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Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: NathanGold ()
Datum: 17. September 2022 20:50

Hallo zusammen,

in den Integrationskursen wird ja meist der vom BAMF vorgeschriebene Mindestlohn von mittlerweile 42,23 Euro pro UE gezahlt. Ich habe ehrlich gesagt noch nie ein Angebot mit einem höheren Stundenlohn gesehen. Einmal bloß habe ich eine Stelle mit 55 Euro pro UE gesehen. Das war's aber. Und ich glaube, das war auch kein Integrationskurs.

Daher wollte ich mal fragen: Sind generell höhere Stundenlöhne als die vom BAMF vorgeschriebenen Mindestlöhne möglich? In den Integrationskursen selbst wohl kaum, oder lässt sich da noch verhandeln? Gibt es andere Anlaufstellen, wo man einen höheren Stundensatz erhält? Und was denkt ihr, wäre der höchstmögliche Stundenlohn, der sich realistisch irgendwo erzielen lassen könnte.

Bin gespannt! : )

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: thomei ()
Datum: 19. September 2022 17:56

Kurz und knapp und rau: Vergiss es. Es ist eher so, dass die privaten Anbieter von Deutschkursen jammern, dass in den Integrationskursen viel zu hohe Honorare gezahlt würden und sie keine Dozentinnen mehr finden. Gäbe es keine Integrationskurse, wären wir mit den Honoraren wieder im Keller wie zu Beginn, da ging es mit 12-14 Euro pro UE los. Entsprechend war und ist die Fluktuation in unserem Berufsfeld.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 20. September 2022 23:09

Verlang doch einfach mehr! Im Moment ist die Not bei Trägern von Integrationskursen und sonstigen Sprachkursanbietern wegen der vielen ukrainischen Flüchtlinge groß. Sie finden kaum noch Kursleiter. Einfach mehr verlangen! Angebot und Nachfrage regeln den Preis.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: NathanGold ()
Datum: 22. September 2022 22:51

Was wäre denn wohl eine realistische Forderung? 50? Oder doch eher 45?

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 23. September 2022 10:23

NathanGold schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was wäre denn wohl eine realistische Forderung?
> 50? Oder doch eher 45?

Das hängt doch ganz davon ab, was du fachlich drauf hast und wie unentbehrlich du auch deshalb bist. Die Tatsache, dass du es überhaupt wagst, einen höheren Satz als den des BAMF-Minimums zu verlangen, und sei es auch nur ein Satz von knapp darüber, werden Auftraggeber, wenn sie Ahnung von der Branche haben, wohl schon als „kühn“ bewerten. Viel Erfolg!



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 11.12.22 14:53.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: NathanGold ()
Datum: 23. September 2022 18:41

Okay, wenn sie die Frage als "kühn" betrachten, scheint sie ja fast unangemessen :D Also ist der BAMF-Satz der Standard und alles drüber wohl eher utopisch.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: thomei ()
Datum: 24. September 2022 13:16

NathanGold schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Daher wollte ich mal fragen: Sind generell höhere
> Stundenlöhne als die vom BAMF vorgeschriebenen
> Mindestlöhne möglich? In den Integrationskursen
> selbst wohl kaum, oder lässt sich da noch
> verhandeln? Gibt es andere Anlaufstellen, wo man
> einen höheren Stundensatz erhält? Und was denkt
> ihr, wäre der höchstmögliche Stundenlohn, der sich
> realistisch irgendwo erzielen lassen könnte.

Hier geht einiges durcheinander, fürchte ich. Es gibt keinen Mindestlohn in Integrationskursen, soviel ich weiß. Es gibt ein Mindesthonorar insofern, als der Sprachkurs-Träger Nachteile hat, wenn er dieses Honorar an HonorardozentInnen nicht zahlt, also unterschreitet (der Lizensierungszeitraum verkürzt sich). Korrigiert mich ggf. in diesem Punkt.

