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Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 10. Oktober 2014 17:25

Hallo an alle selbstständigen DozentInnen!

Ich erwäge eine Petition an den Bundestag gegen die Rentenversicherungspflicht bei Dozenten und würde gerne wissen, ob in dieser Sache schon einmal
jemand den Weg der Petition (nicht Klage beim BVG) beschritten hat.

Und ich möchte abtasten, wer sich dieser Petition evtl. anschließen würde.

Aus meiner Sicht ist diese monatliche Belastung existenzbedrohend/-zerstörend,
selbst, wenn sie einkommensgerecht geleistet werden kann.

Und es ist für mich nicht einsehbar, warum Dozenten im Gegensatz
zu anderen Selbstständigen damit belastet werden.

Ich möchte beantragen, diese Regelung neu zu überprüfen, sie zu streichen,
oder sie an ein höheres Einkommen von mindestens 2500 Euro netto zu binden.

Geringverdienern macht diese Regelung die Existenz kaputt.

Danke für eine Rückmeldung!

Martina Gemmar
RLP

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 13. Oktober 2014 15:52

Hallo Martina,

viel DozentInnen halten sich gar nicht für selbstständig, sondern für scheinselbstständig. Sie werden in die Scheinselbstständigkeit gedrängt, damit der Arbeitgeber sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen kann.

Ich frage mich, wie man Altersarmut verhindern will, wenn man die Rentenversicherungspflicht sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer abschafft? Sollen dann nur noch reiche Menschen Dozenten werden?
Die Rentenversicherung ist an sich eine gute Sache, leider wurde sie in den letzten Jahren systematisch zerstört. Die Lösung kann aber nicht sein, dass man noch mehr Menschen rausnimmt, sondern im Gegenteil müssten viel mehr Menschen einzahlen: die Selbstständigen, die Beamten usw.

Man sollte viel eher die 250 Millionen Euro einfordern, die die Volkshochschulen und Bildungsträger in den letzten 10 Jahren nicht an die RV Bund abgeführt haben. Ist zwar unrealistisch, dass die das tun, aber man könnte ein Bewusstsein dafür schaffen, dass auch Arbeitgeber soziale Verantwortung für ihre MitarbeiterInnen zahlen. Es geht überhaupt nicht an, dass Universitäten keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre Lehrbeauftragten einzahlen. So etwas kann mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden, aber in der Bildungsbranche hat der Staat sich selbst als Arbeitgeber mal eben von diesen Auflagen befreit.

Natürlich zerstört dieses System die Existenzgrundlage der DozentInnen, da hast du völlig Recht. Man müsste die Situation der DozentInnen an das angleichen, was die Lehrer haben, die sind ganz gut abgesichert.

Guck mal hier: Auch der Bundestag beschäftigt Scheinselbstständige: [www.migazin.de]

Viele Grüße
Georg

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 13. Oktober 2014 17:24

Hallo Georg,

danke für den Kommentar!
Er ist mir durch und durch verständlich.

Wer wirklich hauptsächlich für einen Träger die Kurse gibt, keine nennenswerte andere Tätigkeit hat und damit im Grunde scheinselbstständig ist, bei dem müssten Träger zuzahlen, da hast du recht.

Die Forderung, dass alle Selbstständigen in die RV einzahlen sollten,
finde ich allerdings nicht ganz schlüssig. Sie haben oft andere
Vorsorgemodelle gewählt, das muss akzeptiert werden, finde ich.
(wenn es auch allgemein ein Defizit an Einzahlungen gibt, da hast du recht;
was man von Selbstständigen daher verlangen kann, ist eben eine selbstständig
organisierte wie auch immer geartete Altersvorsorge)

Beim jetzigen Stand aber beharre ich darauf, dass es für Dozenten nicht gerechtfertigt ist, sie, sofern sie selbstständig sind,
definitiv mit einer RV-Pflicht zu belasten.
Wenn da selbst der Sachbearbeiter mitleidig schluckt, kann was nicht stimmen.

(ich arbeite f. versch. Träger und bin nebenher als Liedermacherin tätig, daher stimmt das mit der Scheinselbstständigkeit im ganzen bei mir nicht, KSK greift aber auch nicht)

An diesem Argument würde ich gerne festhalten.

Ich möchte nicht weisungsgebunden werden dadurch, dass mich mein Träger anstellt. Das wäre aus meiner Sicht ein dickes Minus.

Allerdings denke ich wie du auch, dass man für Integrationskursleiter
(gerade nach der ganzen polit. Lobhudelei dieser Arbeit, die vonstatten ging,
ohne die Dozenten selbst zu hören) ruhig schon länger mal ein durchdachtes System mit verschiedenen Modellen hätte konzipieren können und sollen.

Aber man bleibt da ja lieber beim Floskeln und beim Sarrazinieren, anstatt
sich damit auseinanderzusetzen. Weil wir halt so brav sind und stillhalten.

LG
Martina

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 13. Oktober 2014 17:42

PS:

Träger haben wirklich oft auch keine Kohle, um noch extra RV
für ihre Dozenten zu blechen...
Es muss eine Sonderregelung speziell für Integrationskurse und ihre Leiter her.

