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Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: morhpeus ()
Datum: 30. März 2015 09:04

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ihr wisst, wie es mit den Anwesenheitslisten in den Integrationskursen ist: die TN müssen unterschreiben, wir müssen notieren, ob sie zu spät kommen oder zu früh gehen und und und. Letzte Woche haben wir Dozentinnen eine Mail von der Verwaltung bekommen, wo noch mal hingewiesen wurde, wie wir die Listen führen sollen. Das ist in Ordnung, aber das hier:
" Wenn diese Regel nicht beachtet werden, entsteht XXX ein finanzieller Schaden.Leider gibt es bis jetzt immer noch massive Probleme in der Führung von Unterschriftslisten. Bitte beachtet, dass die Beträge, die uns dadurch verloren gehen, ab der nächsten Rechnung von den Honoraren der entsprechenden Dozenten abgezogen werden."
finde ich schon krass. Ist es überhaupt rechtlich?
Nur eine Dozentin und ich haben uns gemeldet (die anderen haben anscheinend Angst) und wir wurden von der Chefin als fachlich unqualifiziert gezeichnet...
Ich suche mir was Neues...


Morpheus

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 30. März 2015 11:33

Welcher Laden ist das denn? Sollte man beim BAMF melden.

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 30. März 2015 15:32

Bei scheinselbständiger Beschäftigung zu den anderen Nachweisen abhängiger Beschäftigung abheften und alle diese Nachweise als Kopie zur Anzeige an den Zoll schicken.

Beschwerde ans BAMF.

Richtige Arbeit suchen oder sich richtig selbständig auf dem DaF-Markt verkaufen.

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 30. März 2015 16:51

Hallo morpheus,

absolut krass. Die BAMF-Anwesenheitsliste ist eine Verwaltungsaufgabe des Trägers, die er an die angeblich selbstständigen IntV-Lehrkräfte überträgt!

Mit Trägerrundschreiben vom 27.07.2011 "(...) Mit Wirkung vom 01.08.2011 (...)" wurde die "Anwesenheitsliste - tägliche Signatur" per Weisung an die Intv-Lehrkräfte angeordnet:"(...) Die Lehrkräfte sind umgehend nochmals anzuweisen, die Anwesenheitslisten korrekt zu führen. Diese Anweisung gegenüber den Lehrkräften ist in Ihren Geschäftsunterlagen zu dokumentieren. (...)"

Nur Angestellte müssen Anweisungen ihres Trägers befolgen!

Selbstständige erhalten keine Anweisungen!

"Ich suche mir was Neues..." Gute Entscheidung!

LG Roswitha

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: cxyrz ()
Datum: 31. März 2015 07:46

Hallo Morpheus,

nein, das ist natürlich überhaupt nicht rechtens. Der "Abrechnungsbetrug" wird aber von vielen, vor allem kleineren Trägern, einfach praktiziert, weil aufgrund der Zahlungspolitik des BAMF (viel zu spät) und der Geschäftsstruktur des Trägers (keine Rücklagen) andernfalls schon während des Kurses Konkurs angemeldet werden müsste.
Es ist das Geschäftsmodell des BAMF, die "Wertschöpfungskette" von oben nach unten durchzukorrumpieren.
Und dagegen kann man nichts machen.

Grüße
c.

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Nena ()
Datum: 31. März 2015 22:27

Hallo Morpheus,

was war denn mit euren Listen nicht in Ordnung? Ich kenne nur Fälle, in denen das BAMF Ärger gemacht hat, weil Tipp-Ex benutzt worden war bzw. das Unterschriftenfeld eines fehlenden TN nicht durchgestrichen war. Da mussten die "schuldigen" DozentINNEN Stellungnahmen an das BAMF schreiben. Die Honorare blieben davon unberührt.
Finanziellen Schaden hat der Bildungsträger meines Wissens nach hauptsächlich durch das ordnungsgemäße Führen der Listen, d.h. wenn man die Fehlzeiten der TN wahrheitsgemäß protokolliert. Z.B. mehr als 8 Tage gefehlt im Modul (bei einem 4UE-Tag = mehr als 32 von 100 Stunden gefehlt) = keine BAMF-Zuschüsse für den Teilnehmer. Oder Nichtanwesenheit am 1.Modultag...
Habt ihr etwa nicht geschummelt und so eurer Schule geschadet?

