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"Befreien" oder " zurückstellen" ???
geschrieben von: Norbert_33 ()
Datum: 28. April 2015 23:52

Liebe Mitglieder,

ich hätte eine Frage. Ich würde ein Verb brauchen:

Wenn sich bei der Musterung herausstellt,dass jemand krank ist,wird er vom Wehrdienst "befreit",oder wird er "zurückgestellt" ???

Falls beide richtig sind,würde ich gerne erfahren,welches von beiden mehr gbraucht wird?
Auch im voraus danke für die Hilfe! :)

Begruß: Norbert
/ Ein Ingenieur aus Ungarn. /

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Re: "Befreien" oder " zurückstellen" ???
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 29. April 2015 05:26

Guten Morgen Norbert,

bei der Musterung werden Kandidaten nach Tauglichkeitsgraden eingestuft.



Wird jemand vom Wehrdienst befreit, braucht er nie wieder zu einer Musterung erscheinen. Das Thema Armee ist damit für den vom Wehrdienst Befreiten erledigt.


Wird jemand nach der Musterung zurückgestellt, kann er nach einiger Zeit wieder zur Musterung vorgeladen und erneut untersucht werden.



Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

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Re: "Befreien" oder " zurückstellen" ???
Datum: 05. Mai 2015 14:38

Lieber Norbert,

Wenn jemand "krank" ist, im Sinne von Schwerbehindert, dann sind sie vom Wehrdienst befreit. Sie sind dann nämlich nicht wehrdienstfähig (aus gesundheitlichen Gründen).

Vom Wehrdienst zurückgestellt wird jemand, für den es aus persönlichen oder beruflichen Gründen schwierig wäre, z.B. wenn dadurch jemand eine Ausbildung unterbrechen müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

Tania Bellini

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Re: "Befreien" oder " zurückstellen" ???
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 05. Mai 2015 15:05

- Geistliche, Schwerbehinderte und Kriegsopfer sind vom Wehrdienst befreit.
- Aus gesundheitlichen Gründen wurde er vom Militärdienst zurückgestellt (noch nicht zum M. einberufen). Für ihn würde der Wehrdienst "wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher und beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten", zum Beispiel weil er deswegen eine Berufsausbildung unterbrechen müsste.
- Helfer im Zivilschutz und im Entwicklungsdienst sind gleichfalls vom Wehrdienst freigestellt.

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