-->
So ist es.
Zusätzlich zu der absolut miesen Honorierung mit Scheinselbständigkeit hat das BamF in perfektr deutscher Bürokratie-Tradition noch ein sog. "Qualfizierungssystem" aufgebaut, das die Lehrkraft noch mal zusätzlich viel unnützes Geld für die Lehrkrfat kostet, wenn sie die Anforderungen nicht oder nicht voll erfüllt. Der absehbare wirtschaftliche Ertrag rechrfertigt diesen Investionsaufwand einfach nicht.
Insgesamt sollte man die Hände weg von diesem ganzen BamF-Ungetüm lassen und sich eine wirtschaftlich einträglichere Erwerbsquelle suchen, bei dem ganzen BAMF-DaF ist und bleibt man einfch der Verlierer!
http://www.linqua.de/de/#.U08zOh6LUUE]HIER[/url] gibr es inzwischen etas Besseres, was Lehrkräften, die wirklich selbständig arbeiten wollen, Hoffnung macht.
Stundenlohn bei VHS
geschrieben von:
A. Aynura
()
Datum: 02. April 2014 10:56
Hallo Ihr lieben,
ich möchte gern wissen , wenn man bei der VHS als Lehrkraft für die Alphakurse unterrichtet oder Elternkurse, was vierdient man pro Unterrichtsstunden?
Danke vielmas für die Euro Antwort.
Gruss
Aynura
ich möchte gern wissen , wenn man bei der VHS als Lehrkraft für die Alphakurse unterrichtet oder Elternkurse, was vierdient man pro Unterrichtsstunden?
Danke vielmas für die Euro Antwort.
Gruss
Aynura
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Susanne Schmidt-Lossau
()
Datum: 16. April 2014 14:53
Hallo Acan,
diese Sache lohnt sich nicht richtig. Übrigens ist das auch für deutsche Akademiker nicht anders, die DaF oder Germanistik mit M.A. abgeschlossen haben. Wenn du das normale 25-Wochenstunden-Kontingent arbeitest, bekommst du abhängig von den unbezahlten Ferien- und Feiertagen ein Honorar von brutto 2000 Euro pro Monat, und als Selbstständiger zahlst du davon die Hälfte Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du kannst Finanzprobleme also nur umgehen, indem du einen Zweit- Dritt oder Viertauftraggeber hast, um die Bruttoeinkünfte zu steigern. Was für deine Gesundheit nicht toll sein muss......
diese Sache lohnt sich nicht richtig. Übrigens ist das auch für deutsche Akademiker nicht anders, die DaF oder Germanistik mit M.A. abgeschlossen haben. Wenn du das normale 25-Wochenstunden-Kontingent arbeitest, bekommst du abhängig von den unbezahlten Ferien- und Feiertagen ein Honorar von brutto 2000 Euro pro Monat, und als Selbstständiger zahlst du davon die Hälfte Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du kannst Finanzprobleme also nur umgehen, indem du einen Zweit- Dritt oder Viertauftraggeber hast, um die Bruttoeinkünfte zu steigern. Was für deine Gesundheit nicht toll sein muss......
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Credentia
()
Datum: 17. April 2014 03:52
Zitat
Du kannst Finanzprobleme also nur umgehen, indem du einen Zweit- Dritt oder Viertauftraggeber hast, um die Bruttoeinkünfte zu steigern. Was für deine Gesundheit nicht toll sein muss......
So ist es.
Zusätzlich zu der absolut miesen Honorierung mit Scheinselbständigkeit hat das BamF in perfektr deutscher Bürokratie-Tradition noch ein sog. "Qualfizierungssystem" aufgebaut, das die Lehrkraft noch mal zusätzlich viel unnützes Geld für die Lehrkrfat kostet, wenn sie die Anforderungen nicht oder nicht voll erfüllt. Der absehbare wirtschaftliche Ertrag rechrfertigt diesen Investionsaufwand einfach nicht.
Insgesamt sollte man die Hände weg von diesem ganzen BamF-Ungetüm lassen und sich eine wirtschaftlich einträglichere Erwerbsquelle suchen, bei dem ganzen BAMF-DaF ist und bleibt man einfch der Verlierer!
http://www.linqua.de/de/#.U08zOh6LUUE]HIER[/url] gibr es inzwischen etas Besseres, was Lehrkräften, die wirklich selbständig arbeiten wollen, Hoffnung macht.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
GuteAussichten
()
Datum: 12. Mai 2014 22:46
Hallo zusammen...
...ich habe jetzt viel Zeit damit verbracht eine ausführliche Recherche im WWW anzustellen und bin über dieses Forum und diese Diskussion "gestolpert". Ein Auftraggeber hat Interesse an einer Zusammenarbeit, wenn ich das DaF Zertifikat habe. Ich bin ohnehin Selbstständig und habe Zugunsten der Unterrichtung im Hauptschul- und Sprachbereich meinen Beruf als Journalist drangegeben.
Was ich hier heute gelesen habe macht mich nachdenklich. Die Zusatzqualifikation, die das BAMF fordert, schein nicht ganz "günstig" und auch wenn ich damit neue Auftraggeber akquirieren könnte... was hier geschrieben wurde, klingt plausibel.
Vorallem decken sich einige Aussagen mit den Erkenntnissen, die ich beim Studieren der Zulassungskritierien für die Zusatzqualifikation gewonnen habe. Das alles klingt recht unlogisch... und kostet zudem auch noch eine Menge Geld (Kursgebühr und Ausfallzeit). Bisher war ich immer der Überzeugung, dass wir viel mehr für Integration machen müssen. Wieso aber - eine Frage, die immer mehr bohrt - werden den Willigen dann solche Hürden in den Weg gelegt?
Vielmehr noch: ich habe jetzt Zweifel, ob ich die ganzen Kritierien noch erfüllen "möchte" (geschweige denn, ob ich es kann. Die Kurse beim GI sind ja wirklich happig!). Ist es denn wirklich so finster, wie es hier dargestellt wird?