Für festangestellte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Mitarbeiter wird m. W. kein 'Stundenlohn' von 41 Euro gezahlt - hier gelten andere 'Stundenlöhne'. Zu unterscheiden sind Unterrichtseinheit und Stundenlöhne. Mich wundert, dass dies immer noch nicht geschieht - anscheinend ... usw.
thomei

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 30. September 2022 18:55

thomei schrieb:
-------------------------------------------------------
> Für festangestellte, sozialversicherungspflichtig
> Beschäftigte und Mitarbeiter wird m. W. kein
> 'Stundenlohn' von 41 Euro gezahlt - hier gelten
> andere 'Stundenlöhne'.

Natürlich nicht! Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es aber auch bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es wird darüber hinaus die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer übernommen. Außerdem werden vom Arbeitgeber Beiträge zur Berufsgenossenschaft abgeführt, die bezahlt, falls der Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit verunfallt. Da kann natürlich nicht derselbe Stundensatz bezahlt werden wie bei selbständigen Auftragnehmern, die das alles nicht haben.

Als der Satz pro UE für Integrationskursleiter noch bei 35 Euro lag, habe ich mir unter Berücksichtigung des Krankenstandes und der Ferien- und Feiertagszeiten bei festangestellten Lehrern, die man im Internet ermitteln kann, ausgerechnet, dass ein sozialversicherungspflichtig Angestellter das 100-Fache des wöchentlichen UE-Deputats als Brutto-Monatslohn verlangen müsste. Nachdem der UE-Satz des BAMF mittlerweile auf 42,23 Euro gestiegen ist, müsste es demnach jetzt das 120-Fache des wöchentlichen UE-Deputats sein. Bei einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 25 UE pro Woche entspräche der aktuelle BAMF-UE-Satz für Freiberufler demnach einem Monats-Bruttolohn von 3.000 Euro in sozialversicherungspflichtiger Anstellung.

Ein solches Gehalt hatte ich auch tatsächlich bei meiner letzten befristeten sozialversicherungspflichtigen Anstellung als DaF-Lehrer.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Erwin Denzler ()
Datum: 01. Oktober 2022 18:33

Als vollständige Kosten (also z.B. Honorar je UE) wären es für Lehrkräfte die einen einschlägigen wissenschaftlichen Abschluss haben (Master, Magister, Staatsexamen) so ca. 100 Euro.

Begründung: ein vergleichbar qualifizierter Beamter mit ähnlicher Tätigkeit, also z.B. ein Studienrat am Gymnasium, verursacht Personaldurchschnittskosten von 95.245 Euro im Jahr (Angabe des Bayer. Finanzministeriums für 2021, kann in anderen Ländern etwas abweichen). Dafür unterrichtet er in 40 Schulwochen je 23 UE, also 920 UE im Jahr (auch die Stundenzahl kann je nach Land abweichen). Und 95.245/920 = 103,53 Euro.

E.D.


NathanGold schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was wäre denn wohl eine realistische Forderung?
> 50? Oder doch eher 45?

Rechnung? Brutto-Honorar, Netto-Einkünfte
geschrieben von: thomei ()
Datum: 03. Oktober 2022 15:24

Das 120fache des wöchentlichen UE-Deputats? Das können wir nicht nachvollziehen. Der Ansatz ist stimmig, wir rechnen und vergleichen einmal anderes:

A: Honorarkraft:

25UEx4 Wochen=100UEx42,23 Euro=4223 (ca. 4200) Euro monatlich Honorar, brutto.
Abzüglich Versicherungen:
Krankenversicherung (14,0 %) = 588,00 EUR
Zusatzbeitrag (1,2 %) = 50,40 EUR
Pflegeversicherung für kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren (3,4 %) = 142 EUR
machen
781,20 EUR

Rentenversicherung = 590 EUR
und
Urlaub, Kranken- und Feiertag:-
bezahlter Urlaub (BUlrG =24 Tage)
durchschnittliche Erkrankungstage = 10 Tage
gesetzliche Feiertage (gemittelt) = 11 Tage

ergeben 45 Arbeitstage, ca. 4 bezahlte Arbeitstage pro Monat
entsprechen monatlich einer eine Differenz von (25 UE/Woche) von ca. 400 EUR

