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Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 08. Juli 2016 08:57

Hallo Leute,

ich brauche mal eure Hilfe: Ich bin gerade dabei, meine Einnahmen und meine Betriebsausgaben miteinander ins Verhältnis zu setzen.

Welche Betriebsausgaben macht ihr geltend:

Monatskarte (ist klar)

Können wir auch ein Arbeitszimmer (zuhause, für die Vorbereitungen) absetzen?

Bücher und Büromaterial (da muss man bestimmt die Rechnungen vorweisen, oder?)


Was macht ihr als Werbungskosten geltend? Braucht man da die Belege?


Viele Grüße
Hiteacher

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 08. Juli 2016 12:09

Hallo Hiteacher,

ist eigentlich eine Frage für einen Steuerberater, deine Fragestellung zeigt mir - ehrlich gesagt - dass du ziemlich unbefangen da ran gehst. Ich sage dir mal, wie ich's mache:

- Monatskarte ist dann "klar", wenn du sie vorwiegend für Fahrten zum Kunden nutzt.
- Arbeitszimmer: Dafür gibt es ein relativ aktuelles BGH-Urteil: Ist nur dann voll absetzbar, wenn es den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit bildet, keinsefalls darfst du darin auch schlafen.
- Bücher und Büromaterial: Rechnungen und Belege sammeln und buchen
- außerdem: Computer, EDV, Software, auch hier die Rechnungen sammeln, bestimmte Gegenstände musst du abschreiben, manche darfst du auf einmal als Betriebsausgaben geletend machen.
- Werbung: Visitenkarten, Website
- Telefon/DSL/Internet: auf jeden Fall anteilig (50%), der Anschluss muss auf deinen Namen laufen

KEINE Betriebsausgaben sind private (Sozial)Versicherungen.

Was davon bei dir geht, musst du in deinem Fall prüfen, es empfiehlt sich aber auf jeden Fall eine vereinfachte Buchführung (EÜR), damit du den wirtschaftlichen Aspekt deiner (schein?)selbständigen Tätigkeit im Blick hast.

Liebe Grüße!


Benjamin Kühn

Versicherung etc
geschrieben von: aligru ()
Datum: 07. August 2016 18:46

Hi!

Ich bin seit einem Monat freiberuflich taetig. Mir ist auch schon aufgefallen, dass man als DaF-Dozentin nicht gerade viel verdient - fuer die 380 Euro Krankenversicherung pro Monat, z.B. muss man viele Stunden arbeiten.

Ich bin privat rentenversichert (250 Euro pro Monat). Muss ich mich auch anders versichern oder reicht das?

Ich arbeite u.a. 28 UE (zu 45 Min) die Woche fuer einen Traeger - muesste er dann eigentlich fuer meine Krankenversicherung einzahlen, weil das doch ziemlich viele UE sind?

Danke!

Alice

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: monika b ()
Datum: 12. August 2016 15:45

Hallo ALice, wenn du als freier Mitarbeiter tätig bist, dann bist du für deine Versicherungen selbst verantwortlich. Da ist es ganz egal wie viele Stunden du arbeitest. Leider!
Und als Dozentin bist du verpflichtet in die gesetzliche RV einzuzahlen... wenn du über 450 Euro im Monat verdienst.

VG!
Moni

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: aligru ()
Datum: 16. August 2016 19:07

Danke!
Ich riskiere es mal, die RV nicht zu zahlen. Ich bin privat versichert.360 Euro im Monat, dafür muss man viele Stunden arbeiten... Und dann kommen noch die 380 Euro KV dazu......

Alice

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Hiteacher ()
Datum: 19. August 2016 08:55

Ich werde die Übungsleiterpauschale von 2400 Euro im Jahr einsetzen.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: aligru ()
Datum: 22. August 2016 16:02

Übungsleiterpauschalen gelten aber nur, wenn man nebenberuflich als Dozent arbeitet, oder?

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 23. August 2016 09:15

aligru schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ich riskiere es mal, die RV nicht zu zahlen. Ich
> bin privat versichert.360 Euro im Monat, dafür
> muss man viele Stunden arbeiten

Nur mal um das Risiko zu verdeutlichen: die Verjährungsfristen liegt bei vier Jahren plus das laufende Jahr, also können bis zu 60 Monatsbeiträge nachzuzahlen sein. Ergbäbe bei einem Monatsbeitrag von 360 Euro eine nachforderung von 21.600 Euro, dazu Säuminszuschläge von 1 % monatlich (also prakt. 12 % Zinsen p.a.).

Theoretisch kann die Verjährung auch bei 30 Jahren liegen (wenn vorsätzlich, was schwer nachweisbar ist aber nicht unmöglich) und es wäre ein Bußgeld möglich.

Noch höher ist das Risiko allerdings für den Arbeitgeber, falls die Sache scheinselbständig ist. Denn bei ihm kämmen auch noch KV, PV und AV dazu.

E.D.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 23. August 2016 12:22

Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundesanstalt für Arbeit im Verbund mit der Rentenanstalt des Bundes die geplante Honorarerhöhung zum Anlass nehmen, die bisher vereinbarte Blindheit aufzugeben und die VHSen zu überprüfen.