Die stellen in Stundenzahl und Umfang auch einen Sonderfall bei Trägern dar.

Die Gesetze passen nicht zu uns. Also sollen die mal welche machen,
die zu uns passen, ganz einfach!

Berlusconi hat sich auch seine Gesetze geschneidert.

Da wird man das auch mal hier können für einen guten Zweck.

Und in einem Wisch findet man dann vielleicht dann noch zusätzlich eine Regelung für die Arbeit mit Flüchtlingen.

LG

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 13. Oktober 2014 19:37

Martina Gemmar schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die Forderung, dass alle Selbstständigen in die RV
> einzahlen sollten,
> finde ich allerdings nicht ganz schlüssig. Sie
> haben oft andere
> Vorsorgemodelle gewählt, das muss akzeptiert
> werden, finde ich.

Das sehe ich genau so.

>
> Beim jetzigen Stand aber beharre ich darauf, dass
> es für Dozenten nicht gerechtfertigt ist, sie,
> sofern sie selbstständig sind,
> definitiv mit einer RV-Pflicht zu belasten.
> Wenn da selbst der Sachbearbeiter mitleidig
> schluckt, kann was nicht stimmen.

Die RV ist ja nur eine Belastung, weil die Bezahlung bei IK zu niedrig ist. Alle DaFler, die jetzt nicht vorsorgen, werden die Belastung im Alter zu spüren bekommen.

>
> (ich arbeite f. versch. Träger und bin nebenher
> als Liedermacherin tätig, daher stimmt das mit der
> Scheinselbstständigkeit im ganzen bei mir nicht,
> KSK greift aber auch nicht)
>

Das ist natürlich blöd. Könntest Du nicht noch mehr KSK-anerkannte Tätigkeiten ausüben?

>
> Ich möchte nicht weisungsgebunden werden dadurch,
> dass mich mein Träger anstellt. Das wäre aus
> meiner Sicht ein dickes Minus.
>

Dann würde ich es an Deiner Stelle ganz lassen. Ist nicht böse gemeint.

>
> Aber man bleibt da ja lieber beim Floskeln und
> beim Sarrazinieren, anstatt
> sich damit auseinanderzusetzen. Weil wir halt so
> brav sind und stillhalten.
>

Dem kann ich wieder voll und ganz zustimmen. Ich denke aber, dass die lächerlich niedrige Bezahlung das eigentliche Problem ist.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 13. Oktober 2014 19:43

Martina Gemmar schrieb:
-------------------------------------------------------
> PS:
>
> Träger haben wirklich oft auch keine Kohle, um
> noch extra RV
> für ihre Dozenten zu blechen...
> Es muss eine Sonderregelung speziell für
> Integrationskurse und ihre Leiter her.
>

Die Träger greifen aber in der Regel genügend Kohle ab, um davon wenigstens einigermaßen gut leben zu können. Ganz im Gegenteil zu den IK-Leitern. Das ganze System krankt aber, wenn von staatlicher Seite noch nicht einmal Geld für den RV-Anteil des Auftrag-/Arbeitgebers eingeplant wird.

Ich mache deswegen schon lange keine IK mehr, sondern arbeite ganz bewusst selbständig, indem ich meine Dienste direkt bei Firmen anbiete. Damit komme ich mehr als gut über die Runden. Und die Beiträge für meine RV kann ich problemlos zahlen.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 14. Oktober 2014 09:25

DaF2000 schrieb:

> Die RV ist ja nur eine Belastung, weil die
> Bezahlung bei IK zu niedrig ist. Alle DaFler, die
> jetzt nicht vorsorgen, werden die Belastung im
> Alter zu spüren bekommen.

Richtig, und dann ist der Job wirklich nur noch was für Frauen, die reich verheiratet sind und über ihren Mann abgesichert sind. Das Konzept könnte man auch an Schulen einführen. Lehrerinnen bekommen 20 € auf die Hand, machen den Job, um "was Sinnvolles" zu tun und werden von ihrem Mann versorgt.
Andere Versorgungsmöglichkeiten wie die private Rentenversicherung kann man wohl vergessen, oder glaubt jemand daran, dass das funktioniert?


> > (ich arbeite f. versch. Träger und bin nebenher
> > als Liedermacherin tätig, daher stimmt das mit
> der
> > Scheinselbstständigkeit im ganzen bei mir
> nicht,
> > KSK greift aber auch nicht)
> >
>
> Das ist natürlich blöd. Könntest Du nicht noch
> mehr KSK-anerkannte Tätigkeiten ausüben?

Die Anzahl der Tätigkeiten hat nichts mit der Frage zu tun, ob man selbstständig oder scheinselbstständig ist. Wer nach Anweisungen arbeitet ist immer abhängig beschäftigt, ganz egal, was man sonst noch macht. Selbstständig ist man, wenn man sich den eigenen Arbeitsraum und die Arbeitszeit aussuchen kann und wenn man eigenes Arbeitsmaterial hat.