Macht dann (gerundet abstrahiert von weiteren Faktoren, Kinder, Werbungskosten, Steuer-Tricks) monatlich:
4200 EUR -780 EUR - 590 EUR - 400 EUR = 2430 EURO monatlich netto als Honorarkraft.
Lohnsteuerabzug: 2100 EUR (auch hier gemittelt, St.-Klasse 1) geteilt durch 12 macht:
2430-175=1955, also ca. 2200 Euro netto monatlich.
Das entspricht ungefähr meiner Faustformel: Honorar geteilt durch 2 ist Netto-Honorar.


B. Sozialversicherungspflichtig mit 3000 EUR monatlich

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
9,300% Rentenversicherung 279,00
1,200% Arbeitslosenversicherung 36,00
7,300% Krankenversicherung 219,00
0,750% KV Zusatzbeitrag 22,50
1,525% Pflegeversicherung 45,75
Gesamtbelastung Arbeitgeber 3 602,25
Lohnsteuer 374,66
Solidaritätszuschlag 0,00
8% Kichensteuer v. fiktiver LSt. 29,97
Steuern 404,63
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
9,300% Rentenversicherung 279,00
1,200% Arbeitslosenversicherung 36,00
7,300% Krankenversicherung 219,00
0,750% KV Zusatzbeitrag 22,50
1,525% Pflegeversicherung 45,75
Sozialversicherung Arbeitnehmer 602,25

Nettolohn 1993,12 EUR

Das heißt: beide (angestellte und Honorar-Lehrkräfte verdienen Netto ungefähr das Gleiche bei 25 UE pro Woche).

Allerdings gibt uns die EÜR mehr Möglichkeiten, Ausgaben zugunsten der Netto-Lohns abzuziehen. Oder?
Jetzt seid ihr dran. Wer findet die Fehler? Wer macht eine andere Rechnung auf?
'Sind gespannt.

thomei



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 06.10.22 14:38.

Re: Rechnung? Brutto-Honorar, Netto-Einkünfte
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 05. Oktober 2022 19:45

thomei schrieb:
-------------------------------------------------------
> 4200 EUR - 780 EUR - 590 EUR - 400 EUR = 2130 EURO

Nein, das sind 2.430 Euro:
   4.200 EUR
 -   780 EUR
 -   590 EUR
 -   400 EUR
 = 2.430 EUR
> Jetzt seid ihr dran. Wer findet die Fehler? Wer
> macht eine andere Rechnung auf?
> 'Sind gespannt.

Aber du hast die Beiträge zur Berufsgenossenschaft vergessen, die ein Arbeitgeber, nicht aber ein Auftraggeber zahlen muss. Das macht dann wohl die erweiterten Möglichkeiten bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Freiberufler wieder wett. Ich sehe mich jedenfalls bestätigt:

Man hat als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter das 120-Fache des wöchentlichen UE-Deputats als Brutto-Monatslohn zu fordern, damit ein BAMF-finanzierter Integrationskurs einen Arbeitgeber nicht billiger zu stehen kommt als einen Honorar-/Lehrauftraggeber.

Re: Rechnung? Brutto-Honorar, Netto-Einkünfte
geschrieben von: thomei ()
Datum: 06. Oktober 2022 14:42

Hab's in meinem Beitrag korrigiert.

Allerdings: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft trägt nicht der sozialversicherungspflichtig Beschäftigte? Oder verstehe ich da was falsch?

Und:

"Man hat als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter das 120-Fache des wöchentlichen UE-Deputats als Brutto-Monatslohn zu fordern, damit ein BAMF-finanzierter Integrationskurs einen Arbeitgeber nicht billiger zu stehen kommt als einen Honorar-/Lehrauftraggeber."

