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als Honoarkraft den Kurs abbrechen?
geschrieben von: Annika Feldmann ()
Datum: 20. Mai 2018 20:39

Hallo,

ich arbeite derzeit als Honorarkraft . Ich habe gehört,das es um die Kurse bei meinem Sprachträger schlecht bestellt ist und ich werde wohl auch keinen neuen Kurs mehr bekommen.Die Honorarkräfte sollen größtenteils entlassen werden. Daher habe ich mich woanders beworben. Nun ist es so, dass ich aber bei dem anderen Arbeitgeber schnell, schon nächste Woche anfangen soll .

Ich weiss nicht, ob ich dass kann, mir droht aber andernfalls Arbeitslosigkeit, das will ich mit vier Kindern auf keinen Fall.In meinem Vertrag steht, ich muss bei vorzeitgem Kursabbruch 800 Euro zahlen :-(
Würde woanders auch wieder DAZ unterrichten,das wäre aber zumindest mal für ein Jahr geplant. Ist das zulässig oder darf ich das nicht machen, bzw. muss ich diese Strafe zahlen?

Re: als Honoarkraft den Kurs abbrechen?
geschrieben von: bobaka ()
Datum: 23. Mai 2018 17:55

Als Honoarkraft kann man jederzeit kündigen.
Viel Glück!

Re: als Honoarkraft den Kurs abbrechen?
geschrieben von: Johannes Berndt ()
Datum: 23. Mai 2018 22:10

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solcher Passus vom Recht gedeckt ist, zumindest sofern nicht ein exorbitant hohes Honorar vereinbart ist. Vergleichbar mit Mietverträgen bindest du dich dann auch nicht mit deiner Unterschrift daran.

Es könnte allerdings so kommen, dass der offensichtlich windige Auftraggeber die Auszahlung des Honorars verweigern bzw. um ebendiesen Betrag mindern wird, woraufhin der Weg des Mahnverfahrens oder der Klage nötig sein wird.

Vielleicht hilft ein Gespräch, und der Auftraggeber setzt einen anderen Lehrer ein.

Alles Gute und viel Glück mit dem neuen Kunden (nicht Arbeitgeber!)

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