> Dem kann ich wieder voll und ganz zustimmen. Ich
> denke aber, dass die lächerlich niedrige Bezahlung
> das eigentliche Problem ist.

Das eigentliche Problem sind die Bundestagsabgeordneten, die im Innenausschuss sitzen und diese ganze Dumpingspirale einleiten. Sie geben dem BAMF zu wenig Geld, das BAMF gibt den Trägern zu wenig, und die Träger geben den Lehrkräften zu wenig. So bringen uns diese Abgeordneten mit voller Absicht an den Bettelstab.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 15. Oktober 2014 14:10

Hi,

danke für die interessanten Einwände!!

Aber gerade "Das eigentliche Problem sind die Bundestagsabgeordneten"...
spricht doch nicht gegen eine Petition, sondern eher dafür?!

Übrigens, doch, das mit dem nicht weisungsgebunden sein zu wollen
meinte ich so:
Ich bin froh, frei über mein Unterrichtshandeln entscheiden zu können
(v. Lehrwerk abgesehen, mit dem ich aber gut klarkomme) - und
darüber, über Kurszeiten frei entscheiden zu können, ohne dass mir
jemand diktiert, "du musst mittags oder abends ran", oder so ähnlich.

Dass allein die Kurszeit vorgegeben ist (ich kann dann aber frei
entscheiden, ob ich den Kurs zu dieser Zeit nehmen will) macht mich
noch nicht komplett weisungsgebunden.
Da gehört meines Wissens auch noch mehr inhaltliches Einmischen
dazu.
Von folgenden Merkmalen der Scheinselbstständigkeit trifft nur
eins auf meine Tätigkeit als Ikleiterin zu.


Merkmale einer Scheinselbstständigkeit (aus [www.deutsche-rentenversicherung.de])


"Je mehr der folgenden Merkmale auf Sie zutreffen, je wahrscheinlicher ist es, dass eine Scheinselbstständigkeit vorliegt:

Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;
Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;
Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 15. Oktober 2014 19:07

PS: hier mal eine Textidee für eine e-Petition, um konkret zu werden


Petition

"Klare, zumutbare Regelung der Sozialversicherungsstellung von IntegrationskursleiterInnen"

Mit dieser Petition wird von der Gesetzgebung eine neue Verhandlung und Festlegung einer bundesweit gültigen und zumutbaren sowie mit dem BAMF abgestimmte Regelung in Sachen Kranken- und Rentenversicherung für IntegrationskursleiterInnen gefordert.

Die seit Jahren bestehende Situation ist vor allem im Bereich der Sozialversicherungen für DozentInnen in Integrationskursen nicht zumutbar und steht in keinem Verhältnis zu dem Wert,
den die Politik ihrer Arbeit in diversen Verlautbarungen zumisst oder zugemessen hat.
Wer durch die unverständliche Rentenversicherungspflicht für selbstständige Dozenten (im Gegensatz zu anderen Selbstständigen) zusätzlich zur Krankenversicherung auch noch den Gesamtbetrag für die Rentenversicherung leisten muss, ist unverhältnismäßig belastet und in der eigenen beruflichen Existenz als Selbstständige/r nicht selten bedroht.
Selbst wenn er die Zahlungen einkommensgerecht leisten kann.

Die Arbeitsbelastung bei Leitung eines Kurses mit 25 Einheiten pro Woche (gezahlt werden ca. 18-20 Euro pro Einheit) lässt keine Zeit für zusätzliche regelmäßige Arbeitsstellen, da die unbezahlte Vor- und Nachbereitung von Unterrichtsstunden ebenfalls Zeit einfordert und die Arbeit selbst auch durchaus anspruchsvoll und konzentrationsintensiv ist.

Gleichzeitig besteht durch die ungeklärte Schwebe und offene Fragen in Richtung "Scheinselbstständigkeit" sowohl bei Trägern und Kursleitern eine unzumutbare Unklarheit bezüglich der Abgabezahlungspflichten, die dazu tendiert, Träger- und Kursleiter gegeneinander auszuspielen, was nicht im geringsten im Sinne der politischen Förderung solcher Kurse liegen kann!
(Klagen v. Dozenten gegen Träger etc.)

Es müssen endlich klare Verhältnisse hergestellt werden und klare Einordnungen möglich sein,
um mögliche Belastungen auf jeder Seite angemessen, professionell, transparent und verlässlich antizipieren zu können.
Mit der momentanen Unklarheit und Überlastung hat die Politik zu einer "Flucht" vor dieser Problematik beigetragen, welche auch Versicherungsträger um Beiträge bringt.

Würde Klarheit herrschen und würden vor allem zumutbar gestaffelte Beiträge festgelegt, dann würden auch Einzahlungen und Beitragsleistungen konsequenter und großflächiger erfolgen.
Einen RV-Beitrag von 300-500 Euro kann sich ein/e Dozent/in zusätzlich zur KV von ca. 360 Euro pro Monat aber neben Mietkosten , weiteren Versicherungen sowie Fahrtkosten etc. einfach nicht leisten. Zumal er das Risiko für Krankheitsausfälle oder sonstig bedingte Ausfälle ebenfalls selbst tragen muss.
Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, im Zweifelsfall eine tragfähige Sonderregelung zu entwickeln oder auf sonstige Weise für zumutbare berufliche Rahmenbedingungen zu sorgen.

