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Fachdiskurs Deutsch als Fremdsprache

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14 Jahre zuvor
gndssallinus
Besten Dank Michael!
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Vielen Dank Michael, die Variante ist auch meine Präferenz. freundliche Grüsse Jade
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo allerseits Wieder eine Frage bezüglich Getrennt- oder Zusammenschreiben; 1."...da nicht dauerhafte Leistungen in Frage standen" 2."...da nicht dauerhafte Leistungen infrage standen" Gemäss Duden sind beide Formen möglich, mir ist aber die erste vertrauter... Ich glaube, Bedeutungsunterschiede sind keine auszumachen. Was meint Ihr? Herzlichen Dank für Eur
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo Miteinander, Ist da eigentlich ein Unterschied zwischen "im Weiteren" und "im Weitern"? Und wenn nicht, welches ist vorzuziehen? mit freundlichen Grüssen jade
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo Michael Vielen Dank und freundliche Grüsse Jade
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen "...weil der Leasingnehmer das Recht erhält, subsidiär zum Lieferanten auch gegen den Leasinggeber vorzugehen." Die primäre Aussagen des Satzes oben sollte sein, dass der Leasingnehmer auch gegenüber dem Leasingeber Rechte geltend machen kann, vorausgesetzt der Leasingnehmer hat zuerst beim Lieferanten versucht, an sein Recht zu kommen. Nun meine Frage ist, ob d
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Vielen Dank Michael! beste Grüsse Jade
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen Ich frage mich, ob man im unten folgenden Satz auf das im Klammer gesetzte Verb "werden" (fett hervorgehoben) rein grammatikalisch betrachtet verzichten könnte..? "Die Alters- und vor allem die Pflegefallvorsorge kann nicht im Vorrentenalter abgeschlossen (werden), sondern muss im Rentenalter weitergeführt werden." Bedanke mich jetzt schon für die Hinw
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Vielen herzlichen Dank Kostas.
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen Liege ich richtig mit der Anahme, dass im unten folgenden Text (die fett hervorgehobene Stelle) "als Beklagter" richtigerweise "als Beklagte" sein sollte? "...und im Streit zwischen zwei Enkeltöchtern als Klägerinnen und ihrer Grossmutter als Beklagter..." Ich wäre sehr dankbar für die Hinweise und Eure Mithilfe. Liebe Grüsse Jade
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Vielen Dank! Grüsse Jade
Forum: Sprachberatung
14 Jahre zuvor
gndssallinus
Hallo zusammen Auch ich bräuchte eure Hilfe, und zwar bezüglich der Kommasetzung im folgenden Satz: "Zur Diskussion steht ein konkreter Sachverhalt, nämlich(,) wer die fragliche Geige gebaut hat" Muss hier nach "nämlich" ein Komma gesetzt werden oder geht es auch ohne? Grüsse Jade
Forum: Sprachberatung
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