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Gedankenstriche und ob Infinitiv mit "zu" sich zur Verbalisierung zählt
geschrieben von: Adam_ ()
Datum: 28. April 2007 08:00

Hallo,

könntet Ihr mir dabei helfen?

1. "schnabel-ähnlichen Nase" "saurierähnlichen Aufbau" - Es besteht vollkommene Freihet in der Bildung der Adjektiven mit "ähnlich" (mit anderen Adjektiven sieht die Sache identisch aus?)? Man benutzt Gedankenstrich nach eigenem Belieben? Und Versionen mit Gedankenstrich unterscheiden sich gar nicht von Versionen ohne dieses Zeichen?


2. Und die wichtigste Frage, da Satztransformation brauchbar auf Prüfungen ist... Könnte man die zweite Frage so formulieren: "Es besteht vollkommene Freiheit die Adjektiven mit "ähnlich" zu bilden?"? Wenn ja, welche Version besser klingt, und habt Ihr Idee anderer Transformierung dieser Frage? / Idee, diese Frage anders zu transformieren? Die Benutzung des Infinitivs mit "zu" ist die Entsprechung der Verbalisierung? / Der Infinitiv mit "zu" zu benutzen ist die Entsprechung der Verbalisierung? Klingen zweite Versionen von meinen Fragen gut?


Mit freundlichen Grüßen

Adam



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.04.07 08:04.

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Re: Gedankenstriche und ob Infinitiv mit "zu" sich zur Verbalisierung zählt
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 29. April 2007 12:48

Guten Tag Adam,

im Deutschen lassen sich neue Wörter durch Zusammenführung vorhandener Wörter bilden: das heißt dann z. Bsp.Adjektiv-Komposition.

Wir unterscheiden typographisch und grammatisch zwischen dem etwas längeren Gedankenstrich - und dem kürzeren Binde-strich.

"Man kann einen Bindestrich setzen zur Hervorhebung einzelner Bestandteile, zur Gliederung unübersichtlicher Zusammensetzungen, zur Vermeidung von Missverständnissen, in Zusammensetzungen aus gleichrangigen (nebengeordneten) Adjektiven oder beim Zusammentreffen von drei gleichen Buchstaben."

Die Bedeutung ändert sich dabei nicht.


Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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