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Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: DaFLisa ()
Datum: 10. Juni 2016 10:10

Ach Mann, mein Text ist weg, also nochmal:

Lange habe ich gebraucht, um zu begreifen was Freiberuflichkeit eigentlich wirklich bedeutet, im unternehmerischen und finanziellen Sinn.

AUch dank des Forums hier!

Dennoch sind noch immer Fragen offen.

Erwin, ich habe mir deine Beispielrechnung angesehen. Da schreibst du (mit 23 Euro/UE-Bereichnung), dass – nach Abzüge von KV etc., aber VOR Abzug der Steuern – 805 Euro übrig bleiben.

Hier meine Frage: Die Steuern werden aber nicht von den 805 Euro, sondern von den oben stehenden 1563 Euro abgezogen, oder? Also Einnahmen minus Betriebsausgaben.

Demnach bleibt ja unterm Schnitt noch viel weniger übrig, vor allem bei hoher Steuerklasse.

Ich werde zusammen mit meinem Mann, der gut verdient, veranschlagt und finde das gerade besonders frustrierend.

Meine fiktive Rechnung:

Angenommen ich verdiene monatlich 3000 Euro (30.000 im Jahr, Urlaub, Krankentage rausgerechnet).

Davon gehen dann ab:

Etwa 600 RV

Ewa 500 KV+SV

Bleiben also 1900

Ok, Betriebsausgaben kann man noch absetzen, andererseits fallen wieder Kosten wie Altersvorsorge etc. an, so dass ich das bei meiner Grobrechnung hier mal weglasse.

Bei einem Steuersatz von über 40 %, bedeutet das aber doch konkret:
Von meinen 3000 Euro gehen 1300 Euro weg an Steuern.

Macht 1900 – 1300: Bleiben 600 Euro ????

Kann ja irgendwie alles nicht sein, 600 Euro von 3000 Euro?

Kann mir jemand helfen, wo liegt – hoffentlich mein Rechenfehler?

Was bleiben mir im Schnitt bei 30.000 Jahreseinnahmen und höchster Steuerklasse nach allen Abzügen und Abgaben übrig?

Klar kann man das eine oder andere steuerlich geltend machen, aber ist da so viel rauszuholen, dass meine ganze Rechnung nicht stimmt?

Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 10. Juni 2016 12:58

Hier bieten sich Rechner wie dieser an, bei denen man auch sämtliche relevanten Variablen eingeben kann. Für einen Überblick, wie hoch die Abzüge sein werden und was einem am Ende bleibt, ist das ganz gut.

Ansonsten empfehle ich immer noch diesen Rechner, mit dem man errechnen kann, wie hoch der Stundensatz sein sollte, damit die Selbständigkeit sich auch rechnet.

Und ganz wichtig: keine Panik.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 10. Juni 2016 16:36

Hallo Lisa,

zur Rechenmethode: am besten erst mal immer vom Jahreseinkommen ausgehen. Das sind die Honorareinnahmen abzüflich der Betriebsausgaben (die müssen auch schon vor der Berechnung der Beiträge berücksichtigt werden). Das Ergebnis ist dann steuerlich der Gewinn, sv-rechtlich heißt es Arbeitseinkommen.

Für die SV-Beiträge ist dann davon 1/12 die Grundlage der Berechnung - allerdings nicht des aktuellen Jahres, sondern auf Grundlage des jeweils letzten Steuerbescheides (abgesehen von Ausnahmen).

Bei den Steuern spielt, wie Du ja sagst, das Einkommen des Ehepartners auch eine Rolle, und etliche andere Daten. In meinem Rechenbeispiel ist es so niedrig, dass keine Einkommensteuer mehr anfällt (wenn nicht verheiratet). Zu beachten ist, dass sich die KV/RV/PV-Beiträge ebenfalls steuerlich auswirken. Eine Steuerklasse gibt es bei Selbständigen aber nicht, die taucht nur bei der Lohnsteuer auf. Nach dem Jahresende wird euer Gesamteinkommen und alles was bei beiden Eheleuten abzusetzen ist ermittelt und auf dieser Basis die Einkommensteuer festgesetzt. Da kann man keinen bestimmten Prozentsatz nennen.