Insofern wird diese Petition im Sinne von Integrationskursleitern wie auch im Sinne von Trägern solcher Kurse und auch im Sinne all derer eingereicht, die die Wichtigkeit von Integrationsmaßnahmen und Sprachvermittlung als eine gesellschaftlich Kernaufgabe anerkennen - mit größerer Aktualität denn je.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 17. Oktober 2014 11:06

"Sie haben die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten;
Sie müssen bestimmte Arbeitszeiten einhalten;
Sie haben die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen;
Sie arbeiten in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten;
Sie haben die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind."

Hi Martina,
das sind alles Sachen, die auf Lehrer an öffentlichen Schulen eigentlich nicht zutreffen. Eigentlich könnten die Schulmnisterien sich die Sozialversicherungsabgaben für Lehrer sparen, die Lehrer müssten dann einfach mal ein bisschen mehr "Eigenverantwortung" für ihr Leben übernehmen. Warum sollten die während der Ferien nicht Nachhilfe geben oder putzen gehen?
Im Ernst, als Lehrer kann man in der Schule fast alles machen, was man will, warum sollte man da nicht Selbstständige einsetzen? Und arum sollten Schulen nicht privatisiert werden? Warum sollte ein Schulleiter nicht ein Unternehmer sein, der entsprechend der Leistung der Schule Geld vom Staat bekommt?

Solange das alles nicht in der Diskussion ist weiß ich nicht, warum das nur in der Weiterbildung für Ausländer so sein soll? Dass eine GEW solche Zustände in der Weiterbildung für ok hält (30,- Honorar), aber für die Lehrer natürlich ablehnt zeigt nur, dass es in dieser Gewerkschaft ein Zweiklassensystem gibt.
Man könnte auch en Bundestag privatisieren, die Leute arbeiten eh im Privatauftag...

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 17. Oktober 2014 11:20

finde ich alles gut! Es wird ja nicht gefordert, dass wir nicht mehr einzahlen sollen, sondern nur, dass die Sache endlich mal geregelt wird.
Bei der 2. Zeile würde das BAMF sich aber direkt ausklinken: man hat absolut nichts mit den Lehrkräften zu tun, weil die "selbstständig" sind und deshalb muss das BAMF in seinen Zuwendungen an die Träger auch keine Sozialversicherungsabgaben einberechnen. So ist deren Logik.

Wenn man sich für selbstständig hält, dann hat man eigentlich überhaupt keine Ansprüche mehr an den Staat.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 17. Oktober 2014 14:52

Georg:"Wenn man sich für selbstständig hält, dann hat man eigentlich überhaupt keine Ansprüche mehr an den Staat." Volle Zustimmung!

Weil Selbstständige den Preis ihrer kalkulierten Arbeitsleistung (dazu käme dann auch die bisher unbezahlte Vor- und Nachbereitung, Fahrtkosten, Krankheitsausfall etc.), ihre Zeiteinteilung und Zeit- bzw. Kursumfang selbst bestimmen!

Bei der RV heißt es auch bzgl. Scheinselbstständigkeit:"Dem unternehmerischen Risiko muss auch immer ein möglicher Gewinn gegenüberstehen."
Dass dies in IntV-Integrationskursen nicht der Fall ist, ist klar.

Liebe Martina,:"Von folgenden Merkmalen der Scheinselbstständigkeit trifft nur
eins auf meine Tätigkeit als Ikleiterin zu."
dem kann ich nicht zustimmen. Warum, findest du ausführlich bzgl. IntV-Vorgaben unter "Antrag auf Statusfeststellung".

Klar würde ich eine erneute Petition unterschreiben. Das wäre dann meine 4. zu unserem Thema... Die erfahrene Ignoranz der Bundestagsabgeordneten im Hinterkopf, betrachte ich die Neue als Erinnerung an selbige, dass begrüßenswerterweise noch keine politisch ausgesessene Akzeptanz besteht.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 17. Oktober 2014 15:45

Hallo und Danke!

Roswitha Haala
"Klar würde ich eine erneute Petition unterschreiben. Das wäre dann meine 4. zu unserem Thema... "

liebe Roswitha:
Hast du zufällig einen Link für eine der vorherigen Petitionen zum Thema?
Mich würde interessieren, was da wie formuliert wurde!

Die Zeile mit dem BAMF ist nicht so gemeint, dass die irgendetwas
an Sozialv. berechnen müssten, oder wie auch immer.
Ich wollte sie nur erwähnen, weil sie eben die zentrale
"Verwaltungsstelle" sind für Träge und Gelder und sicher dazu auch eine Meinung
haben oder irgendwas mitreden würden.
Den Rahmen setzt ja aber klar die Politik.

Aber wenn das mit dem BAMF so missverständlich ausgedrückt ist,
muss ich das noch ändern.

