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geschrieben von: Joanna ()
Datum: 20. September 2002 15:30

Ist der Satz korrekt: Er hat sich in einer Wohnung angemeldet.

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Re: sich anmelden
geschrieben von: paty ()
Datum: 22. September 2002 21:31

Er hat sich bei der Polizei angemeldet.
Er hat sich bei einem Deutschkurs angemeldet.

Was meinst du?, dass er in einer neuen Wohnung zu wohnen anfängt?
dann wäre: Er ist nach einer Wohnung umgezogen.

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Re: sich anmelden
geschrieben von: Andreas Wendt ()
Datum: 23. September 2002 12:49

in eine Wohnung!
Wenn Joannas Satz irgendeinen Sinn hat, dann ist er grammatisch korrekt. Er ist nicht unlogisch. Es kommt auf den Kontext an.

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Re: sich anmelden
geschrieben von: Joanna ()
Datum: 24. September 2002 16:33

Hi,
habt ihr vielen Dank für eure Antworten auf meine Frage.
Der betreffende Satz bezieht sich nämlich auf allgemeine Meldepflicht in Polen. Das Problemm liegt darin, dass man sich in Polen "in eine Wohnung anzumelden" hat. Euren Antworten ist aber zu entnehmen, dass der besagte Satz eine wörtliche Übersetznung wäre, die für Detsche keinen Sinn hat. In den verschiedenen, deutschsprachigen Texten habe ich allerdings gefunden, dass "ein Einwohner für eine neue Wohnung angemeldet ist bzw. wird". Hoffentlich wird das für einen deutschsprachigen Leser verständlich. Oder vieleicht nicht?
Meine andere Frage bezieht sich weierhin auf die Meldepflicht und zwar auf die Richtigkeit der Wendung: "für eine Immobilie angemeldet werden". Hätte diese irgendeinen Sinn?
Für eure Sprachberatung bedanke ich mich im Voraus!

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Re: sich anmelden
geschrieben von: Andreas Wendt ()
Datum: 25. September 2002 11:34

Das scheint mir auch eine wörtliche Übersetzung zu sein.
Ich kann mir vorstellen, daß man eine Immobilie anmelden muß.
Eine Meldepflicht gibt es auch in Deutschland.
Wenn ich irgendwohin umgezogen bin, muß ich dort auf dem Einwohnermeldeamt meinen neuen Wohnsitz anmelden. Man kann auch sagen, ich muß mich dort mit erstem, zweitem etc. Wohnsitz anmelden.
Bestimmt gibt es solche Regeln auch für Häuser, Immobilien, wie auch immer.
Aber das Problem ist, daß man sich für die Übersetzung mit der deutschen Meldepflicht auskennen muß. Gibt es hier vielleicht unter der Lesern einen Juristen?

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