Viele Grüße
Erwin Denzler

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: DaFLisa ()
Datum: 13. Juni 2016 22:09

Danke ihr Lieben für eure Antworten.

DaF2000:

Die Rechner kenne ich. Das Problem ist hier allerdings, dass sie - finde ich - nur für Unverheiratete gut funktionieren, die ihre eigenen Einnahmen, Ausgaben, Steuerklasse etc. angeben und dann ausgespuckt bekommen, was unterm Strich übrig bleibt.

Möchte ich das aber für uns herausfinden, dann muss ich ja das Einkommen meines Mannes mit angeben und bekomme dann auch am Ende der Rechnung das, was für uns gemeinsam übrig bleibt.

Wie ich aber dann herausfinden soll, was das FÜR MICH konkret bedeutet, weiß ich nicht. Denn dann wirds so richtig kompliziert...

Erwin: Vom Jahreseinkommen gehe ich aus, daher schrieb ich als Beispielbetrag 30.000 Euro.

Und ansonsten... ja, kompliziert.

Liebe Grüße

DaFLisa

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 14. Juni 2016 13:24

Generell ist es so: Je höher das Einkommen deines Mannes, desto mehr musst auch du verdienen, damit es sich steuerlich lohnt.

Wenn dir die Online-Rechner nicht zusagen, würde ich die folgende Lösung vorschlagen: nimm das letzte Jahres-Einkommen deines Mannes als Grundlage und geh das auf Elster durch, indem du für dich selbst verschiedene Stufen eingibst. Kenne mich mit Elster nicht aus und weiß nicht sicher, ob das funktioniert. Aber in dem Land, in dem ich lebe, gehen solche Kalkulationen über das offizielle Steuerprogramm. Habe ich auch so genutzt, indem ich für Frau und Kinder verschiedene Parameter eingegeben habe, um den für uns besten Versteuerungsweg rauszufinden.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Roswitha Haala ()
Datum: 14. Juni 2016 22:10

Liebe DaFLisa,

wende dich an einen Lohnsteuerhilfeverein (günstig), wenn du nicht weiterkommen solltest.

LG Roswitha

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 18. Juni 2016 20:19

DAFLISA: Stimmt schon in etwa:

21.321,00 EURO Gewinn nach Abzug der Kursleiterpauschale: (2400,00 Euro )
Steuern (Steuerklasse 1) waren als Vorauszahlung 2.000,00 EURO

Da gehen für die BFA 344,00 Euro monatlich weg,
für die KV (ohne Krankengeld usw) nochmal EURO 310,00,
Solidaritätszuschlag weiss ich nicht.

nach Abzug der Miete und Strom bleiben knapp mehr als Hartz4 für Lebenshaltungskosten übrig. Aus der Kirche bin ich schnell im März noch ausgetreten...
LG

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 24. Juni 2016 14:00

Bei der Angabe:

"21.321,00 EURO Gewinn nach Abzug der Kursleiterpauschale: (2400,00 Euro)"

passen Betrag und Anwendbarkeit der Pauschale nicht so recht zusammen. Du müsstest einen Stundensatz von über 70 Euro haben, um nebenberuflich (maximal ein Drittel von Vollzeit) soviel zu verdienen. Wenn aber die Stundenanzahl größer ist, ist es nicht mehr nebenberuflich und die Pauschale nicht anwendbar.

E.D.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 28. Juni 2016 15:34

Erwin Denzler schrieb:
-------------------------------------------------------
> Bei der Angabe:
>
> "21.321,00 EURO Gewinn nach Abzug der
> Kursleiterpauschale: (2400,00 Euro)"
>
> passen Betrag und Anwendbarkeit der Pauschale
> nicht so recht zusammen."


Hallo Herr Denzler,

der Abrechnungsmodus des Honorars enthält als Basis andere als kalenderjahrmäßige zeitliche Voraussetzungen, deren Erwähnung mir hier im Forum deplatziert erscheint.

Ja, ohne Abzug der Kursleiterpauschale fielen die SV-Beiträge wahrscheinlich sogar noch horrender aus, sowie der erbärmliche Rest, der übrig bleibt.