Gruß,
Peter
...ich habe jetzt viel Zeit damit verbracht eine ausführliche Recherche im WWW anzustellen und bin über dieses Forum und diese Diskussion "gestolpert". Ein Auftraggeber hat Interesse an einer Zusammenarbeit, wenn ich das DaF Zertifikat habe. Ich bin ohnehin Selbstständig und habe Zugunsten der Unterrichtung im Hauptschul- und Sprachbereich meinen Beruf als Journalist drangegeben.
Was ich hier heute gelesen habe macht mich nachdenklich. Die Zusatzqualifikation, die das BAMF fordert, schein nicht ganz "günstig" und auch wenn ich damit neue Auftraggeber akquirieren könnte... was hier geschrieben wurde, klingt plausibel.
Vorallem decken sich einige Aussagen mit den Erkenntnissen, die ich beim Studieren der Zulassungskritierien für die Zusatzqualifikation gewonnen habe. Das alles klingt recht unlogisch... und kostet zudem auch noch eine Menge Geld (Kursgebühr und Ausfallzeit). Bisher war ich immer der Überzeugung, dass wir viel mehr für Integration machen müssen. Wieso aber - eine Frage, die immer mehr bohrt - werden den Willigen dann solche Hürden in den Weg gelegt?
Vielmehr noch: ich habe jetzt Zweifel, ob ich die ganzen Kritierien noch erfüllen "möchte" (geschweige denn, ob ich es kann. Die Kurse beim GI sind ja wirklich happig!). Ist es denn wirklich so finster, wie es hier dargestellt wird?
Gruß,
Peter
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Benjamin Kühn
()
Datum: 13. Mai 2014 11:00
Hallo GuteAussichten,
lass es bleiben, in den BAMF-Kursen verdienst du nichts. Wenn du in dem Bereichj tätig werden willst, dann als "echter" Selbständiger (Beispiel: [www.deutsch-fuer-aerzte.de], [www.iseu.de]), ambesten mit einer klaren Ausrichtung und einem klaren Profil.
N.B.: Als Journalist bist du ja gewieft im Recherchieren, und so wirst du bald herausfinden, dass die BAMF-Kurse chronisch unterfinanziert sind und keine ernstzunehmende Partei bei der derzeitigen politischen Großwetterlage bereit ist, da signifikant mehr Geld in die Hand zu nehmen.
LG!
Benjamin Kühn
lass es bleiben, in den BAMF-Kursen verdienst du nichts. Wenn du in dem Bereichj tätig werden willst, dann als "echter" Selbständiger (Beispiel: [www.deutsch-fuer-aerzte.de], [www.iseu.de]), ambesten mit einer klaren Ausrichtung und einem klaren Profil.
N.B.: Als Journalist bist du ja gewieft im Recherchieren, und so wirst du bald herausfinden, dass die BAMF-Kurse chronisch unterfinanziert sind und keine ernstzunehmende Partei bei der derzeitigen politischen Großwetterlage bereit ist, da signifikant mehr Geld in die Hand zu nehmen.
LG!
Benjamin Kühn
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 16. Juni 2014 14:14
Liebe Kolleginn_en,
es gibt eine Abschlussarbeit an der Hochschule Koblenz von Günter Riecke, Thema:
"Qualitätsmanagement und prekäre Beschäftigung in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge" (54 Seiten),
die dank Herrn Riecke veröffentlicht werden darf. Falls ihr Interese habt oder die Redaktion sie ins Forum stellen möchte, mailt mich an.
Eine Anmerkung von mir, auf Herrn Rieckes S. 15 wird der Ramboll-Vergleich (Kurzgutachten Dez. 2009, S. 16) zwischen Lehr- = Honorarkraft in Integrationskursen u.a. mit Angestellten (Schuldienst, Sozpäd, Erzieher_innen) gemäß Ramboll aufgeführt.
Ramboll vergleicht allerdings Realität (Angestellte) mit Kunststoff (Honorarkraft):
Unberücksichtigt bleibt z.B. der nicht unerhebliche, "versteckte" Arbeitgeber_innenanteil an den gesetzl. Sozialversicherungen, Lohn im Krankheitsfall + späteres (nach 6 Wochen) Krankengeld der gesetzl. Krankenkassen, bezahlter Urlaubsanspruch, evt. Sonderzahlungen, späterer ALG I-Anspruch etc., der Angestellten im Vergleich zu Honorarkräften (!) in Integrationskursen.
Honorar ist niemals "brutto" oder "Bruttoeinkommen"!
Ich wies damals Dr. Emminghaus, Verantwortlicher der Ramboll-Studie darauf hin. Er wollte dies ans BAMF weiterleiten. Danach geschah wie üblich nichts.
Siehe "Armutsbericht Deutschland", behördliche Schönfärberei muss behördlich angeordnet "schön" bleiben. Schöne, neue Politik-Welt, versprechend versprochen...
es gibt eine Abschlussarbeit an der Hochschule Koblenz von Günter Riecke, Thema:
"Qualitätsmanagement und prekäre Beschäftigung in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge" (54 Seiten),
die dank Herrn Riecke veröffentlicht werden darf. Falls ihr Interese habt oder die Redaktion sie ins Forum stellen möchte, mailt mich an.
Eine Anmerkung von mir, auf Herrn Rieckes S. 15 wird der Ramboll-Vergleich (Kurzgutachten Dez. 2009, S. 16) zwischen Lehr- = Honorarkraft in Integrationskursen u.a. mit Angestellten (Schuldienst, Sozpäd, Erzieher_innen) gemäß Ramboll aufgeführt.
Ramboll vergleicht allerdings Realität (Angestellte) mit Kunststoff (Honorarkraft):
Unberücksichtigt bleibt z.B. der nicht unerhebliche, "versteckte" Arbeitgeber_innenanteil an den gesetzl. Sozialversicherungen, Lohn im Krankheitsfall + späteres (nach 6 Wochen) Krankengeld der gesetzl. Krankenkassen, bezahlter Urlaubsanspruch, evt. Sonderzahlungen, späterer ALG I-Anspruch etc., der Angestellten im Vergleich zu Honorarkräften (!) in Integrationskursen.
