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"Anklageschrift gegen einen Mann" oder "gegen einen Mann eine Anklageschrift"?
geschrieben von: Aniqua ()
Datum: 22. Oktober 2018 10:22

Welche Option ist richtig?

1. Der Staatsanwalt hat eine Anklageschrift gegen einen Mann im Alter von 49 Jahren bei(m) Gericht eingereicht.
2. Der Staatsanwalt hat gegen einen Mann im Alter von 49 Jahren eine Anklageschrift bei(m) Gericht eingereicht.

Danke im Voraus für Eure Antworten.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.10.18 10:25.

Re: "Anklageschrift gegen einen Mann" oder "gegen einen Mann eine Anklageschrift"?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 22. Oktober 2018 11:03

Ich würde sagen, man kann beides sagen:

Im Fall 1) handelt es sich bei gegen einen Mann im Alter von 49 Jahren um ein Präpositionalattribut zusammen mit der Nominalphrase eine Anklageschrift, auf die sich dieses Attribut bezieht.

Im Fall 2) ist gegen einen Mann im Alter von 49 Jahren ein eigenes Satzglied und damit in diesem Fall eine freie Adverbialbestimmung.

Zitat
Canoo.net
Freie Adverbialbestimmungen stehen vor unbestimmtem Dativ- und Akkusativobjekt.

http://www.canoonet.eu/services/OnlineGrammar/Satz/Wortstellung/Stellungsfeld/Mittelfeld/Adverbial/AndereSatzglieder.html#Anchor-Stellung-14210

Bei Gericht könnte man in beiden Sätzen in Abweichung von der Tendenz, dass freie Adverbialbestimmungen hinter Subjekt, Dativobjekt und/oder Akkusativobjekt stehen, auch direkt hinter das finite Verb hat und vor das Akkusativobjekt eine Anklageschrift stellen.

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