MfG Marinasala

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: aw ()
Datum: 30. Juni 2016 19:23

> Hallo Herr Denzler,
>
> der Abrechnungsmodus des Honorars enthält als
> Basis andere als kalenderjahrmäßige zeitliche
> Voraussetzungen, deren Erwähnung mir hier im Forum
> deplatziert erscheint.
>
> Ja, ohne Abzug der Kursleiterpauschale fielen die
> SV-Beiträge wahrscheinlich sogar noch horrender
> aus, sowie der erbärmliche Rest, der übrig bleibt.
>
>
>
> MfG Marinasala


Was Herr Denzler inhaltlich meinte:
Wer hauptberuflich unterrichtet, darf den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro gar nicht nicht in Anspruch nehmen. Auch keine Teile davon.
Der Freibetrag gilt GRUNDSÄTZLICH nur für Nebenberufler.

Als Hauptberufler muss man andere Summen finden, die man von der Steuer absetzen kann.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 01. Juli 2016 15:49

"Was Herr Denzler inhaltlich meinte:
Wer hauptberuflich unterrichtet, darf den Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro gar nicht nicht in Anspruch nehmen. Auch keine Teile davon.
Der Freibetrag gilt GRUNDSÄTZLICH nur für Nebenberufler.

Als Hauptberufler muss man andere Summen finden, die man von der Steuer absetzen kann. aw,"

Hall aw!
Ich habe das schon verstanden und dementsprechend geantwortet:Es kommt ein noch höherer Bruttobetrag heraus, wenn nur die Hauptberuflichlkeit greift und man die Übungsleiterpauschale in dieser Höhe nicht bedienen kann. Wenn man im nächsten Jahr dann weniger verdient, bleibt man auf den erhöhten Abgaben sitzen. Es sei denn, man kann überzeugend beweisen, dass man weniger verdienen wird oder man hat nachweislich entsprechende Ausgaben.

LG Marinasala



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 02.07.16 16:36.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: aw ()
Datum: 01. Juli 2016 20:20

Nebenberuflich mit DaF auf über 21.000 Euro Gewinn zu kommen dürfte trotzdem schwierig sein. Mit einer Teilzeittätigkeit von max. 15 Stunden im Monat (es muss ja nebenberuflich sein) ...?

Wieso bleibt man auf höheren Abgaben sitzen? Bei der Steuer ganz sicher nicht! Höchstens bei der DRV.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: marinasala ()
Datum: 02. Juli 2016 16:46

Nebenberuflich mit DaF auf über 21.000 Euro Gewinn zu kommen dürfte trotzdem schwierig sein. Mit einer Teilzeittätigkeit von max. 15 Stunden im Monat (es muss ja nebenberuflich sein) ...?

Wieso bleibt man auf höheren Abgaben sitzen? Bei der Steuer ganz sicher nicht! Höchstens bei der DRV.


Leider fokussierst du die falschen Fakten.

Was ich sagen will: Selbst wenn du - theoretisch - 40000,00 Euro verdienst, werden dir durch Steuern und Sozialabgaben nur Krümel übrig bleiben.
Das ist bei `richtiger* Selbstständigkeit etwas anders, da es keine Rentenversichersicherungplicht gibt.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: monika b ()
Datum: 12. August 2016 15:50

Hallo DAFLisa, kannst du dich denn nicht bei deinem Mann mitversichern, wenn er so gut verdient?

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Susanne Schmidt-Lossau ()
Datum: 23. September 2016 22:16

Hallo DaFLisa,

ja da geht viel weg von deinem Brutto-Einkommen: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfall- und Lebensversicherung, Betriebskosten, Fahrtkosten, Tel.- u. Internetgebühren, Büroraumkosten, Einkommensteuer, von der Umsatzsteuer bist du als gemeinnützig tätige Person befreit. Von deinen 3000 bleiben also nur rund 1000 Euro für dich übrig.

Da hilft nur, die Honorarforderung zu erhöhen, damit dein Einkommen steigt. Wenn du z.B. 6000 Euro bekommst, bleiben vor der Steuer 4.400 übrig, nach 1.100 Euro Einkommensteuer hast du noch 3.300 Euro netto.