Honorar ist niemals "brutto" oder "Bruttoeinkommen"!
Ich wies damals Dr. Emminghaus, Verantwortlicher der Ramboll-Studie darauf hin. Er wollte dies ans BAMF weiterleiten. Danach geschah wie üblich nichts.
Siehe "Armutsbericht Deutschland", behördliche Schönfärberei muss behördlich angeordnet "schön" bleiben. Schöne, neue Politik-Welt, versprechend versprochen...
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Georg321
()
Datum: 18. Juni 2014 14:42
Ein ganz wichtiges Ergebnis von Riecke ist auf meinem Blog nachzulesen:
[bmoc85.wordpress.com]
Er fragt: "Warum sollten die Lehrkräfte besser bezahlt werden, wenn eine höhere Vergütung eine bessere Lehrtätigkeit und damit bessere Kursqualität nach sich ziehen würde, die Kurserfolgsquote von einer höheren Qualität dadurch nicht beeinflusst würde?"
Das heißt: Die Kurserfolgsquote steht nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Kursqualität. Es ist also im Grunde egal, welche Qualität man in seinen Kurs reinbringt, die ungünstigen Rahmenbedingungen der Integrationskurse neutralisieren die Bemühungen der Lehrkräfte.
[bmoc85.wordpress.com]
Er fragt: "Warum sollten die Lehrkräfte besser bezahlt werden, wenn eine höhere Vergütung eine bessere Lehrtätigkeit und damit bessere Kursqualität nach sich ziehen würde, die Kurserfolgsquote von einer höheren Qualität dadurch nicht beeinflusst würde?"
Das heißt: Die Kurserfolgsquote steht nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Kursqualität. Es ist also im Grunde egal, welche Qualität man in seinen Kurs reinbringt, die ungünstigen Rahmenbedingungen der Integrationskurse neutralisieren die Bemühungen der Lehrkräfte.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 21. Juni 2014 16:07
Big Brother Is Watching You!
Günther Riecke (s.o.):
S. 4: (...) Mit „Qualitätsmanagement“ werden hier alle Maßnahmen gefasst, die das BAMF zur Sicherung der Qualität in den Integrationskursen durchführt – also ein staatliches Regime von Kontrolle, Begutachtung, Evaluation und Konzeption durch das BAMF. Das hat seinen Grund darin, dass das Bundesamt einem unabhängigen System von Qualitätsmanagement wenig Bedeutung zumisst und sein eigenes Qualitätsmanagement in den Vordergrund stellt.(...)
S. 24:“(...) Das ist bemerkenswert, weil es zeigt, dass das Bundesamt auch hier überkontrollierend verfährt. Wenn anspruchsvolle Qualitätsmanagement-Systeme mit ihren externen Prüfungen, Kontrollen, Audits und Zertifizierungen im Prinzip für das BAMF zu vernachlässigen sind und auf der Punkteskala nur 6% aller Zulassungsvoraussetzungen ausmachen, zeigt sich, wie groß die Vormachtstellung des Bundesamtes in Bezug auf das Qualitätsmanagement der Kurse ist. Angesichts überlegener und besserer, weil branchenspezifischer Qualtitätsmanagement-Systeme scheint das System des Bundesamts aber unterlegen, weil es kontrollierend und nicht motivierend und also nicht beteiligungsorientiert (Vormberg: 17) verfährt. Im Zentrum der Kontrollmechanismen steht die Anwesenheitsliste, die von jeder/m Teilnehmer_in eigenhändig zu unterschreiben ist;(...)“
BAMF-Anwesenheitsliste „Tägliche Signatur“, bei der die Teilnehmer_innen zu Unterrichtsbeginn und -ende, genaue Zeitangabe ihres Kommens und Gehens(!) unterschreiben und der/die Kursleiter_in per Unterschrift dies bestätigt!
„(...) Krankmeldungen, Entschuldigungsschreiben flankieren diese tägliche Erinnerung an die Anwesenheitspflicht. So wirkt dieses System deutlich, dem Paradigma staatlicher Kontrolle verhaftet.
(…) Die Zuordnung von Integrationskursen zu dem Politikfeld Innere Sicherheit mag diese Inkonsistenzen in Bezug auf die Wertung von anderen Systemen des Qualitätsmanagement erklären, ansonsten würden angemessenere Qualitätsmanagementssysteme wie das LQW stärker berücksichtigt werden. Im Vordergrund scheint eine umfassende Kontrolle als das Paradigma der sprachlichen Weiterbildung in den Integrationskursen zu stehen. (...)“
S. 6: (…) Diese Deutschsprachkurse sind im Bereich der Bildung angesiedelt, ihre Durchführung obliegt einer Behörde des deutschen Innenministeriums, dem BAMF. Dieser Aspekt sichert eine genaue Dokumentation der Unterrichtsleistungen, der Teilnahme der Lerner_innen und der Leistung der Kursleiter_innen. Statistisch erfasst werden sowohl die Bedingungen, unter denen die Kurse stattfinden und ausgewertet werden als auch die Kursergebnisse im Rahmen einer am Kursende stattfindenden Zertifikationsprüfung mit bundeseinheitlichen Standards. Die genaue Erfassung jedes Kurses, jeder/s Kursteilnehmenden und Kursleiter_in, jedes Kursraumes und jedes Trägers mitsamt seines Qualitätsmanagement-Systems und seinen Honorarvergütungen generiert im Zulassungsverfahren eine breite Datenbasis im internen System BAMF. (...)“
S. 20: (…) Die Beziehungen zwischen dem BAMF und den Trägern verläuft über Kontraktmanagement, d.h. der Steuerung der Träger durch Leistungsvereinbarungen und Entgelte. Das Verhältnis ist also das eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses (Griesehop: 57). Der/die Kursteilnehmende stellt einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs, die Bewilligung durch das BAMF gibt ihr/ihm die Möglichkeit einen freien Träger zu wählen und der Träger erhält eine Pauschale pro Teilnehmer_in und Unterrichtsstunde vom BAMF. Der Träger führt den Integrationskurs im Auftrag des BAMF durch, es ergibt sich ein doppeltes Mandat für den Träger – ein Mandat des Trägers gilt dem Bundesamt, das Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse hat. Das andere Mandat gilt der Kundin, die beim Träger einen Integrationskurs belegt.