Mach doch mal eine Beispielsrechnung zum dem "120-fachen des ... UE-Deputats". Ich verstehe es immer noch nicht.
thomei

Re: Rechnung? Brutto-Honorar, Netto-Einkünfte
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 06. Oktober 2022 21:57

thomei schrieb:
-------------------------------------------------------
> Allerdings: Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft
> trägt nicht der sozialversicherungspflichtig
> Beschäftigte? Oder verstehe ich da was falsch?

Nein, die trägt zu 100 % der Arbeitgeber, während er sich die Beiträge zur Sozialversicherung hälftig mit dem Arbeitnehmer teilt. Der Arbeitgeber muss also den kompletten Beitrag zur Berufsgenossenschaft von dem abziehen, was er einer entsprechenden Honorarkraft zahlen würde, während er die Beiträge zur Sozialversicherung nur im Umfang seines Arbeitgeberanteils (50 %) berücksichtigt.

> Mach doch mal eine Beispielsrechnung zum dem
> "120-fachen des ... UE-Deputats". Ich verstehe es
> immer noch nicht.

Ich habe das, wie gesagt, damals errechnet, als der BAMF-Satz noch bei 35 EURO pro Stunde lag.
Da kam ich auf das 100-Fache des wöchentlichen UE-Deputats als Monats-Bruttolohn. Ich habe jetzt einfach überschlagsmäßig mit dem Faktor 1,2 (42,32 / 35,00 = 1,21) multipliziert. Bei Gelegenheit kann ich das aber gerne noch mal mit aktuellen Einzeldaten durchrechnen, auch was den Kranken-stand bei Lehrern und die dadurch verursachten Lohn-Fortzahlungskosten für einen Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers betrifft. Durch Corona-Quarantänen dürfte der jetzt eher höher liegen als damals, was den Faktor aktuell wohl eher auf unter 120 drücken dürfte. Ich weiß aber auch gar nicht, ob man Daten für den Krankenstand findet, der um diejenigen bereinigt ist, die länger als sechs Wochen krank sind. Für die bezahlt ja die Krankenkasse und nicht der Arbeitgeber. Das dürften wegen Long-COVID jetzt auch mehr sein als damals, was den Faktor wieder erhöhen würde, wenn man keine bereinigten Daten findet.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: thomei ()
Datum: 07. Oktober 2022 13:06

'Da kam ich auf das 100-Fache des wöchentlichen UE-Deputats als Monats-Bruttolohn.'

Nachfrage meinerseits: Heißt das, dass ich sozialversicherungspflichtig 100 mal soviel wie der BAMF-Mindest-Honorar brutto verdienen muss, damit ich Netto auf den gleichen Betrag komme?

Man könnte das noch einmal für 40 Unterrichtseinheiten pro Woche durchrechnen; allerdings ist diese Anzahl Einheiten problematisch, weil: entweder nicht durchzuhalten oder ein Unterricht, der ohne Vorbereitung und Individualisierung funktionieren muss.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 07. Oktober 2022 19:04

Ich hatte geschrieben:
-------------------------------------------------------

> 'Da kam ich auf das 100-Fache des wöchentlichen
> UE-Deputats als Monats-Bruttolohn.'

thomei schrieb:
-------------------------------------------------------

> Nachfrage meinerseits: Heißt das, dass ich
> sozialversicherungspflichtig 100 mal soviel wie
> der BAMF-Mindest-Honorar brutto verdienen muss,
> damit ich Netto auf den gleichen Betrag komme?

Nein, bei einem Satz von 35 Euro für Honorarkräfte hieß das damals, dass ich bei einem Unterricht von 5 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten an 5 Tagen pro Woche als sozialversicherungspflichtig Angestellter 2.500 Euro pro Monat verdienen musste, um für meinen Integrationskurs-Träger inklusive Lohn-Nebenkosten ebenso teuer und wertgeschätzt zu sein wie eine BAMF-Honorarkraft.

