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Nebentätigkeit als DaF/DaZ-Dozent auf Honorarbasis neben Hauptbeschäftigung (Anstellung) - wie steht es um Steuern und Sozialabgaben?
geschrieben von: Marco DaZ ()
Datum: 23. Januar 2024 21:39

Guten Abend,

ich habe ein abgeschlossenes Bachelorstudium im Bereich DaZ und die Zulassung des BAMF zur Lehrtätigkeit in Integrationskursen.

Momentan absolviere ich eine vergütete praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher (in Vollzeit) und bin daran interessiert, im Rahmen einer Nebentätigkeit von ca. 4-6h wöchentlich bei irgendeinem Bildungsträger (VHS, DAA, IB,...) als Dozent für DaZ/DaF zu arbeiten, um Erfahrungen im Lehren zu sammeln und das Gehalt etwas aufzustocken.

Nun frage ich mich angesichts der Tatsache, dass diese Nebenbeschäftigung, so sie denn von Seiten der Bildungsträger gestattet wird, sehr wahrscheinlich auf Honorarbasis sein wird, wie sich das Thema Steuern/ Sozialabgaben bei geringfügigen, nebenberuflichen Honorartätigkeiten neben einer Hauptbeschäftigung gestaltet.

Muss ich trotz dessen, dass ich im Rahmen der Ausbildung bereits Steuern und Sozialabgaben zahle, noch Steuern und Sozialabgaben vom Honorar zahlen? Oder verhält sich das anders als bei hauptberuflichen Honorartätigkeiten? Denn wenn auch auf dieses im Rahmen einer geringfügigen, nebenberuflichen Honorartätigkeit verdiente Honorar Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden müssen, so lohnt sich diese Tätigkeit ja finanziell fast gar nicht, oder?

Meint ihr, es wäre auch möglich, im Rahmen eines Minijobs als DaF-Dozent zu arbeiten?

Ich würde mich freuen, wenn jemand hier etwas Licht ins Dunkle bringen könnte.

Danke im Voraus!
Marco-DaZ

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