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vertragliche Vergütung vs. Vertragsvergütung
geschrieben von: Aniqua ()
Datum: 03. August 2018 19:42

Welches ist richtig?

Kontext: Die Annahme eines Meilensteins der Arbeiten durch den Kunden ermächtigt den Auftragnehmer zum entsprechenden Teil der vertraglichen Vergütung / Vertragsvergütung.

Re: vertragliche Vergütung vs. Vertragsvergütung
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 04. August 2018 11:45

Zitat

... ermächtigt den Auftragnehmer zum entsprechenden Teil der vertraglichen Vergütung / Vertragsvergütung
Weder das eine noch das andere klingt besonders idiomatisch. Handelt es sich um eine Übersetzung aus dem Englischen? Wie heißt der Satz denn im Original?
Vielleicht könntest du so etwas schreiben wie:

   ... berechtigt den Auftragnehmer, den entsprechenden Teil der vertraglich hierfür 
   vorgesehenen Vergütung einzufordern.
oder
   ... erwirbt der Auftragnehmer Anspruch auf den entsprechenden Teil der vertraglich 
   hierfür vorgesehenen Vergütung

Re: vertragliche Vergütung vs. Vertragsvergütung
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 04. August 2018 12:07

Beispiele:

1. Vielmehr hat der Unternehmer sachlich-rechtlich Anspruch nur auf die um Ersparnis und anderweiten Erwerb gekürzte Vertragsvergütung.

2. Neben der vertraglich vereinbarten Vergütung werden von Arbeitgebern häufig Sonderzuwendungen gezahlt.

Internet:

Eine vertragliche Vereinbarung muss im Arbeitsrecht nicht schriftlich getroffen werden, damit sie rechtliche Wirkung entfaltet. Eine mündliche Vereinbarung genügt völlig.

Re: vertragliche Vergütung vs. Vertragsvergütung
geschrieben von: Aniqua ()
Datum: 06. August 2018 17:12

Danke. Der Originalsatz ist auf Polnisch.

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