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Einzugsermächtigung kündigen?
geschrieben von:
Switlana
()
Datum: 06. November 2011 09:38
Guten Tag, ich möchte wieder monatlich Rechnungen bezahlen und nicht mehr per Lastschrift bezahlen. Soll ich im Brief "die Einzugsermächtigung kündigen" schreiben oder passt ein anderes Verb besser?
Vielen Dank im Voraus
Vielen Dank im Voraus
Re: Einzugsermächtigung kündigen?
geschrieben von:
Redeker, Bangkok
()
Datum: 06. November 2011 10:06
Guten Morgen Switlana,
ja, eine Einzugsermächtigung wird gekündigt oder widerrufen.
Beide Formulierungen sind richtig und gebräuchlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
ja, eine Einzugsermächtigung wird gekündigt oder widerrufen.
Beide Formulierungen sind richtig und gebräuchlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Redeker
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