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Scheinselbständigkeit und Haftung
geschrieben von: DaF2000 ()
Datum: 09. Februar 2017 09:46

Die Bekannte eines Bekannten (beides DaF-Lehrer) wurde im Integrationskurs verletzt. Grund war eine aggressive Auseinandersetzung zwischen Kursteilnehmern, bei der einer von ihnen zu einer Rasierklinge griff. Mein Bekannter meinte aber, dass es nur zu leichten Verletzungen gekommen sei.

Wir hatten aber davon ausgehend eine Diskussion über die Haftung bzw. Erstattung bei einem längeren Ausfall durch einen Unfall oder einen Angriff. Gut möglich ist ja auch, dass man als DaF-Lehrer während der Arbeitszeit anderen Schaden zufügt.

Ich bin ja Freiberufler und tatsächlich selbständig tätig. Deswegen habe ich auch die entsprechenden Versicherungen. Aber wie sieht es bei den Massen an scheinselbständigen DaF-Lehrern bei den Klitschen und beim GI aus? Die werden in den seltensten Fällen eine Berufshaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Und wenn nun etwas passiert?

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