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"unter Androhung" am Ende?
geschrieben von: Aniqua ()
Datum: 17. November 2019 07:36

Soll "unter Androhung"am Ende stehen?

Zahlungsklage

Gleichzeitig setzt das Gericht eine Frist von 14 Tagen für die Einreichung einer Antwort auf die Klage mit allen Beweisanträgen unter Androhung der Rücksendung des Schriftsatzes

Re: "unter Androhung" am Ende?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 17. November 2019 08:08

Aniqua schrieb:
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> Soll "unter Androhung"am Ende stehen?

Nein, soll es nicht; meine erste Wahl wäre:
   Gleichzeitig setzt das Gericht unter Androhung der Rücksendung des 
   Schriftsatzes eine Frist von 14 Tagen für die Einreichung einer Antwort 
   auf die Klage mit allen Beweisanträgen.
Es spricht aber auch nichts gegen deine, etwas unüblichere Reihenfolge.

Es handelt sich hier bei
   unter Androhung 
      der Rücksendung 
         des Schriftsatzes
um eine (freie) Modalangabe und bei
   eine Frist 
      von 14 Tagen 
         für die Einreichung 
            einer Antwort 
               auf die Klage 
               mit allen Beweisanträgen
um eine Akkusativergänzung (Akkusativobjekt) inklusive mehrerer hierarchisch verschachtelter Präpositional- und Genitivattribute.

Zitat
canoonet.eu
Freie Adverbialbestimmungen stehen vor unbestimmten Dativ- und Akkusativobjekten
[canoonet.eu]



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.11.19 08:18.

Re: "unter Androhung" am Ende?
geschrieben von: Aniqua ()
Datum: 19. November 2019 18:29

vielen Dank

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