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Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 21. Februar 2023 10:04
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
eine Kollegin (zeit ihres Berufslebens Honorardozentin / Freiberuflerin) sitzt gerade über Ihrem Antrag auf Altersrente: Die letzten dreißig Jahre der Krankenversicherung (und damit auch indirekt die Art der Beschäftigung?) sind anzugeben.
Sie vermutet, dass als nächste die Frage nach der Art der Beschäftigung und ihren Beiträgen zur Rentenversicherung abgefragt werden.
Wer von euch Erfahrung oder Ratschläge mit dieser Art von Befragung oder mit dem Antrag auf Altersrente hat - bitte postet diese hier. Danke.
Mit kollegialen Grüßen
thomei
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.02.23 13:06.
eine Kollegin (zeit ihres Berufslebens Honorardozentin / Freiberuflerin) sitzt gerade über Ihrem Antrag auf Altersrente: Die letzten dreißig Jahre der Krankenversicherung (und damit auch indirekt die Art der Beschäftigung?) sind anzugeben.
Sie vermutet, dass als nächste die Frage nach der Art der Beschäftigung und ihren Beiträgen zur Rentenversicherung abgefragt werden.
Wer von euch Erfahrung oder Ratschläge mit dieser Art von Befragung oder mit dem Antrag auf Altersrente hat - bitte postet diese hier. Danke.
Mit kollegialen Grüßen
thomei
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.02.23 13:06.
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 21. Februar 2023 16:33
Die Art der Krankenversicherung wird abgefragt, weil davon abhängt in welcher Form man als Rentner krankenversichert ist.
Wie man rentenversichert war muss die DRV nicht fragen, diese Daten hat sie selbst. Also hier wohl "pflichtversichert als selbständige Lehrerin". Sollte es da trotzdem einmal Unklarheiten geben, kann sie natürlich ergänzend noch fragen, ggf. auch die Unterlagen beim Finanzamt anfordern.
E.D.
Wie man rentenversichert war muss die DRV nicht fragen, diese Daten hat sie selbst. Also hier wohl "pflichtversichert als selbständige Lehrerin". Sollte es da trotzdem einmal Unklarheiten geben, kann sie natürlich ergänzend noch fragen, ggf. auch die Unterlagen beim Finanzamt anfordern.
E.D.
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 22. Februar 2023 16:06
Danke für die Antwort.
Ganz so einfach scheint es bei der Kollegin nicht zu sein: Es werden die letzten dreißig Jahre der Krankenversicherung abgefragt.
Sie befürchtet, dass sich damit die Tür öffnet zur Nachfrage seitens der Rentenversicherung, welche Honorarlehrtätigkeiten sie in diesem Zeitraum ausgeübt hat.
Dies berührt den Punkt der Rentenversicherungs-Beiträge, der oft in diesem Forum Thema war. Anders als viele ForistInnen wissen wollen, gibt eben nicht eine Verjährungsfrist von fünf, sondern eine von dreißig Jahren - für den Fall, dass die Rentenbeiträge wissentlich hinterzogen wurden.
thomei
Ganz so einfach scheint es bei der Kollegin nicht zu sein: Es werden die letzten dreißig Jahre der Krankenversicherung abgefragt.
Sie befürchtet, dass sich damit die Tür öffnet zur Nachfrage seitens der Rentenversicherung, welche Honorarlehrtätigkeiten sie in diesem Zeitraum ausgeübt hat.
Dies berührt den Punkt der Rentenversicherungs-Beiträge, der oft in diesem Forum Thema war. Anders als viele ForistInnen wissen wollen, gibt eben nicht eine Verjährungsfrist von fünf, sondern eine von dreißig Jahren - für den Fall, dass die Rentenbeiträge wissentlich hinterzogen wurden.
thomei
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
Johannes Berndt
()
Datum: 22. Februar 2023 21:00
Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich die Rentenversicherungspflicht für Lehrer noch nicht rumgesprochen hat.
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 23. Februar 2023 16:23
Rentner sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig, "wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren" (§ 10 ist die Familienversicherung). Die 30 Jahre decken diesen Zeitraum ab, ziemlich großzügig sogar, 25 würden meist auch reichen. Dabei geht es nur darum ob überhaupt gesetzlich versichert, egal ob als Student, Arbeitnehmer, über die KSV oder eben freiwillig versichert. Wenn aber gleichzeitig keine Rentenbeiträge vorliegen, bedeutet das fast immer schon, war jedenfalls kein Arbeitnehmer. Kann gut sein, dass die DRV dann nachfragt.
Die 30 Jahre bei Vorsatz sind schon richtig, das kommt aber selten vor. Das wäre nur nachweisbar, wenn man es selbst mitteilt ("wusste ich schon, war mir aber zu teuer") oder wenn man z.B. früher schon einmal nach dieser Variante versichert war.
E.D.
Die 30 Jahre bei Vorsatz sind schon richtig, das kommt aber selten vor. Das wäre nur nachweisbar, wenn man es selbst mitteilt ("wusste ich schon, war mir aber zu teuer") oder wenn man z.B. früher schon einmal nach dieser Variante versichert war.
E.D.
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 23. Februar 2023 17:24
Ja. Das kann ich mir sehr wohl vorstellen.
Oder war der Beitrag Ironie?
