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subjekt
geschrieben von: tatjana ()
Datum: 13. Oktober 2004 13:48

Gestern galt, was heute nicht mehr gilt.

Wieso kann der Hauptsatz ohne Subjekt sein?

Re: subjekt
geschrieben von: Stefan ()
Datum: 13. Oktober 2004 15:12

Tatjana,

"was heute nicht mehr gilt" ist das Subjekt zu "gestern galt." Das Subjekt des Hauptsatzes ist also ein Nebensatz.
Ich hoffe, dass hilft für den Moment. Für weitere Erklärungen habe ich jetzt gerade keine Zeit.

Gruss Stefan

Re: subjekt
geschrieben von: Stefan ()
Datum: 15. Oktober 2004 13:19

Hallo Tatjana,

ich wollte noch etwas anfügen zu meiner kurzen Antwort zu Deiner interessanten Frage.

Zunächst einmal: Wie kann man das Subjekt eines Satzes feststellen? Indem man "Wer oder was?" fragt: Wer oder was galt gestern? Was heute nicht mehr gilt.

Normalerweise erwartet man ein Nomen als Subjekt, also Pronomen oder Substantive, die durch Artikel, Demonstrativpronomen, Adjektive etc. erweitert werden können.
Es können, wie in dem Beispiel, das Du genannt hattest, auch Nebensätze die Funktion von Subjekten übernehmen oder, was relativ häufig ist, erweiterte Infinitive mit zu:
Glücklich zu sein war ihm nicht vergönnt. Was war ihm nicht vergönnt? Glücklich zu sein. ("Glücklich zu sein" ist das Subjekt).
Hoffe, das hilft.
S.

Re: subjekt
geschrieben von: tatjana ()
Datum: 15. Oktober 2004 17:22

Ja, danke. Dein Beitrag ist super!

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