(…) Im SGB III (§ 84.4) haben die beauftragten Träger diese Sicherung der Qualität auch durch eine unabhängige Zertifizierung nachzuweisen (Vomberg: 40f.) In den Integrationskursen übernimmt das BAMF alle qualitätssichernden Maßnahmen in Bezug auf die Integrationskurse selbst.(..)
S. 21: (…) Das Bundesamt hat verschiedene Möglichkeiten die Qualität der Integrationskurse zu beeinflussen: Zulassung sowohl der Lehrkräfte (BAMF 2011b) als auch der Träger nach bestimmten Kriterienkatalogen (BAMF 2011a) und eine laufende Kontrolle der Durchführung der Integrationskurse anhand der Intergationskursverordnung (IntV § 20.5) sind zunächst dass konventionelle Repertoire einer Behörde; Verstöße können nach vorheriger Abmahnung durch das Bundesamt mit dem Widerruf der Zulassung sanktioniert werden (IntV § 20b.3).
Das Qualitätsmanagement des BAMF kann so im Wesentlichen als ein staatliches Kontrollregime verstanden werden. Im Mittelpunkt der staatlichen Kontrolle steht die Sanktion der Rücknahme der Zulassung des Trägers oder der Lehrkraft zu Integrationskursen; ein Anreiz für besonders erfolgreiche Träger oder Lehrkräfte existiert dagegen nicht.
Die Träger sind nur relativ frei in Bezug auf die Lehrmaterialien und -bücher, die vom BAMF zur Verwendung in Integrationskursen zugelassen sein müssen (BAMF 2013a).“
Die Lehrkräfte wiederum müssen sich i.d.R. an das vom Träger aus der BAMF-Lehrwerksliste ausgesuchte Lehrbuch halten.
„Die Größe der Kursräume und die Ausstattung mit Lernmitteln, sind im Erstantrag durch die Quadratmeterzahl erfasst (BAMF 2013b: 6).“
Die BAMF-zugelassenen Lehrkräfte hingegen dürfen nicht in ihren eigenen Räumen, mit ihren eigenen Lehrbüchern und -materialien Integrationskurse unterrichten. Sie dürfen auch nicht wie jede andere Selbstständige ihre eigene, gleichzeitige Bürokraft sein (§ 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV (Dez. 2012) "Personelle Kapazitäten im Verwaltungsbereich")! Das nenne ich wahre BAMF-Selbstständigkeit!
„(...) Kontrolliert werden können die Angaben durch die Regionalkoordinator_innen des Bundesamtes mit Besuchen vor Ort. (...)“
Unangekündigte BAMF-Kontrollen wohlgemerkt.
(Kursive Änderungen von mir. Wer Fragen dazu hat, bekommt eine statistische bzw. biologische Erklärung.)
Heijei, zwar habe ich schon früh auf das Staatsmonopol der ersten 3 Sprachniveau-Stufen (A1 – A2 - B1) = IntV- Integrationskurs hingewiesen, z.b., dass für Träger und Lehrkräfte ab 01.01.2005 galt: Entweder Integrationskurse zu BAMF-Bedingungen oder kein Kurs - deswegen im Juli 2007 Klage erhoben -, aber wie rigide dieses staatliche Kontrollsystem agiert, zeigt sich deutlich durch Günther Rieckes Abschlussarbeit.
Bei den Integrationskursen geht es demnach offensichtlich nicht vorrangig um „Bildung“, wie ich sie als empathische Pädagogin verstand. Es geht um Rundum-Kontrolle der Migrant_innen zum Dumpingpreis.
Deswegen sind die Integrationskurse wohl auch nicht dem Ministerium für Bildung etc. zugeordnet, sondern dem Ministerium für Innere Sicherheit, dem BMI.
Was für ein "Erfolgsmodell" der "Willkommenskultur", was für eine Politk!!!
Was für eine „Integration“, auch der Träger und Lehrkräfte...ins BAMF-Kontrollsystem.
Aus der Geschichte zu lernen, bedeutet Zukunft bewahren. Mal sehen.
Günther Riecke (s.o.):
S. 4: (...) Mit „Qualitätsmanagement“ werden hier alle Maßnahmen gefasst, die das BAMF zur Sicherung der Qualität in den Integrationskursen durchführt – also ein staatliches Regime von Kontrolle, Begutachtung, Evaluation und Konzeption durch das BAMF. Das hat seinen Grund darin, dass das Bundesamt einem unabhängigen System von Qualitätsmanagement wenig Bedeutung zumisst und sein eigenes Qualitätsmanagement in den Vordergrund stellt.(...)
S. 24:“(...) Das ist bemerkenswert, weil es zeigt, dass das Bundesamt auch hier überkontrollierend verfährt. Wenn anspruchsvolle Qualitätsmanagement-Systeme mit ihren externen Prüfungen, Kontrollen, Audits und Zertifizierungen im Prinzip für das BAMF zu vernachlässigen sind und auf der Punkteskala nur 6% aller Zulassungsvoraussetzungen ausmachen, zeigt sich, wie groß die Vormachtstellung des Bundesamtes in Bezug auf das Qualitätsmanagement der Kurse ist. Angesichts überlegener und besserer, weil branchenspezifischer Qualtitätsmanagement-Systeme scheint das System des Bundesamts aber unterlegen, weil es kontrollierend und nicht motivierend und also nicht beteiligungsorientiert (Vormberg: 17) verfährt. Im Zentrum der Kontrollmechanismen steht die Anwesenheitsliste, die von jeder/m Teilnehmer_in eigenhändig zu unterschreiben ist;(...)“
BAMF-Anwesenheitsliste „Tägliche Signatur“, bei der die Teilnehmer_innen zu Unterrichtsbeginn und -ende, genaue Zeitangabe ihres Kommens und Gehens(!) unterschreiben und der/die Kursleiter_in per Unterschrift dies bestätigt!
