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krankenkasse 2019
geschrieben von: integra1960 ()
Datum: 25. November 2018 23:06

Hat jemand von euch schon verstanden, ob die Reduktion der Krankenkassenbeiträge auch uns Honorarkräfte in den IKs betreffen wird?

Wir sind ja gar nicht freiwillig versichert, sondern müssen uns gesetzlich krankenversichern.

Wäre nett, wenn da jemand Auskunft geben könnte, der den Durchblick hat.

Vielen Dank!

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 28. November 2018 20:48

Zitat
Hat jemand von euch schon verstanden, ob die Reduktion der Krankenkassenbeiträge auch uns Honorarkräfte in den IKs betreffen wird? Wir sind ja gar nicht freiwillig versichert, sondern müssen uns gesetzlich krankenversichern.

Doch, wir sind freiwillig gesetzlich versichert. Die Freiwilligkeit besteht insofern, dass wir uns auch für eine Privatversicherung entscheiden könnten - eine Möglichkeit, die Angestellte bis zu einem gewissen Einkommen nicht haben. Die anstehenden Änderungen sollten also schon einige von uns betreffen.

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: podenca ()
Datum: 11. Januar 2019 17:07

Ich habe heute einen Bescheid meiner KK erhalten, nachdem ich ab sofort sogar MEHR bezahlen muss als 2018!!!

Ich habe ein sehr geringes Einkommen (ca. 500 Euro) und bezahle schon IMMER viel zu viel KK (bisher ca. 180 Euro) - ab sofort wollen die 193 Euro von mir haben!!!

Wem geht's ähnlich?

Wer von euch hat schon mal Widerspruch gegen so einen Bescheid eingelegt, oder bei seiner KK erreicht, dass er einen ANGEMESSENEN KK Satz bezahlt?

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 16. Januar 2019 21:33

Heute hat die DAK-Gesundheit ein letztes Mal 183,21 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung (für Dezember 2018) von meinem Konto abgebucht. 2019 wird der Gesamtbeitrag für Honorarlehrkräfte aber steigen, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen.

In den Genuss einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen kommen nur Arbeitnehmer, da deren Arbeitgeber ab 2019 auch etwaige Zusatzbeiträge hälftig übernehmen müssen, was vorher nicht der Fall war. Für freiberufliche Lehrer hat das aber keinerlei Auswirkung, da sie formal keinen Arbeitgeber haben und die Sozialversicherungsbeiträge ohnehin komplett selbst übernehmen müssen.

Ein Widerspruch dagegen hat nach meinem Dafürhalten keinen Sinn; das ist Gesetz! Die Quittung dafür kannst du nur indirekt -bei freien und geheimen Wahlen- den Parteien geben, die solche ungerechten Gesetze machen oder bestehen lassen.

Wenn dein Einkommen für deinen Lebensunterhalt nicht ausreicht, kannst du Wohngeld oder Arbeitslosengeld 2 beantragen. Sollte dir zwar Wohngeld, aber kein ALG 2 bewilligt werden, kannst du -wie ich auch erst vor Kurzem erfahren habe- darüber hinaus auch noch die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge beantragen. Ob dafür die Wohngeldstelle oder das Sozialamt zuständig ist, weiß ich auch (noch) nicht. Bei ALG 2 werden diese Beiträge ja ohnehin automatisch vom Jobcenter übernommen.

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 01. Februar 2019 17:26

Zitat
In den Genuss einer Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen kommen nur Arbeitnehmer, da deren Arbeitgeber ab 2019 auch etwaige Zusatzbeiträge hälftig übernehmen müssen, was vorher nicht der Fall war. Für freiberufliche Lehrer hat das aber keinerlei Auswirkung, da sie formal keinen Arbeitgeber haben und die Sozialversicherungsbeiträge ohnehin komplett selbst übernehmen müssen.

Das stimmt so nicht! Zitat: "Selbstständige mit geringem Einkommen können künftig mit niedrigeren Beiträgen rechnen, wenn sie freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel."

Quelle: [www.bundesregierung.de]

Zitat
Ich habe ein sehr geringes Einkommen (ca. 500 Euro) und bezahle schon IMMER viel zu viel KK (bisher ca. 180 Euro) - ab sofort wollen die 193 Euro von mir haben!!!

Wenn ich richtig informiert bin (und hier bin ich mir nicht sicher), kann man als Hartz 4-Empfänger bis ca. 450 Euro im Monat dazu verdienen. Bei einem Einkommen von 500 Euro erscheint es mir ratsam, zu prüfen, ob man dieses Einkommen entsprechend weiter senkt und eben Hartz 4 beantragt. Von der Krankenversicherung mal abgesehen, von 500 Euro kann man doch nicht im Ansatz leben...