Wir haben unter ca. zwanzig Kollegen einmal eine kleine verschwiegene Umfrage gemacht, vor etwas 10 Jahren. Da haben ca. 80% keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt - der prekären Beschäftigung wegen.
Meine Beobachtung bei unterschiedlichen Auftraggebern: heute sind es immer noch über die Hälfte.
Übrigens: Die Rentenversicherungspflicht für Lehrer gilt nicht immer. Es gibt Freibeträge, es gibt Sprachcoaching, es gibt...
Oder war der Beitrag Ironie?
Wir haben unter ca. zwanzig Kollegen einmal eine kleine verschwiegene Umfrage gemacht, vor etwas 10 Jahren. Da haben ca. 80% keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt - der prekären Beschäftigung wegen.
Meine Beobachtung bei unterschiedlichen Auftraggebern: heute sind es immer noch über die Hälfte.
Übrigens: Die Rentenversicherungspflicht für Lehrer gilt nicht immer. Es gibt Freibeträge, es gibt Sprachcoaching, es gibt...
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 23. Februar 2023 17:46
'Danke dir Erwin für die detaillierte Antwort.
Kurze Rückfrage meinerseits: Was bedeutet: '..wenn man z.B. früher schon einmal nach dieser Variante versichert war'? Heißt das, wenn man früher schon einmal Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung im Rahmen einer Honorartätigkeit abgeführt hat?
thomei
Kurze Rückfrage meinerseits: Was bedeutet: '..wenn man z.B. früher schon einmal nach dieser Variante versichert war'? Heißt das, wenn man früher schon einmal Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung im Rahmen einer Honorartätigkeit abgeführt hat?
thomei
Re: Rentenversicherung - Altersrente - Nachzahlungen
geschrieben von:
Erwin Denzler
()
Datum: 24. Februar 2023 09:29
thomei schrieb:
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> Kurze Rückfrage meinerseits: Was bedeutet: '..wenn
> man z.B. früher schon einmal nach dieser Variante
> versichert war'? Heißt das, wenn man früher schon
> einmal Rentenversicherungsbeiträge an die
> Rentenversicherung im Rahmen einer
> Honorartätigkeit abgeführt hat?
Mal als Beispiel: jemand war bis 2010 pflichtversichert als selbständiger Lehrer, hat sich dann abgemeldet weil er z.B. eine befristete Anstellung bekommen hatte. 2012 hat er dann wieder mit Honorarverträge begonnen, sich aber nicht bei der DRV angemeldet. Dann wird man davon ausgehen können, dass das ab 2012 vorsätzlich war und die Beiträge (plus Säumniszuschlag) ab dann verlangt werden können. Das kann schon eine Summe im oberen fünfstelligen Bereich sein.
Und klar, bei Geringfügigkeit (bis letztes Jahr 450, jetzt 520 Euro steuerlicher Gewinn im Monat) gilt es noch nicht, aber die wird insbesondere bei DaF wegen der vielen Stunden schnell überschritten. Was genau ist "Sprachcoaching"? Als Lehre gilt laut DRV "jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind".
E.D.
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> Kurze Rückfrage meinerseits: Was bedeutet: '..wenn
> man z.B. früher schon einmal nach dieser Variante
> versichert war'? Heißt das, wenn man früher schon
> einmal Rentenversicherungsbeiträge an die
> Rentenversicherung im Rahmen einer
> Honorartätigkeit abgeführt hat?
Mal als Beispiel: jemand war bis 2010 pflichtversichert als selbständiger Lehrer, hat sich dann abgemeldet weil er z.B. eine befristete Anstellung bekommen hatte. 2012 hat er dann wieder mit Honorarverträge begonnen, sich aber nicht bei der DRV angemeldet. Dann wird man davon ausgehen können, dass das ab 2012 vorsätzlich war und die Beiträge (plus Säumniszuschlag) ab dann verlangt werden können. Das kann schon eine Summe im oberen fünfstelligen Bereich sein.
Und klar, bei Geringfügigkeit (bis letztes Jahr 450, jetzt 520 Euro steuerlicher Gewinn im Monat) gilt es noch nicht, aber die wird insbesondere bei DaF wegen der vielen Stunden schnell überschritten. Was genau ist "Sprachcoaching"? Als Lehre gilt laut DRV "jegliches Übermitteln von Wissen, Können und Fertigkeiten, wobei Art und Umfang der Unterweisung nur von untergeordneter Bedeutung sind".
E.D.
5 Jahre / 30 Jahre
geschrieben von:
thomei
()
Datum: 24. Februar 2023 15:48
Gut. Danke. Mal sehen, was die Kollegin mit der Rentenversicherung anstellt - oder umgekehrt.
Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, hier - und anderswo - den Kolleginnen und Kollegen zu sagen, dass die Fünfjahresfrist bei nicht gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen eben nicht gilt.
Was Sprachcoaching ist? Wenn ich zum Beispiel eine Computerspiel-Firma hinsichtlich Registern, Dialekten und Phonetik der deutschen Sprache berate. Das wäre ein Expertise. Oder?
thomei
Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, hier - und anderswo - den Kolleginnen und Kollegen zu sagen, dass die Fünfjahresfrist bei nicht gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen eben nicht gilt.
Was Sprachcoaching ist? Wenn ich zum Beispiel eine Computerspiel-Firma hinsichtlich Registern, Dialekten und Phonetik der deutschen Sprache berate. Das wäre ein Expertise. Oder?
thomei
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