„(...) Krankmeldungen, Entschuldigungsschreiben flankieren diese tägliche Erinnerung an die Anwesenheitspflicht. So wirkt dieses System deutlich, dem Paradigma staatlicher Kontrolle verhaftet.
(…) Die Zuordnung von Integrationskursen zu dem Politikfeld Innere Sicherheit mag diese Inkonsistenzen in Bezug auf die Wertung von anderen Systemen des Qualitätsmanagement erklären, ansonsten würden angemessenere Qualitätsmanagementssysteme wie das LQW stärker berücksichtigt werden. Im Vordergrund scheint eine umfassende Kontrolle als das Paradigma der sprachlichen Weiterbildung in den Integrationskursen zu stehen. (...)“
S. 6: (…) Diese Deutschsprachkurse sind im Bereich der Bildung angesiedelt, ihre Durchführung obliegt einer Behörde des deutschen Innenministeriums, dem BAMF. Dieser Aspekt sichert eine genaue Dokumentation der Unterrichtsleistungen, der Teilnahme der Lerner_innen und der Leistung der Kursleiter_innen. Statistisch erfasst werden sowohl die Bedingungen, unter denen die Kurse stattfinden und ausgewertet werden als auch die Kursergebnisse im Rahmen einer am Kursende stattfindenden Zertifikationsprüfung mit bundeseinheitlichen Standards. Die genaue Erfassung jedes Kurses, jeder/s Kursteilnehmenden und Kursleiter_in, jedes Kursraumes und jedes Trägers mitsamt seines Qualitätsmanagement-Systems und seinen Honorarvergütungen generiert im Zulassungsverfahren eine breite Datenbasis im internen System BAMF. (...)“
S. 20: (…) Die Beziehungen zwischen dem BAMF und den Trägern verläuft über Kontraktmanagement, d.h. der Steuerung der Träger durch Leistungsvereinbarungen und Entgelte. Das Verhältnis ist also das eines Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses (Griesehop: 57). Der/die Kursteilnehmende stellt einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs, die Bewilligung durch das BAMF gibt ihr/ihm die Möglichkeit einen freien Träger zu wählen und der Träger erhält eine Pauschale pro Teilnehmer_in und Unterrichtsstunde vom BAMF. Der Träger führt den Integrationskurs im Auftrag des BAMF durch, es ergibt sich ein doppeltes Mandat für den Träger – ein Mandat des Trägers gilt dem Bundesamt, das Anspruch auf die ordnungsgemäße Durchführung der Kurse hat. Das andere Mandat gilt der Kundin, die beim Träger einen Integrationskurs belegt.
(…) Im SGB III (§ 84.4) haben die beauftragten Träger diese Sicherung der Qualität auch durch eine unabhängige Zertifizierung nachzuweisen (Vomberg: 40f.) In den Integrationskursen übernimmt das BAMF alle qualitätssichernden Maßnahmen in Bezug auf die Integrationskurse selbst.(..)
S. 21: (…) Das Bundesamt hat verschiedene Möglichkeiten die Qualität der Integrationskurse zu beeinflussen: Zulassung sowohl der Lehrkräfte (BAMF 2011b) als auch der Träger nach bestimmten Kriterienkatalogen (BAMF 2011a) und eine laufende Kontrolle der Durchführung der Integrationskurse anhand der Intergationskursverordnung (IntV § 20.5) sind zunächst dass konventionelle Repertoire einer Behörde; Verstöße können nach vorheriger Abmahnung durch das Bundesamt mit dem Widerruf der Zulassung sanktioniert werden (IntV § 20b.3).
Das Qualitätsmanagement des BAMF kann so im Wesentlichen als ein staatliches Kontrollregime verstanden werden. Im Mittelpunkt der staatlichen Kontrolle steht die Sanktion der Rücknahme der Zulassung des Trägers oder der Lehrkraft zu Integrationskursen; ein Anreiz für besonders erfolgreiche Träger oder Lehrkräfte existiert dagegen nicht.
Die Träger sind nur relativ frei in Bezug auf die Lehrmaterialien und -bücher, die vom BAMF zur Verwendung in Integrationskursen zugelassen sein müssen (BAMF 2013a).“
Die Lehrkräfte wiederum müssen sich i.d.R. an das vom Träger aus der BAMF-Lehrwerksliste ausgesuchte Lehrbuch halten.
„Die Größe der Kursräume und die Ausstattung mit Lernmitteln, sind im Erstantrag durch die Quadratmeterzahl erfasst (BAMF 2013b: 6).“
Die BAMF-zugelassenen Lehrkräfte hingegen dürfen nicht in ihren eigenen Räumen, mit ihren eigenen Lehrbüchern und -materialien Integrationskurse unterrichten. Sie dürfen auch nicht wie jede andere Selbstständige ihre eigene, gleichzeitige Bürokraft sein (§ 19 Abs. 2 Nr. 5 IntV (Dez. 2012) "Personelle Kapazitäten im Verwaltungsbereich")! Das nenne ich wahre BAMF-Selbstständigkeit!
„(...) Kontrolliert werden können die Angaben durch die Regionalkoordinator_innen des Bundesamtes mit Besuchen vor Ort. (...)“
Unangekündigte BAMF-Kontrollen wohlgemerkt.
(Kursive Änderungen von mir. Wer Fragen dazu hat, bekommt eine statistische bzw. biologische Erklärung.)
