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Vollzeitstelle bei einem Bildungsträger - Integrationskurs
geschrieben von: Akchen_G ()
Datum: 20. Februar 2016 10:02

...



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.02.16 14:07.

Re: Vollzeitstelle bei einem Bildungsträger - Integrationskurs
geschrieben von: Reinhard Menges ()
Datum: 21. Februar 2016 20:07

Das Thema des Threads heißt "Arbeitsmarkt und Honorare"...

Du hast - wie du selbst schreibst - eine "Vollzeitstelle bei einem Bildungsträger". Bei welchem Bildungsträger, schreibst du nicht. (Maulkorb oder Schere im Kopf?)

Wie du eingruppiert bist, schreibst du nicht - das ist schon merkwürdig. (Man kann von dir erwarten, dass du weißt, dass hier ein Interesse an dieser Basisinformation besteht.)

Du erwartest hier unentgeltlich (aber DU wirst dafür bezahlt..) "Hinweise bezüglich der administrativen Aufgaben" betreffend Verwaltungsangelegenheiten für einen Integrationskurs. (Offenbar ist dein Arbeitgeber nicht willens oder in der Lage, dir deine Aufgaben zu erläutern.)

Schließlich verbittest du dir noch jegliche Kommentare "BEZÜGLICH DER ARBEITSBEDINGUNGEN IM INTEGRATIONSKURS ETC.".

Von solchen Kommentaren "lebt" aber nicht nur dieses Forum - und speziell dieser Thread!

Fairness und Solidarität setzen Informationsaustausch und Transparenz voraus. Trittbrettfahrer, die lediglich "abstauben" wollen, sind hier nicht erwünscht. Wer sich Kommentare verbietet und sich damit gegen Kritik immunisieren möchte, hat m.E. in einem solchen Forum ebenfalls nichts zu suchen.

Re: Vollzeitstelle bei einem Bildungsträger - Integrationskurs
geschrieben von: kadmos ()
Datum: 21. Februar 2016 20:11

Das Thema des Threads heißt "Arbeitsmarkt und Honorare"...

Du hast - wie du selbst schreibst - eine "Vollzeitstelle bei einem Bildungsträger". Bei welchem Bildungsträger, schreibst du nicht. (Maulkorb oder Schere im Kopf?)

Wie du eingruppiert bist, schreibst du nicht - das ist schon merkwürdig. (Man kann von dir erwarten, dass du weißt, dass hier ein Interesse an dieser Basisinformation besteht.)

Du erwartest hier unentgeltlich (aber DU wirst dafür bezahlt..) "Hinweise bezüglich der administrativen Aufgaben" betreffend Verwaltungsangelegenheiten für einen Integrationskurs. (Offenbar ist dein Arbeitgeber nicht willens oder in der Lage, dir deine Aufgaben zu erläutern.)

Schließlich verbittest du dir noch jegliche Kommentare "BEZÜGLICH DER ARBEITSBEDINGUNGEN IM INTEGRATIONSKURS ETC.".

Von solchen Kommentaren "lebt" aber nicht nur dieses Forum - und speziell dieser Thread!

Fairness und Solidarität setzen Informationsaustausch und Transparenz voraus. Trittbrettfahrer, die lediglich "abstauben" wollen, sind hier nicht erwünscht. Wer sich Kommentare verbietet und sich damit gegen Kritik immunisieren möchte, hat m.E. in einem solchen Forum ebenfalls nichts zu suchen.

Re: Vollzeitstelle bei einem Bildungsträger - Integrationskurs
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 21. Februar 2016 23:22

@Akchen_G gemäß BAMF-Trägerzulassung 12/2012 "Personelle Ausstattung, § 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV, III.5.1 Personelle Kapazitäten im Verwaltungsbereich, § 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV: Ist für die im Rahmen eines Integrationskurses anfallenden Verwaltungsaufgaben eine eigene Verwaltungskraft, die nicht auch gleichzeitig eine Lehrtätigkeit für diesen Antragsteller ausübt, vorhanden? (...)"

Deine "Verwaltungsangelegenheiten" oder "administrativen Aufgaben" wird dir dein Träger schon speziell mitteilen.

Für die gemäß Artikel 5 Grundgesetz meinungsfreien Anderen: Warum wohl soll eine IntV-Lehrkraft nicht auch gleichzeitig Verwaltungskraft sein?

Vieleicht, damit die IntV-Lehrkräfte nicht feststellen und verwenden können, wie viele der Trägeranweisungen an die Lehrkräfte sowie z.B. ihre persönlichen Krankenstatistiken (s. z.B. BAMF-Qualitätskriterien-Katalog 26.10.2009, S. 5 "QB 7: Controlling unten) in den Geschäftsunterlagen des Trägers dokumentiert werden... ;-)
Krankenstatistisken der Lehrkräfte sollen deren Motivation darstellen!:
QB 7 Controlling:"Prüfpunkt:
Zielerreichung: Mitarbeiter/-innen,
Anforderungen: Die Lehrenden besitzen gute Fachkenntnisse, soziokulturelle Kompetenzen und sind motiviert.
Nachweismöglichkeiten: Erhebungen, Krankenstatistiken" Super!!! ;-)


Denkt an das BAMF-Trägeranschreiben vom 27.07.2011 zur Anwesenheitsliste "Tägliche Signatur:"(...) Die Lehrkräfte sind umgehend nochmals anzuweisen, die Anwesenheitslisten korrekt zu führen. Diese Anweisung gegenüber den Lehrkräften ist in Ihren Geschäftsunterlagen zu dokumentieren. (...)"

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