Ansonsten möchte ich das Ganze per E-Petition einreichen.

Mal sehen, ob's im Nirwana landet oder was damit geschieht.

Streikmacht hat unsereins ja keine.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 17. Oktober 2014 19:56

Hi Martina,

Streikmacht haben die Deutschlehrer nicht, aber die Träger müssen sich an Recht und Gesetz halten. Vieles spricht dafür, dass sie das nicht tun, und wenn man nachweisen kann, dass die Deutschlehrer abhängig beschäftigt sind, dann müssen die Träger die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dann müssten sie auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen, und dann gäbe es zwei Möglichkeiten: entweder werden die Integrationskurse eingestellt, oder der Innenausschuss stellt ausreichend Geld zur Verfügung, dass die Träger die Lehrer anstellen können. Es geht dabei übrigens um Peanuts-Beträge...

Leider gibt der Bundestag selbst das Signal, dass Arbeitgeber für ihre Angestellten keine Verantwortung zu übernehmen brauchen, indem er die Besucherführer im Bundestag als Scheinselbstständige arbeiten lässt. Das ist zumindest das, was die RV Bund sagt, deshalb fordert die RV Bund nun die Beiträge nach. Das sind immerhin Rentenbeiträge, die den Arbeitnehmern sonst fehlen würden. Die einzige Möglichkeit, mehr Geld vom Bund zu bekommen besteht also darin, eine Unverträglichkeit mit den bestehenden Gesetzen nachzuweisen. Aber dann müssten sich die einflussreichen Träger mal hinsetzen und sich überlegen, wie sie die Deutschlehrer bezahlen können.

Die Bedeutung von Deutsch als Zweitsprache lässt sich heute so beschreiben: "An Grund- und Mittelschulen stehen zudem 1.600 Förderlehrkräfte zur Verfügung, die eine Differenzierung und Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund ermöglichen. Mit Blick in die Zukunft ist es erfreulich, dass mehr Studierende als bisher eine Qualifikation in Deutsch als Zweitsprache erwerben." [bildungsklick.de]
Das heißt, es werden DaZ-Leute an den Schulen gesucht, und Schulen sind ein Ort, an dem es fast nur recht gut bezahlte abhängige Beschäftigungsverhältnisse gibt. Da müssen wir hin, dass DaZ-Lehrkräfte auf solche Stellen zugelassen werden, auch wenn sie kein Germanistik-Studium haben und auch keinen Master of Education. (Allerdings gibt es genügend Deutschlehrer, die nicht eingestellt werden, weil die Länder Geld sparen wollen.)

Es gibt einen großen Bedarf an DaZ-Lehrern in der Schule, und man darf gespannt sein, ob man diesen Bedarf wieder mit scheinselbstständigen Honorarkräften decken will oder ob man echtes Geld für gute Arbeitsplätze in die Hand nimmt.

15 Unterrichtseinheiten pro Woche für 1400 € netto sind in Ordnung, die RV-Beiträge sind dann überhaupt kein Thema mehr. Und genau dieselben Bedingungen sollten in I-Kursen bestehen. Eine vernünftige Arbeitslosenversicherung müsste auch drin sein. 60% von 1400 € sind gerade mal 840 €, das heißt, dass es im Falle der Arbeitslosigkeit auch knapp würde. Aber bei 15 Unterrichtseinheiten ist das verständlich. Das Motto sollte einfach heißen "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", denn im I-Kurs macht man die gleiche Arbeit wie an einer Schule.

Viele Grüße
Georg

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 18. Oktober 2014 23:33

Liebe Martina,

leider nicht (Link). Dann heißt es auch:"Die Petition ist geschlossen" oder so. Weiß ich von der Letzten, initiiert von einer Bielefelder Kollegin.

Zum Verlauf:
Als Erstes gab es eine Postkarten-Aktion an die Bundestagsabgeordneten von "Aktion Butterbrot". Damals noch unterstützt/gesponsert durch die GEW (2007 oder 2008?).

2009 eine handschriftliche Unterschriftenlisten-Aktion von "Aktion Butterbrot".

Anschließend, wenn ich mich richtig erinnere, eine Petition vom DaZ-Netzwerk.
Danach die Bielefelderin.

Aktion Butterbrot ist tot. Das DaZ-Netzwerk in der GEW-Weiterbildung untergetaucht/verschwunden.

Aktiv noch die Initiative Bildung Prekär/IBP. Zuletzt von der GEW angegriffen: zu radikal! Angeblich.

Radikal sind die BAMF-Forderungen/Zumutungen für Lehrkräfte und private Träger!

Ich bin heilfroh, dass es die IBP noch gibt, unterstütze sie - somit uns - mit meiner Unterschrift und Beiträgen.

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 28. August 2015 11:17

Hallo!

