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Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Filip Botoriv ()
Datum: 16. Juli 2019 13:16

Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz:

"Hat der Schuldner den Rechtsmangel gekannt, so verchaerft sich seine Haftung insofern, als er vom Glaeubiger zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass bereits eine Eviktion stattgefunden haben muss"

Meine Frage ist, ob es sich im unterstrichenen Teil um eine subjektive Vermutung handelt, oder nur um eine Ausnahme. Kann man diese Abaenderung vornehmen

"ohne dass bereits eine Eviktion hat stattfinden muessen?"
Auch habe ich einen Satz gefunden, der im Alltag sehr oft vorkommt.

"Die Orte, die man gesehen haben muss!"

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 16. Juli 2019 16:18

Orte, die man im Leben gesehen haben muss.
Orte, die man im Leben gesehen haben sollte.


Um es wirklich zu begreifen, solltest/müsstest du es selbst erlebt haben.

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 16. Juli 2019 21:04

@Filip Botoriv

(1) Eine Eviktion muss nicht stattgefunden haben.

Eine Eviktion ist keine Voraussetzung, keine notwendige Bedingung.

(2) Es hat keine Eviktion stattfinden müssen.

Es ist nicht dazu gekommen; eine Eviktion hat sich nicht als notwendig erwiesen.

(3) Orte, die man im Leben gesehen haben muss (= sehenswerte Orte)

(4) Orte, die man im Leben hat sehen müssen (= Orte, zu deren Besuch man verpflichtet oder gezwungen wurde).



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 16.07.19 21:06.

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 16. Juli 2019 22:01

Zitat

(1) Eine Eviktion muss nicht stattgefunden haben.
Epistemischer (subjektiver) Gebrauch des Modalverbs müssen.

Zitat

(2) Es hat keine Eviktion stattfinden müssen.
Deontischer (objektiver) Gebrauch des Modalverbs müssen.

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 16. Juli 2019 22:58

Eine Eviktion muss nicht stattgefunden haben.

Zitat
Gernot Back
Epistemischer (subjektiver) Gebrauch des Modalverbs müssen.

Meiner Meinung nach ergibt sich aus dem juristischen Kontext eindeutig Nicht-Notwendigkeit, weshalb in diesem Fall eher deontischer Gebrauch vorliegt.

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 17. Juli 2019 08:47

Zitat
Kostas
Meiner Meinung nach ergibt sich aus dem juristischen Kontext eindeutig Nicht-Notwendigkeit, weshalb in diesem Fall eher deontischer Gebrauch vorliegt.

Da gebe ich dir voll und ganz recht, das sehe ich auch so! Insofern ist Filips Frage

Zitat
Filip Botoriv
Kann man diese Abänderung vornehmen

"ohne dass bereits eine Eviktion hat stattfinden müssen"?

... klar zu bejahen:

Eine solche Abänderung wäre nicht nur legitim, sondern sogar ratsam und geradezu geboten!

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 17. Juli 2019 13:04

Zitat
Gernot Back
Eine solche Abänderung wäre nicht nur legitim, sondern sogar ratsam und geradezu geboten!

Allerdings werden solche Strukturen meiner Beobachtung nach gänzlich gemieden, wenn ausgesagt werden soll, dass für etwas keine Notwendigkeit besteht, dass etwas keine Voraussetzung darstellt, die erfüllt sein muss. Um diese Nicht-Nowendigkeit auszudrücken, wird in der Regel die Struktur negiertes müssen + Infinitiv (Perfekt) verwendet. Hier einige repräsentative Beispiele:

(1) Diese tritt in Kraft wenn man für Arbeitsunfähig erklärt wird, ohne dass dazu ein Ereignis stattgefunden haben muss.

(2) […] und regte die generelle Einführung des Squeeze-Out und des Sell-Out für Publikumsgesellschaften an, ohne dass dazu vorher eine Unternehmensübernahme stattgefunden haben muss.

(3) Gleichzeitig liegen bei jeder Blutgruppe physiologischerweise Antikörper gegen die jeweils fehlenden Antigene, […] und zwar auch ohne dass ein Kontakt stattgefunden haben muss.

(4) […] dass man am Ende für seine Teilnahme belohnt wird, ohne dass eine besondere Einzahlung oder ähnliches vorher stattgefunden haben muss.

Mit Verweis auf meinen ersten Beitrag weiter oben bin ich daher der Ansicht, dass die von Filip thematisierte Umformung nicht geeignet wäre, um auszudrücken, dass eine Eviktion keine Voraussetzung ist.

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Re: Subjektive Vermutung oder..?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 17. Juli 2019 16:27

Möglicherweise hast du auch hier Recht:

Dass die epistemische Deutung des Modalverbs bei Verbindungen mit einem Infinitiv Perfekt näher liegt:

Zitat
grammis.ids-mannheim.de
Bevorzugte Deutung bei bestimmten Infinitiven

Bei Verbindungen mit bestimmten Infinitiven liegt die epistemische Verwendungsweise des Modalverbs näher als andere Verwendungsweisen. Dies ist der Fall

bei einem Infinitiv Perfekt

[1] Er muss einige Jahre im Krankenhaus gearbeitet haben.

... heißt ja nicht, dass die deontische Deutung ganz ausgeschlossen ist.

Und umgekeht heißt, dass die Perfektform des Modalverbs (hat stattfinden müssen) die epistemische Deutung ausschließt:

Zitat
grammis.ids-mannheim.de
Die Perfekt- und die Futurformen der Modalverben sind in der epistemischen Verwendungsweise ausgeschlossen.

... ja nicht, dass die Kombination Infinitiv Perfekt + Modalverb im Präsens oder Präteritum ausschließlich die epistemische Deutung zulässt.

Vgl.: [grammis.ids-mannheim.de]

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