Dass bisher so wenige Daf-Lehrer an den VHSen aufgeflogen sind, kann nur an einer Absprache zwischen BAMF, BfA, KV und Finanzamt liegen. Alle sind über die Einkünfte informiert, niemand greift ein?? Dem Staat und damit allen Bürgern gehen durch nicht bezahlte Rentenbeiträge ganz schöne Summen verloren.

Und ob einer privat rentenversichert ist, ändert an der ganzen Sache nichts. Es ist die "Arbeit" des Daf-Lehrer, die die Versicherungspflicht auslöst, nicht die Person und ihre Lebenssituation oder ihre Bereitschaft zur Erfüllungs ihrer Versicherungspflicht.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Georg321 ()
Datum: 23. August 2016 13:38

Zitat

Dass bisher so wenige Daf-Lehrer an den VHSen aufgeflogen sind, kann nur an einer Absprache zwischen BAMF, BfA, KV und Finanzamt liegen. Alle sind über die Einkünfte informiert, niemand greift ein?? Dem Staat und damit allen Bürgern gehen durch nicht bezahlte Rentenbeiträge ganz schöne Summen verloren.

Über welche Summen reden wir denn? Welcher Betrag ging der RV Bund in den letzten 11 Jahren verloren? Gehen wir von 15.000 LK über 11 Jahre und 360 € im Monat aus?

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 23. August 2016 19:17

Natürlich kann ich keine exakten Zahlen liefern. Aber wann immer ich Kollegen und Kolleginnen angesprochen habe, die vergleichbar arbeiteten, war die Antwort: das zahl ich nicht. Ich bin privat versichert.

Wer so argumentiert und dabei noch auf seine "prekäre" Situation verweist, handelt meiner Meinung nach unredlich. Jetzt die Rentenbeiträge sparen, später auf Sozialhilfe spekulieren, das ist nicht korrekt und schadet der Allgemeinheit, die für die Sozialhilfe aufkommen muss. Wer von DaF nicht leben kann, ohne zu betrügen, sollte sich einen anderen Job suchen.

Und der Betrug schadet auch jetzt schon den anderen, die bezahlen, weil wir bei Gehaltsforderungen nicht wirklich an einem Strang ziehen. Wer monatlich einige hundert Euro mehr einsackt, fordert weniger heftig oder gar nicht.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: ainja ()
Datum: 23. August 2016 23:33

Das ist doch alles überhaupt nicht die Frage, integra1960.
Fakt ist, dass wir selbstständig arbeiten und über viele Jahre einen Hungerlohn verdient haben und noch verdienen.
Einzig richtige Konsequenz wäre, uns nicht vorzuschreiben, was wir in diesen vom Staat verordneten Integrationskursen zu verdienen haben (Scheinselbstständigkeit ---> bedeutet, Träger muss bei Auffliegen, wie Du es nennst, die SV-Beiträge nachzahlen), sondern uns selbst zu überlassen, was jede/r von uns an Honorar fordert.
Oder man stelle uns bitte zu ordentlichen Bedingungen ein, wie jede/r verdammte/r Lehrer/in nach ihrem/seinem Studium - und das bitte zu selbigen Konditionen.
Aber nein, Bildung ist in diesem Land nichts wert - dann soll mir bitte niemand kommen, noch RV-Beiträge für wen denn eigentlich (?), zu bezahlen.
Wir gehen doch sowieso in die Altersarmut ... unter solidarisch und Solidargemeinschaften stelle ich mir was anderes vor.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Johannes Berndt ()
Datum: 24. August 2016 15:01

ainja schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das ist doch alles überhaupt nicht die Frage,
> integra1960.

Doch. Denn wenn wir uns als Selbständige verstehen, müssen wir schon zur Kenntnis nehmen, dass der Markt überwiegend von Konkurrenten bedient wird, die ihre Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nur teilweise zahlen und sich somit auf unlautere Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die meisten davon sind übrigens nicht privat versichert, sondern verweisen auf die Grundsicherung, die im Alter ansteht.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 24. August 2016 15:10

integra1960 schrieb:
-------------------------------------------------------

> Wer so argumentiert und dabei noch auf seine
> "prekäre" Situation verweist, handelt meiner
> Meinung nach unredlich. Jetzt die Rentenbeiträge
> sparen, später auf Sozialhilfe spekulieren, das
> ist nicht korrekt und schadet der Allgemeinheit,
> die für die Sozialhilfe aufkommen muss.

Natürlich ist es richtig, dass die Beitragszahlung eine gesetzliche Pflicht ist. Aber deine wirtschaftliche Begründung stimmt so leider nicht. Auch wer die Beiträge bezahlt, wird ziemlich sicher im Alter ergänzende Sozialhilfe benötigen. Noch bezogen auf den alten Honorarsatz von 23 Euro habe ich hier eine Musterrechnung:
[www.dozenten-forum.de]
Bei dem dortigen Rentenbeitrag von 292,34 Euro erwirbt man für jedes Jahr der Berufstätigkeit einen Rentenanspruch von 15,75 Euro, ergibt etwa 14,30 Euro Netto-Monatsrente. Mann müsste also ca. 70 Jahre arbeiten, um eine Rente auf Sozialhilfeniveau (etwa 800 Euro) zu gaben.