Die Ablehnung der Petition kam natürlich, schon vor ein paar Monaten.
Was mich gestern erreichte, fast genau zum Geburtstag, war schlussendlich die Nachforderung für die letzten Jahre.
Hat jmd. Erfahrung mit Widerspruch einlegen?
Ich weiß, dass die das momentane Recht auf ihrer Seite haben,
aber wir alle wissen, dass es ungerecht ist.
Und auch in meinem Fall gehen die Forderungen nun weit über sämtliche Reserven hinaus, damit bin ich ja nicht alleine.
Man fühlt sich wirklich "bestraft" dafür, diese Tätigkeit ausgeübt zu haben.
Es ist zum Heulen, gerade in der jetzigen Zeit, wo angeblich so viel Wert auf Integrationsleistungen gelegt wird.

Kann ich in einem Widerspruch mit "Unverhältnismäßigkeit" argumentieren?
Weil es nicht sein kann, dass einem eine aufgezwungene Altersvorsorge das Genick bricht, so dass man über Monate nur noch mit Schulden leben kann - und
die Tätigkeit (ich hätte ab Sept. eigentlich noch einen Kurs mit Flüchtlingen übernommen) eigentlich nur noch abbrechen kann?

Wurden wem schon jemals Zahlungen - wenigstens teilweise - erlassen?

Danke, falls gerade jmd. etwas über Widerspruchsverfahren weiß.

LG Martina

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 01. September 2015 21:02

Martina:"(...) die Tätigkeit (ich hätte ab Sept. eigentlich noch einen Kurs mit Flüchtlingen übernommen) eigentlich nur noch abbrechen kann?"

Was eine sittenwidrig unterbezahlte Honorartätigkeit betrifft: Ja!

Leider.

Zusammenschließen!

Beantrage ein Statusfeststellungsverfahren bei der RV, um eine aufschiebende Wirkung zu erzielen. Bedeutet allerdings zusätzliche Arbeit und evt. Klage bei Abweisung.

LG Roswitha

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 02. September 2015 14:03

Hallo,

kürzlich kontaktierte mich jmd. von hier via Mail.

Könnte derjenige bitte kurz verifizieren, dass die Mail wirklich von ihm kam?

Allein aufgrund einer Emailadresse ist das nicht so leicht festzustellen, ich habe dem Absender Informationen gegeben, bin in Sachen Internet aber auch einiges an Fakes gewohnt u. habe ein wenig meine Skepsis vergessen.

Danke für kurze Bestätigung!


Martina

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: FransDaF ()
Datum: 07. September 2015 22:07

Hallo Martina,

ich drösle einiger deiner Sätze noch einzeln auf, aber zusammengefasst meine Meinung zu deiner Situation:
Spar dir die Kraft für ein sinnloses Widerspruchsverfahren und vereinbare mit der RV eine Abzahlung. Beantrage für die Summe die Zinsbefreiung - da gibt's irgendeine Grundlage, die dir ein Rechtsmensch sagen kann oder du gehst zu einer freien Sprechstunde einer Schuldnerberatung (also ohne Termin, dann geht's schnell). Unter 25,00 Euro wird dich die RV sicherlich nicht rutschen lassen (hat mit "nennenswertem Betrag" zu tun oder so ähnlich; findet man mit Geduld auch im Netz). Könnte sogar sein, die RV bietet dir die Zinsbefreiung von sich aus an, wenn du den Antrag auf Abzahlung stellst. Du könntest dir auch einen Termin bei einer RV-Beratungsstelle geben lassen. Nimm dir einen Beistand mit und dokumentiert. 25,00 Euro könntest du auch von H4 schaffen abzuzahlen bis du einen neuen richtigen Job hast.

Ob du einen Widerspruch einlegst oder nicht, musst du natürlich letztendlich immer selbst entscheiden. Zu überlegen wäre es, wenn du zum Beispiel als Firma echt selbst am Markt auftrittst (Firmeneintrag, Zeitungsanzeigen, Briefpapier, Rechnungslegung in der Fasson DEINER Firma, dazu schon mal zusätzlich einen Lehrer eingekauft) und dazu das, was genauso eine echte Freiberuflerin ausmacht: dass du z. B. auch nennenswert Privatschüler hast, auch in eigenen bzw. selbst angemieteten Räumen Kurse gibst, über die typischen IntKV- und ESF/BAMF-Kurse bei Bildungsträgern hinaus auch z. B. für Industrieunternehmen, Krankenhäuser unterrichtest, Honorare nach deinen Vorstellungen ausgehandelt hast etc. Kurz: Du müsstest nachweisen können, dass du auf die Unterrichtstätigkeit bezogen eindeutig eine Firma hast. und irgendwo wenigstens zeitweise sollte mal ein Angestellter aufgetaucht sein; könnte auch für IT oder Sekretärinnenarbeiten zwei Stunden pro Woche sein, wenn du den Minipauschbetrag SV abgeführt hast ... - Allerdings hört sich für mich das, was du geschrieben hast, eher nicht danach an. Aufpassen: RV-Pflicht hat man auch als echte, nicht scheinselbständige Dozentin bzw. freiberufliche Unternehmerin mit dem Dienstleistungsangebot "Unterricht". Die beiden Sachen sind nicht zu vermischen. In unserer Branche liegt nur oft AUCH Scheinselbständigkeit vor.




