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Renetnversicherungsnummer beim Träger angeben?
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 14. Oktober 2014 14:04

Hallo,

ein Kursträger, für den ich in der Vergangenheit gearbeitet habe, hat mich angeschrieben, weil wohl eine Prüfung durch die Rentenversicherung ansteht. Man hat mich gebeten, meine Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.

Dürfen die das? Also, ich meine, darf mich ein Kursträger nach meiner Rentenversicherungsnummer fragen oder geht die das gar nichts an?

Vermutlich verlagere ich das Problem damit nur nach hinten (ich zahle natürlich keine RV), denn die Rentenversicherung wird mich sicher auch über meinen Namen und Adresse finden können, aber somit würde ich mir zumindest noch etwas Zeit verschaffen.

Danke im Voraus für Eure Hinweise!

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Re: Renetnversicherungsnummer beim Träger angeben?
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Oktober 2014 14:32

Anna2 schrieb:
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> Hallo,
>
> ein Kursträger, für den ich in der Vergangenheit
> gearbeitet habe, hat mich angeschrieben, weil wohl
> eine Prüfung durch die Rentenversicherung ansteht.
> Man hat mich gebeten, meine
> Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.
>
> Dürfen die das? Also, ich meine, darf mich ein
> Kursträger nach meiner Rentenversicherungsnummer
> fragen oder geht die das gar nichts an?
>
> Vermutlich verlagere ich das Problem damit nur
> nach hinten (ich zahle natürlich keine RV), denn
> die Rentenversicherung wird mich sicher auch über
> meinen Namen und Adresse finden können, aber somit
> würde ich mir zumindest noch etwas Zeit
> verschaffen.
>
> Danke im Voraus für Eure Hinweise!

Fragen darf jeder. Nur hätten sie das VORHER fragen sollen und den Rentenanteil bezahlen müssen.

Ich gehe davon aus, dass Du bei diesem Träger scheinselbständig beschäftigt warst.

Mein Vorgehen in diesem Fall wäre:

1.) Meine Rentenversicherungsnummer nicht rausgeben.

2.) Belege und Nachweise suchen, die Auskunft über über Art und Umfang der Beschäftigung geben, also Mails, Briefe etc. - zu möglichen Nachweisen gibt es einen eigenen Thread hier.

3.) Mit einem Rechtsbeistand ein geeignetes Vorgehen ausarbeiten. Auch dazu gibt es eigene Threads.

4.) Den Träger eventuell verklagen.

Viel Glück!

3.)

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Re: Renetnversicherungsnummer beim Träger angeben?
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 14. Oktober 2014 16:06

Hallo Anna2,

ich stimme DaF2000 voll zu!

Die Träger-Prüfung durch die Rentenversicherung ist des Trägers Angelegenheit. Du bist draußen.

Soll sich die RV direkt bei dir melden. Falls es sich um Unterricht in Integrationskursen gehandelt hat und du keine Rechtsschutzversicherung besitzt oder keine Prozesskostenbeihilfe für ein Erstberatungsgespräch beantragen kannst, beantrage bei der RV - nachdem sich die RV von selbst bei dir gemeldet hat - ein Statusfeststellungsverfahren.

Ruf dort/RV an und lass dir die Unterlagen dafür zuschicken. Auch dieses Verfahren gibt dir Zeit.

Du kannst mich bei Fragen gerne anmailen.

Viel Erfolg!

Roswitha

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Re: Rentenversicherungsnummer beim Träger angeben?
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 14. Oktober 2014 16:49

Guten Tag Anna,


ist das denn nicht ein positives Zeichen?

"Die Versicherungsnummer (VSNR) bzw. Rentenversicherungsnummer (RVNR) ist ein aus Buchstaben und Ziffern bestehendes Kennzeichen zur Identifikation von versicherten Personen in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland." Wikipedia.

Wenn bei dem Kursträger eine Prüfung durch die Rentenversicherung ansteht, kann dabei doch herauskommen, dass die Kursleiter hätten versichert werden müssen. Muss dann nicht der Kursträger eventuell nachzahlen?


Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: Renetnversicherungsnummer beim Träger angeben?
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 15. Oktober 2014 22:40

Vielen Dank für die Antworten. Ich rühr mich erst mal gar nicht und harre der Dinge, die eventuell von der RV direkt kommen.

Ob mir ein Statusfeststellungsverfahren hilft, weiß ich nicht. Ich habe zwar auch IKs unterrichtet, aber ich achte immer darauf, nicht zu viele Stunden bei einem Träger zu arbeiten, um mich nicht zu abhängig zu machen.

Weiß jemand, wie es ist, wenn man aus verschiedenen Tätigkeiten Honorare bekommt? Prüfungen abnehmen (offiziell für telc) z.B. ist doch keine Dozententätigkeit, oder? Kann man diese Honorare dann rausrechnen?

Vielen Dank!

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