv bleibe und ohne die GEW in laufende Verfahren miteinzubeziehen.

Ich agiere noch im ursprünglichen gewerkschaftlichen Sinne ;-) auch ohne GEW. Das hätte Stefanie Odenwald vielleicht auch getan.

Viele Grüße, Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 15. April 2015 15:59

Hallo Roswitha,

darf ich diesen Beitrag in den nächsten Newsletter mit aufnehmen, in dem regelmäßig über Integrationskurse berichtet wird?

Wir berichten dann auch über unseriöse und illegale Arbeitsangebote, die wir im Internet gefunden haben.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 16. April 2015 13:54

Hallo Georg,

ja, gerne.

LG Roswitha

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 16. April 2015 19:28

Zitat
Georg123
darf ich diesen Beitrag in den nächsten Newsletter mit aufnehmen, in dem regelmäßig über Integrationskurse berichtet wird?

Hallo Georg,

um welchen Newsletter geht es? Das Thema würde mich auch sehr interessieren. Davon sind ja im Prinzip alle DaFler zumindest für einige Zeit betroffen.

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 17. April 2015 16:16

Hallo,

es geht um den Newsletter, den unsere Initiative Bildung Prekär regelmäßig an ca. 630 DeutschlehrerInnen in Integrationskursen und an 50 ProfessorInnen aus den Bereichen der Sozial- und Bildungswissenschaften und dem DaF-Bereich schickt.

Den letzten Newsletter findest du hier: [integrationskurs.forumieren.com]

Wir suchen immer Leute, die ihre Meinung zu dem Thema sagen wollen und nehmen jeden Beitrag über die Integrationskurse gerne auf. Außerdem sammeln wir Infos aus dem Internet über die neuen Entwicklungen in der Weiterbildungsbranche und über alles, was in der Schnittmenge von Bildung und prekär liegt. Das betrifft z.B. den offenen Ganztag an den Schulen und die Lehrbeauftragten an den Unis.

Ansonsten schreiben wir regelmäßig bei Migazin.de über die Integrationskurse. Die Beiträge seit Dezember 2012 finden sich hier: [mindesthonorar.de]

Nächste Woche ist unsere Initiative bei der politischen Stiftung einer Bundestagspartei eingeladen, wo wir uns mit anderen über die prekäre Situation in der Weiterbildungsbranche austauschen. Deshalb freuen wir uns immer über aktuelle Infos direkt aus den Kursen.

Infos an mich: bmoc85@web.de - alles wird immer vertraulich und anonym behandelt.
Wer Interesse am Newsletter und den offenen Briefen hat schickt mir auch ne kurze Mail.

Als nächstes könnten wir z.B. diesen Vorschlag des BBB ausführlich kommentieren: [www.bildungsverband.info]
Wer dazu Meinungen oder Ideen hat - immer her damit! :-)

Viele Grüße
Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 09. Juli 2015 13:06

Sodele, jetzt steht meine "Erfolgsgeschichte der sittenwidrigen Ausbeutung" aus 2010 auch bei der GEW im Jahre 2015 als ""Erfolgsmodell" am Pranger".
Doch die Forderungen der GEW für die Integrationskurslehrkräfte entsprechen nach wie vor nicht deren Qualifikation und beruflichen Anforderungen/Aufgaben.

Ha, 30 € Honorar verlangte bei mir ein Handwerksmeister für seinen Helfer!

Aber lest selbst auf Seite 25:

[www.gew.de]

E&W 07/08 2015

sowie: [www.gew.de]

"Die Integrationskurse"

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 09. Juli 2015 14:40

Hallo Roswitha,

das hat ja schon Ansgar Klinger vom GEW-Hauptvorstand gesagt, dass 30 € zu wenig sind, aber andere Leute von der GEW fordern immer noch die 30 €.

Gegenüber den LK vertritt man die eine Seite, gegenüber den Trägern die andere.

Beste Grüße
Georg

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Re: "Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status"
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 15. Juli 2015 23:49

Hallo Georg,

wenn wir die Wortwahl der GEW "Erfolgsmodell am Pranger" betrachten, werden wir zurückgeführt in die grausame Zeit der Hexen-/Frauen- und Ketzerverfolgung. Erst 1813 fehlen z.B. die Tatbestände Hexerei, Ketzerei und Zauberei in Bayern.

Demnach eine politisch und gesellschaftlich vollkommen korrekte Wortwahl der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft!

Stehen demnächst wieder Schüler_innen oder ... am Pranger?

Kein Wunder also, dass die GEW immer noch und weiterhin von Beginn an überholte 30 € "fordert"!

Gesellige Grüße! Roswitha

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