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In zwei oder zweifacher
geschrieben von: Klaudia ()
Datum: 19. März 2019 09:48

Ist beides korrekt?
In zweifacher Ausfertigungen
Oder
In zwei Ausfertigungen.

Ich sah in Texten lediglich die erste Form jedoch frage ich nach ob die Zweite auch richtig waere.
Danke im Vorhinein

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Re: In zwei oder zweifacher
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 19. März 2019 10:06

Klaudia schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ist beides korrekt?
> In zweifacher Ausfertigungen
> Oder
> In zwei Ausfertigungen.

Die erste Version ist definitiv falsch, sie muss im Singular stehen! Wenn sie im Singular steht, ist sie genauso akzeptabel wie die zweite (Version), im Behörden-Schriftdeutsch vielleicht sogar üblicher. Mündlich und unter Laien kommt die zweite (Version) wahrscheinlich häufiger vor.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.19 10:10.

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Re: In zwei oder zweifacher
geschrieben von: Klaudia ()
Datum: 19. März 2019 10:24

Herzlichen Dank fuer prompte Hilfe.

Jetzt ist dies fuer mich klar.Ich haette noch eine Frage und zwar

Und ist Form "Antrag zum" und " Antrag an" oder "Antrag fuer " sprachlich korrekt?

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Re: Antrag
geschrieben von: Milorad Gavrilovic ()
Datum: 19. März 2019 11:21

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten

Antrag zum Insektenschutz

Antrag an Lenkungsausschuss: ...

Antrag auf Kindergeld

Antrag für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende auf Neuveranlagung der Quellensteuer 2018. Kantonales Steueramt Zürich. Dienstabteilung Quellensteuer.

Der Antrag für die AFBG-Förderung kann online ausgefüllt werden.

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Re: Antrag
geschrieben von: Klaudia ()
Datum: 19. März 2019 11:32

Heisst es somit dass alle Variante richtig sind und dass man sie beliebig verwenden kann?

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Re: Antrag
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 19. März 2019 12:00

Milorad Gavrilovic schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1. Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
> 2. Antrag zum Insektenschutz
> 3. Antrag an Lenkungsausschuss: ...
> 4. Antrag auf Kindergeld
> 5. Antrag für quellensteuerpflichtige Arbeitnehmende
> 6. Der Antrag für die AFBG-Förderung kann online ausgefüllt werden.

Zitat
Klaudia
Heisst es somit, dass alle Varianten richtig sind und dass man sie beliebig verwenden kann?

Alle Sätze sind richtig, aber kontextabhängig und keineswegs beliebig (Nr. 6 ist allerdings stilistisch fragwürdig):

auf (1./4.) bezeichnet das zu evozierende Ziel des Antrags.
(also das, was ich mit dem Antrag erreichen will)
zu (2.) bezeichnet den thematischen Gegenstand des Antrags.
an (3.) bezeichnet den Adressaten des Antrags
für (5.) bezeichnet den/die Nutznießer eines Antrags(-Formularvordrucks)
für (6.) sollte hier besser mit auf und ohne Artikel ausgedrückt werden, da es (wie 1. und 4.) ebenfalls das zu evozierende Ziel des Antrags bezeichnet.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.19 14:56.

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Re: Antrag
geschrieben von: Klaudia ()
Datum: 19. März 2019 12:40

Ich danke Dir herzlich fuer sehr hilfreiche Tipps und Erklaerung. Alles klar jetzt.

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