Natürlich entlastet auch eine Rente von wenigen hundert Euro später mal das Sozialamt ein Stück weit. Aber wegen der Beiträge wird man in vielen Fällen dann eben jetzt schon auf Hartz IV angewiesen sein, der Sozialstaat muss also auch wieder das Minus ausgleichen.

Mit der Erhöhung auf 35 Euro wird das aktuelle Einkommen gerade so reichen um ohne Hartz IV auszukommen (falls man alleine lebt), aber für eine ausreichende Rente auch noch nicht. Wenn die zu zahlenden Beiträge nur das Sozialamt entlasten und nicht das eigene Alterseinkommen erhöhen, ist die Motivation natürlich gering.

E.D.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 24. August 2016 15:39

Aus einem Unrecht (schlechte Bezahlung von Daf-Lehrern) entsteht kein Recht auf Selbstjustiz. Und genau das betreibt man, wenn man für sich entscheidet, dass man keine Rentenversicherung bezahlt, obwohl man dazu verpflichtet ist. Das ist Betrug.

So banal ist das. Mit unsolidarisch hat das nichts zu tun. Wir haben alle auf unseren VHS-Verträgen unterschrieben, dass wir uns um die Sozalversicherungen selber kümmern.

Unsolidarisch sind die Daf-ler, die keine Rente bezahlen, bei Gehaltsgesprächen den Mund halten und später eventuell viel mehr Sozialhilfe beanspruchen, als ihnen bei regelmäßiger Rentenversicherungszahlung zustehen würde.

Sorry, wenn das etwas beckmesserisch klingt. Eigentlich ist es nur ehrlich.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: DaFf ()
Datum: 25. August 2016 15:30

Genauso ist es, integra1960!!! Es IST ehrlich, nicht nur eigentlich. Deinen Beiträgen hier ist nichts hinzuzufügen.

Nur das:
Leute mit dieser Einstellung unterrichten auch in Orientierungskursen. Also: Gesetze gibt es in Deutschland zwar, aber ich entscheide selbst, ob ich mich daran halte oder nicht ... wenn es mir subjektiv nicht zumutbar ist, halte ich mich eben nicht daran und will natürlich straffrei bleiben, wenn ich doch erwischt werde.



integra1960 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Aus einem Unrecht (schlechte Bezahlung von
> Daf-Lehrern) entsteht kein Recht auf Selbstjustiz.
> Und genau das betreibt man, wenn man für sich
> entscheidet, dass man keine Rentenversicherung
> bezahlt, obwohl man dazu verpflichtet ist. Das ist
> Betrug.
>
> So banal ist das. Mit unsolidarisch hat das nichts
> zu tun. Wir haben alle auf unseren VHS-Verträgen
> unterschrieben, dass wir uns um die
> Sozalversicherungen selber kümmern.
>
> Unsolidarisch sind die Daf-ler, die keine Rente
> bezahlen, bei Gehaltsgesprächen den Mund halten
> und später eventuell viel mehr Sozialhilfe
> beanspruchen, als ihnen bei regelmäßiger
> Rentenversicherungszahlung zustehen würde.
>
> Sorry, wenn das etwas beckmesserisch klingt.
> Eigentlich ist es nur ehrlich.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 25. August 2016 17:08

@Erwin Denzler

Ich habe nicht wirtschaftlich, sondern sozialethisch/juristisch argumentiert. Meine wirtschaftliche Argumentation würde lauten:

Wems nicht reicht, der sollte schleunigst aussteigen.



"Mir reichts nicht, deshalb habe ich das Recht zu betrügen", ist für mich einfach nicht akzeptabel.

Re: Betriebsausgaben bei Honorartätigkeit
geschrieben von: DaFne ()
Datum: 26. September 2016 13:50

Hi Alice,

bei mir haben die Träger ein Statusfeststellungsverfahren gemacht. Dabei muss man der Rentenversicherung alles mitteilen und die prüfen, ob es eine selbständige Tätigkeit ist, oder ob es sich um "Scheinselbständigkeit" handelt. Sie haben mich als selbständig eingestuft, obwohl ich festgelegte Arbeitszeiten usw. wie ein Angestellter habe. Das ist ein starkes Stück von der Rentenversicherung. Jedesmal hatte ich hohe Nachzahlungen zu leisten. Da ich es nicht zurückgelegt hatte, weil ich ja nicht so doll verdient hatte, war das jedesmal ein Schock. Es sind ca. 19% vom GEWINN, nicht vom Bruttoeinkommen, man diverse Kosten abziehen.

Vielleicht hast du ja auch Glück und Sie lassen dich in Ruhe, aber wenn du nachzahlen musst wird es sehr viel Geld, das man auf einmal zahlen muss. Ich habe es immer in Raten abgezahlt.

liebe Grüße

DaFne

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