Nun mal zu einigen deiner Aussagen - ist aber, muss ich ja betonen, keine Rechtsberatung. Weißt, was ich meine. Sei nicht böse, wenn ich es unverblümt mache. Du hast dir die Kiste echt selbst eingebrockt:

"Hat jmd. Erfahrung mit Widerspruch einlegen?"
Weiß aus der Arbeit meines Bruders (ein Rechtsmensch): Haben viele gemacht und hatte im Laufe der Jahre immer weniger Erfolg. Hatte ohne Besonderheiten eigentlich nur Sinn in der Zeit, als dem Staat vorgeworfen werden konnte, über die Gesetzeslage nicht ausreichend öffentlich informiert zu haben. RV-Pflicht für freie Lehrer gibt es schon seit 1992. Nachdem 1999 wieder mal die Gesetzeslage zur Scheinselbständigkeit geändert wurde und unser "Die Rente ist sicher"-System ins Wanken geriet, wurde die RV (damals BfA) tätig und verschickte Bescheide. 2001 gab es dann wegen dem Vorwurf der angesprochenen mangelnden Informationslage ein Schlupfloch mit Amnestie unter bestimmten Voraussetzungen und auf Beantragung. Dann war Ende und seitdem kann man über die Information darüber nicht meckern, finde ich. Die guckt einen doch aus fast jeder pädagogischen Fachzeitschrift an. Und die Pflicht, sich zu informieren, hat jeder Bürger selbst.

"Ich weiß, dass die das momentane Recht auf ihrer Seite haben, aber wir alle wissen, dass es ungerecht ist."
Du unterrichtest doch Orientierungskurse. Was bedeutet Rechtsstaat? Geht es da um gefühlte Ungerechtigkeit? Oder ist die Definition nicht ne andere?

"Und auch in meinem Fall gehen die Forderungen nun weit über sämtliche Reserven hinaus, damit bin ich ja nicht alleine."
Siehe oben. Wenn du selbst keine Kraft hast, an die RV zu schreiben oder nicht weißt, wie ... geh zur Schuldnerberatung. Meine Freundin arbeitet da. Ich höre seit Jahren von ihr immer das Gleiche: Es wird zu lange gezögert, sich Profihilfe zu holen, die Nerven liegen blank, manche sind echt suizidgefährdet, wenn sie kommen. Und dann sind ihre Klienten befreit, staunen, dass sie tatsächlich auch mit Schulden und Abzahlung in unserem Staat leben gelassen werden und sogar viel besser leben, als sie das vorher gedacht hatten. Such mal im Netz nach "Selbstbehalt" - liegt über dem Einkommen vieler DaFZler. (aber nicht missverstehen: Auch wenn du weniger als "Selbstbehalt" als Einkommen hast, solltest du der RV einen Minibetrag zur Abzahlung anbieten und guten Willen zeigen; ansonsten kannst du nicht damit rechnen, dass das über "Antrag/Absprache" funktioniert und verpulverst dich in Verfahren)


"Man fühlt sich wirklich "bestraft" dafür, diese Tätigkeit ausgeübt zu haben."
Wer wissentlich (und sogar unwissentlich) Gesetze ignoriert, muss froh sein, wenn er kein Strafverfahren an den Hals bekommt. Sei dankbar, dass du mit nur Schuldenabzahlung davonkommst!


"Es ist zum Heulen, gerade in der jetzigen Zeit, wo angeblich so viel Wert auf Integrationsleistungen gelegt wird."
Du solltest "angeblich" unterstreichen. Allerdings hat das eine mit dem anderen auch gar nichts zu tun. Regierung: "Wir legen Wert auf Integrationsleistungen." Das VI. SGB: "Bestimmte Selbstständige sind rentenversicherungspflichtig. Hierzu gehören u. a.: selbstständige Lehrer und Erzieher, die in ihrem Betrieb keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen [...]" Wo widerspricht sich denn das? - Du musst auch mit dem Fakt leben, dass DU SELBST durch dein Verhalten das ignorante System, von dem DaFZ-Dozenten nicht leben können, unterstützt hast.


"Kann ich in einem Widerspruch mit "Unverhältnismäßigkeit" argumentieren?"
Wie gesagt, keine Rechtsberatung, aber damit wirst du schwerlich durchkommen. Du hattest jahrelang die Möglichkeit, alles klären zu lassen. Die Gesetzeslage ist ziemlich eindeutig. Dass Bildungsträger/BAMF den ganzen Irrsinn angestiftet und Arbeitsstellen aufgehoben haben, befreit dich nicht von deiner Pflicht. Außerdem: Schulden kann man abzahlen. Abzahlen zu dürfen ist nicht unverhältnismäßig.


"Weil es nicht sein kann, dass einem eine aufgezwungene Altersvorsorge das Genick bricht, so dass man über Monate nur noch mit Schulden leben kann [...]"
Laut Gesetzgeber trägt die aufgezwungene Altersvorsorge zu deinem Schutz vor Altersarmut bei. Dass die Realität mit den paar Öcken nicht dieser Absicht gerecht wird, das spielt rechtlich keine Rolle.


