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Finalsätze + Imperativ - um...zu
geschrieben von: allanek ()
Datum: 19. Mai 2007 17:14

Hallo,

Ich hätte eine kleine Bemerkung, weil ich in meinen Studierenblättern keine Infos gefunden habe, und deshalb möchte ich jemanden Klugen aus Deutschland fragen.

Ist es bei den Finalsätzen möglich, wenn sie in Imperativ sind, eine Infinititvkonstruktion mit zu, zu bilden ??

Als Beispiel möchte ich diese Sätze kennzeichen :

Gib mir bitte einen Schlüssel, sonst kann ich die Tür nicht öffnen.
( weiter Umschreibung mit dem Konjunktion DAMIT )

Gibt mir bitte einen Schlüssel, damit ich die Tür öffnen kann / könnte.
Bei den Finalsätzen, die mit dem Imperativ beginnen, kann man keine Verkürzung mit um....zu machen, weil die Subjekte nie gleich werden oder irre ich mich ??

Danke Allanek

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Re: Finalsätze + Imperativ - um...zu
geschrieben von: Franziska ()
Datum: 19. Mai 2007 19:54

Hallo Allanek! Du hast Recht, was deinen Schlüsselsatz betrifft: Das Subjekt muss gleich sein bei "um ... zu", also kann ich nicht die Tür öffnen. Du könntest aber sagen: "Geh ins Bad, um dich zu waschen!" oder "Nimm den Schlüssel, um die Tür zu öffnen." Also kann man keine Regel aufstellen, die Imperativ + um...zu verbietet. Es muss eben dasselbe Subjekt sein!

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Re: Finalsätze + Imperativ - um...zu
Datum: 29. Mai 2007 17:52

Kann man zwei Sætze, die nicht die gleichen Subjekte (besser gesagt das gleiche Subjekt) haben, mit "um..zu" verbinden?
Z.B:Der Lehrer gibt uns Hausaufgaben, um alles noch einmal zu wiederholen.
Wer soll hier (also nach diesem Satz) alles noch einmal wiederholen;der Lehrer oder wir?Soll hier nicht "damit" verwendet werden, wenn man ganz konkret meint, dass wir(wahrscheinlich die Schüler) und nicht der Lehrer (logischerweise) alles noch einmal zu wiederholen haben.

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Re: Finalsätze + Imperativ - um...zu
geschrieben von: Ula ()
Datum: 02. Juni 2007 02:25

Der Satz "Der Lehrer gibt uns Hausaufgaben, um alles noch einmal zu wiederholen." bedeutet, dass der Lehrer alles wiederholen will.

Der Satz "Der Lehrer gibt uns Hausaufgaben, damit wir alles noch einmal wiederholen." bedeutet, dass wir, die Schüler, alles wiederholen sollen.
Natürlich hat der zweite Satz Sinn!

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Re: Finalsätze + Imperativ - um...zu
geschrieben von: Kostas ()
Datum: 03. Juli 2007 20:22

Wenn ich hier noch etwas hinzufügen darf: Obwohl die weiter oben
ausführlich erläuterten Regeln der allgemein geltenden Grammatik
Rechnung tragen, wäre es vielleicht interessant, wenn wir uns auch mal
einige (teilweise sogar standardsprachliche) Abweichungen anschauen
würden.

Die Regel der Subjektgleichheit hat nämlich in Wirklichkeit keine
absolute Gültigkeit. - Ich zitiere mal aus dem Wahrig(1):

"Meist ergibt sich das zur Infinitivgruppe gehörige Subjekt aus dem
Zusammenhang:

z. B. In dem Aufsatz werden weitere Einzelheiten angeführt, um zu
zeigen, dass ...

Man fasst richtig auf, dass der Verfasser des Aufsatzes etwas zeigen
will."

Weniger eindeutig sind Konstruktionen, bei denen die Infintivgruppe
auf das Objekt des Hauptsatzes bezogen ist (meist mit den Verben
"schicken", "senden" und "bringen"):

z. B. Der Generalstab schickte die Soldaten an die Front, um den
feindlichen Vorstoß abzuwehren.

Wer soll hier denn den Angriff abwehren: der Generalstab oder die
Soldaten? Verlässt man sich blind auf die Grammatik, so würde man
sich höchstwahrscheinlich für die Generäle entscheiden. Doch ist
die zweite Möglichkeit wirklich ohne Weiteres auszuschließen?
- Vielleicht doch nicht, wie der Wahrig meint. Sogar der Duden, der
ähnliche Konstruktionen glatt als inkorrekt bezeichnet, weist dabei
in erster Linie auf das Problem der doppelten Beziehbarkeit hin(2).
Solche Sätze sind also zu vermeiden, insofern als sie leicht zu
Missverständnissen führen können. Besteht diese Gefahr nicht,
dann dürfen sie schon mal vorkommen!


QUELLEN:

(1) Wahrig Deutsches Wörterbuch, 1986, Seite 46
(2) Duden - Die Grammatik, Band 4, 1995, Seite 776

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