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5/6 Regelung für Daf Dozentin zu beachten wegen Scheinselbstständigkeit??
geschrieben von: alegna0123 ()
Datum: 27. Februar 2017 19:22

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob es auch als DaF-Dozent gilt, dass ich nur maximal 5/6, meines Jahresgehaltes, bei einem Arbeitgeber verdienen darf?

Da ja auch einige anderen Aspekte die zur Scheinselbstständigkeit gehören, z. B. ortsunabhängige Arbeitsweise, nicht gelten, bin ich mir da nicht sicher ...

Kurz::: Brauche ich in einem Jahr mehr als 1 Arbeitgeber, wenn ich im Vorjahr zwei unterschiedliche Arbeitgeber hatte (alles freiberuflich), um als nicht Scheinselbstständig zu gelten?

Vielen Dank für eine Antwort!

Re: 5/6 Regelung für Daf Dozentin zu beachten wegen Scheinselbstständigkeit??
geschrieben von: Benjamin Kühn ()
Datum: 28. Februar 2017 15:42

Meinst du Gehalt oder Honorar? Falls "Honorar" - die Regelungen gelten genauso, allerdings ist die 5/6-Regelung nur eine von vielen zur Abgrenzung von echter Selbständigkeit vs. Scheinselbständigkeit.

Benjamin Kühn
Deutsch für Ärzte
Herzberger Landstraße 17
37085 Göttingen
kuehn@deutsch-fuer-aerzte.de
www.deutsch-fuer-aerzte.de

Re: 5/6 Regelung für Daf Dozentin zu beachten wegen Scheinselbstständigkeit??
geschrieben von: Joseph Roth ()
Datum: 03. März 2017 16:51

Eigentlich sollte man als Lehrkraft keine Angst davor haben, dass man "scheinselbständig" ist. Probleme bekommen doch eher diejenigen, die Lehrkräfte zu "Scheinselbständigen" machen.
Ein Selbständiger hat auch keinen Arbeitgeber, sondern lediglich Kunden.

Die Kriterien dafür sind außerdem vielfältig, wie Benjamin Kühn zurecht schreibt. An einer 5/6-Regelung lässt es sich jedenfalls nicht alleine festmachen.
Falls jemand z.B: nur einen Kunden hat, ist er wahrscheinlich im Moment nicht besonders erfolgreich, aber noch lange nicht automatisch scheinselbständig.

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