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 05. Februar 2019 23:19

Zitat
Anna2
"Wer bis zu 1.142 Euro pro Monat verdient, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen Beitrag von 171 Euro pro Monat zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel."

Nein, du behauptest schlicht Falsches! Der Mindestbeitrag -zumindest zu meiner Krankenversicherung (DAK Gesundheit)- betrug im Falle geringer oder gar keiner laufenden Einkünfte schon seit Längerem weniger als 200 Euro. Daran ändert sich in diesem Jahr auch nichts. Wie gesagt: Ich habe zuletzt monatlich 183,21 Euro für "freiwillige gesetzliche" Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Jetzt steigt der Beitragssatz leicht für mich aufgrund der Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung, beträgt aber immer noch unter 200 Euro.

Dies deckt sich auch mit Podencas Aussage:

Zitat
podenca
Ich habe ein sehr geringes Einkommen (ca. 500 Euro) und bezahle schon IMMER viel zu viel KK (bisher ca. 180 Euro) - ab sofort wollen die 193 Euro von mir haben!!!

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: ainja ()
Datum: 07. Februar 2019 23:02

Die Crux ist doch, dass hier niemand recht oder keiner Unrecht hat.
Denn KV-Beiträge werden nach dem Einkommenssteuerbescheid erhoben bzw. dann nach oben oder nach unten reguliert. Und es liegt in der Natur der Dinge, dass da jeder unterschiedliche Einkommen und andere Verhältnisse bzw. Lebensentwürfe hat. Das zum einen.
Zum anderen habe ich im Laufe der Jahre festgestellt, dass man durchaus mit seiner Krankenkasse verhandeln kann - es gibt Spielräume, verschiedene Versicherungsoptionen. Dazu braucht es manchmal ein bisschen Verhandlungsgeschick, das man aber als Freiberufler/in oder Selbstständige/r ohnehin haben sollte. Und den Mut, sich durch Widersprüche etc. durchzukämpfen, sich Wissen anzueignen, ggf. anwaltliche Schritte in Erwägung zu ziehen.
Zur Not kann man auch die Krankenkasse wechseln.
Pauschal kann man also nicht beantworten, was man zu zahlen hat.

Re: krankenkasse 2019
geschrieben von: Anna2 ()
Datum: 28. Februar 2019 16:56

Zitat
Gernot Back:

Nein, du behauptest schlicht Falsches! Der Mindestbeitrag -zumindest zu meiner Krankenversicherung (DAK Gesundheit)- betrug im Falle geringer oder gar keiner laufenden Einkünfte schon seit Längerem weniger als 200 Euro. Daran ändert sich in diesem Jahr auch nichts. Wie gesagt: Ich habe zuletzt monatlich 183,21 Euro für "freiwillige gesetzliche" Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Jetzt steigt der Beitragssatz leicht für mich aufgrund der Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung, beträgt aber immer noch unter 200 Euro.


Ich behaupte gar nichts, sondern zitierte die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zum Thema! Hast du dir überhaupt die Mühe gemacht, auf den Link zu klicken?

Das, was du oben beschreibst, bezieht sich auf die Ausnahmeregelung für Selbstständige mit (sehr) niedrigem Einkommen, die bis 2018 bestand, nicht die Regelberechnung. Und an eben jener hat sich nun gewaltig etwas geändert.

Auch hierzu ein Zitat (zur Situation bis 2018!):

"Wie hoch ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte?

Hierbei handelt es sich um ein fiktives Einkommen das die Krankenkasse dem freiwillig Versicherten unterstellt, sodass ein unabhängig vom tatsächlichen Einkommen mindestens geltender Beitrag fällig wird. Diese gesetzlich definierte Mindestbeitragsgrenze liegt im Jahr 2018 bei 2.283,75 EUR. Die Mindestbeitragsgrenze wird also in jedem Fall als fiktives Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen. Ausnahmen können Existenzgründer mit Förderung durch die Agentur für Arbeit sowie Selbständige mit nachweislich niedrigerem Einkommen für sich geltend machen, sodass lediglich 1.522,50 EUR als beitragspflichtiges (fiktives) Monatseinkommen herangezogen werden."

Link zum Zitat: [www.erfolg-als-freiberufler.de]

Ich vermute, du gehörtest dann zur letztgenannten Gruppe von Selbstständigen.

Ich selbst habe bisher den regulären (!) Mindestbeitrag von über 400 Euro/Monat bezahlt. Anfang des Jahres habe ich nun den letzten Steuerbescheid eingereicht und nach Neuberechnung aufgrund der o.g. Änderungen ab 2019 liegt mein Beitrag nun zumindest etwas darunter. Genug ist es immer noch, weil wir ja als Selbstständige nun mal leider immer noch den Arbeitgeberanteil selbst mitbezahlen müssen.

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