Um diese 6.000 Euro zu verdienen, musst du allerdings täglich 8 Stunden unterrichten, versteht sich, jahraus, jahrein, ohne Urlaub, ohne Krankheit. 8 Stunden Unterricht erfordern zusätzlich 2 Stunden Vorbereitungszeit, also insgesamt arbeitest du lauter 10 Stunden-Tage. Und das bis an dein Lebensende, weil du von deiner Rente niemals leben kannst.

Daraus können wir sehen, dass die 35 Euro/UE nicht ausreichend sind. Würden DaF-DaZ-Lehrkräfte bezahlt wie staatliche Lehrkräfte, müssten Sie mindestens 60 Euro/UE bekommen. Erst dann wäre ein menschenwürdiges Arbeiten mit geregelten Pausen, Urlaub und Krankenzeiten und ein geruhsamer Lebensabend auch für diese Lehrkräfte möglich.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 12. Oktober 2016 11:45

Susanne Schmidt-Lossau schrieb:
-------------------------------------------------------


>

>
> Daraus können wir sehen, dass die 35 Euro/UE nicht
> ausreichend sind. Würden DaF-DaZ-Lehrkräfte
> bezahlt wie staatliche Lehrkräfte, müssten Sie
> mindestens 60 Euro/UE bekommen. Erst dann wäre ein
> menschenwürdiges Arbeiten mit geregelten Pausen,
> Urlaub und Krankenzeiten und ein geruhsamer
> Lebensabend auch für diese Lehrkräfte möglich.


Genau so ist es, liebe Fr. Schmidt-Lossau!
Ich gehe allerdings noch etwas weiter und biete mich hier im Forum auf der Angebotsseite für € 65,- pro UE+ MwSt+An-/Abfahrt+Teamsitzungen+Korrekturen an.
Nur leider ist die Resonanz ziemlich mau. Das liegt sicher auch daran, dass es noch genug Deppen (besonders tun sich da die Absolventen der Hochschulen hervor) gibt, die diesen Scheißjob als Lehrer in Intergrationskursen auch schon für € 13,-/UE machen.

Die Dummen werden einfach nicht alle- mit jedem Zug kommen Neue nach Hamburg! Tja, zur Ausbeutung gehören immer noch zwei Seiten: Der Ausbeuter und der Ausgebeutete.

Also Leute, genau kalkulieren, wie ein Selbständiger, nicht wie ein Gutmenschendepp, der auch fast umsonst arbeitet. Knallhart den Billigausbeutern wie VHS, Inlingua, Berlitz und auch allen Sparchschulklitschen eine Abfuhr erteilen. Der Preis reguliert sich nach Angebot und Nachfrage. Wenn es keine Deppen mehr für € 23,-/UE gibt, dann werden die Preise schon steigen.

So long,

Dieter

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Dracula ()
Datum: 12. Oktober 2016 13:54

> Wenn es keine Deppen mehr für €
> 23,-/UE gibt, dann werden die Preise schon
> steigen.

Das ist zwar richtig, sagt sich aber auch leicht.
Zumindest ein Berufsanfänger oder ein Quereinsteiger wird sich auch für 23 EUR für fast jede Art von Kurs finden lassen.

Re: Freiberufler: Was bleibt denn nun übrig? Hilfe !!!!
geschrieben von: Dieter Müller ()
Datum: 13. Oktober 2016 11:12

Liebe(r) Dracula,

selbst für einen Gesellen im Handwerksbetrieb nimmt der/die Meister(in) mindestens 40,- € pro Arbeitsstunde + Mehrwertsteuer! Auf eine Unterrichtseinheit heruntergerechnet sind das € 35,70! Die Differenz zu den Honoraren die bislang gezahlt werden, beträgt dann immer noch 12,70!
Da aber die Dozenten in den IK-Kursen Hochschulabsolventen sind (wir vergessen mal die ehrenamtlichen Deppen, die sich jetzt dazu berufen fühlen, Deutsch unterrichten zu können), sind 45,-/UE völlig angemessen. Darunter sollte kein(e) Berufsanfänger(in) auch nur seinen/ihren Hintern aus dem Bett schwingen.
Aber die Akademiker von heute können weder verhandeln, noch haben sie Mumm in den Knochen, besonders Frauen lassen sich in diesem Bereich sehr gut ausbeuten.

So long

Dieter

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