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"im Weiteren" vs. "im Weitern"
geschrieben von: gndssallinus ()
Datum: 12. April 2010 14:37

Hallo Miteinander,

Ist da eigentlich ein Unterschied zwischen "im Weiteren" und "im Weitern"?
Und wenn nicht, welches ist vorzuziehen?

mit freundlichen Grüssen
jade

Re: "im Weiteren" vs. "im Weitern"
geschrieben von: Redeker, Bangkok ()
Datum: 13. April 2010 16:37

Guten Abend Jade,

ich würde die Variante "im Weitern" immer als falsch anstreichen, wenn damit "im Weiteren" gemeint sein soll.

"Im Weitern von zu engen Räumen..." sollte diese Schreibung aber richtig sein (weitern = selten für erweitern).

Des Weiteren verweise ich auf den Duden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Redeker

Re: "im Weiteren" vs. "im Weitern"
geschrieben von: gndssallinus ()
Datum: 14. April 2010 12:26

Besten Dank Michael!

Re: "im Weiteren" vs. "im Weitern"
geschrieben von: Vladimir Matena ()
Datum: 04. November 2019 12:56

Grüß Gott,
in Rechtstexten benutzt man oft z.B.:

§ 6, Abs. 2 des Gewerbegesetzes, Nr. 123/2015 Ges.Slg. in gültiger Fassung (im Weiteren nur "Gewerbegesetz") ...

oder

Herr N.N., im Weiteren nur "Käufer" genannt...

In anderen Texten kommt "im Folgenden". Wo ist der Unterschied? Was benutzt man häufiger/lieber bzw. in den Fachtexten besser in DE, AT bzw. CH?

Mit lieben Grüßen aus der herbstbunten Mährischen Karst
Vladimir

Re: "im Weiteren" vs. "im Weitern"
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 04. November 2019 21:59

Zwischen im Folgenden und im Weiteren gibt es keinen Bedeutungsunterschied.

Zitat
Vladimir Matena
Mit lieben Grüßen aus der herbstbunten Mährischen Karst

Meinst du aus dem herbstbunten Mährischen Karst?



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.11.19 00:25.

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