Da das jetzige Honorar im Vergleich zu damals um den Faktor 1,2 höher liegt (jetzt 42,23 EUR statt 35,00 EUR), müsste ich dementsprechend jetzt als Angestellter für dasselbe UE-Kontingent pro Woche (25 UE) 3.000 Euro pro Monat verdienen, wenn man mögliche, Corona-bedingte Abweichungen im Krankenstand zwischen damals und heute sowie Änderungen an den Beitragssätzen zur Sozialversicherung vernachlässigt.

Re: Welchem Monatsbruttolohn entspricht ein Monatshonorar bei gleicher UE-Zahl pro Woche?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 11. Oktober 2022 19:43

Ich habe das noch mal aktuell durchgerechnet. Abzüglich Feier- und Urlaubstagen gehe ich bei einer 5-Tage-Woche von 220 Arbeitstagen im Jahr aus. Man kann das auf dieser Seite für jedes Bundesland und Jahr genau ermitteln. Ich habe es für NRW und 2023 mit einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen getan.

Die höchste Unterrichtsverpflichtung für Lehrer an staatlichen Schulen in NRW beträgt an Grund-, Haupt- und Realschulen 28 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, am Studienkolleg aber z. B. nur
22 UE pro Woche, jeweils bei einer Vollzeitstelle. Ich rechne konservativ mit 28 UE. Dies entspricht einem gemittelten täglichen Deputat von 5,6 UE (28 UE/5 Tage).

Bei 220 Arbeitstagen entspricht das einer jährlichen Unterrichtsverpflichtung von 1232 UE. Der Träger eines Integrationskurses erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den gleichen Satz überwiesen, egal, ob er den Unterricht mit Honorar- oder sozialversicherungspflichtig angestellten Lehrkräften bestreitet. Der Betrag, der vom BAMF für die Lehrkraft vorgesehen ist, beträgt aktuell 42,23 EURO pro UE. Als Angestellte wollen wir nicht schlechter gestellt sein denn als Honorarkräfte.

1232 UE im Jahr mal 42,23 EURO ergeben einen Jahresbetrag von 52.027,36 EURO, der dem Träger für eine Lehrkraft in Vollzeit zur Verfügung steht. Als Arbeitgeber statt als Honorar-Auftraggeber bezahlt er hiervon auch seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (SV) sowie den Beitrag zur Berufs-genossenschaft. Letzterer ist allerdings sogar bei nur einem angestellten Lehrer in der Lehreinrichtung mit gerade mal 45 EURO Mindestbeitrag pro Monat fast vernachlässigbar. Bei mehr als einem Angestellten wird es deutlich günstiger. Ich rechne dennoch konservativ mit 1,5 % des Bruttolohns.

Die Lohnnebenkosten betragen:
   Arbeitslosenversicherung: 1,2 %
   Krankenversicherung:      7,3 %
   KV Zusatzbeitrag:         0,75 %
   Pflegeversicherung:       1,525 %
   Rentenversicherung:       9,3 %  
   Arbeitgeberanteil SV:    20,075 %
   Krankenstand Lehrer NRW:  6,3 %
   Berufsgenossenschaft:     1,5 %  
   Lohnnebenkosten gesamt:  27,875 %
Beim Krankenstand der Lehrer in NRW, der zuletzt für 2016 veröffentlicht wurde, sind vermutlich auch solche Lehrkräfte enthalten, deren Erkrankungsdauer mehr als sechs Wochen beträgt und für die ein privater Arbeitgeber gar keine Lohnfortzahlung mehr gewähren muss, da der Arbeitnehmer statt-dessen Krankengeld von der Krankenkasse erhält. Dies sei hier bei konservativer Rechnung vernach-lässigt. Ich weiß andererseits auch nicht, ob auch Frauen im Mutterschutz im „Krankenstand“ enthalten sind oder ob Aufwendungen des Arbeitgebers für Mutterschutzlohn noch zu berücksichtigen wären.