Heijei, zwar habe ich schon früh auf das Staatsmonopol der ersten 3 Sprachniveau-Stufen (A1 – A2 - B1) = IntV- Integrationskurs hingewiesen, z.b., dass für Träger und Lehrkräfte ab 01.01.2005 galt: Entweder Integrationskurse zu BAMF-Bedingungen oder kein Kurs - deswegen im Juli 2007 Klage erhoben -, aber wie rigide dieses staatliche Kontrollsystem agiert, zeigt sich deutlich durch Günther Rieckes Abschlussarbeit.
Bei den Integrationskursen geht es demnach offensichtlich nicht vorrangig um „Bildung“, wie ich sie als empathische Pädagogin verstand. Es geht um Rundum-Kontrolle der Migrant_innen zum Dumpingpreis.
Deswegen sind die Integrationskurse wohl auch nicht dem Ministerium für Bildung etc. zugeordnet, sondern dem Ministerium für Innere Sicherheit, dem BMI.
Was für ein "Erfolgsmodell" der "Willkommenskultur", was für eine Politk!!!
Was für eine „Integration“, auch der Träger und Lehrkräfte...ins BAMF-Kontrollsystem.
Aus der Geschichte zu lernen, bedeutet Zukunft bewahren. Mal sehen.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
MarcelBla
()
Datum: 26. Juni 2014 15:38
@ Roswitha: Danke für deine Zusammenfassung...
Oh Mann, ich habe noch gar nicht erst mit dem Beruf angefangen und habe bereits keine Lust mehr darauf -_-
Oh Mann, ich habe noch gar nicht erst mit dem Beruf angefangen und habe bereits keine Lust mehr darauf -_-
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Georg321
()
Datum: 28. Juni 2014 23:46
Naja, der Bundestag ist doch jetzt ganz stolz darauf, dass er 40 Mio. € MEHR für die Integrationskurse ausgibt! Erst hat man 70 Mio. zu wenig berechnet, dann hat man 40 Mio. nachgelegt, die man jetzt als gewaltigen "Aufwuchs" bezeichnet.
Die SPD hat vor 2 Jahren mal was von 26 € pro Unterrichtseinheit erzählt, davon ist heute keine Rede mehr. Die Grünen sprachen von 30 €, kein Wort davon in den Reden zum Haushalt. Die Lehrkräfte können sich ihre Kohle beim Job-Center besorgen, können ihre Rentenbeiträge "einsparen", können sich den Unterhalt für ihre Kinder beim Jugendamt holen, es ist den Abgeordneten herzlich egal, wie die Lehrkräfte an ihr Geld kommen.
Und daran wird sich auch nichts ändern. Entweder sucht man sich einen anderen Job, oder man lebt weiter in Armut.
Die SPD hat vor 2 Jahren mal was von 26 € pro Unterrichtseinheit erzählt, davon ist heute keine Rede mehr. Die Grünen sprachen von 30 €, kein Wort davon in den Reden zum Haushalt. Die Lehrkräfte können sich ihre Kohle beim Job-Center besorgen, können ihre Rentenbeiträge "einsparen", können sich den Unterhalt für ihre Kinder beim Jugendamt holen, es ist den Abgeordneten herzlich egal, wie die Lehrkräfte an ihr Geld kommen.
Und daran wird sich auch nichts ändern. Entweder sucht man sich einen anderen Job, oder man lebt weiter in Armut.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 28. September 2014 22:57
Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache im staatlichen Auftrag nichts wert! Aber...
zum Vergleich aus „EuW 08/09.2014“, S. 31, Zeitung der NDS-GEW:
„Projekt `Spanischlehrer unterrichten in Niedersachsen´
Im Rahmen dieses Projekts erteilen qualifizierte Lehrkräfte aus Spanien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Spanischunterricht.
Die Lehrkräfte erhalten Zeitverträge über zwei Jahre gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit i.d.R. 18 Wochenstunden vom 18.09.2014 bis 30.06.2016.
Im 1. Halbjahr ist ein Drittel der Arbeitszeit für Hospitationen vorgesehen, sodass ein Unterrichtseinsatz von 12 Wochenstunden verbleibt.“
Bezahlte Fortbildung während der Arbeitszeit, gell. Vgl. hierzu z.B. IntV-Integrationskurse...
„Außerdem werden die Kolleginn_en durch eine_n von der Schule benannte_n Mentor_in betreut. (…)
Bei den Sprachlehrkräften handelt es sich um Lehrkräfte, die über ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit anschließendem pädagogischen Teil verfügen. Sie werden nach dem Eingruppierungserlass der TV-L beschäftigten Lehrkräfte vergütet. (…)
Mehrere spanische Lehrkräfte haben bereits vor der Einstellung in Niedersachsen Lehrtätigkeiten ausgeübt. Diese können als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-L anerkannt werden und die Einstufung in eine höhere Stufe der Entgeltgruppe 12 oder 13 zulassen. (…).“
Also TV-L 12 oder 13. Bei Berufserfahrung allerdings eine höhere Stufe, siehe unter Thema "Wiederholungskurs (...)". Auch dies nicht in IntV-Integrationskursen!
Den Spanischlehrkräften sei dies alles berechtigterweise "gegönnt".
Aber: Kalilunajaaadurga! An unsere DaF/DaZ-Behörden und Institutionen!
zum Vergleich aus „EuW 08/09.2014“, S. 31, Zeitung der NDS-GEW:
„Projekt `Spanischlehrer unterrichten in Niedersachsen´
Im Rahmen dieses Projekts erteilen qualifizierte Lehrkräfte aus Spanien an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Spanischunterricht.
Die Lehrkräfte erhalten Zeitverträge über zwei Jahre gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit i.d.R. 18 Wochenstunden vom 18.09.2014 bis 30.06.2016.
Im 1. Halbjahr ist ein Drittel der Arbeitszeit für Hospitationen vorgesehen, sodass ein Unterrichtseinsatz von 12 Wochenstunden verbleibt.“
Bezahlte Fortbildung während der Arbeitszeit, gell. Vgl. hierzu z.B. IntV-Integrationskurse...
