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Zulassung als Kursträger
geschrieben von:
Fares
()
Datum: 13. Mai 2022 14:14
Hallo zusammen,
ich habe seit anderthalb Jahren mein Bestes gegeben, um meine Sprachschule ins Leben zu rufen. Ich wollte mit Selbstzähler arbeiten, da ich gedacht habe, dass es vielen davon geben würde. Ich habe alles (Werbungen, Flugblätter usw.) gemacht, um Kunden zu gewinnen. Ich habe aber nur wenige Interessierte gefunden. Ich habe mit einem Schulbesitzer geredet und er meinte, ohne eine Zulassung als Kursträger sei es zeitverschwendung mit der Schule.
Demzufolge habe ich einen Antrag auf eine Erstzulassung als Kursträger gestellt. Den Antrag habe ich vor einem Jahr gründlich durchgelesen und habe alle Voraussetzung erfüllen können.
Jetzt habe ich eine E-Mail von Bamf bekommen. Sie meinten, ich sollte nachweisen, dass meine Schule einen Nachweis im Bereich der Durchführung und Organisation von Vermittlungskursen vorlegen muss. Ich habe doch einen Nachweis geschickt. Sie meinten, der Antragsteller solle den Nachweis haben. Ich bin doch der Antragstellende. Nein, die Schule sei der Antragstellende in diesem Fall, erwiderten sie.
Warum schreiben die Behörden so zweideutig?
Ist das nur ein Vorwand?
Die Sachbearbeiterin war meine Kollegin und kennt meinen ehemaligen Chef und seine Frau und sie sind gut befreundet.
Ich habe mitbekommen, dass mehrere Schulen dort, wo ich wohne, eine Zulassung bekommen, obwohl sie vorher nie existiert haben, stimmt?
Wie seht ihr das?
ich habe seit anderthalb Jahren mein Bestes gegeben, um meine Sprachschule ins Leben zu rufen. Ich wollte mit Selbstzähler arbeiten, da ich gedacht habe, dass es vielen davon geben würde. Ich habe alles (Werbungen, Flugblätter usw.) gemacht, um Kunden zu gewinnen. Ich habe aber nur wenige Interessierte gefunden. Ich habe mit einem Schulbesitzer geredet und er meinte, ohne eine Zulassung als Kursträger sei es zeitverschwendung mit der Schule.
Demzufolge habe ich einen Antrag auf eine Erstzulassung als Kursträger gestellt. Den Antrag habe ich vor einem Jahr gründlich durchgelesen und habe alle Voraussetzung erfüllen können.
Jetzt habe ich eine E-Mail von Bamf bekommen. Sie meinten, ich sollte nachweisen, dass meine Schule einen Nachweis im Bereich der Durchführung und Organisation von Vermittlungskursen vorlegen muss. Ich habe doch einen Nachweis geschickt. Sie meinten, der Antragsteller solle den Nachweis haben. Ich bin doch der Antragstellende. Nein, die Schule sei der Antragstellende in diesem Fall, erwiderten sie.
Warum schreiben die Behörden so zweideutig?
Ist das nur ein Vorwand?
Die Sachbearbeiterin war meine Kollegin und kennt meinen ehemaligen Chef und seine Frau und sie sind gut befreundet.
Ich habe mitbekommen, dass mehrere Schulen dort, wo ich wohne, eine Zulassung bekommen, obwohl sie vorher nie existiert haben, stimmt?
Wie seht ihr das?
Re: Zulassung als Kursträger
geschrieben von:
lichtundheil
()
Datum: 14. Juni 2022 13:59
Hast Du denn einmal einen anderen Schulleiter gefragt, wie er das gemacht hat? Falls das keine Option ist, bleibt zu einer sicheren Klärung vermutlich nur ein Anwalt.
Aber was hindert Dich daran, den Antrag dann im Namen Diener Schule zu stellen?
Was den Nachweis betrifft: Gerade, wenn es auch andere Schulen gibt, die vorher nie existiert haben, vielleicht - ich weiß es nicht, die Idee mag auch abwegig sein - lassen sich Deine Erfahrungen irgendwie die der Schule zurechnen? Vielleicht kannst Du nachweisen, daß Du sie für Deine Schule erworben hast, da Du ja schon seit eineinhalb Jahren dabei bist, sie zu etablieren?
Vielleicht helfen diese Ideen auch nicht, aber viel Glück!
Aber was hindert Dich daran, den Antrag dann im Namen Diener Schule zu stellen?
Was den Nachweis betrifft: Gerade, wenn es auch andere Schulen gibt, die vorher nie existiert haben, vielleicht - ich weiß es nicht, die Idee mag auch abwegig sein - lassen sich Deine Erfahrungen irgendwie die der Schule zurechnen? Vielleicht kannst Du nachweisen, daß Du sie für Deine Schule erworben hast, da Du ja schon seit eineinhalb Jahren dabei bist, sie zu etablieren?
Vielleicht helfen diese Ideen auch nicht, aber viel Glück!
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