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Auslegung eindeutig möglich?
geschrieben von: Steinhart ()
Datum: 05. Februar 2002 22:45

Sehr geehrte Teilnehmer.

Vieleicht kann mir jemand von Ihnen weiterhelfen oder mir mitteilen wer dazu in der Lage ist?

Ich habe ein Problem mit der Auslegung des u.a. Satzes aus dem Rundfunkstaatsvertrag. ( betr. Jugendschutz)

" Die Landesmedienanstalten veröffentlichen erstmals zum 31. Dezember 2001 und danach alle zwei Jahre gemeinsam einen Bericht über die Durchführung der Absätze 1 bis 8, der insbesondere über die Entwicklung der veranstalterseitigen Verschlüsselung und Vorsperrung von Sendungen nach Absatz 5, der Praxis und Akzeptanz in den Haushalten und der Erforderlichkeit von Sendezeitbeschränkungen Auskunft gibt. "

Meine Frage:

Kann aus o.a. Formulierung eindeutig folgende Auslegung hergeleitet werden?

Die 15 Landesmedienanstalten veröffentlichen EINZELN erstmals zum 31.Dez. und danach alle zwei Jahre GEMEINSAM einen Bericht ....usw.

oder ist o.g. Formulierung ebensogut dahingehend auszulegen dass der zu veröffentlichende Bericht auch erstmals zum 31.Dez.2001 als GEMEINSAMER Bericht angefordert wird.

D.h. kann anhand der Formulierung (original wiedergegeben) eindeutig festgestellt werden ob zum 31.Dez.2001 "Einzelberichte" der Landesmedienanstalten zu veröffentlichen sind oder ob ein gemeinsamer Bericht genügt.

Zu Ihrer Information:
Mein Fragestellung ist in reinem Privatinteresse begründet.Ich beschäftige mich aus reiner Neugierde mit den sog. Landesmedienanstalten welche immerhin ca. 250 Millionen DM aus den Rundfunkgebühren absahnen.
(genaue Zahlen sind nicht zu erfahren).

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
J.Steinhart

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Re: Auslegung eindeutig möglich?
geschrieben von: Jürgen Kleff ()
Datum: 06. Februar 2002 00:20

Da es sich hier um einen juristischen Text handelt, würde ich davon ausgehen, dass, wenn die Rundfunkanstalten zum 31. Dezember 2001 statt eines gemeinsamen, einzelne Berichte abgeben, dies dann auch so explizit gesagt würde.

In der Alltagssprache wäre die obige Aussage wohl wirklich nicht eindeutig. Aber Alltagssprache tendiert ja eh zu Ambivalenzen, Undeutlichkeiten und Mehrdeutigkeiten, während in juristischer Sprache sehr viel präziser formuliert wird. Deshalb ist es wahrscheinklich so, dass sich das "gemeinsam" auf alles vorhergehende bezieht., da zum ersten Termin ja keinerlei Angaben gemacht worden sind. Sollte sich das "gemeinsam" nicht auch auf den ersten Termin beziehen, würde dort stehen, wie es anders gemeint ist. Wenn es sich aber doch aucha uf den ersten Termin bezieht und man das explizit sagen möchte, wird der Satz etwas holprig. Zweimal "gemeinsam" hintereinander klingt halt nicht gut.

Ansonsten ist das vielleicht eine Frage für Juristen :-)

Alle Angaben ohne Gewähr ;-)

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