„Außerdem werden die Kolleginn_en durch eine_n von der Schule benannte_n Mentor_in betreut. (…)
Bei den Sprachlehrkräften handelt es sich um Lehrkräfte, die über ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit anschließendem pädagogischen Teil verfügen. Sie werden nach dem Eingruppierungserlass der TV-L beschäftigten Lehrkräfte vergütet. (…)
Mehrere spanische Lehrkräfte haben bereits vor der Einstellung in Niedersachsen Lehrtätigkeiten ausgeübt. Diese können als einschlägige Berufserfahrung nach § 16 Abs. 2 TV-L anerkannt werden und die Einstufung in eine höhere Stufe der Entgeltgruppe 12 oder 13 zulassen. (…).“
Also TV-L 12 oder 13. Bei Berufserfahrung allerdings eine höhere Stufe, siehe unter Thema "Wiederholungskurs (...)". Auch dies nicht in IntV-Integrationskursen!
Den Spanischlehrkräften sei dies alles berechtigterweise "gegönnt".
Aber: Kalilunajaaadurga! An unsere DaF/DaZ-Behörden und Institutionen!
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 29. September 2014 17:26
"gegönnt" in Anführungszeichen, da mir auf die Schnelle kein besseres Wort einfiel.
Das Wort "gönnen" an sich, mag ich nicht. Es wirkt aus dem Defizit.
Vgl. gönnerhaft, Gunst, begünstigen, (...) günstig wird zuletzt daraus. Und da sind wir wieder bei den IntV-Integrationskursen.
Sodele: Den Spanischlehrkräften steht dies alles berechtigterweise zu.
Das Wort "gönnen" an sich, mag ich nicht. Es wirkt aus dem Defizit.
Vgl. gönnerhaft, Gunst, begünstigen, (...) günstig wird zuletzt daraus. Und da sind wir wieder bei den IntV-Integrationskursen.
Sodele: Den Spanischlehrkräften steht dies alles berechtigterweise zu.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 06. Oktober 2014 23:50
Ergo:
Eine Spanierin, ein Spanier mit abgeschlossenem Studium "Deutsch als Fremdsprache" muss, um in IntV-Integrationskursen unterrichten zu dürfen, gemäß der Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit/Grundgesetz, die verkürzte BAMF-Zusatzquali erfolgreich, auf eigene Kosten, in ihrer Freizeit abschließen. Kann aktuell in IntV-Integrationskursen in Vollzeit (25 Unterrichtsstunden/UE/Wo.) monatlich maximal 990,85 € netto/Single verdienen.
Selbige Spanierin bzw. Spanier bewirbt/bewarb sich stattdessen für Spanischunterricht an oben genannten allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Sie/er erhält als Einstiegsgehalt z.B. TVL 13, Stufe 1. In Vollzeit sind dies 3.271 € brutto. (Seit 2013 Lohnerhöhung um 5,68 %, hier unberücksichtigt.)
Dreisatz: 27 UE/Wo. = 3.271 € / 20 UE/Wo. = 2.422,96 € brutto.
Bei angestellten Singles ist die Grobnettorechnung minus ein Drittel Abzüge (Lohnsteuer, hälftige Sozialversicherungsbeiträge).
Ergibt monatlich ca. 1.615,31 € netto bei 20 UE/Wo statt 25 UE/Wo.-Integrationskurs ohne Einbeziehung der landesüblichen, zusätzlichen Sonderzahlungen. Krankheit, Ferien - kein finanzielles Problem! Der € rollt. Zusätzlich Arbeitslosengeld /ALG 1 - Anspruch.
Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen Lehrkräften ist zu empfehlen, sich erst einmal an allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer umzuhören, bevor sie sich um eine IntV-Integrationskurszulassung bemühen!
Eine Spanierin, ein Spanier mit abgeschlossenem Studium "Deutsch als Fremdsprache" muss, um in IntV-Integrationskursen unterrichten zu dürfen, gemäß der Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit/Grundgesetz, die verkürzte BAMF-Zusatzquali erfolgreich, auf eigene Kosten, in ihrer Freizeit abschließen. Kann aktuell in IntV-Integrationskursen in Vollzeit (25 Unterrichtsstunden/UE/Wo.) monatlich maximal 990,85 € netto/Single verdienen.
Selbige Spanierin bzw. Spanier bewirbt/bewarb sich stattdessen für Spanischunterricht an oben genannten allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen. Sie/er erhält als Einstiegsgehalt z.B. TVL 13, Stufe 1. In Vollzeit sind dies 3.271 € brutto. (Seit 2013 Lohnerhöhung um 5,68 %, hier unberücksichtigt.)
Dreisatz: 27 UE/Wo. = 3.271 € / 20 UE/Wo. = 2.422,96 € brutto.
Bei angestellten Singles ist die Grobnettorechnung minus ein Drittel Abzüge (Lohnsteuer, hälftige Sozialversicherungsbeiträge).
Ergibt monatlich ca. 1.615,31 € netto bei 20 UE/Wo statt 25 UE/Wo.-Integrationskurs ohne Einbeziehung der landesüblichen, zusätzlichen Sonderzahlungen. Krankheit, Ferien - kein finanzielles Problem! Der € rollt. Zusätzlich Arbeitslosengeld /ALG 1 - Anspruch.
Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen Lehrkräften ist zu empfehlen, sich erst einmal an allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer umzuhören, bevor sie sich um eine IntV-Integrationskurszulassung bemühen!
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Lala Daf
()
Datum: 09. Oktober 2014 12:07
Roswitha Haala schrieb:
-------------------------------------------------------
>
> Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen
> Lehrkräften ist zu empfehlen, sich erst einmal an
> allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer
> umzuhören, bevor sie sich um eine
> IntV-Integrationskurszulassung bemühen!
Mit dem kleinen Unterschied, dass es Int.Kurse en masse gibt, für Russisch findet man alle 3 Jahre ein Angebot. Meinst du wirklich, jeder Russe kann Russisch unterrichten?
