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Anspruch auf Urlaubsgeld für Ik-Dozenten
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 13. Oktober 2018 18:49

In einem Trägerrundschreiben des BAMF an die VHSen habe ich gelesen, dass empfohlen wird, die Ansprüche der IK-Leiter auf Urlaubsgeld zu beachten.
Es stand also nicht drin: Informiert die Kl darüber oder zahlt es ihnen einfach aus. Es war mehr eine Warnung, dass man sich darauf einstellen soll, falls jemand es einfordert.

Es ist wohl (nach dem, was ich verstanden habe) so, dass ein KL, der mehr als die Hälfte seines Verdienstes bei EINER VHS verdient, arbeitnehmerähnlich arbeitet und damit Anspruch auf Urlaubsgeld hat.

Ob und wie dieser Anspruch eingefordert werden muss oder kann, weiß ich noch nicht. Falls jemand von euch da schon Erfahrungen hat, wäre es vielleicht hilfreich, sie den anderen KL mitzuteilen.
Und wie weit rückwirkend man das einfordern kann, weiß ich auch nicht. Eventuell hätte man es jedes Jahr einfordern müssen, um jetzt Anspruch darauf zu haben. Da jetzt schon Oktober ist, wäre es vielleicht für viele interessant, das Thema vor Jahresende anzupacken.


Vielen Dank für eure Ideen.

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