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Umsatzsteuerbefreiung - und was ist mit dem Rest?
geschrieben von: LisaLi ()
Datum: 05. August 2023 22:14

Hallo,
ich unterrichte in Integrationskursen und die sind ja wir wissen von der Umsatzsteuer befreit. Ich werde voraussichtlich dieses Jahr mehr als 50 000 Euro verdienen (die Kleinunternehmergrenze), was für mich unerheblich ist, wenn ich lediglich in Integrationskursen unterrichte.
Nun hat aber eine andere Schule angefragt, ob ich dort ein paar Stunden übernehmen möchte. Diese Schule ist eine private Sprachschule und bereitet die Teilnehmer nicht explizit auf einen Beruf vor.
Wie funktioniert das denn?
Muss ich dann überhaupt Umsatzsteuer bezahlen? Oder bezahle ich Umsatzsteuer auf alles, was ich nicht in den Integrationskursen verdiene?

Re: Umsatzsteuerbefreiung - und was ist mit dem Rest?
geschrieben von: Marlena Breuer ()
Datum: 25. Juli 2024 10:59

Hallo,

es ist zwar nicht mehr ganz aktuell, aber vielleicht für andere interessant.
Wenn für die andere Sprachschule Umsatzsteuer erhoben werden muss (ist nicht bei allen Sprachkursträgern der Fall und muss man erfragen), zahlt man für diese Tätigkeit dann Umsatzsteuer und schreibt den Rest in die Zeile für die Steuerbefreiung wegen Bildungstätigkeit, § 19 UstG. Vorher muss man beim Bundeszentrale für Steuern für die Umsatzsteuer-ID beantragen und dann eben jedes Quartal die Umsatzsteuer-Voranmeldung machen.

Schöne Grüße

Re: Umsatzsteuerbefreiung - und was ist mit dem Rest?
geschrieben von: Tiffy ()
Datum: 06. August 2024 16:18

Normalerweise muss man dann nur für den Teil Umsatzsteuer zahlen, der Umsatzsteuerpflichtig ist. Wenn es Unklarheiten gibt, habe ich gute Erfahrungen gemacht, einfach direkt beim Finanzamt nachzufragen. Meine Steuerberaterin hat mich nämlich da nervös gemacht und mir erzählt, ich müsse von den Trägern einen Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung einholen, den die aber nicht ausstellen wollten. Die Damen vom Finanzamt waren sehr nett und hilfsbereit und haben mir mit einem netten Gruß an die Steuerberaterin dann die entsprechenden Paragraphen aufgeschrieben, nach denen die Iks pauschal befreit sind...

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