" [...] - und die Tätigkeit (ich hätte ab Sept. eigentlich noch einen Kurs mit Flüchtlingen übernommen) eigentlich nur noch abbrechen kann?"
Musst du doch gar nicht! Jedenfalls nicht, was die RV-Zahlung betrifft. Musst nur ab jetzt einzahlen und abzahlen. (Davon abgesehen, wäre es natürlich wirklich sinnvoll abzubrechen, denn dann würdest du dieses System, das dich auspresst und am Hungertuch nagen lässt, endlich nicht mehr stützen.)



Liebe Martina,

deine Tage sind im Moment bestimmt eher schwarz als alles andere, aber wie man auf deiner Internetseite sehen kann, bist du jung. Mit der Abzahlung bist du fertig, bevor du die Lebensmitte erreichst und wenn du sie vereinbart hast, wirst du merken, dass du damit leben kannst wie so viele Menschen in unserem Land, die Schulden haben.
Von Georg N. war in der Zeitung zu lesen, dass er eine Sprachschule aufmachen will. Tut euch doch zusammen und macht nicht nur Unterricht, sondern schmiedet dazu Deutschlernlieder für den Anfangsunterricht für Teenies und Große, und mit korrekter Satzstellung bitte. Testet die Lieder in eurer Schule. Veröffentlicht sie als Abo im Netz oder klassisch als Liederheft. Ich wäre dankbar, wenn so etwas endlich mal käme - Kindergartenlieder für Studenten ist nicht so prickelnd, mit GEMA muss man aufpassen und Volkslieder taugen nichts. Nachsingen können viele, aber Lieder machen? Wäre das nicht ne Einkommensquelle für dich, für eine neue Sprachschule ein tolles Image?

Der Frans

Tschuldigung, Georg, dass ich dich hier so anpreise, aber vielleicht versteht ihr euch ja wirklich. Zu zweit ne Schule, da macht man sich doch weniger tot, oder? ;-)

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Re: Rentenversicherungspflicht bei Dozenten
geschrieben von: Martina Gemmar ()
Datum: 16. September 2015 21:21

Hallo Frans,

das ist ja eine ausführliche Antwort, danke.
Bei mir gibt es schon eine Perspektive.
Ganz so unbedarft war ich insgesamt nicht - und ich habe letztes Jahr übrigens selbst die Klärung eingeleitet, nachdem ich vermehrt von dieser Pflicht gehört hatte.
(ich schreibe nicht in ein offen einsehbares Forum, bevor ich die Behörde selbst kontaktiert habe, das wäre naiv)

Tatsächlich gibt es aber noch jede Menge Kollegen, die einem Gegenteiliges erzählen und auch Träger, die definitiv nicht Bescheid wissen.
Es ging auch nicht um "jahrelang", sondern für mich um die Zeit seit 2013.
Da hatte ich im Gegensatz zu anderen noch Glück.

Mit dem Rechtsstaat bin ich sehr gut vertraut, da muss mir keiner was erzählen, als ungerecht empfinde ich das "Handling" dennoch zu Recht;

Auch übe ich Kritik daran, dass die RV Träger oder das BAMF nicht verpflichtet, Dozenten, die Kurse übernehmen, sofort zu Meldung zu drängen.
Dann wäre auch ihnen sofort klar, worauf sie sich einlassen.

Und nicht erst hinterher, ich bin ja nicht die Einzige.
Eine Kollegin wollte mir jüngst immer noch nicht glauben, dass sie RV-pflichtig ist.


"Selbst eingebrockt" sehe ich von daher nicht ganz ein.
Und wenn man eh schon am Limit ist, hat man keinen Drang, sich zu informieren,
ob man nicht zufällig noch irgendeine Versicherung bezahlen muss neben der KV.

Soll die RV doch mal experimentell an alle zugelassene Träger eine Ankündigung schicken: "Im Oktober 2015 erfolgt Prüfung aller bei Ihnen aktiven Dozenten."
Da würde sich das Protestpotential vielleicht spontan ein bisschen erhöhen.

Für mich steht fest, dass die RV deutlich aktiver agieren könnte, wenn sie
die Dozenten belangen will.

Außerdem hält sich auch das BAMF sehr zurück mit Infos über solche Rahmenbedingungen der IK-Tätigkeit.
Sie werben für neue Leute, sagen aber nichts über die horrenden Abgabepflichten, keinen Pieps.
Das geht dann mehr so über "Entdeckendes Lernen".

Ich habe meinen Abschied aus dem IK unter diesen Umständen und angesichts der auch zukünftig dann anfallenden Abgaben jedenfalls umgehend einleiten müssen -
das hamse jetzt davon, und d a s haben die sich eingebrockt mit dem
massiven MIssverhältnis zwischen Abgaben und Honorar
in Integrationskursen.

Übrigens fand dies neulich sogar das Verständnis des Bundesjustizministers,
als ich bei einer zufällig zeitnah stattfindenden polit. Diskussion darüber gesprochen habe.
Aber Verständnis ist das eine, Konsequenzen das andere.

LG
Martina

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