LG
Nena

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 01. April 2015 15:43

cxyrz ():"Es ist das Geschäftsmodell des BAMF, die "Wertschöpfungskette" von oben nach unten durchzukorrumpieren."

Und dabei interessiert es das BAMF überhaupt nicht, dass z.B. der große DVV, sprich alle VHSen aufgrund der öffentlichen Zusatzfinanzierungen (angestellte Fachbereichsleitung, Bürokraft, Reinigungskräfte, Hausmeister_in, Renovierung der Räumlichkeiten etc.) einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten Trägern besitzen.

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: morpheus ()
Datum: 01. April 2015 20:10

Hallo Nena,

ich weiß nicht, was wir angeblich falsch gemacht haben. Es wurde uns nicht gesagt. Wir schummeln nicht. Warum denn auch. Mit dem Tipp - Ex ist es bekannt und es macht niemand.
Die TN bekommen immer am Anfang eine Liste, die sie unterschreiben müssen. Dort steht, dass wenn sie unetschuldigt fehlen, müssen sie so ca 12€ pro Tag zahlen. Ich weiß also wirklich nicht, welche finanziellen Schaden hat der Träger.

LG
morpheus

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 02. April 2015 11:48

"Dort steht, dass wenn sie unetschuldigt fehlen, müssen sie so ca 12€ pro Tag zahlen."

Ach so, der Träger wälzt sein Risiko auf die Teilnehmer ab. Wenn die nicht kommen, weil ein Grund vorliegt, den das BAMF nicht anerkennt, dann müssen sie 12 € zahlen, damit der Träger den Verlust nicht tragen muss.
Das sind für Teilnehmer die von Hartz IV leben, knapp zwei Tage Essen und Trinken.

Eigentlich kalkulieren die Träger die Honorare so niedrig, damit sie genau solche Ausfälle auffangen können, das ist nämlich das "Unternehmerrisiko", welches die Träger schon auf die Lehrer abwälzen. Jetzt lassen sie es sich auch noch von den TN bezahlen.

Solche Nebenvereinbarungen zwischen Träger und Teilnehmer sind sicherlich illegal.

Wie heißt denn der Träger???

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 02. April 2015 14:41

Hallo Georg,

"Solche Nebenvereinbarungen zwischen Träger und Teilnehmer sind sicherlich illegal."

Wenn ich einen z.B. normalen - also keinen IntV-Kurs - VHS-Kurs oder sonst was buche und kurzfristig fehle, muss ich trotzdem den gesamten Kurs etc. bezahlen.

Wer bucht? Das BAMF.

Und wer entledigt sich wie immer der Verantwortung? "Überträgt" diese diktatorisch?

Das BAMF.

Wer handelt illegal? Das BAMF und seine Auftraggeberin die Bundesregierung.

Herzliche Grüße! Roswitha

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Re: Anwesenheitslisten in Integrationskursen
geschrieben von: Nena ()
Datum: 02. April 2015 22:05

Liebe KollegInnen,

ja, es ist seltsam, wir normalen Sterblichen müssen uns an Verträge halten, aber so ein Bundesamt...
Aber Deine Schule, Morpheus, scheint auch ein besonderer Fall zu sein. Dass den Teilnehmern Geld für Fehltage abgeknöpft wird, habe ich noch nie gehört. Die einzigen "Strafen", die ich für die TN kenne, sind die Kürzung des ALG II durch das Jobcenter bei unentschuldigtem Fehlen und die Verweigerung der 300 Wiederholungsstunden durch das BAMF bei zu vielen Fehlzeiten.
Unentschuldigtes Fehlen gibt es bei uns auch nur, wenn ein TN länger als an 3 aufeinanderfolgenden Kurstagen fehlt und sich deswegen nicht mehr selbst entschuldigen kann. Wir nötigen alle, korrekte Entschuldigungen zu schreiben ("Ich war krank.").
Wende Dich am besten ans BAMF und auf alle Fälle an eine Institution vor Ort, die die Rechte von Migranten vertritt.

LG
Nena

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