-------------------------------------------------------
>
> Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen
> Lehrkräften ist zu empfehlen, sich erst einmal an
> allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer
> umzuhören, bevor sie sich um eine
> IntV-Integrationskurszulassung bemühen!
Mit dem kleinen Unterschied, dass es Int.Kurse en masse gibt, für Russisch findet man alle 3 Jahre ein Angebot. Meinst du wirklich, jeder Russe kann Russisch unterrichten?
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 10. Oktober 2014 00:48
Hallo Lala DaF,
1. (...) sich erst einmal an allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer umzuhören, bevor sie sich um eine IntV-Integrationskurszulassung bemühen!
2. Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen Lehrkräften (...). Anscheinend war/ist Letzteres missverständlich. Besser: DaFler_innen aus anderen Ländern z.B. Russland. Russisch wird z.B. an Gymnasien angeboten.
Und ich denke, damit ist u.a. klar, dass ich nicht meine, dass jede_r Deutsche Deutsch und jede_r Russin/Russe Russisch unterrichten kann.
Aus praktischer Erfahrung weiß ich, dass sogar nicht jede_r vollausgebildete_r Pädagogin/Pädagoge auch wirklich pädagogisch unterrichten kann/will.
Türkisch als Muttersprache in Festanstellung z.B. allgemeinbild. Schulen in NRW und NDS.
Lala DaF:"Mit dem kleinen Unterschied, dass es Int.Kurse en masse gibt (...)."
Nur zu.
Ich gab eine Empfehlung!
1. (...) sich erst einmal an allgemeinbildenden Schulen aller Bundesländer umzuhören, bevor sie sich um eine IntV-Integrationskurszulassung bemühen!
2. Allen DaFler_innen der EU-Länder oder russischen Lehrkräften (...). Anscheinend war/ist Letzteres missverständlich. Besser: DaFler_innen aus anderen Ländern z.B. Russland. Russisch wird z.B. an Gymnasien angeboten.
Und ich denke, damit ist u.a. klar, dass ich nicht meine, dass jede_r Deutsche Deutsch und jede_r Russin/Russe Russisch unterrichten kann.
Aus praktischer Erfahrung weiß ich, dass sogar nicht jede_r vollausgebildete_r Pädagogin/Pädagoge auch wirklich pädagogisch unterrichten kann/will.
Türkisch als Muttersprache in Festanstellung z.B. allgemeinbild. Schulen in NRW und NDS.
Lala DaF:"Mit dem kleinen Unterschied, dass es Int.Kurse en masse gibt (...)."
Nur zu.
Ich gab eine Empfehlung!
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Pjatrus
()
Datum: 18. Oktober 2015 17:40
Tja, liebe Leute, es ist wirklich deprimierend, was ich hier über die DaF-Lehrkräfte und ihr Schicksaal lesen muss. Das entspricht aber vollständig dem neuen Trend an den öffentlichen Schulen, s. "Ware Bildung" Jochen Krautz.
Der neoliberale Schnickschnack von Bertelsmann spielt aber gegen die Natur eines Menschen und eines Kindes sowieso. Die nächsten PISA-Pleiten sind vorprogrammiert. Die Qualitätskurve geht jetzt nur nach unten, auch wenn es sich die Ökonomen in den Bildungsabteilungen anders vorstellen...
P.s. wenn ein DaF-Lehrer als Lagermitarbeiter bei Randstad einsteigt und mit klein bisschen Glück in der chemischen Industrie landet, kann er mit 2000 netto rechen. Die hier genannten Tarife für DaF-Lehrer sind Scham und Schande.
Der neoliberale Schnickschnack von Bertelsmann spielt aber gegen die Natur eines Menschen und eines Kindes sowieso. Die nächsten PISA-Pleiten sind vorprogrammiert. Die Qualitätskurve geht jetzt nur nach unten, auch wenn es sich die Ökonomen in den Bildungsabteilungen anders vorstellen...
P.s. wenn ein DaF-Lehrer als Lagermitarbeiter bei Randstad einsteigt und mit klein bisschen Glück in der chemischen Industrie landet, kann er mit 2000 netto rechen. Die hier genannten Tarife für DaF-Lehrer sind Scham und Schande.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Ahmed El Achmaoui
()
Datum: 04. März 2016 20:31
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich brauche dringend die Zulassungsnummer als Kursleiter für Integrationskurse. Ich habe im Zeitraum von 08.10.2010 bis 19.11.2010
mit Erfolg an der unverkürzten " Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache teilgenommen. Ich habe das Zertifikat, aber keine Zulassungsnummer.
Wie oder wo kann ich die Zulassungsnummer beantragen. Vielen Dank.
ich brauche dringend die Zulassungsnummer als Kursleiter für Integrationskurse. Ich habe im Zeitraum von 08.10.2010 bis 19.11.2010
mit Erfolg an der unverkürzten " Zusatzqualifizierung von Lehrkräften im Bereich Deutsch als Zweitsprache teilgenommen. Ich habe das Zertifikat, aber keine Zulassungsnummer.
Wie oder wo kann ich die Zulassungsnummer beantragen. Vielen Dank.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Roswitha Haala
()
Datum: 08. März 2016 14:48
Empfehlung:
Den Träger der BAMF-Zusatzquali danach befragen.
Ich erhielt meine Zulassungsnummer damals über meinen 1. IntV-Träger, VHS 1, die meine Zulassung beim BAMF beantragen musste.
Den Träger der BAMF-Zusatzquali danach befragen.
Ich erhielt meine Zulassungsnummer damals über meinen 1. IntV-Träger, VHS 1, die meine Zulassung beim BAMF beantragen musste.
Re: BAMF-Zulassung
geschrieben von:
Nadia Katsi
()
Datum: 16. Mai 2017 20:32
Weiß jemand, wie lange es dauert, bis man die Ergebnisse des Antrags hat? Gilt diese BAMF Zulassung auch in Österreich als Voraussetzung?
Danke :)
Danke :)
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