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Frage
geschrieben von: Filip Botoric ()
Datum: 15. Juli 2019 20:30

Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz:

"Hat der Schuldner den Rechtsmangel gekannt, so verchaerft sich seine Haftung insofern, als er vom Glaeubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass bereits eine Eviktion stattgefunden haben muss"

Meine Frage ist, ob es sich im unterstrichenen Teil um eine subjektive Vermutung handelt, oder nur um eine Ausnahme. Kann man diese Abaenderung vornehmen

"ohne dass bereits eine Eviktion hat stattfinden muessen?"
BUch ist aus Osterreich
Vielen Dank!

Re: Frage
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 28. September 2021 19:21

Filip Botoric schrieb:
-------------------------------------------------------
> "Hat der Schuldner den Rechtsmangel gekannt, so
> verschaerft sich seine Haftung insofern, als er vom
> Glaeubiger zur Verantwortung gezogen werden kann,
> ohne dass bereits eine Eviktion stattgefunden
> haben muss
"
>
> Meine Frage ist, ob es sich im unterstrichenen
> Teil um eine subjektive Vermutung handelt, oder
> nur um eine Ausnahme. Kann man diese Abaenderung
> vornehmen
>
> "ohne dass bereits eine Eviktion hat
> stattfinden muessen
?"
> BUch ist aus Osterreich

Wenn eine Eviktion „hat stattfinden müssen“ (deontische Modalität), heißt das, dass sie gezwungenermaßen auch stattgefunden hat. Wenn eine Eviktion „stattgefunden haben muss“ (epistemische Modalität), heißt das, dass es keine andere Erklärung gibt, als die, dass tatsächlich eine Eviktion stattgefunden hat. [de.wikipedia.org]

Dein Satz bedeutet aber wieder etwas anderes, nämlich: Als Bedingung für die Möglichkeit, den Schuldner zur Verantwortung zu ziehen, ist es nicht erforderlich, dass bereits eine Eviktion stattgefunden hat. Mit der Kombination aus Infinitiv Perfekt „stattgefunden haben“ und dem Modalverb „müssen“ kommt hier also ebenfalls deontische Modalität, allerdings in Vorzeitigkeit zum Ausdruck.

Mit einer „subjektiven Vermutung“ hat das also nichts zu tun und deine Abänderung wäre falsch. Der Sprachgebrauch ist dabei wohl auch in Österreich kein anderer als in Deutschland.

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