Der für die Lehrkraft dem Träger des Integrationskurses vom BAMF zur Verfügung gestellte Jahres-betrag von 52.027,36 EURO entspricht also 127,875 % ihres Bruttolohns.
   52.027,36 EURO x 100 
   -------------------- = 40.686,11 EURO
          127,875
Es verbleibt ein Jahresbruttogehalt von 40.686,11 EURO bzw. ein Monats-Bruttogehalt von
3.390,51 EURO für die Lehrkraft bei 28 UE pro Woche.

Dies entspricht dem 121-Fachen der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung als Monats-Bruttogehalt.



7-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.04.24 19:44.

Re: Welchem Monatsbruttolohn entspricht ein Monatshonorar bei gleicher UE-Zahl pro Woche?
geschrieben von: thomei ()
Datum: 12. Oktober 2022 14:04

Sehr gut. Danke. Meine Fragen folgen dann am Wochenende (41. KW).
thomei

Re: Welchem Monatsbruttolohn entspricht ein Monatshonorar bei gleicher UE-Zahl pro Woche?
geschrieben von: Gernot Back ()
Datum: 19. Oktober 2022 11:09

Nach weiterer Beschäftigung mit dem Thema ist mir inzwischen bewusst, dass die weiteren Lohn-Nebenkosten, die nichts mit den auf der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Arbeitgeber-anteilen zur Sozialversicherung zu tun haben, zu großen Teilen über ein Umlageverfahren umgelegt werden; U1 für die Absicherung des Arbeitgebers gegen das Risiko der Lohnfortzahlung im Krank-heitsfall und U2 für dasjenige, Mutterschaftslohn zahlen zu müssen.

In diesen Fällen erhält der Arbeitgeber aber, je nachdem, zu welchem Satz er veranlagt wird (wohl auch abhängig von der Beschäftigtenzahl), auch nur einen bestimmten Prozentanteil seiner Fortzahlungen erstattet. Ich bleibe für meine Berechnung also stattdessen weiterhin beim durchschnittlichen Kran-kenstand für Lehrer in einem Bundesland, weiß aber immer noch nicht, ob in diesem Wert auch Kosten für Lohnfortzahlungen im Rahmen des Mutterschutzes enthalten sind.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.10.22 11:46.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: Festinanter ()
Datum: 22. Oktober 2022 01:42

3390€ brutto gilt für Seiteneinsteiger DaF/DaZ mit einem Mini-Zertifikat und ist eine gute Orientierung.

Mit Uni-Abschluss DaF/DaZ Lehrkraft sollte man sich an der Besoldung von Beamten A12 / A13 orientieren.
Bei A12 3900€ - 5300€ brutto
Bei A13 4500€ - 5900€ brutto

Diese Orientierung gilt für Menschen denen Geld wichtig ist und die sich über Karriere, Geld und Arbeit definieren bzw. identifizieren. Dafür sind ja die Preislisten für Arbeitskräfte auch da.

Wenn einem eher die Sprache und Bildung wirklich wichtig ist, dann geht es auch für weniger oder für Taschengeld oder auch ehrenamtlich für kostenloses Obst und Wasser. Da ist die Liebe zum Fach gigantisch und/oder die Arbeitsumgebung so gut, dass man da immer bleiben kann und will (am Strand, im Ausland oder im Wald usw.)

Denkt dran: Die Lehrkraft ist nicht alles im DaF/DaZ-Unterricht, aber ohne Lehrkraft ist alles nichts.

Re: Höchstmöglicher Stundenlohn
geschrieben von: chiringuito ()
Datum: 16. Juli 2023 21:35

Es ist normal frustriert zu sein. Es kann entmutigend sein, wenn man keine Angebote mit höheren Löhnen findet. Oft haben öffentliche Institutionen begrenzte finanzielle Mittel. Es könnte sich lohnen, nach anderen Möglichkeiten zu suchen. Private Sprachschulen oder Veranstalter für Sprachreisen. In solchen Fällen könnten Qualifikationen und Erfahrungen nutzen, um eine bessere Vergütung auszuhandeln. Wenn nicht Sprachlehrer bei Sprachreisen in den USA oder Sprachreisen in Frankreich werden.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.23 11:57.

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